Sie war Vorstandsassistentin: Maria Palm. Und als Vorstandsassistentin weiß sie, wie wichtig Zuverlässigkeit ist, Treue, Verbindlichkeit. Alles Werte, die sie auch dem Shoppingsender HSE24, was für „Home Shopping Europe 24“ steht, entgegenbrachte. Gut 20 Jahre lang.

Doch die Liebe war einseitig. Obwohl die rüstige Rentnerin über eine gute Rente und geordnete Verhältnisse verfügt, verweigerte der Sender ihr nun den Kauf eines preislich überschaubaren 2000 Euro Ringes mit dem Hinweis: Für die von ihr favorisierte Ratenzahlung in drei Raten sei sie zu alt.

Ein Schlag ins Kontor für Maria Palm, der Freiburgerin, der man ihre 84 Jahre nicht ansieht. Doch klein beigeben wollte sie nicht. Schließlich gibt es vergleichbare Fälle, wo Bürger mit 88 Jahren noch einen Immobilienkredit in Deutschland erhalten, sofern genügend Deckungskapital aus anderem Vermögen da ist.

Deshalb zog Palm vor Gericht: Sie verklagte Homeshopping 24, also HSE24, auf Gleichberechtigung mit anderen Kunden. Schließlich, argumentierte ihr Anwalt, habe sie ausreichende Sicherheiten. Nur das Alter für die Ablehnung eines Ratenkredites hinzuzuziehen, sei aber nicht in Ordnung und altersdiskriminierend.

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Es war dem Shoppingsender egal

Doch all das war dem Shoppingsender HSE24 herzlich egal. Und auch die Richter schmetterten reihenweise ihr Ansinnen ab: Sowohl das zuständige Amtsgericht als auch Landesgericht entschieden im Sinne der Shoppingsender-Betreiber.

Brenzlig wurde es aber dann scheinbar doch. Denn die Maria Palm gab nicht nach und reichte kämpferisch gar Klage vor dem Bundesgerichtshof im badischen Städtchen Karlsruhe ein.

Da kam es jetzt hektisch zwischen HSE24 und der treuen Kundin zu einem Vergleich: Sie erhält 2000 Euro Wiedergutmachung und den Ring darf sie auch kaufen. Der Grund für Einigung – wohl Angst vor zu viel Publicity. Denn Gerichtsverfahren vor dem BGH versprechen fast immer reichlich Öffentlichkeit.

„Wie ein Mensch zweiter Klasse“

Gegenüber der Münchner Tageszeitung tz erklärte sie, sie habe sich nach der pauschalisierenden Ratenzahlungs-Ablehnung „wie ein Mensch zweiter Klasse“ gefühlt.

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Ihre bisherigen Einkäufe habe Palm immer adhoc bezahlt und noch nie auf Rate. Nur dieses eine Mal hatte sie einen Ring für ihre Schwiegertochter kaufen wollen im Wert von eben jenen besagten 2000 Euro. Doch war für einige Wochen das Geld etwas knapp:

„Ich hatte gerade eine Zahnbehandlung, die mich viel Geld gekostet hat.“ Deshalb hatte sie eine überschaubare Dreimonats-Ratenzahlung beantragt.

Homeshopping24 gibt es als: HSE24 DEUTSCHLAND, HSE24 ÖSTERREICH, HSE24 SCHWEIZ, HSE24 ITALIEN oder HSE24 RUSSLAND.

Einzelnachweise

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(1) Darum wird einer 84-Jährigen die Ratenzahlung verwehrt – zu Recht, In: tz München vom 16. März 2018. Abgerufen am 18. März 2018.

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Von Elke

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