Das hat sich US-Präsident Donald Trump sicherlich anders vorgestellt: Statt einer Einbahnstrafe der USA gegen andere Nationen im Bereich von Sonderzöllen schlägt zumindest China jetzt moderat zurück: Das Land, welches die USA kürzlich beispielsweise im Stahlbereich mit extra hohen Strafzöllen belegte – Stahl 25%, Aluminium 15% -, tut nun das Gleiche:

128 aus den USA importierte Waren aus 7 unterschiedlichen Kategorien werden zum 2. April 2018 im Land der Mitte wieder mit den üblichen Zöllen belegt und Nachlässe gestrichen. Das Handelsvolumen umfasse dabei 2,4 Milliarden Euro, also 3 Milliarden US-Dollar. Man verhalte sich damit, teilte Chinas staatliche Nachrichtenagentur Xinhua mit, „ziemlich rational“.

So teilte China mit, man habe nach der Freigabe des Finanzministeriums die am Abend des 1. Januar durch die „Zolltarifkommission des Staatsrates“ mit „Zustimmung des Staatsrates“ beschlossene Zollsenkungsverpflichtungen für 7 Kategorien von 128 importierten Waren ab dem 2. April 2018 wieder ausgesetzt und die aktuellen Zollsätze wieder eingesetzt.

Das chinesische Handelsministerium reagiere damit auf die aus den USA erlassenen Sonderzölle auf chinesische Waren. Die nun gegen die USA verhängten Zölle seien aber eben keine Sonderzölle oder Strafzölle, sondern lediglich die üblichen Zölle auf die man nun keinen Nachlass mehr gewähre.

China nehme damit sein „legitimes Recht als Mitglied der WTO“ wahr. Zudem hoffe man, „dass die Vereinigten Staaten so schnell wie möglich die gegen die WTO-Regeln verstoßenden Maßnahmen“ zurückzögen, „damit der Handel mit verwandten Produkten zwischen China und den Vereinigten Staaten wieder normal“ verlaufen könne.

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Die USA hatten ihrerseits zum 8. März 2018 eine Bekanntmachung unterzeichnet, mit welcher die USA behaupteten, dass bestimmte importierte Stahl- und Aluminiumprodukte die nationale Sicherheit der USA gefährdeten. Deshalb sähen sich die USA gezwungen „ab 23. März Zölle auf importierte Stahl- und Aluminiumprodukte“ im Rahmen von 232 Maßnahmen einzuführen.

China teilte dazu mit, man sehe „die 232 Maßnahmen“ als Verletzung der „einschlägigen Regeln der Welthandelsorganisation“. Auch weise man die Behauptung zurück, die USA würden mit den eingeführten Zöllen vor allem gegen chinesische Produkte die „nationale Sicherheit“ wahrnehmen. Vielmehr sehe man das Vorgehen der USA im internationalen Handel als „erhebliche Beeinträchtigung“ der „nationalen Interessen“ von China. So teilte die regierende kommunistische Partei Chinas mit:

„China glaubt, dass die durch die Vereinigten Staaten auf 232 Stahl- und Aluminiumprodukte erlassene Maßnahmen auf importierte Waren ein WTO-Missbrauch ist und keine ‚Sicherheitsausnahme‘. Vielmehr ist es im Wesentlichen eine Schutzmaßnahme. Es stellt nur für wenige Länder eine schwerwiegende Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung als Eckpfeiler des multilateralen Handelssystems dar und eine ernsthaft Verletzung der Interessen der chinesischen Seite. Am 26. März reichte die chinesische Seite ein Konsultationsantrag für die USA in Übereinstimmung mit dem ‚Abkommen über Schutzmaßnahmen‘ ein, wobei die Vereinigten Staaten sich weigerten zu antworten.“ Im wesentlichen sehe man darin eine Verletzung des „Trade Extension Act of 1962“.

Deshalb nehme China nun nicht nur für 128 amerikanische Produkte gewährte “ Zollzugeständnisse“ zurück, sondern belege obendrein für 120 weitere Waren „mit Ursprung Vereinigte Staaten“ Zölle. So sei ab sofort für acht eingeführte Warengruppen wie Schweinefleisch und andere agrarische Produkte ein Zollsatz von 25% fällig.

Prinzipiell bleibe aber China bei seiner Grundsatzpolitik, dass man für möglichst viele Produkte eine „Politik der Steuerfreiheit und Steuerbefreiung“ gewähren wolle.

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Für die 128 US-Importe gelte künftig die folgende Zoll-Berechnungsgrundlage, so China weiter (alle Angaben ohne Gewähr!):

  • Tarif = verzollter Preis × (aktuell geltender Zollsatz + festgesetzter Zollsatz)
  • Import Verbrauchssteuer = Verbrauchssteuer Berechneter Preis der Importware × Verbrauchssteuerrate der Importware
  • Steuern für die Verbrauchssteuer bei der Einfuhr = (Zollgebühr + Zoll) / (1-Steuer für die Einfuhrsteuer)
  • Umsatzsteuer für Importware = Umsatzsteuer für Importware × Steuersatz für Importware Mehrwertsteuer
  • Importware Mehrwertsteuer-Preis = Zoll verzollter Preis + Zollgebühr + Importware Verbrauchssteuer

Wenig Verständnis zeigte China, dass die USA gegen die EU ursprünglich erlassenen Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte wieder zurückgezogen habe, sie aber gegenüber China bestehen blieben:

Deshalb sei es, schreibt die chinesische staatliche Nachrichtenagentur „erwähnenswert“, dass, „obwohl die US-Maßnahmen angeblich nicht gegen ein einzelnes Land gerichtet“ seien, „die Trump-Regierung seither anderen Ländern eine ‚Befreiung‘ der Zölle erlassen habe, nicht aber China.

Erstaunt sei man beispielsweise, dass „nachdem Südkorea eine deutliche Liberalisierung des Automobilmarktes angekündigt“ habe, das Land nun eine „Ausnahme von den Stahl- und Aluminiumtarifen“ durch die USA erhalte habe. Ebenso sei es erstaunlich, dass „die EU von den USA“ im Bereich der ursprünglich erlassenen Sonderzölle wieder „ausgenommen“ werde.

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Für die Sonderregel für die EU habe man in China zwar, zitiert die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua Wang Hejun, den „Leiter des Büros für Handelserleichterung und -aufklärung des chinesischen Handelsministeriums“ Verständnis, unterstützte dies so singulär aber nicht.

Vielmehr sei es Fakt, dass die „US-Maßnahmen Chaos und Panik im internationalen Handel“ weiter verschärften. Es bringe „ernstere und verheerende Auswirkungen auf die normale internationale Handelsordnung“.

Fakt sei zudem, dass „neben Südkorea und der Europäischen Union auch Volkswirtschaften wie Kanada, Mexiko, Australien, Argentinien und Brasilien weiterhin Zollvergünstigungen für Stahl und Aluminium“ durch die USA erhielten.

Keinesfalls habe China „Interesse an einem Handelskrieg“, schreibt Xinhua weiter, wolle aber mit den jetzt erlassenen Zöllen gegen bestimmte US-Produkte „Verhandlungen rund um Zugeständnisse mit den USA erreichen“.

In dieser Hinsicht sei es Chinas Haltung, „dass die Tür zu Verhandlungen immer offen“ sei. Man werde jedoch „keine Konsultation unter einseitiger Nötigung akzeptieren“, da die gegen China erlassenen „232 Maßnahmen den Interessen unseres Landes schweren Schaden zugefügt“ hätten.

Falsch seien sowieso Behauptungen, wonach China der größte Stahlexporteur der Vereinigten Staaten sei, führt Xinhua weiter aus. Hinzu komme, dass China so oder so kein „Big Player“ für den Handel zwischen China und den USA beispielsweise im Bereich von Flugzeugen, des Maschinenbaus oder von landwirtschaftlichen Produkten sei.

Einzelnachweise

(1) China ist zurück! Zollgebühren für 128 US-Importe erheben, auf Chinesisch: „中国还手了!对美国128项进口商品加征关税“, vom 2. April 2014.

(2) Das Handelsministerium der Volksrepublik China, deutsche Version.

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Von Herbert

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