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	<title>Johannes Pasquali Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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		<title>Ärger wegen langer Wartezeit in Finanzämtern in Österreich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 May 2016 07:07:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bald ein halbes Jahr ist es her, dass die österreichischen Finanzämter ihre Öffnungszeiten dramatisch und wenig bürgernah zusammengestrichen haben. Seitdem können Verbraucher beispielsweise am „Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08)“ nur noch an zwei Tagen zusätzlich zu den morgendlichen Öffnungszeiten auch Nachmittags bis 15.30 Uhr ihr Finanzamt aufsuchen. Nur Donnerstags ist das Finanzamt bis 17 Uhr [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/05/aerger-wegen-langer-wartezeit-in-finanzaemtern-in-oesterreich/">Ärger wegen langer Wartezeit in Finanzämtern in Österreich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bald ein halbes Jahr ist es her, dass die österreichischen Finanzämter ihre Öffnungszeiten dramatisch und wenig bürgernah zusammengestrichen haben.</h2>
<p>Seitdem können Verbraucher beispielsweise am „Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf (FA08)“ nur noch an zwei Tagen zusätzlich zu den morgendlichen Öffnungszeiten auch Nachmittags bis 15.30 Uhr ihr Finanzamt aufsuchen. Nur Donnerstags ist das Finanzamt bis 17 Uhr geöffnet. In den Sommermonaten Juli und August ist dieses Wiener Finanzamt sogar nur am Montag geöffnet und das auch lediglich zwischen 7.30 Uhr und 12.30.</p>
<p>Die österreichischen Finanzämter mit den Zuständigkeiten „Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel“ haben aber beispielsweise nie länger als bis 15.30 Uhr geöffnet und das auch nur montags, dienstags und donnerstags. Vor allem für Arbeitnehmer, die vor 16 oder 17 Uhr keine Behörden aufsuchen können, ist das problematisch.</p>
<p>Obwohl die Öffnungszeiten in Österreichs Finanzämter deutlich kürzer sind als noch vor einem Jahr, scheinen die telefonischen Auskunftsmöglichkeiten nicht entsprechend ausgleichend aufgestockt worden zu sein.</p>
<p>Kein Wunder deshalb: Sorgte schon die Streichung der Öffnungszeiten für viel Ärger, kommt nun Unzufriedenheit über die schlechte Hotline-Erreichbarkeit von Finanzämtern hinzu.</p><div id="steue-4226311178" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>So berichtete ein Bürger aus dem kleinen niederösterreichischen Örtchen Langenlois, er habe insgesamt 35 Minuten in der Warteschleife gehangen, nachdem er die zentrale Nummer für Finanzämter in Österreich gewählt habe, also die 050/233233.</p>
<p>Das besondere an der Hotline-Nummer für Finanzamts-Angelegenheiten in Österreich ist: Die Anrufer werden in dem Alpenland wild verstreut an Finanzamts-Mitarbeiter bundesländerübergreifend weitergeleitet. Das bedeutet, dass ein Vorarlberger Anrufer in Wien herauskommen kann. Das ist zwar gut für allgemeine Fragen, nicht aber für Detailfragen. Entsprechend nervenaufreibend können für Österreicher solche Anrufe sein.</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Anruf bei Österreichs Finanzämtern nicht kostenlos ist. So können in 35 Minuten Wartezeit 5,52 Euro auflaufen. Das ist in Deutschland wesentlich besser geregelt. Hier darf maximal eine pauschale Gebühr erhoben werden oder der Anruf in einer Hotline muss zum Ortstarif angeboten werden.</p>
<p>Der Sprecher des Finanzministeriums in Wien, Johannes Pasquali, erklärte das Problem mit der Hotline in Österreichs Finanzämtern damit, dass es eine österreichweite Ringschaltung gebe. Üblich solle dabei sein, dass „die Kollegen bei Angelegenheiten wie der Arbeitnehmerveranlagung denselben Wissenstand“ haben sollten, „wie jene vor Ort“.</p>
<p>Der Finanzamts-Sprecher verweist darauf, dass nach eigenen Erhebungen die durchschnittliche Hoteline-Wartezeit zwei Minuten betrage.</p>
<p>Dies heißt aber auch nichts anderes, als dass die Ringschaltung lediglich für allgemein gültige Anfragen hilfreich sein kann, nicht aber für die persönliche Steuererklärung. Ergänzend weist Sprecher Pasquali darauf hin, dass die Verbraucher sich zusätzlich über Online-Anfragen an Österreichs Finanzämter wenden könnten.</p>
<p>Doch gibt es da, wie in vielen Ländern, angesichts zunehmender Daten-Hacks auch in Österreich hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes große Vorbehalte.</p>
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		<title>Arbeitnehmerveranlagung in Österreich: Viele Bürger verschenken Steuern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anton Niemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Apr 2016 11:50:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit Pendlerpauschale Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit Steuern Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerveranlagung]]></category>
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		<category><![CDATA[Finanzministerium Österreich]]></category>
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		<category><![CDATA[Pendlerpauschale Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Was ist in Österreich steuerlich absetzbar?]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Österreich können Bürger, die in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, dass die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung gezahlten Steuern überprüft werden, Steuern zurückholen. Im Schnitt können Steuerzahler in Österreich immerhin 565 Euro jährlich über den Antrag zur Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung an abgeführten Steuern oder Sozialbeiträgen wieder zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass dies beantragt wird. Und genau hier [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/arbeitnehmerveranlagung-in-oesterreich-viele-buerger-verschenken-steuern/">Arbeitnehmerveranlagung in Österreich: Viele Bürger verschenken Steuern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>In Österreich können Bürger, die in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, dass die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung gezahlten Steuern überprüft werden, Steuern zurückholen.</h2>
<p>Im Schnitt können Steuerzahler in Österreich immerhin 565 Euro jährlich über den Antrag zur Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung an abgeführten Steuern oder Sozialbeiträgen wieder zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass dies beantragt wird. Und genau hier scheint in Österreich das Problem zu liegen, schreiben die <a href="http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/wirtschaft/sn/artikel/sn-telefon-oesterreicher-schenken-dem-finanzamt-millionen-187326/" target="_blank">Salzburger Nachrichten</a>.</p>
<p>Demnach würden zwar jährlich 3,4 Millionen Österreicher im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs angeben, dass sie die Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt wünschten. Vor allem Kleinstverdiener könnten dabei in Österreich durch die Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung besonders profitieren, heißt es in dem Beitrag der Salzburger Nachrichten.</p>
<p>Als Kleinstverdiener gelten in Österreich Bürger, welche unter 1205 Euro brutto im Monat verdienen, beziehungsweise unter 14.460 Euro jährlich.</p>
<p>Als Grund für die unterschiedliche Bedeutung der Arbeitnehmerveranlagung wird angegeben, dass im Rahmen der österreichischen Steuerreform im vergangenen Jahr eine Erhöhung der Negativsteuer beschlossen worden ist. Darunter versteht man die Möglichkeit, dass Bürger mit wenig Einkommen prozentual einen höheren Anteil der Sozialversicherung wieder zurück erhalten können. Die Rede ist von einer Option zur Sozialversicherungsrückerstattung. Allerdings ist hier eine Grenze gesetzt:</p><div id="steue-4226311178" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Mehr als 220 Euro abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können pro Jahr derzeit im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs Arbeitnehmer in Österreich nicht zurück bekommen. Die Grenze lag vor der Steuerreform lediglich bei 110 Euro. Ab 2017 sollen aber in Österreich Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro jährlich zurückgefordert werden dürfen.</p>
<h4>Pendlerpauschale dürfen Kleinverdiener in Österreich nicht steuerlich geltend machen</h4>
<p>Nachteilig für Kleinverdiener war in Österreich bislang: Eine Pendlerpauschale konnte diese Einkommensgruppe auf Grund dessen, dass Kleinverdiener kaum Steuern bezahlen, im Rahmen der Steuererklärung nicht steuerlich geltend machen. Mit der Anhebung der Grenze, bis zu welcher Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können, soll hier für etwas Ausgleich gesorgt werden.</p>
<p>Dass es sich nicht um Kleinigkeiten handelt, das bestätigt auch Johannes Pasquali, der Sprecher des österreichischen Finanzministeriums. Er erklärte gegenüber den Salzburger Nachrichten, dass rund 2,3 Millionen Österreicher erst gar keinen Antrag auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern oder Sozialabgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragen würden.</p>
<p>Als Grund wird genannt, dass der Steuerzahler sich Sorgen mache, dass er postum möglicherweise Steuern zurückbezahlen müsse. Ein anderer Grund ist, dass eine Steuererklärung auch in Österreich mit einem gewissen Papierkrieg verbunden ist, hat man keinen Steuerberater. Gerade bildungsärmere oder einkommensärmere Berufsgruppen scheuen diesen Aufwand und haben auch Angst, etwas falsch zu machen und dann behördlichen Ärger zu bekommen.</p>
<h4>Sorge der Steuernachzahlung sei unbegründet</h4>
<p>Das Finanzministerium erklärt jedoch, dass zumindest die Sorge, im Rahmen des Antrags der Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung Steuern nachträglich bezahlen zu müssen, unbegründet sei.</p>
<p>Grundsätzlich sei es in in dem Alpenland nämlich so, dass man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung keine Steuern nachträglich bezahlen müsse. Durch die Nicht-Beantragung der Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung verschenkten, schreiben die Salzburger Nachrichten, die Österreicher immerhin jährlich Milliardenbeträge.</p>
<p>Allerdings weist der Sprecher des Finanzministeriums darauf hin, dass man keine genaue Angabe machen könne, wie viele Steuern und Sozialabgaben die 2,3 Millionen Bürger jährlich zu viel bezahlten. Beispielsweise seien Abschreibungsposten auf die 2,3 Millionen Bürger, die keine Prüfung der Arbeitnehmerveranlagung beantragten, kaum messbar.</p>
<h4>Versicherungen dürfen künftig nicht mehr so ohne weiteres abgesetzt werden</h4>
<p>Im Hochsteuer-Land Österreich ließen sich bislang zahlreiche Bereiche zumindest ansatzweise steuerlich wieder absetzen. Dazu gehörten etwa „die Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Spenden, Sonderausgaben für Versicherungen oder die Beschaffung von Wohnraum“, schreiben die Salzburger Nachrichten. Allerdings scheinen zahlreiche dieser Bereiche künftig nicht mehr steuerlich absetzbar zu sein.</p><div id="steue-2427165545" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Im Bereich der Versicherungen sind nur noch Altverträge absetzbar. Das sind Verträge, die vor dem 31. Dezember 2015 geschlossen worden waren. Ab 2020 will der österreichische Staat die Absicherung von Bürgern durch abgeschlossene Versicherungen fast gar nicht mehr steuerlich fördern.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/arbeitnehmerveranlagung-in-oesterreich-viele-buerger-verschenken-steuern/">Arbeitnehmerveranlagung in Österreich: Viele Bürger verschenken Steuern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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