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	<title>Wimdu Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Wimdu Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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		<title>US-Zimmervermittler Airbnb zahlte in Frankreich nur 92.944 Euro Steuern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Aug 2017 07:28:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Business]]></category>
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		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Obwohl der US-Anbieter für Ferienunterkünfte, Airbnb, im EU-Mitgliedsland Frankreich 2016 insgesamt 10 Millionen Zimmer vermittelte, zahlte das Unternehmen dort nur 92.944 Euro Steuern. (1) Das berichtet die französische Tageszeitung &#8222;Le Parisien&#8220;. Weiter heißt es, die niedrige Steuerzahlung beruhe darauf, dass auch Airbnb, wie Google, Microsoft, Apple oder einige andere US-Superkonzerne, in Irland das EU-Steuerrecht ausnutzten. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/08/us-zimmervermittler-airbnb-zahlte-in-frankreich-nur-92-944-euro-steuern/">US-Zimmervermittler Airbnb zahlte in Frankreich nur 92.944 Euro Steuern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der US-Anbieter für Ferienunterkünfte, Airbnb, im EU-Mitgliedsland Frankreich 2016 insgesamt 10 Millionen Zimmer vermittelte, zahlte das Unternehmen dort nur 92.944 Euro Steuern. (1)</p>
<p>Das berichtet die französische Tageszeitung &#8222;Le Parisien&#8220;. Weiter heißt es, die niedrige Steuerzahlung beruhe darauf, dass auch Airbnb, wie Google, Microsoft, Apple oder einige andere US-Superkonzerne, in Irland das EU-Steuerrecht ausnutzten.</p>
<p>Konkret geht das so: Es werden von Irland aus Rechnungen in andere EU-Mitgliedsländer verschickt. So werden Umsätze künstlich aus Deutschland, Frankreich oder Spanien auf die irische Dumping-Steueroase verlegt.</p>
<p>Frankreich soll nach den USA der zweitwichtigste Ferienzimmer-Markt für den US-Onlinevermittler Airbnb sein.</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Der französische Finanzminister Bruno Le Maire wird mit den Worten zitiert, er erwarte, dass auch Airbnb seinen &#8222;fairen Anteil&#8220; an Steuern in Frankreich bezahlen solle.</p>
<p><strong>Hintergrund Airbnb in Frankreich</strong></p>
<p>Nähme man einen durchschnittlichen Zimmer- oder Ferienwohnungspreis in Frankreich von geschätzt 80 Euro pro Tag an und einen durchschnittlichen Städtereisetripp von 4 Tagen pro Person würde Airbnb in Frankreich auf einen vermittelten Reiseumsatz von 320 Millionen Euro kommen.</p>
<p>Airbnb erhält diesen Betrag aber nicht komplett. Vielmehr werden von den Gastgebern, also Vermietern, 3 bis 5% Vermittlungsgebühr einbehalten. (2)</p>
<p>Hinzu kommen weitere bis zu 15% Vermittlungsgebühr, welche der Gast bezahlen muss. (2f)</p>
<ul>
<li>Das bedeutet, dass Airbnb nach Schätzungen auf den vermittelten Reiseumsatz in Frankreich Gebühren in Höhe von bis zu rund 20% einbehält.</li>
<li>Dies würde einem reinen Nettoumsatz in Frankreich von 60 bis 80 Millionen entsprechen (geschätzt; genaue Zahlen liegen nicht vor).</li>
</ul>
<p>Der weltweite Umsatz von Airbnb wurde 2016 auf rund 1,5 Milliarden Euro geschätzt, wobei nicht klar ist, ob es sich dabei um den vermittelten Reiseumsatz oder den tatsächlichen Nettoumsatz handelt. (3)</p>
<p>In Deutschland bietet auch die Ferienzimmerplattform <strong>wimdu.de</strong> ähnlich wie airbnb Ferienzimmer oder Ferienwohnungen an.</p>
<h4>Einzelverweise</h4>
<p>(1) &#8222;<a href="http://derstandard.at/2000062583776/Wie-Airbnb-mit-der-Irland-Connection-Steuern-spart" target="_blank" rel="noopener">Wie Airbnb mit der Irland-Connection Steuern spart</a>&#8222;, von ANDRÁS SZIGETVARI auf: derstandard.at vom 13.082017.</p><div id="steue-2970007790" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div>
<p>(2) (2f) &#8222;<a href="https://www.airbnb.de/help/article/1857/what-are-airbnb-service-fees" target="_blank" rel="noopener">Was sind Airbnb-Service-Gebühren?</a>&#8222;, auf: airbnb.de.</p>
<p>(3) &#8222;<a href="http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/airbnb-vom-zimmervermittler-zum-staedtefuehrer/14949408.html" target="_blank" rel="noopener">Airbnb: Vom Zimmervermittler zum Städteführer</a>&#8222;, von Matthias Hohensee, auf wiwo.de vom 23.12.2016.</p>
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		<item>
		<title>Kollaborative Wirtschaft: Airbnb, Uber müssen Umsätze in Frankreich ab 2019 den Behörden mitteilen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/12/kollaborative-wirtschaft-airbnb-uber-muessen-umsaetze-in-frankreich-ab-2019-den-behoerden-mitteilen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2016 10:41:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Business]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Deutschland oder Frankreich gehören weltweit zu den wichtigsten Märkten für die US-Digitalgiganten Google, Airbnb, Facebook, Amazon, Uber oder Ebay. Grund: In kaum einem anderen Land werden mehr Umsätze und nahezu steuerfreie Gewinne erwirtschaftet, wie in diesen reichen EU-Staaten. Möglich machen dies unter anderem Steuertricks. Beliebt ist beispielsweise die Rechnungsstellung an deutsche oder französische Kunden aus [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/12/kollaborative-wirtschaft-airbnb-uber-muessen-umsaetze-in-frankreich-ab-2019-den-behoerden-mitteilen/">Kollaborative Wirtschaft: Airbnb, Uber müssen Umsätze in Frankreich ab 2019 den Behörden mitteilen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Deutschland oder Frankreich gehören weltweit zu den wichtigsten Märkten für die US-Digitalgiganten Google, Airbnb, Facebook, Amazon, Uber oder Ebay. Grund: In kaum einem anderen Land werden mehr Umsätze und nahezu steuerfreie Gewinne erwirtschaftet, wie in diesen reichen EU-Staaten.</h2>
<p>Möglich machen dies unter anderem Steuertricks. Beliebt ist beispielsweise die Rechnungsstellung an deutsche oder französische Kunden aus dem EU-Ausland. So kann man behaupten, die Umsätze und Gewinne wären ja nicht in Deutschland oder Frankreich angefallen, sondern im EU-Land, aus welchem man die Rechnungen verschickt habe:</p>
<p>Also in Irland zum Beispiel, Luxemburg oder Tschechien. Die Milliarden, welche durch diese Steuertricks gespart werden können, werden Jahr für Jahr in den Ausbau der Service-Qualität investiert, aber auch an Aktionäre oder sonstigen Stakeholder ausgeschüttet, und zur Zementierung von Digital-Monopolen verwendet.</p>
<p>Neben Großbritannien ist Frankreich eines der wenigen EU-Länder, welche vor Monaten bekannt gaben, man wolle die Steuertricks, welche man als Steuerhinterziehung werte, nicht länger dulden. Betroffen seien vor allem US-Megakonzerne, welche es zu einer gewissen dubiosen Meisterschaft im Austricksen der EU-Finanzämter gebracht hätten.</p>
<p>Nun gab die französische Nationalversammlung, also das Parlament in Paris, grünes Licht für eine neue Form der Steuermitteilung. Demnach müssen ab 2019 Internet-Plattformen für die</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/>
<ul>
<li><strong>private Vermietung von Ferienwohnraum </strong></li>
</ul>
<p>oder</p>
<ul>
<li><strong>die Vermittlung von privaten Fahrdienstleistungen</strong></li>
</ul>
<p>dem französischen Finanzministerium automatisch regelmäßig mitteilen, welche Einnahmen von ihren Kunden erwirtschaftet werden konnten. Betroffen sein dürften also beispielsweise:</p>
<ul>
<li><strong>Die US-Ferienraumplattform Airbnb.</strong></li>
<li><strong>Das deutsche Pendant Wimdu.</strong></li>
<li><strong>Aber auch der US-Fahrdienstleister Uber, welcher Taxis Konkurrenz macht.</strong></li>
</ul>
<p>Die automatische Übermittlung von Einnahmen an das französische Finanzministerium soll es der nationalen Steuerverwaltung erleichtern, sich ein Bild zu machen, wie hoch die Umsätze und Gewinne sind, welche vor allem US-Megakonzerne wie Airbnb oder Uber erwirtschaften.</p>
<p>Besonders übel nehmen es französische Politiker US-Digitalriesen wie Google oder Amazon, auch Facebook oder Ebay, dass diese in Europa über die Jahre zwar Hunderte Milliarden Euro Gewinne erwirtschaften, aber bis auf ein paar Tausend Arbeitsplätze so gut wie nichts an die 500 Millionen EU-Bürger zurückgegeben haben.</p>
<p>Zum Vergleich: Deutsche Autobauer beschäftigen alleine in den USA Zehntausende Bürger und das, wo die Vereinigten Staaten von Amerika lediglich 330 Millionen Einwohner haben.</p>
<p>Frankreich dreht künftig in Steuerfragen den Spieß herum: Da die US-Megakonzerne mit Hilfe internationaler Unternehmensberatungen trickreich Umsätze über verschleierte Rechnungsstellungen aus dem Ausland verschweigen, gilt künftig zumindest für Airbnb, Uber &amp; Co:</p>
<p>Es kommt für Unternehmen der sogenannten <a href="https://ec.europa.eu/germany/news/kollaborative-wirtschaft-eu-kommission-will-rechtliche-klarheit-f%C3%BCr-neue-gesch%C3%A4ftsmodelle_de" target="_blank">&#8222;kollaborativen Wirtschaft&#8220;</a> nicht mehr darauf an, aus welchem Land die Rechnung gestellt wurde, sondern an wen sie gesendet wurde. Zur &#8222;kollaborativen Wirtschaft&#8220; zählt die EU Portale wie Airbnb, ebenso aber Wimdu (Rocket Internet-Co-Gründung) oder den umstrittenen amerikanischen Taxi-Fahrdienstleiter Uber.</p>
<p>Frankreich möchte künftig die Steuerschuld von Airbnb, Uber &amp; Co auf Grund der automatisch nach einem bestimmten Schema übermittelten Umsätze schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid verschicken.</p><div id="steue-2970007790" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div>
<p>Es könne, argumentiert die Mehrheit der französischen Parlamentarier, nicht sein, dass Rechtslücken so schamlos ausgenutzt würden, wie bislang.</p>
<p>Dies führe zu erheblichen Verlusten von Steuereinnahmen für den Staat, was dringend gestoppt werden müsse. Zudem stellten die Steuervermeidungs-Tricks der US-Megakonzerne eine</p>
<ul>
<li><strong>erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar</strong></li>
<li><strong> ja unlauteren Wettbewerb.</strong></li>
</ul>
<p>Dies erklärte beispielsweise der <strong>Abgeordnete der regierenden Sozialisten, Pascal Cherk</strong>. Der <strong>Parlamentarier Dominique Lefebvre, </strong>ebenfalls von der<strong> &#8222;Parti socialiste&#8220; (PS)</strong>, sagte, man habe es nicht mit zu vernachlässigenden Einnahmen zu tun, welche durch Steuertricks den EU-Ländern entgingen:</p>
<p>Studien im Auftrag des französischen Parlaments hätten ergeben, dass alleine Portale der &#8222;kollaborativen Wirtschaft&#8220;</p>
<ul>
<li><strong>Umsätze in der EU von 28 Milliarden Euro jährlich erwirtschafteten, </strong></li>
<li><strong>darauf aber kaum Steuern bezahlten.</strong></li>
</ul>
<p>Da man davon ausgehe, wonach sich die Umsätze der &#8222;kollaborativen Wirtschaft&#8220; in den nächsten Jahren vervielfachen könnten, müsse man nun die Weichen stellen, sagte das französische Parlament.</p>
<p>Entsprechend sei man nun froh, kommentierte der <strong>französische Staatssekretär für den Haushalt, Christian Eckert</strong>, dass man mit der jetzigen Regel, wonach Umsätze automatisch dem Finanzministerium anzuzeigen sind, &#8222;große Fortschritte gemacht&#8220; habe.</p>
<p>Möglich sei auch, heißt es in einem Parlamentspapier, dass Geräte beispielsweise in Uber-Autos installiert werden müssten, welche ähnlich einem Taximeter automatisch Umsätze an Behörden mitteilen.</p>
<p>Kritik an dem in Paris gefasst Beschluss gibt es dahingehend, dass Parlamentarier der Opposition fragen, weshalb die neue Steuerregel nicht bereits ab 2017 greife. Außerdem gibt die Opposition zu bedenken, ob man einen privaten Vermieter eines Wohnraumes</p>
<ul>
<li><strong>nicht als eine Art Angestellter von Airbnb oder Uber werten müsse,</strong></li>
<li><strong> für den folglich Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen seien.</strong></li>
</ul>
<p>Denn in nicht wenigen Fällen vermieten Bürger ihre Ferienwohnung auch hauptberuflich, beziehungsweise ist es eine klassische Aufgabe für Heim-Arbeiter. Denn von alleine kommen auch in über Wimdu oder Airbnb eingestellte Wohnungen keine Mieter. Die Verwaltung erfordert eine permanente Organisation.</p>
<p>Das gleiche gilt für Uber-Fahrer. Im Raum steht, dass ab einer bestimmen Umsatzschwelle in Frankreich über Airbnb, Wimdu oder Uber vermittelte Dienstleistungen Sozialversicherungsbeiträge von den Plattformen zu bezahlen seien.</p>
<p>Während für Fahrdienstleiter, welche beispielsweise für Uber fahren, eine</p>
<ul>
<li><strong>Schwelle von jährlich 7720 Euro zur Diskussion gestellt wird,</strong></li>
<li><strong>beträgt die Schwelle für Ferienvermittlungs-Wohnraum 23.000 Euro.</strong></li>
</ul>
<p>Doch ob es soweit kommt, ist noch nicht klar.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Iren müssen bei Ferien-Vermietung über Airbnb, Wimdu &#038; Co Steuern bezahlen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/10/iren-muessen-bei-ferien-vermietung-ueber-airbnb-wimdu-co-steuern-bezahlen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 15:58:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[.tourist-online.de/ferienwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
		<category><![CDATA[atraveo.de]]></category>
		<category><![CDATA[casamundo.de]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[FeWo-direkt.de/Ferienhausvermietung]]></category>
		<category><![CDATA[Wimdu]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland ist klar geregelt: Wer kommerziell eine Ferienwohnung regelmäßig vermietet, muss auf das so zusätzlich erzielte Einkommen Steuern bezahlen. Ähnlich ist die Situation in Irland. Hier fragte kürzlich die Irish Times: Muss ich in Irland als Bürger, wenn ich über Portale wie Airbnb (oder Wimdu) ein Zimmer, meine Wohnung oder mein Haus an Urlauber [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/10/iren-muessen-bei-ferien-vermietung-ueber-airbnb-wimdu-co-steuern-bezahlen/">Iren müssen bei Ferien-Vermietung über Airbnb, Wimdu &amp; Co Steuern bezahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>In Deutschland ist klar geregelt: Wer kommerziell eine Ferienwohnung regelmäßig vermietet, muss auf das so zusätzlich erzielte Einkommen Steuern bezahlen.</h2>
<p>Ähnlich ist die Situation in Irland. Hier fragte kürzlich die<a href="http://www.irishtimes.com/business/personal-finance/do-i-have-to-pay-tax-on-my-airbnb-income-1.2814761" target="_blank"> Irish Times</a>: Muss ich in Irland als Bürger, wenn ich über Portale wie Airbnb (oder Wimdu) ein Zimmer, meine Wohnung oder mein Haus an Urlauber oder Geschäftsreisende vermiete, Steuern bezahlen?</p>
<p>Die Antwort: Auch in Irland müssen Ferienwohnungs-Vermieter Steuern bezahlen. Von einem steuerfreien Geldsegen kann keine Rede sein. Wichtig: Wer über Ferien-Immobilienportale wie Airbnb oder Wimdu (u.a. Rocket Internet Projekt) zeitlich limitiert Wohnraum anbietet, der muss in Irland auf die daraus erfolgten Gewinne Steuern von bis zu 55 Prozent bezahlen.</p>
<p>Als Gewinne aus der Vermietung sind Geldbeträge abzüglich der Kosten zu sehen: Also Aufwendungen für das Putzen, eventuell das zur Verfügung gestellte Telefon oder Internet, den Strom oder das Wasser werden also vorher abgezogen.</p>
<p>Steuerfrei sind Einnahmen aus Vermietungen über Ferienzimmerportale in Irland, wenn die Gesamt-Einkünfte im Jahr die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigen.</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/>
<h3>Fast jeder Ire muss jährlich an das Finanzamt schreiben und sich erklären</h3>
<p>Dennoch gilt auf der irischen Insel auch dies: Jeder, der jährlich über 5000 Euro Einnahmen hat, muss eine Steuererklärung formal abgeben – eine sogenannte „Form 11“. Aber selbst Iren, die weniger als 5000 Euro jährlich verlieren, sind verpflichtet, zumindest das Formular „Form 12“ auszufüllen und dem Finanzamt zuzusenden.</p>
<p>Wichtig: Die Steuerpflicht besteht auch für Bürger, die in Irland über eine Immobilie verfügen, dort aber nicht wohnen.</p>
<p>Vorsicht ist für Iren geboten, die jährlich über 30 Nächte ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermieten und dadurch über 5000 Euro jährlich zusätzlich einnehmen. In diesem Falle kann der Vermieter als Gewerbetreibender klassifiziert werden – was unbedingt mit dem örtlichen Finanzamt oder dem irischen Steuerberater zu klären wäre.</p>
<h3>Wer in Irland Zimmer an Feriengäste vermietet gilt schnell als Gewerbetreibender</h3>
<p>Ebenfalls ein Hinweis darauf, dass die Vermietung als Gewerbetreibender gelten könnte, ist, wenn jährlich mindestens zu sechs unterschiedlichen Zeitpunkten Teile oder die ganze Immobilie über Ferienportale angeboten werden.</p>
<p>Vorsicht ist ebenso angebracht wenn man in Irland nicht als Gewerbetreibender eingestuft werden möchte, wenn man ganzjährlich auf einem Ferienwohnraum-Vermittlungsportal ein Zimmer, Haus oder Wohnung zum Mieten anbietet.</p>
<p>In Irland habe nach Angaben des amerikanischen Portals Airbnb der durchschnittliche Airbnb-Host jährlich rund 2600 Euro mit der zeitlich limitierten Vermietung des Hauses, der Wohnung oder des Zimmers umgesetzt. Im Schnitt hätten die Vermieter dabei Feriengästen an rund 40 Tagen Wohnraum zur Verfügung gestellt.</p>
<h3><span style="color: #ff0000">Deutsche Ferienportale für Zimmer, Wohnungen oder Häuser auf Städtereisen oder Landreisen:</span></h3>
<p>Als Ferienportale in Deutschland werden im Internet unter anderem gelistet: <a href="http://www.wimdu.de/" target="_blank">Wimdu</a>, <a href="https://www.fewo-direkt.de/" target="_blank">FeWo-direkt.de/Ferienhausvermietung</a>, <a href="http://www.atraveo.de//" target="_blank">atraveo.de</a>, <a href="http://www.casamundo.de/" target="_blank">casamundo.de</a>, <a href="https://www.tourist-online.de/" target="_blank">tourist-online.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Airbnb soll in Frankreich gerade mal 70.000 Euro Steuern bezahlt haben</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/08/airbnb-soll-in-frankreich-gerade-mal-70-000-euro-steuern-bezahlt-haben/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Anton Niemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Aug 2016 07:22:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Wimdu]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass US-Konzerne es verstehen mittels Steueroasen in Ländern, in welchen Millionen Kunden ihre Dienste nutzen, keine oder kaum Steuern zu bezahlen, ist bekannt. Nun reiht sich ein weiteres Unternehmen hinzu: Der US-Ferienzimmervermittler Airbnb. Nach einem Bericht der französischen Tageszeitung &#8222;Le Parisien&#8220; habe Airbnb in Frankreich im vergangenen Jahre gerade einmal 69.168 Euro Steuern bezahlt, also [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/08/airbnb-soll-in-frankreich-gerade-mal-70-000-euro-steuern-bezahlt-haben/">Airbnb soll in Frankreich gerade mal 70.000 Euro Steuern bezahlt haben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dass US-Konzerne es verstehen mittels Steueroasen in Ländern, in welchen Millionen Kunden ihre Dienste nutzen, keine oder kaum Steuern zu bezahlen, ist bekannt. Nun reiht sich ein weiteres Unternehmen hinzu: Der US-Ferienzimmervermittler Airbnb.</h2>
<p>Nach einem Bericht der französischen Tageszeitung &#8222;Le Parisien&#8220; habe Airbnb in Frankreich im vergangenen Jahre gerade einmal 69.168 Euro Steuern bezahlt, also rund 70.000. Diese Steuersumme verteile sich auf eine Vermittlungsprovision aus Wohnraumvermittlung an Feriengäste in Höhe von 60 bis 160 Millionen Euro im Jahr 2015.</p>
<p>Dass Airbnb in Frankreich weniger Steuern bezahlt, als die meisten Kleinstbetriebe, liege nach Angaben von &#8222;Le Parisien&#8220; darin, dass das amerikanische Unternehmen ein legales Schlupfloch nutze &#8211; ähnlich den Konstellationen von Google, Amazon, Microsoft, Facebook oder Starbucks.</p>
<p>So würden in EU-Ländern gestellte Rechnungen nicht mit dem Absender des Landes versehen, wo eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, sondern über wechselnden Steueroasen. Im Falle von Airbnb würde als Rechnungssteller für Frankreich Großbritannien oder Irland genutzt. Hier säßen Steuersparfirmen von Airbnb, welche Rechnungen an französische Kunden schickten.</p>
<p>Nach Angaben von &#8222;Le Parisien&#8220; würden lediglich die Ausgaben für Marketing oder Werbung in Frankreich direkt verbucht. Diese Ausgaben sind aber im Falle von Airbnb auf Grund des mit Hilfe der Medien aufgebauten großen Bekanntheitsgrads sehr niedrig. So habe Airbnb für Marketing und Werbung in Frankreich im Jahr 2015 gerade einmal knapp fünf Millionen Euro ausgegeben und einen Gewinn von 166.373 Euro in Frankreich erwirtschaftet. Heißt: Die wirklichen Millionen-Gewinne in Frankreich werden über Großbritannien oder Irland oder möglicherweise andere Steueroasen eingestrichen.</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Frankreich gilt nach den USA als angeblich zweitgrößter Markt für Airbnb. Wo Deutschland steht ist nicht bekannt, auch nicht, wie viele Steuern Airbnb hierzulande bezahlt. Fachleute gehen aber davon aus, dass es nicht viel mehr seien könnten, als in Frankreich. Bislang hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble keine Initiativen ergriffen, um die Steuerschlupflöcher, welche besonders gerne von US-Konzernen genutzt werden, zu stopfen.</p>
<p>Lediglich Großbritannien hatte kürzlich mit Google eine Vereinbarung getroffen, wonach das Unternehmen höhere Steuern als bislang zahlen müsse. In Frankreich seien nach Angaben von &#8222;Le Parisien&#8220; im Jahr 2015 rund 300.000 Ferienwohnungen oder Ferienzimmer an Gäste über Airbnb vermittelt worden.</p>
<p>Dass die Steuerprellerei in der EU kontinentale Konkurrenz kaum möglich macht, zeigt sich am deutschen Ferienvermittlungsportal Wimdu. Es war unter anderem einst von Rocket Internet mit ins Leben gerufen worden.</p>
<p>Wimdu soll in den vergangenen sechs Jahren zwar über 60 Millionen Euro Venture Capital erhalten habe, stehe aber möglicherweise vor dem Aus, berichteten kürzlich zahlreiche Medien. Als Grund wird in Fachkreisen genannt, dass die Kosten &#8211; auch die Steuerlast &#8211; für Wimdu letztlich im Vergleich zu Airbnb zu hoch gewesen seien.</p>
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		<item>
		<title>Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Apr 2016 10:46:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[ab-in-den-urlaub.de/ferienwohnung.htm]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
		<category><![CDATA[Aptur Baleares]]></category>
		<category><![CDATA[Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares]]></category>
		<category><![CDATA[atraveo.de]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Ferienwohnungen Mallorca versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Ferienwohnungen versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Fincas versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[ferienwohnungen.de]]></category>
		<category><![CDATA[FeWo-direkt.de]]></category>
		<category><![CDATA[fincallorca.de]]></category>
		<category><![CDATA[fincamallorca.de]]></category>
		<category><![CDATA[Fincas Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Wimdu]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf Mallorca und den angrenzenden spanischen Schwesterinseln soll es rund 50.000 Ferienwohnungen oder Fincas geben. Diese Schätzungen beruhen auf Angaben des Verbands der touristischen Immobilienbesitzer auf den Balearen, der &#8222;Aptur Baleares&#8220;, beziehungsweise der &#8222;Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares&#8220;. Doch Achtung vor Steuerhinterziehung! Viele der Ferienwohnungen oder Ferien-Fincas auf Mallorca [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/">Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Auf Mallorca und den angrenzenden spanischen Schwesterinseln soll es rund 50.000 Ferienwohnungen oder Fincas geben. Diese Schätzungen beruhen auf Angaben des Verbands der touristischen Immobilienbesitzer auf den Balearen, der <a href="http://www.aptur-baleares.org/" target="_blank">&#8222;Aptur Baleares&#8220;</a>, beziehungsweise der &#8222;Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares&#8220;. Doch Achtung vor Steuerhinterziehung!</h2>
<p>Viele der Ferienwohnungen oder Ferien-Fincas auf Mallorca oder anderen Balearen-Inseln gehören Spaniern, aber auch Hunderten Deutschen.</p>
<p>Wer aber glaubt, er könne seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus, seine Finca, auf Malle anbieten, ohne Steuern auf die Mieteinnahmen zu bezahlen, irrt. So machte jetzt der spanische Finanzdirektor Rufino de la Rosa darauf aufmerksam, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Dies berichtet die in Mallorca weit verbreitete Zeitung, das <a href="http://mallorcamagazin.com/nachrichten/immobilien/2016/04/07/46228/finanzamt-nimmt-ferienvermietung-ins-visier.html" target="_blank">Mallorca Magazin</a>.</p>
<p>Doch mit der Steuerwarnung für Mallorca und die sonstigen Balearen nicht genug:</p>
<p>Um den Druck zu erhöhen, erklärte der zuständige Finanzdirektor von Mallorca, wonach die Finanzbehörden von Mallorca nun die wichtigsten Anbieter-Portale von Ferienwohnungen gescreent hätten. Höchstwahrscheinlich wurden also die Internetportale automatisch ausgelesen und die Anbieter-Daten mit Steuerunterlagen abgeglichen.</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Welche Portale betroffen sind, ist nicht bekannt. Doch ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die bei Spaniern, Deutschen, Österreichern oder Schweizern beliebtesten Ferienwohungs- und Ferienhaus-Portale handelt.</p>
<p><strong>Ferienwohnungs-Portale oder Finca-Portale wurden von den spanischen Finanzbehörden gescreent</strong></p>
<p>Da wäre zum einen das in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weit verbreitete Ferienwohnungs-Portal Wimdu, aber auch das Pendant aus den USA, Airbnb. Weitere Webportale rund um Ferienwohnungen oder Ferienhäuser aus Mallorca sind FeWo-direkt.de, atraveo.de, ferienwohnungen.de, fincallorca.de, fincamallorca.de oder ab-in-den-urlaub.de/ferienwohnung.htm.</p>
<p>Grundsätzlich gilt in Spanien im Steuerrecht, was ebenso bei Immobilien in Deutschland Vorschrift ist: Wer Mieteinnahmen erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls sind also auf die Einnahmen zum persönlichen Steuersatz Steuern nachzuzahlen, sofern die Einnahmen die tatsächlichen Ausgaben oder Kosten überstiegen haben.</p>
<p>Steuer-Direktor Rufino de la Rosa machte darauf aufmerksam, dass die Finanzbehörden von Mallorca und den sonstigen Balearen-Inseln nun sogar eigene Daten erhoben hätten, um festzustellen, wer konkret auf Internetportalen oder in Zeitungen und Zeitschriften auf Mallorca &amp; Co. Ferienwohnungen oder Fincas anbietet. Nicht unwahrscheinlich, dass hier möglicherweise grenzüberschreitend zwischen Behörden Informationen ausgetauscht werden.</p>
<p>Jedenfalls zitiert das Mallorca Magazin den für die Balearen zuständigen Finanzdirektor mit den Worten: &#8222;Wir erinnern daran, dass die Zahlungen bei der Steuererklärung anzugeben sind, genau wie jegliche Art von Einkünften, die versteuert werden müssen, und nicht automatisch beim Finanzamt vorliegen.&#8220;</p>
<p>Wachsam müssen alle Ferienwohnungs- oder Finca-Vermieter sein, die ab 2015 ihre Immobilien an Gäste vermieteten und die Einnahmen nicht versteuert haben. Wer erwischt wird, dem könnten hohe Steuer-Nachzahlungen drohen, die oftmals auf Schätzungen beruhen. Schätzungen nehmen dann die Finanzbeamten vor. Zudem könnte es Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, beziehungsweise Steuerbetrug geben.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/">Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Airbnb erhebt in Paris Kurtaxe von 0,83 Euro pro Person und Nacht ab Oktober von Kurzmietern</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2015/08/airbnb-erhebt-in-paris-kurtaxe-von-083-euro-pro-person-und-nacht-ab-oktober-von-kurzmietern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2015 06:42:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Business]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb Touristensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bettensteuer Paris]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Kurtaxe Paris]]></category>
		<category><![CDATA[Touristensteuer Paris]]></category>
		<category><![CDATA[Wimdu]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine führende Immobilienplattform für Kurzzeitmieter in privatem Wohnraum, Airbnb aus den USA, hat angekündigt, dem Druck der Pariser Behörden nachzugeben und ab Oktober eine Kurtaxe &#8211; auch bekannt als Bettensteuer oder Touristensteuer &#8211; von Gästen zu erheben. Die Touristensteuer wird künftig direkt an die Stadt Paris überwiesen. Gerade in Frankreichs Hauptstadt Paris werden private Wohnungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/08/airbnb-erhebt-in-paris-kurtaxe-von-083-euro-pro-person-und-nacht-ab-oktober-von-kurzmietern/">Airbnb erhebt in Paris Kurtaxe von 0,83 Euro pro Person und Nacht ab Oktober von Kurzmietern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Eine führende Immobilienplattform für Kurzzeitmieter in privatem Wohnraum, Airbnb aus den USA, hat angekündigt, dem Druck der Pariser Behörden nachzugeben und ab Oktober eine Kurtaxe <em>&#8211; auch bekannt als Bettensteuer oder Touristensteuer &#8211;</em> von Gästen zu erheben. Die Touristensteuer wird künftig direkt an die Stadt Paris überwiesen.</h2>
<p>Gerade in Frankreichs Hauptstadt Paris werden private Wohnungen oder Zimmer gerne über Plattformen wie Airbnb angemietet. Grund: Hotels in Paris sind in der Regel sehr teuer und obendrein in zahlreichen Fällen ausgetreten und schlecht geführt. Selbst in Randgebieten sind 90 Euro pro Nacht für ein einfaches Zwei-Sterne Zimmer mit Toilette auf dem Treppenhaus keine Seltenheit.</p>
<p>Ab 1. Oktober möchte Airbnb die Steuer direkt pro vermittelter Residenznacht erheben. Bislang war sich die Stadtverwaltung von Paris selber nicht im klaren darüber, ob sie nun für Kurzvermietungen in privaten Häusern oder Wohnungen eine Tourismusabgabe erheben wolle oder nicht. Allerdings werden Bettensteuern schon in zahlreichen anderen französischen Städten erhoben, auch in deutschen wie Köln.</p>
<p><strong>Pariser Stadtregierung erließ Dekret Ende Juli</strong></p>
<p>Laut einem von der Pariser Stadtregierung am 31. Juli erlassenen Dekret, welches am 5. August im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht worden ist, soll künftig die Erhebung der Kurtaxe in Paris zudem erleichtert werden. So sollen Vermittlungsplattformen für private Kurzzeitvermietungen, wie Airbnb  (aber wohl auch andere internationale Pendants wie Wimdu aus Deutschland), künftig einfacher über die eigene Plattform die Kurtaxe ausweisen oder erheben können.</p><div id="steue-1883587866" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/>
<p>&#8222;Durch die enge Zusammenarbeit mit der Regierung ist es gelungen, die Zahlung der Kurtaxe für unsere Gäste zu vereinfachen, womit wir zu einem modernen Paris für Messezeiten und Tourismus in Frankreich beitragen können&#8220;, sagte Airbnb.</p>
<p>Die Höhe der Touristensteuer beläuft sich in Paris auf 0,83 Euro pro Person und Nacht. Mit der nun auch von Airbnb eingetriebenen Kurtaxe sollen unzufriedene Hoteliers beruhigt werden, die bereits eine Sondersteuer für Hotelgäste an die Stadt Paris abführen müssen.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/08/airbnb-erhebt-in-paris-kurtaxe-von-083-euro-pro-person-und-nacht-ab-oktober-von-kurzmietern/">Airbnb erhebt in Paris Kurtaxe von 0,83 Euro pro Person und Nacht ab Oktober von Kurzmietern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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