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	<title>Bitcoin-ETF Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Bitcoin-ETF Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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		<title>Schweiz: FINMA genehmigt ersten Bitcoin-ETF – Handel an der SIX laut Anbieter ab November</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/11/schweiz-finma-genehmigt-ersten-bitcoin-etf-handel-an-der-six-laut-anbieter-ab-november/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Konrad Lindemann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Nov 2026 05:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
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		<category><![CDATA[Bitcoin-ETF]]></category>
		<category><![CDATA[FINMA]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage Schweiz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schweizer FINMA hat erstmals einen Bitcoin-ETF für Privatanleger/-innen genehmigt. Was den Fonds von ETP unterscheidet, was der Kreditrahmen von 125 Prozent bedeutet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/11/schweiz-finma-genehmigt-ersten-bitcoin-etf-handel-an-der-six-laut-anbieter-ab-november/">Schweiz: FINMA genehmigt ersten Bitcoin-ETF – Handel an der SIX laut Anbieter ab November</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-size:18px;line-height:1.5;margin:0 0 16px;"><strong>Der neue Fonds hält Bitcoin direkt, steht Privatanleger/-innen offen und ist rechtlich anders gebaut als die bisherigen Krypto-ETP. Was das für Schutz, Risiko und Steuern bedeutet.</strong></p>
<aside style="font-family:system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;background:#f5f7f8;border:1px solid #e5e9ed;border-radius:16px;padding:22px 24px 8px;margin:0 0 24px;">
<p style="font-size:12px;font-weight:700;letter-spacing:.12em;text-transform:uppercase;color:#0f5c43;margin:0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin:0 0 14px;padding:0;list-style:none;">
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;padding:0 0 0 26px;margin:0 0 8px;">Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 20. Oktober 2026 erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds genehmigt, der direkt in Bitcoin investiert.</li>
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;padding:0 0 0 26px;margin:0 0 8px;">Nach Angaben der BIT Asset Management AG aus Zürich heißt der Fonds „Bitcoin Fund ETF“ (Kürzel BBIT) und soll im November 2026 an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange starten.</li>
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;padding:0 0 0 26px;margin:0 0 8px;">Das Fondsvermögen wäre im Konkurs der Fondsleitung abgesondert. Vor Kursverlusten schützt das nicht: Die FINMA nennt Bitcoin-Anlagen auch über den ETF „hoch riskant“.</li>
</ul>
</aside>
<p class="lead">Wer in der Schweiz bisher über die Börse auf Bitcoin setzen wollte, griff meist zu sogenannten Exchange Traded Products (ETP), börsengehandelten Wertpapieren, die rechtlich in der Regel keine Fonds sind. Mit dem ersten genehmigten Bitcoin-ETF (Exchange Traded Fund, börsengehandelter Fonds) kommt nun eine weitere Bauform hinzu: ein Anlagefonds nach Schweizer Recht, dessen Vermögen vom Vermögen der Fondsleitung getrennt ist. Für Anleger/-innen ändert das vor allem etwas beim Ausfallrisiko des Anbieters. Am Kursrisiko des Bitcoin ändert es nichts – und der Fonds darf laut Anbieter sogar mit Kredit arbeiten. Wir ordnen ein, was feststeht, was der Anbieter sagt und was offen ist.</p>
<h2>Was die FINMA genehmigt hat</h2>
<p>Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat nach <a href="https://www.finma.ch/de/news/2026/10/20261020-mm-finma-bitcoin-etf/">eigener Mitteilung vom 20. Oktober 2026</a> erstmals einen börsengehandelten, direkt in Bitcoin investierenden Publikumsfonds genehmigt. Publikumsfonds heißt: Er darf auch an Privatpersonen vertrieben werden, nicht nur an qualifizierte Anleger/-innen. Eingestuft ist er als Anlagefonds der Art „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko. Für diese Fondsart verlangt <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/822/de#art_71">Art. 71 des Kollektivanlagengesetzes (KAG)</a>, dass auf die besonderen Risiken in Bezeichnung, Prospekt und Basisinformationsblatt hingewiesen wird.</p>
<p>Weil der Fonds nur einen einzigen Wert hält, hat die FINMA eine Ausnahme von den Vorschriften zur Risikoverteilung genehmigt. Sie begründet das mit der langen Handelsgeschichte und dem hohen Handelsvolumen von Bitcoin. Bereits <a href="https://www.finma.ch/de/news/2021/09/20210929-mm-genehmigung-schweizer-kryptofonds/">2021 hatte die Aufsicht einen Kryptofonds</a> bewilligt, der allerdings nur qualifizierten Anleger/-innen offenstand. Nach Angaben der FINMA haben weitere Anbieter Gesuche für Bitcoin-ETF eingereicht oder angekündigt.</p>
<p>Den Namen des Produkts nennt die Aufsicht nicht. Die BIT Asset Management AG, eine Tochter der in Singapur ansässigen BIT Group, hat am 22. Oktober 2026 in einer <a href="https://www.prnewswire.com/news-releases/bit-asset-management-erhalt-finma-zulassung-fur-den-ersten-schweizer-und-einzigen-europaischen-spot-bitcoin-etf-302916897.html">Unternehmensmitteilung</a> mitgeteilt, sie habe die Zulassung für den „Bitcoin Fund ETF“ erhalten. Der Handel an der SIX Swiss Exchange soll nach Angaben des Anbieters im November 2026 beginnen; ein genaues Datum, die Kostenquote und die ISIN (internationale Wertpapierkennnummer) nennt die Mitteilung nicht. Der Fonds ist laut Anbieter nur für den öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen.</p>
<h2>Fonds oder ETP: der rechtliche Unterschied</h2>
<p>Der wichtigste Unterschied liegt in der Frage, was mit dem Geld passiert, wenn der Anbieter pleitegeht. Beim Anlagefonds regelt das <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/801/de#art_40">Art. 40 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG)</a>: Im Konkurs der Fondsleitung werden die Sachen und Rechte, die zum Fonds gehören, zugunsten der Anleger/-innen abgesondert, fallen also nicht in die Konkursmasse. Die meisten in Europa gehandelten Bitcoin-Produkte sind nach Darstellung von BIT dagegen ETP, also Schuldtitel mit Emittentenrisiko. Wie gut ein einzelnes ETP besichert ist, unterscheidet sich je nach Produkt und steht im jeweiligen Prospekt.</p>
<div style="overflow-x:auto;margin:16px 0 6px;">
<table style="width:100%;border-collapse:collapse;font-size:15px;line-height:1.45;min-width:560px;">
<thead>
<tr style="background:#0f5c43;color:#fff;">
<th style="text-align:left;padding:10px 12px;">Merkmal</th>
<th style="text-align:left;padding:10px 12px;">Bitcoin direkt</th>
<th style="text-align:left;padding:10px 12px;">Krypto-ETP</th>
<th style="text-align:left;padding:10px 12px;">Bitcoin-ETF (Schweiz)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background:#ffffff;">
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;"><strong>Rechtsform</strong></td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">eigener Bestand, selbst oder bei einem Dienstleister verwahrt</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">laut BIT meist Schuldtitel des Emittenten</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">Anlagefonds, „übrige Fonds für alternative Anlagen“</td>
</tr>
<tr style="background:#f5f7f8;">
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;"><strong>Pleite des Anbieters</strong></td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">abhängig von der Verwahrung</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">Emittentenrisiko; Besicherung je nach Produkt</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">Fondsvermögen im Konkurs der Fondsleitung abgesondert</td>
</tr>
<tr style="background:#ffffff;">
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;"><strong>Beratungsregeln beim Kauf</strong></td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">laut FINMA weniger Anlegerschutz als beim ETF</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">je nach Vertriebsweg</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">Verhaltensregeln nach FIDLEG, Risikohinweise Pflicht</td>
</tr>
<tr style="background:#f5f7f8;">
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;"><strong>Kursrisiko</strong></td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">voll</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">voll</td>
<td style="padding:9px 12px;border-bottom:1px solid #e5e9ed;">voll, Engagement laut Anbieter bis 125 % möglich</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size:12px;color:#667180;margin:0 0 18px;">Quelle: FINMA, Medienmitteilung vom 20.10.2026; Art. 40 FINIG; Angaben der BIT Asset Management AG vom 22.10.2026. Eigene Zusammenstellung, Stand 28.10.2026.</p>
<p>Die FINMA verweist zusätzlich auf das <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/758/de">Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)</a>: Banken und andere Finanzdienstleister, die den ETF anbieten, müssen klare Hinweise auf Schwankungen und Verlustrisiken geben und die Angemessenheits- oder Eignungsprüfung besonders sorgfältig durchführen. Diese Prüfung fragt, ob ein Produkt zu Kenntnissen, Erfahrung und – bei Beratung – zu den finanziellen Verhältnissen der Kundschaft passt. Nach Einschätzung der Aufsicht bietet das mehr Schutz als ein direkter Kauf von Kryptowährungen.</p>
<h2>Was der Kreditrahmen bedeutet</h2>
<p>Nach Angaben von BIT kann das Gesamtengagement des Fonds durch vorübergehende Kreditaufnahme bis zu 125 Prozent des Nettoinventarwerts erreichen, also des Fondsvermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten. Ob und wie oft der Fonds diesen Rahmen nutzt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Wird er voll ausgeschöpft, wirkt jede Kursbewegung stärker auf den Anteilswert – nach unten wie nach oben.</p>
<figure style="margin:18px 0;"><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-28_Grafik_Bitcoin-ETF-Hebel.jpg" alt="Balkendiagramm: Bei 10, 30 und 50 Prozent Bitcoin-Rückgang verliert ein Fonds mit 125 Prozent Engagement im Modell 12,5, 37,5 und 62,5 Prozent" width="1800" height="1012" style="width:100%;height:auto;" /><figcaption style="margin-top:8px;font-size:13px;line-height:1.5;color:#667180;">Modellrechnung ohne Kosten und Kreditzinsen; keine Prognose. Grafik und Berechnung: STEUERRATSCHLAG.eu, Grundlage: Angabe der BIT Asset Management AG zum höchsten Gesamtengagement (Stand 28.10.2026).<span></span></figcaption></figure>
<p><strong>Rechenbeispiel (Modell):</strong> Angenommen, deine Fondsanteile sind 5.000 Franken wert und der Bitcoin-Kurs fällt um 30 Prozent. Ohne Kredit sinkt der Anteilswert vereinfacht auf 3.500 Franken. Ist der Kreditrahmen von 125 Prozent voll genutzt, beträgt das Minus 37,5 Prozent, der Wert fällt auf 3.125 Franken. Nicht eingerechnet sind Verwaltungskosten, Kreditzinsen, Kauf- und Verkaufsspesen sowie Schwankungen während des Tages. Steigt Bitcoin, fällt der Gewinn im selben Verhältnis höher aus – eine Aussage über die künftige Kursentwicklung ist damit nicht verbunden.</p>
<h2>Steuern: Was in der Schweiz gilt</h2>
<p>Für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt bei der direkten Bundessteuer: <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de#art_16">Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind steuerfrei</a> (Art. 16 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG). Die Fondsanteile gehören aber zum Vermögen: Nach <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1256_1256_1256/de#art_13">Art. 13 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG)</a> unterliegt das gesamte Reinvermögen der kantonalen Vermögenssteuer. Wie hoch die ausfällt, hängt vom Wohnkanton ab. Ob im Einzelfall Ausnahmen greifen, etwa bei häufigem Handel, beurteilt das zuständige kantonale Steueramt.</p>
<p>Für Anleger/-innen in Deutschland ist der Fonds nach Angaben des Anbieters nicht bestimmt: Er ist nur für den öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen, die Mitteilung richtet sich ausdrücklich nicht an Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die deutsche Finanzaufsicht BaFin und das deutsche Steuerrecht sind für dieses Produkt deshalb nicht Thema dieses Beitrags.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Der erste Schweizer Bitcoin-ETF verändert vor allem die Frage, wem das Geld im Pleitefall gehört: Das Fondsvermögen ist abgesondert, ein ETP dagegen ist meist eine Forderung gegen den Emittenten. Dazu kommen die FIDLEG-Regeln beim Vertrieb. Am Grundrisiko ändert die Fondshülle nichts. Bitcoin kann stark und schnell fallen, ein Totalverlust ist nach Angaben des Anbieters möglich, und der Kreditrahmen kann Verluste vergrößern. Wer sich mit dem Produkt befasst, sollte vor dem Handelsstart Prospekt, Basisinformationsblatt und Kostenquote abwarten und mit vergleichbaren Angeboten vergleichen. Eine Empfehlung für oder gegen das Produkt ist das nicht.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<ul>
<li>Ob ein Institut oder Produkt in der Schweiz zugelassen ist, zeigt die <a href="https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/">FINMA-Übersicht der bewilligten Institute, Personen und Produkte</a>.</li>
<li>Vor Anbietern ohne Bewilligung warnt die <a href="https://www.finma.ch/de/finma-public/warnungen/warnliste/">Warnliste der FINMA</a>.</li>
<li>Die Gesetzestexte (KAG, FINIG, FIDLEG, DBG, StHG) stehen in der amtlichen Sammlung <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/801/de">Fedlex</a> des Bundes.</li>
<li>Börsengehandelte Fonds an der Schweizer Börse lassen sich im <a href="https://www.six-group.com/de/market-data/etf/etf-explorer.html">ETF-Explorer der SIX</a> suchen.</li>
<li>Allgemeine Informationen zu Steuern in der Schweiz bietet das Behördenportal <a href="https://www.ch.ch/de/steuern-und-finanzen/steuern/">ch.ch</a>.</li>
</ul>
<p>Für Fragen zur eigenen Steuererklärung ist das Steueramt des Wohnkantons zuständig.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<details open>
<summary><strong>Ist ein von der FINMA genehmigter Bitcoin-ETF sicher?</strong></summary>
<p>Nein, nicht im Sinne eines Schutzes vor Verlusten. Die Genehmigung betrifft Struktur, Verwahrung und Transparenz. Die FINMA betont, dass Bitcoin-Anlagen auch über den ETF hoch riskant bleiben und das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren kann.</p>
</details>
<details open>
<summary><strong>Was passiert mit meinem Geld, wenn die Fondsleitung pleitegeht?</strong></summary>
<p>Nach Art. 40 FINIG wird das Fondsvermögen im Konkurs der Fondsleitung zugunsten der Anleger/-innen abgesondert. Gegen Kursverluste des Bitcoin hilft das nicht.</p>
</details>
<details open>
<summary><strong>Kann ich den Fonds von Deutschland aus kaufen?</strong></summary>
<p>Nach Angaben des Anbieters ist er nur für den öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen und richtet sich nicht an Personen im EWR. Ob eine Bank Zugang gewährt, hängt von ihren eigenen Regeln ab.</p>
</details>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/11/schweiz-finma-genehmigt-ersten-bitcoin-etf-handel-an-der-six-laut-anbieter-ab-november/">Schweiz: FINMA genehmigt ersten Bitcoin-ETF – Handel an der SIX laut Anbieter ab November</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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