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	<title>Geldwäsche Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Geldwäsche Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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		<title>BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:14:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betrug & Phishing]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
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		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem erfundenen „Bundessonderförderprogramm“ für Mietzahlungen und vor gefälschten E-Mails in ihrem Namen. So erkennst du die Maschen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/">BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein erfundenes „Bundessonderförderprogramm“ für Mietzahlungen, gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender und Homeoffice-Jobs, bei denen du dein Girokonto hergibst: Was hinter den Warnungen vom 19. und 20. Oktober 2026 steckt und woran du echte Post der Aufsicht erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die BaFin bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder Mietzahlungen an. Das „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a“ ist ein Fake.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Echte E-Mails der Aufsicht kommen nur von Adressen mit „@bafin.de“ (Ausnahme: der Newsletter). Privatpersonen schreibt die BaFin nicht unaufgefordert an.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer für einen „Homeoffice-Job“ fremdes Geld über das eigene Konto weiterleitet, kann sich nach Einschätzung der BaFin strafbar machen, etwa wegen leichtfertiger Geldwäsche.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Quelle: Verbrauchermitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 19. und 20. Oktober 2026.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer gerade eine Nachricht mit dem Absender „BaFin“ bekommen hat und darin um Bankdaten, eine Unterschrift oder eine Vorauszahlung gebeten wird, sollte nicht reagieren. Die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat am 19. Oktober 2026 gleich zweimal vor Betrug in ihrem eigenen Namen gewarnt: vor einem angeblichen Förderprogramm für Mieten und vor gefälschten E-Mails. Einen Tag später folgte eine Warnung vor Jobangeboten, bei denen Bewerber/-innen ihr Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellen sollen.</p>
<h2>Das angebliche „Bundessonderförderprogramm“</h2>
<p>Nach der <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">Verbrauchermitteilung der BaFin vom 19. Oktober 2026</a> bieten Betrüger ein Programm unter dem Namen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ an. SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die Aufsicht stellt klar, dass sie grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr anbietet.</p>
<p>Verlangt werden laut BaFin persönliche Daten und die Bankverbindung, teilweise auch Vorauszahlungen. Wie viel Geld gefordert wird und auf welchem Weg die Angebote verbreitet werden, nennt die Mitteilung nicht. Die BaFin bittet darum, solche Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.</p>
<h2>Gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender</h2>
<p>Am selben Tag warnte die Aufsicht vor <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">Fake-Mails in ihrem Namen</a>. Unbekannte schreiben Verbraucher/-innen und Unternehmen an und fordern sie auf, zu antworten, einen Link zu öffnen oder etwas zu unterschreiben. Die BaFin verwendet nach eigenen Angaben ausschließlich E-Mail-Adressen mit dem Domainteil „@bafin.de“; einzige Ausnahme ist der Newsletter, der von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de verschickt wird. Privatpersonen kontaktiert sie nicht unaufgefordert per E-Mail und beauftragt damit auch keine Dritten.</p>
<p>Ein korrekter Absender allein ist allerdings kein Beweis. Die BaFin weist auf ihrer Seite <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/betrug-namen-bafin/betrug-mit-namen-bafin_node.html">„Betrug mit dem Namen der BaFin“</a> ausdrücklich auf E-Mail-Spoofing hin, also gefälschte Absenderangaben. Weitere Erkennungszeichen laut BaFin: Sie sitzt nur in Bonn und Frankfurt am Main, holt keine verlorenen Investitionen oder Kryptoerträge zurück und erhebt keine Gebühren für private Finanztransaktionen. Aufforderungen, Geld auf ein angebliches BaFin-Konto zu überweisen, solltest du ignorieren.</p>
<h2>Homeoffice-Job mit dem eigenen Girokonto</h2>
<p>Die dritte Warnung vom <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_20_kbg_beratung.html">20. Oktober 2026</a> betrifft Stellenanzeigen unter den Namen „KBG Beratung“ und „KBG Pro“ für eine „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ beziehungsweise „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ auf der Website kbg-beratung(.)de. Die BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wichtig: Laut BaFin besteht entgegen den Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH in Stuttgart; dieses Unternehmen betreibt die Website nicht und bietet die Jobs nicht an.</p>
<p>Die Tätigkeit besteht nach Darstellung der Aufsicht darin, über das eigene Konto Zahlungen Dritter anzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Das Geld stammt vermutlich von Menschen, die selbst Opfer von Betrug geworden sind. Die Warnung stützt sich auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__8.html">§ 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz</a> und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz; es handelt sich um eine Verdachtsmeldung, nicht um ein Gerichtsurteil.</p>
<p>Für die Angeworbenen ist das riskant. In einer <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2021/meldung_210902_Treuhandservice_Warnung_vor_Jobangeboten.html">früheren Warnung zu „Treuhandservice“-Jobs</a> schreibt die BaFin, dass sich solche Finanzagentinnen und Finanzagenten strafbar machen können, denkbar sei insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Absatz 6 Strafgesetzbuch</a> drohen dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich können die Geschädigten, von denen das Geld stammt, Rückzahlungsansprüche gegen dich geltend machen.</p>
<h2>Die drei Maschen im Überblick</h2>
<p>Die Tabelle fasst zusammen, was verlangt wird und was die Aufsicht dazu klarstellt.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Masche</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Was verlangt wird</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Was die BaFin klarstellt</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Warnung vom</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">„Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a“</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">persönliche Daten, Bankverbindung, teils Vorauszahlung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">keine eigenen Förderprogramme oder Zuschüsse für Wohnungsmarkt und Mieten</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">19.10.2026</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">E-Mails mit BaFin-Absender</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">antworten, Link öffnen, etwas unterschreiben</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">nur Adressen mit „@bafin.de“; kein unaufgeforderter Kontakt zu Privatpersonen</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">19.10.2026</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Homeoffice-Job „KBG Beratung“/„KBG Pro“</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">eigenes Konto für fremde Zahlungen, Weiterleitung oder Tausch in Kryptowerte</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Verdacht unerlaubter Zahlungs- und Kryptodienste; kein Bezug zur KBG Pro GmbH, Stuttgart</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">20.10.2026</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 13px; color: #667180; margin: 6px 0 18px;">Quelle: <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">News und Warnungen der BaFin</a> (abgerufen am 21. Oktober 2026). Darstellung: STEUERRATSCHLAG.eu</p>
<p>Wie groß das Problem insgesamt ist, zeigen Zahlen der Deutschen Bundesbank: Rund 1,8 Millionen betrügerische Zahlungsvorgänge verursachten im Jahr 2025 einen Schaden von mehr als 580 Millionen Euro. Das steht in der <a href="https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/kampagne-gegen-betrug-im-zahlungsverkehr--1011144">Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026</a> zur Kampagne gegen Phishing, die Bundesbank und Bundesfinanzministerium unterstützen. Wie viele dieser Fälle auf Maschen mit dem Namen der BaFin entfallen, weist die Bundesbank dort nicht aus.</p>
<h2>So prüfst du eine verdächtige Nachricht</h2>
<ul>
<li><strong>Absender und Anlass:</strong> Kommt eine Nachricht unaufgefordert und angeblich von der BaFin, ist laut Aufsicht höchstwahrscheinlich Betrug im Spiel. Nicht antworten, keinen Link öffnen, nichts unterschreiben.</li>
<li><strong>Kein Geld, keine Bankdaten:</strong> Weder Vorauszahlungen noch Kontodaten für ein angebliches Förderprogramm herausgeben.</li>
<li><strong>Selbst nachfragen:</strong> Beim kostenfreien <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/verbrauchertelefon/verbrauchertelefon_node.html">Verbrauchertelefon der BaFin</a> unter 0800 2 100 500 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) – über die selbst herausgesuchte Nummer, nicht über Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht.</li>
<li><strong>Anzeige erstatten:</strong> Die BaFin rät, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wer schon Bankdaten weitergegeben oder gezahlt hat, sollte zusätzlich sofort die eigene Bank informieren.</li>
</ul>
<h2>Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin</h2>
<p>Ob ein Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis hat, lässt sich in der <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank der BaFin</a> nachsehen. Betreiberin ist die BaFin selbst, eine Bundesanstalt. <strong>Finanziert wird die Aufsicht aus Gebühren, Erstattungen und einer Umlage, die die beaufsichtigten Banken, Versicherer und andere Unternehmen zahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__16.html">§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</a>).</strong> Seit wann es die Datenbank gibt, nennt die BaFin auf ihren Seiten nicht. Ergänzend gibt es die <a href="https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/prospektdatenbanken/prospektdatenbanken_node.html">Datenbank der hinterlegten Prospekte</a>, in der du siehst, ob für ein öffentliches Angebot einer Vermögensanlage ein gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt.</p>
<p><strong>Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5 Sternen).</strong> Für vier Sterne sprechen: amtliche Quelle, kostenlos, ohne Registrierung nutzbar. Einen Stern ziehen wir ab, weil die Datenbank nur zeigt, ob ein Unternehmen zugelassen ist – nicht, ob eine Website oder ein Anschreiben tatsächlich von diesem Unternehmen stammt. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch hilft nur die Rückfrage bei der echten Firma über deren bekannte Kontaktdaten. Das Urteil ist eine Einschätzung der Redaktion.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die drei Warnungen zeigen dasselbe Muster: Ein vertrauter Name – die Finanzaufsicht oder ein real existierendes Unternehmen – soll die Skepsis ausschalten. Die wichtigste Regel ist deshalb einfach: Die BaFin verteilt kein Geld an Mieter/-innen, fordert keine Überweisungen auf ein angebliches BaFin-Konto und schreibt Privatleute nicht unaufgefordert per E-Mail an. Und ein Job, für den du vor allem dein Girokonto hergeben sollst, kann strafrechtliche Ermittlungen und Rückforderungen nach sich ziehen.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Alle aktuellen Verbraucherwarnungen sammelt die BaFin unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">News und Warnungen</a>, Hintergründe zu Maschen unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/finanzbetrug-erkennen_node.html">Finanzbetrug erkennen</a>. Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes stehen auf <a href="https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/">polizei-beratung.de</a>. Die Kampagne von Bundesbank und Bundesfinanzministerium erklärt Phishing auf <a href="https://www.phishen-impossible.de/">phishen-impossible.de</a>. Was gilt, wenn Betrüger bereits Geld von deinem Konto abgebucht haben, erklären wir in unserem Beitrag zum <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/eugh-urteil-c-70-25-banken-duerfen-phishing-opfern-erstattung-nicht-wegen-fahrlaessigkeit-verweigern/">EuGH-Urteil C-70/25</a>; wie gefälschte Anlage-Websites echte Firmennamen nutzen, im Beitrag zu den <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-7-mal-in-4-tagen-fuenf-websites-missbrauchen-namen-echter-unternehmen/">BaFin-Warnungen vom 12. bis 15. Oktober</a>.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Gibt es ein Förderprogramm der BaFin für Mieten?</strong><br />
Nein. Die BaFin bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr an (<a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">Mitteilung vom 19. Oktober 2026</a>).</p>
<p><strong>Woran erkenne ich eine echte E-Mail der BaFin?</strong><br />
Echte Adressen enden auf „@bafin.de“, der Newsletter kommt von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. Weil Absender gefälscht werden können, gilt zusätzlich: Unaufgeforderte Mails der BaFin an Privatpersonen gibt es laut Aufsicht nicht.</p>
<p><strong>Ich habe schon Bankdaten weitergegeben. Was nun?</strong><br />
Informiere sofort deine Bank, lass gegebenenfalls Zugänge sperren und erstatte Anzeige bei der Polizei. Bei Fragen hilft das Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/">BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:08:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit & Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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		<category><![CDATA[Finanzagent]]></category>
		<category><![CDATA[Geldwäsche]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die BaFin warnt vor Homeoffice-Stellen, bei denen Bewerber/-innen fremdes Geld über ihr Konto leiten sollen. Was nach § 261 StGB droht und woran du die Masche erkennst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/">BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die deutsche Finanzaufsicht warnt vor angeblichen Bürostellen, bei denen Bewerber/-innen fremde Zahlungen über ihr privates Girokonto schleusen sollen. Was hinter der Masche steckt, was rechtlich droht und woran du solche Angebote erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Oktober 2026 vor Stellenangeboten unter den Namen „KBG Beratung“ und „KBG Pro“ gewarnt. Die gleichnamige KBG Pro GmbH in Stuttgart hat laut BaFin nichts damit zu tun.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die angebliche Arbeit: Zahlungen Dritter auf dem eigenen Konto annehmen und weiterleiten oder in Kryptowerte tauschen. Das Geld stammt nach Einschätzung der BaFin vermutlich aus Betrug.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer leichtfertig nicht erkennt, dass Geld aus einer Straftat stammt, riskiert nach § 261 Abs. 6 Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Die Warnung betrifft Deutschland. Ob im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte.</p>
</aside>
<p class="lead">Arbeiten von zu Hause, keine Vorkenntnisse nötig, ordentliche Bezahlung: So klingen viele Stellenanzeigen, hinter denen keine echte Arbeit steckt. Das eigentliche Arbeitsmittel ist dein Girokonto, über das fremdes Geld laufen soll. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag erneut vor einem solchen Angebot gewarnt. Aus dem vermeintlichen Nebenverdienst können ein Strafverfahren, ein gesperrtes Konto und Rückforderungen der Geschädigten werden.</p>
<h2>Was die BaFin konkret beanstandet</h2>
<p>In ihrer <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_20_kbg_beratung.html">Verbrauchermitteilung vom 20. Oktober 2026</a> nennt die BaFin die Website kbg-beratung(.)de und Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“. Website und Arbeitsverträge erwecken nach Angaben der Behörde den Eindruck, die KBG Pro GmbH aus Stuttgart stehe dahinter. Das ist laut BaFin nicht der Fall: Die GmbH betreibt die Website nicht und bietet die Stellen nicht an. Die unbekannten Betreiber stehen im Verdacht, ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen.</p>
<p>Die Behörde stützt die Warnung auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__8.html">§ 8 Abs. 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG)</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/__10.html">§ 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG)</a>. Beide erlauben ihr, schon bei einem begründeten Verdacht unerlaubter Geschäfte öffentlich zu warnen. Früher hieß dieselbe Tätigkeit laut BaFin oft „Treuhandassistent/in“.</p>
<p>Schon am 19. Oktober hatte die BaFin vor einem <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">erfundenen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“</a> gewarnt, bei dem Unbekannte Bankdaten und teils Vorauszahlungen verlangen, sowie vor <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">gefälschten E-Mails in ihrem Namen</a>. Förderprogramme für Mieten bietet die Behörde nicht an.</p>
<h2>Warum das Weiterleiten strafbar sein kann</h2>
<p>Geldwäsche ist in Deutschland in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Strafgesetzbuch (StGB)</a> geregelt. Strafbar ist unter anderem, wer Geld aus einer rechtswidrigen Tat annimmt, überträgt oder umtauscht. Entscheidend für Jobs dieser Art ist Absatz 6: Er erfasst auch, wer leichtfertig nicht erkennt, woher das Geld stammt. Leichtfertig heißt vereinfacht: Die kriminelle Herkunft hätte sich aufdrängen müssen.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Fallgruppe (Deutschland)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Strafrahmen</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Rechtsgrundlage</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Leichtfertig nicht erkannt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">bis 2 Jahre oder Geldstrafe</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 6 StGB</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Vorsätzliche Geldwäsche, etwa Annehmen, Übertragen oder Umtauschen von Geld aus einer rechtswidrigen Tat</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">bis 5 Jahre oder Geldstrafe</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 1 StGB</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Besonders schwerer Fall, in der Regel gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6 Monate bis 10 Jahre</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 5 StGB</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Strafgesetzbuch</a> (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 21. Oktober 2026. Gesetzliche Strafrahmen; welche Fallgruppe vorliegt und welche Strafe angemessen ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht im Einzelfall.</p>
<p>Die <a href="https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400441.php">Polizei Berlin</a> schreibt in ihrem Präventionshinweis, ein sogenannter Finanzagent mache sich „durch sein Handeln in der Regel der Geldwäsche strafbar“. Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> nennt zusätzlich mögliche Beihilfe zum Betrug. Und laut Polizei sperrt die Bank das Konto in der Regel nach der ersten betrügerischen Überweisung.</p>
<h2>Rechenbeispiel: Provision gegen Risiko</h2>
<p>Laut Polizei Berlin werden für solche Tätigkeiten Provisionen von bis zu 10 Prozent der Überweisungssumme versprochen. Die folgende Modellrechnung legt die Annahmen offen: Auf deinem Konto gehen 3.000 Euro ein, du leitest sie weiter und behältst die zugesagten 10 Prozent.</p>
<figure style="margin: 18px 0 20px;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Finanzagent-Modellrechnung.png" alt="Balkendiagramm: Modellrechnung mit 3.000 Euro Zahlungseingang – 300 Euro versprochene Provision gegenüber bis zu 3.000 Euro möglicher Rückforderung der Geschädigten" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose: Provision von 10 Prozent auf eine Überweisung von 3.000 Euro. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu; Provisionshöhe „bis zu 10 %“ laut <a href="https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400441.php">Polizei Berlin</a>, Rückzahlungsrisiko laut <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> (Stand 21. Oktober 2026).</figcaption></figure>
<p>Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Betroffene verpflichtet werden, das Geld an die Geschädigten zurückzuzahlen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab; das strafrechtliche Risiko kommt hinzu.</p>
<h2>Woran du solche Angebote erkennst</h2>
<p>Die Verbraucherzentrale und die Polizei Berlin nennen typische Warnzeichen:</p>
<ul>
<li>hohe Vergütung für eine einfache Tätigkeit ohne Vorerfahrung,</li>
<li>Zusage ohne Vorstellungsgespräch, Kontakt nur per Telefon, E-Mail oder Messenger, oft mit einem Arbeitgeber im Ausland,</li>
<li>frühe Fragen nach Kontodaten, Ausweiskopie oder einem Video- oder Post-Ident-Verfahren,</li>
<li>fehlendes Impressum oder angebliche Bestätigungen, Treuhandkonten seien bei der BaFin registriert,</li>
<li>eine Aufgabe, die im Kern daraus besteht, Geld anzunehmen und weiterzuleiten oder dafür Kryptowerte zu kaufen.</li>
</ul>
<p>Ob ein Unternehmen in Deutschland Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten darf, lässt sich in der <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank der BaFin</a> nachsehen.</p>
<h2>Was tun, wenn schon Geld eingegangen ist?</h2>
<p>Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall, sofort die eigene Bank zu informieren, den Fall der Polizei zu melden und unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Die Polizei Berlin empfiehlt, bereits eingegangenes Geld nicht weiterzuleiten und sich umgehend bei der Polizei zu melden. Fragen zu Anbietern beantwortet das <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/verbrauchertelefon/verbrauchertelefon_node.html">Verbrauchertelefon der BaFin</a>.</p>
<h2>Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin</h2>
<p><strong>Wofür:</strong> Die <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank</a> zeigt, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht hat. <strong>Betreiber:</strong> staatlich, die BaFin. <strong>Wovon lebt sie: Die BaFin finanziert sich aus Gebühren und einer Umlage, die beaufsichtigte Unternehmen wie Banken und Versicherer zahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__16.html">§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</a>); für Nutzer/-innen ist die Abfrage kostenlos.</strong> <strong>Seit wann:</strong> Ein Startdatum der Datenbank nennt die BaFin auf den von uns geprüften Seiten nicht. <strong>Alternativen:</strong> Das <a href="https://www.handelsregister.de/">gemeinsame Registerportal der Länder</a> zeigt, ob eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, nicht aber, ob sie eine Erlaubnis hat. Ergänzend hilft die <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/warnmeldungen/warnmeldungen_node.html">Warnliste der BaFin</a>.</p>
<p><strong>Redaktionsurteil:</strong> <span style="color: #0f5c43; font-size: 18px; letter-spacing: 2px;">★★★★</span><span style="color: #c9d3cd; font-size: 18px; letter-spacing: 2px;">★</span> (4 von 5). Amtlich, kostenlos und die direkteste Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat. Einen Stern ziehen wir ab, weil ein Treffer allein keine Sicherheit gibt: Kriminelle nutzen wie im Fall „KBG Pro“ die Namen echter Unternehmen. Website-Adresse und Kontaktwege deshalb immer mit dem echten Unternehmen abgleichen. Kriterien: Trägerschaft, Kosten, Aussagekraft, Verständlichkeit.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die Masche lebt davon, dass sie wie ein gewöhnlicher Bürojob aussieht. Der Kern bleibt aber immer gleich: Fremdes Geld läuft über dein Konto. Dafür gibt es keinen seriösen Grund, und das Risiko trägst vor allem du, nicht die Unbekannten hinter dem Angebot. Die Warnung vom 20. Oktober ist ein guter Anlass, auch Bekannte auf der Jobsuche auf die Warnzeichen hinzuweisen.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Aktuelle Warnungen sammelt die BaFin in ihren <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/warnmeldungen/warnmeldungen_node.html">Warnmeldungen</a>, Schutztipps unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/finanzbetrug-erkennen_node.html">Finanzbetrug erkennen</a>. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, zeigt die <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">BaFin-Unternehmensdatenbank</a>. Den Gesetzestext zur Geldwäsche findest du unter <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 StGB</a>. Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> erklärt die Masche mit Jobangeboten für Finanztransfers. Betrugsszenarien im Zahlungsverkehr zeigt die Kampagne <a href="https://www.phishen-impossible.de/">phishen-impossible.de</a>, die die BaFin unterstützt.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Ich wusste nicht, dass das Geld aus Betrug stammt. Bin ich trotzdem dran?</strong><br />
Möglicherweise. § 261 Abs. 6 StGB stellt auch leichtfertiges Nichterkennen unter Strafe, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht. Hol dir in dieser Lage anwaltlichen Rat.</p>
<p><strong>Woran erkenne ich echte Post der BaFin?</strong><br />
Laut BaFin nutzt sie nur E-Mail-Adressen mit der Endung @bafin.de, mit Ausnahme ihres Newsletters, und schreibt Privatpersonen nicht unaufgefordert per E-Mail an. Förderprogramme für Mieten oder den Wohnungsmarkt bietet sie nicht an.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/">BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2016 07:35:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskanzlei Mossack Fonseca]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf dem G20-Treffen in China bestand Einigung der führenden Industrie- und Schwellenländer, dass gegen intransparente Steueroasen weiter vorgegangen werden soll. Im schlimmsten Fall drohten Steueroasen, die nicht offener …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/g20-wollen-steueroasen-auf-schwarzen-liste-an-den-pranger-stellen/">G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Auf dem G20-Treffen in China bestand Einigung der führenden Industrie- und Schwellenländer, dass gegen intransparente Steueroasen weiter vorgegangen werden soll.</h2>
<p>Im schlimmsten Fall drohten Steueroasen, die nicht offener agieren, Sanktionen, verlautbarte auf dem G20-Gipfel. Dies wurde nun in der ostchinesischen Industriestadt Hangzhou von den teilnehmenden 20 Staats- und Regierungschefs bekannt gegeben.</p>
<p>Bereits vor einem Jahr hatten die G20-Staaten beschlossen, gegen Steuertricks und Profitverlagerung (BEPS) stärker als in den vergangenen Jahrzehnten vorzugehen. Vor allem US-Konzerne wie Apple stehen im Ruf, besonders einfallsreich Steuern in Milliardenhöhe in Ländern zu umgehen, in welchen sie Profite und Umsätze durch Verkäufe von Produkten eigentlich generiert haben.</p>
<p>Bis 2017, so der französischen Finanzminister Michel Sapin, wolle man eine Schwarze Liste mit Steueroasen vorlegen, auf welche Druck ausgeübt werden solle. Die Tendenz, dass Steuern entweder durch Steueroasen umgangen werden oder zentral von Weltkonzernen dort eingeführt werden, wo die Firmenzentrale ist, gilt als wesentlicher Hemmfaktor in der wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Welt.</p>
<p>Proaktiv gibt sich momentan Luxemburg. Hier gilt ab 2017 ein automatischer Austausch über Finanzströme in das Land. Das sei nach Ansicht von Steuerfahndern bitter nötig: Denn gerade der nicht rege und automatische Austausch über Finanzströme gilt als ein zentrales Kriterium für die Schwarze Liste der G20-Staaten, auf welcher künftig Länder als dubiose Steueroasen gebrandmarkt werden sollen.</p>
<p>Allerdings erklärte Frankreich, man sei eigentlich kein großer Fan von Schwarzen Listen, da man befürchte, dass dies zu einer weiteren Konfrontation führe, statt zu Kooperationen.</p>
<p>Bewegung in die weltweite Diskussionen rund um Steueroasen kam vergangenes Jahr, als die &#8222;Panama Papers“ durch ein Netzwerk weltweiter investigativer Journalisten bekannt geworden war.</p>
<p>Darin ging es um die auch von einem Deutschen in Panama gegründete Anwaltskanzlei Mossack Fonseca. Über diese Kanzlei hatten Tausende Personen ihr Vermögen mithilfe von Offshore-Gesellschaften ins Ausland verlagert. Allerdings hatte die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca darauf verwiesen, dass man legal arbeite und nichts unerlaubtes passiert sei.</p>
<p>Nach aktuellem Stand könnten folgende Länder auf der G20-Schwarzen Liste landen: Der Inselstaat Vanuatu, der Libanon, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Königreich Bahrain oder Panama.</p>
<p>Was viele wundert: Warum landen dort nicht auch Luxemburg, Irland, ehemals britisch Singapur, die britischen Cayman Islands oder die britischen Bermuda Islands? All dies sind weltweit bekannte und berüchtigte Länder, die als Steueroasen Unternehmen helfen, jährlich Hunderte Milliarden Euro Steuern zu umgehen.</p>
<p>Erst vor wenigen Tagen warf die EU-Kommission Irland vor, hier gemeinschaftsschädigendes Verhalten in besonders dreistem Ausmaß an den Tag zu legen. <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2016/08/bernie-sanders-applaudiert-eu-fuer-apple-steuernachforderung-ueber-13-mrd-euro/" target="_blank">Deshalb fort die EU-Kommission vom US-Megakonzern Appel Steuernachzahlungen an das EU-Land Irland in Höhe von über 13 Milliarden Euro</a>.</p>
<p>In Irland sind über 1000 Unternehmen gelistet, die primär aus Steuerumgehungstaktiken dort ihre Firmenzentrale angesiedelt haben. Ganz nach dem Motto: Wir wollen zwar mit den 500 Millionen EU-Bürgern ins Geschäft kommen, aber keine Steuern bezahlen.</p>
<p>Neben Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung gelten Steueroasen als mögliche Häfen für die Unterstützung von Korruption, Terrorfinanzierung oder Geldwäsche.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/g20-wollen-steueroasen-auf-schwarzen-liste-an-den-pranger-stellen/">G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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