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	<title>atraveo.de &#8211; STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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		<title>Iren müssen bei Ferien-Vermietung über Airbnb, Wimdu &#038; Co Steuern bezahlen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 15:58:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[.tourist-online.de/ferienwohnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland ist klar geregelt: Wer kommerziell eine Ferienwohnung regelmäßig vermietet, muss auf das so zusätzlich erzielte Einkommen Steuern bezahlen. Ähnlich ist die Situation in Irland. Hier fragte kürzlich die Irish Times: Muss ich in Irland als Bürger, wenn ich über Portale wie Airbnb (oder Wimdu) ein Zimmer, meine Wohnung oder mein Haus an Urlauber [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/10/iren-muessen-bei-ferien-vermietung-ueber-airbnb-wimdu-co-steuern-bezahlen/">Iren müssen bei Ferien-Vermietung über Airbnb, Wimdu &amp; Co Steuern bezahlen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>In Deutschland ist klar geregelt: Wer kommerziell eine Ferienwohnung regelmäßig vermietet, muss auf das so zusätzlich erzielte Einkommen Steuern bezahlen.</h2>
<p>Ähnlich ist die Situation in Irland. Hier fragte kürzlich die<a href="http://www.irishtimes.com/business/personal-finance/do-i-have-to-pay-tax-on-my-airbnb-income-1.2814761" target="_blank"> Irish Times</a>: Muss ich in Irland als Bürger, wenn ich über Portale wie Airbnb (oder Wimdu) ein Zimmer, meine Wohnung oder mein Haus an Urlauber oder Geschäftsreisende vermiete, Steuern bezahlen?</p>
<p>Die Antwort: Auch in Irland müssen Ferienwohnungs-Vermieter Steuern bezahlen. Von einem steuerfreien Geldsegen kann keine Rede sein. Wichtig: Wer über Ferien-Immobilienportale wie Airbnb oder Wimdu (u.a. Rocket Internet Projekt) zeitlich limitiert Wohnraum anbietet, der muss in Irland auf die daraus erfolgten Gewinne Steuern von bis zu 55 Prozent bezahlen.</p>
<p>Als Gewinne aus der Vermietung sind Geldbeträge abzüglich der Kosten zu sehen: Also Aufwendungen für das Putzen, eventuell das zur Verfügung gestellte Telefon oder Internet, den Strom oder das Wasser werden also vorher abgezogen.</p>
<p>Steuerfrei sind Einnahmen aus Vermietungen über Ferienzimmerportale in Irland, wenn die Gesamt-Einkünfte im Jahr die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigen.</p><div id="steue-2790180241" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<h3>Fast jeder Ire muss jährlich an das Finanzamt schreiben und sich erklären</h3>
<p>Dennoch gilt auf der irischen Insel auch dies: Jeder, der jährlich über 5000 Euro Einnahmen hat, muss eine Steuererklärung formal abgeben – eine sogenannte „Form 11“. Aber selbst Iren, die weniger als 5000 Euro jährlich verlieren, sind verpflichtet, zumindest das Formular „Form 12“ auszufüllen und dem Finanzamt zuzusenden.</p>
<p>Wichtig: Die Steuerpflicht besteht auch für Bürger, die in Irland über eine Immobilie verfügen, dort aber nicht wohnen.</p>
<p>Vorsicht ist für Iren geboten, die jährlich über 30 Nächte ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermieten und dadurch über 5000 Euro jährlich zusätzlich einnehmen. In diesem Falle kann der Vermieter als Gewerbetreibender klassifiziert werden – was unbedingt mit dem örtlichen Finanzamt oder dem irischen Steuerberater zu klären wäre.</p>
<h3>Wer in Irland Zimmer an Feriengäste vermietet gilt schnell als Gewerbetreibender</h3>
<p>Ebenfalls ein Hinweis darauf, dass die Vermietung als Gewerbetreibender gelten könnte, ist, wenn jährlich mindestens zu sechs unterschiedlichen Zeitpunkten Teile oder die ganze Immobilie über Ferienportale angeboten werden.</p>
<p>Vorsicht ist ebenso angebracht wenn man in Irland nicht als Gewerbetreibender eingestuft werden möchte, wenn man ganzjährlich auf einem Ferienwohnraum-Vermittlungsportal ein Zimmer, Haus oder Wohnung zum Mieten anbietet.</p>
<p>In Irland habe nach Angaben des amerikanischen Portals Airbnb der durchschnittliche Airbnb-Host jährlich rund 2600 Euro mit der zeitlich limitierten Vermietung des Hauses, der Wohnung oder des Zimmers umgesetzt. Im Schnitt hätten die Vermieter dabei Feriengästen an rund 40 Tagen Wohnraum zur Verfügung gestellt.</p>
<h3><span style="color: #ff0000">Deutsche Ferienportale für Zimmer, Wohnungen oder Häuser auf Städtereisen oder Landreisen:</span></h3>
<p>Als Ferienportale in Deutschland werden im Internet unter anderem gelistet: <a href="http://www.wimdu.de/" target="_blank">Wimdu</a>, <a href="https://www.fewo-direkt.de/" target="_blank">FeWo-direkt.de/Ferienhausvermietung</a>, <a href="http://www.atraveo.de//" target="_blank">atraveo.de</a>, <a href="http://www.casamundo.de/" target="_blank">casamundo.de</a>, <a href="https://www.tourist-online.de/" target="_blank">tourist-online.de</a>.</p>
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		<title>Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Apr 2016 10:46:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[ab-in-den-urlaub.de/ferienwohnung.htm]]></category>
		<category><![CDATA[Airbnb]]></category>
		<category><![CDATA[Aptur Baleares]]></category>
		<category><![CDATA[Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares]]></category>
		<category><![CDATA[atraveo.de]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Ferienwohnungen Mallorca versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Ferienwohnungen versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen Fincas versteuern]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[ferienwohnungen.de]]></category>
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		<category><![CDATA[Fincas Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf Mallorca und den angrenzenden spanischen Schwesterinseln soll es rund 50.000 Ferienwohnungen oder Fincas geben. Diese Schätzungen beruhen auf Angaben des Verbands der touristischen Immobilienbesitzer auf den Balearen, der &#8222;Aptur Baleares&#8220;, beziehungsweise der &#8222;Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares&#8220;. Doch Achtung vor Steuerhinterziehung! Viele der Ferienwohnungen oder Ferien-Fincas auf Mallorca [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/">Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Auf Mallorca und den angrenzenden spanischen Schwesterinseln soll es rund 50.000 Ferienwohnungen oder Fincas geben. Diese Schätzungen beruhen auf Angaben des Verbands der touristischen Immobilienbesitzer auf den Balearen, der <a href="http://www.aptur-baleares.org/" target="_blank">&#8222;Aptur Baleares&#8220;</a>, beziehungsweise der &#8222;Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares&#8220;. Doch Achtung vor Steuerhinterziehung!</h2>
<p>Viele der Ferienwohnungen oder Ferien-Fincas auf Mallorca oder anderen Balearen-Inseln gehören Spaniern, aber auch Hunderten Deutschen.</p>
<p>Wer aber glaubt, er könne seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus, seine Finca, auf Malle anbieten, ohne Steuern auf die Mieteinnahmen zu bezahlen, irrt. So machte jetzt der spanische Finanzdirektor Rufino de la Rosa darauf aufmerksam, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Dies berichtet die in Mallorca weit verbreitete Zeitung, das <a href="http://mallorcamagazin.com/nachrichten/immobilien/2016/04/07/46228/finanzamt-nimmt-ferienvermietung-ins-visier.html" target="_blank">Mallorca Magazin</a>.</p>
<p>Doch mit der Steuerwarnung für Mallorca und die sonstigen Balearen nicht genug:</p>
<p>Um den Druck zu erhöhen, erklärte der zuständige Finanzdirektor von Mallorca, wonach die Finanzbehörden von Mallorca nun die wichtigsten Anbieter-Portale von Ferienwohnungen gescreent hätten. Höchstwahrscheinlich wurden also die Internetportale automatisch ausgelesen und die Anbieter-Daten mit Steuerunterlagen abgeglichen.</p><div id="steue-2790180241" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Welche Portale betroffen sind, ist nicht bekannt. Doch ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die bei Spaniern, Deutschen, Österreichern oder Schweizern beliebtesten Ferienwohungs- und Ferienhaus-Portale handelt.</p>
<p><strong>Ferienwohnungs-Portale oder Finca-Portale wurden von den spanischen Finanzbehörden gescreent</strong></p>
<p>Da wäre zum einen das in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weit verbreitete Ferienwohnungs-Portal Wimdu, aber auch das Pendant aus den USA, Airbnb. Weitere Webportale rund um Ferienwohnungen oder Ferienhäuser aus Mallorca sind FeWo-direkt.de, atraveo.de, ferienwohnungen.de, fincallorca.de, fincamallorca.de oder ab-in-den-urlaub.de/ferienwohnung.htm.</p>
<p>Grundsätzlich gilt in Spanien im Steuerrecht, was ebenso bei Immobilien in Deutschland Vorschrift ist: Wer Mieteinnahmen erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls sind also auf die Einnahmen zum persönlichen Steuersatz Steuern nachzuzahlen, sofern die Einnahmen die tatsächlichen Ausgaben oder Kosten überstiegen haben.</p>
<p>Steuer-Direktor Rufino de la Rosa machte darauf aufmerksam, dass die Finanzbehörden von Mallorca und den sonstigen Balearen-Inseln nun sogar eigene Daten erhoben hätten, um festzustellen, wer konkret auf Internetportalen oder in Zeitungen und Zeitschriften auf Mallorca &amp; Co. Ferienwohnungen oder Fincas anbietet. Nicht unwahrscheinlich, dass hier möglicherweise grenzüberschreitend zwischen Behörden Informationen ausgetauscht werden.</p>
<p>Jedenfalls zitiert das Mallorca Magazin den für die Balearen zuständigen Finanzdirektor mit den Worten: &#8222;Wir erinnern daran, dass die Zahlungen bei der Steuererklärung anzugeben sind, genau wie jegliche Art von Einkünften, die versteuert werden müssen, und nicht automatisch beim Finanzamt vorliegen.&#8220;</p>
<p>Wachsam müssen alle Ferienwohnungs- oder Finca-Vermieter sein, die ab 2015 ihre Immobilien an Gäste vermieteten und die Einnahmen nicht versteuert haben. Wer erwischt wird, dem könnten hohe Steuer-Nachzahlungen drohen, die oftmals auf Schätzungen beruhen. Schätzungen nehmen dann die Finanzbeamten vor. Zudem könnte es Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, beziehungsweise Steuerbetrug geben.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/04/steuern-auf-ferienwohnung-oder-fincas-auf-mallorca-finanzamt-warnt-einnahmen-muessen-angegeben-werden/">Steuern auf Ferienwohnung oder Fincas auf Mallorca: Finanzamt warnt, Einnahmen müssen angegeben werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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