Achtung vor Steuerhinterziehung auf Mallorca.
Achtung vor Steuerhinterziehung auf Mallorca.

Auf Mallorca und den angrenzenden spanischen Schwesterinseln soll es rund 50.000 Ferienwohnungen oder Fincas geben. Diese Schätzungen beruhen auf Angaben des Verbands der touristischen Immobilienbesitzer auf den Balearen, der „Aptur Baleares“, beziehungsweise der „Asociación de Apartamentos y Viviendas de Alquiler de Temporada de Baleares“. Doch Achtung vor Steuerhinterziehung!

Viele der Ferienwohnungen oder Ferien-Fincas auf Mallorca oder anderen Balearen-Inseln gehören Spaniern, aber auch Hunderten Deutschen.

Wer aber glaubt, er könne seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus, seine Finca, auf Malle anbieten, ohne Steuern auf die Mieteinnahmen zu bezahlen, irrt. So machte jetzt der spanische Finanzdirektor Rufino de la Rosa darauf aufmerksam, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Dies berichtet die in Mallorca weit verbreitete Zeitung, das Mallorca Magazin.

Doch mit der Steuerwarnung für Mallorca und die sonstigen Balearen nicht genug:

Um den Druck zu erhöhen, erklärte der zuständige Finanzdirektor von Mallorca, wonach die Finanzbehörden von Mallorca nun die wichtigsten Anbieter-Portale von Ferienwohnungen gescreent hätten. Höchstwahrscheinlich wurden also die Internetportale automatisch ausgelesen und die Anbieter-Daten mit Steuerunterlagen abgeglichen.

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Welche Portale betroffen sind, ist nicht bekannt. Doch ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die bei Spaniern, Deutschen, Österreichern oder Schweizern beliebtesten Ferienwohungs- und Ferienhaus-Portale handelt.

Ferienwohnungs-Portale oder Finca-Portale wurden von den spanischen Finanzbehörden gescreent

Da wäre zum einen das in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weit verbreitete Ferienwohnungs-Portal Wimdu, aber auch das Pendant aus den USA, Airbnb. Weitere Webportale rund um Ferienwohnungen oder Ferienhäuser aus Mallorca sind FeWo-direkt.de, atraveo.de, ferienwohnungen.de, fincallorca.de, fincamallorca.de oder ab-in-den-urlaub.de/ferienwohnung.htm.

Grundsätzlich gilt in Spanien im Steuerrecht, was ebenso bei Immobilien in Deutschland Vorschrift ist: Wer Mieteinnahmen erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls sind also auf die Einnahmen zum persönlichen Steuersatz Steuern nachzuzahlen, sofern die Einnahmen die tatsächlichen Ausgaben oder Kosten überstiegen haben.

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Steuer-Direktor Rufino de la Rosa machte darauf aufmerksam, dass die Finanzbehörden von Mallorca und den sonstigen Balearen-Inseln nun sogar eigene Daten erhoben hätten, um festzustellen, wer konkret auf Internetportalen oder in Zeitungen und Zeitschriften auf Mallorca & Co. Ferienwohnungen oder Fincas anbietet. Nicht unwahrscheinlich, dass hier möglicherweise grenzüberschreitend zwischen Behörden Informationen ausgetauscht werden.

Jedenfalls zitiert das Mallorca Magazin den für die Balearen zuständigen Finanzdirektor mit den Worten: „Wir erinnern daran, dass die Zahlungen bei der Steuererklärung anzugeben sind, genau wie jegliche Art von Einkünften, die versteuert werden müssen, und nicht automatisch beim Finanzamt vorliegen.“

Wachsam müssen alle Ferienwohnungs- oder Finca-Vermieter sein, die ab 2015 ihre Immobilien an Gäste vermieteten und die Einnahmen nicht versteuert haben. Wer erwischt wird, dem könnten hohe Steuer-Nachzahlungen drohen, die oftmals auf Schätzungen beruhen. Schätzungen nehmen dann die Finanzbeamten vor. Zudem könnte es Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, beziehungsweise Steuerbetrug geben.

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Von Herbert

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