Davon träumen viele: Von einem Ferienhaus auf Mallorca. Doch das mit dem Erben ist gar nicht so einfach. Bild: Bing Grafik KI "Bing Image Creator" auf Anfrage von ST.
Davon träumen viele: Von einem Ferienhaus auf Mallorca. Doch das mit dem Erben ist gar nicht so einfach. Bild: Bing Grafik KI „Bing Image Creator“ auf Anfrage von ST.

Neue Regelungen für Einheimische und Ausländer

Wie das Mallorcamagazin.com berichtet, hat sich die Erbschaftssteuer auf den Balearen kürzlich geändert. Dies könnte sowohl für Einheimische als auch für Ausländer mit Steuersitz auf den Balearen von Interesse sein. Die amtierende Landesministerpräsidentin Marga Prohens hatte angekündigt, die bisher auf den Inseln geltende Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen, da sie als “ungerecht” angesehen wurde. Dieses Versprechen wurde kurz nach ihrem Amtsantritt eingelöst.

Vorteile für nahe Verwandte

Laut dem auf spanisches Steuerrecht spezialisierten deutschen Rechtsanwalt Günter Menth zahlen nun nähere Verwandte entweder gar keine oder nur noch eine sehr geringe Erbschaftssteuer. Kinder, Ehepartner und Enkelkinder müssen im Erbfall gar kein Geld an den Fiskus zahlen. Geschwister des Erblassers profitieren von einer Steuererleichterung von 50 Prozent, wenn sie die nächsten Verwandten in der Erbfolge sind. Im Falle von Nichten und Neffen beträgt die Erleichterung 25 Prozent.

Kritik an der neuen Regelung

Die Ankündigung einer Erbschaftssteuer-Amnestie auf den Balearen rief jedoch auch Kritiker auf den Plan. Obwohl Ministerpräsidentin Marga Prohens den Wählern versprochen hatte, im gleichen Zug wie die Erbschaft- auch die Schenkungssteuer zu kippen, sah die vorgestellte Gesetzesreform Letzteres gar nicht vor. Außerdem beinhaltet der aktuelle Reformtext nicht die oben bereits erwähnte Gruppe der ausländischen Nicht-Steuer-Residenten, was nach Meinung von Kritikern gegen das europäische Benachteiligungsverbot verstößt. Weitere Informationen ggf. im Mallorcamagazin.

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Von Elke

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