Windum ist in Deutschland ein führendes Portal für die Vermittlung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern an Feriengäste auf dem Land oder in den Städten.
Windum ist in Deutschland ein führendes Portal für die Vermittlung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern an Feriengäste auf dem Land oder in den Städten.

In Deutschland ist klar geregelt: Wer kommerziell eine Ferienwohnung regelmäßig vermietet, muss auf das so zusätzlich erzielte Einkommen Steuern bezahlen.

Ähnlich ist die Situation in Irland. Hier fragte kürzlich die Irish Times: Muss ich in Irland als Bürger, wenn ich über Portale wie Airbnb (oder Wimdu) ein Zimmer, meine Wohnung oder mein Haus an Urlauber oder Geschäftsreisende vermiete, Steuern bezahlen?

Die Antwort: Auch in Irland müssen Ferienwohnungs-Vermieter Steuern bezahlen. Von einem steuerfreien Geldsegen kann keine Rede sein. Wichtig: Wer über Ferien-Immobilienportale wie Airbnb oder Wimdu (u.a. Rocket Internet Projekt) zeitlich limitiert Wohnraum anbietet, der muss in Irland auf die daraus erfolgten Gewinne Steuern von bis zu 55 Prozent bezahlen.

Als Gewinne aus der Vermietung sind Geldbeträge abzüglich der Kosten zu sehen: Also Aufwendungen für das Putzen, eventuell das zur Verfügung gestellte Telefon oder Internet, den Strom oder das Wasser werden also vorher abgezogen.

Steuerfrei sind Einnahmen aus Vermietungen über Ferienzimmerportale in Irland, wenn die Gesamt-Einkünfte im Jahr die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigen.

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Fast jeder Ire muss jährlich an das Finanzamt schreiben und sich erklären

Dennoch gilt auf der irischen Insel auch dies: Jeder, der jährlich über 5000 Euro Einnahmen hat, muss eine Steuererklärung formal abgeben – eine sogenannte „Form 11“. Aber selbst Iren, die weniger als 5000 Euro jährlich verlieren, sind verpflichtet, zumindest das Formular „Form 12“ auszufüllen und dem Finanzamt zuzusenden.

Wichtig: Die Steuerpflicht besteht auch für Bürger, die in Irland über eine Immobilie verfügen, dort aber nicht wohnen.

Vorsicht ist für Iren geboten, die jährlich über 30 Nächte ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus vermieten und dadurch über 5000 Euro jährlich zusätzlich einnehmen. In diesem Falle kann der Vermieter als Gewerbetreibender klassifiziert werden – was unbedingt mit dem örtlichen Finanzamt oder dem irischen Steuerberater zu klären wäre.

Wer in Irland Zimmer an Feriengäste vermietet gilt schnell als Gewerbetreibender

Ebenfalls ein Hinweis darauf, dass die Vermietung als Gewerbetreibender gelten könnte, ist, wenn jährlich mindestens zu sechs unterschiedlichen Zeitpunkten Teile oder die ganze Immobilie über Ferienportale angeboten werden.

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Vorsicht ist ebenso angebracht wenn man in Irland nicht als Gewerbetreibender eingestuft werden möchte, wenn man ganzjährlich auf einem Ferienwohnraum-Vermittlungsportal ein Zimmer, Haus oder Wohnung zum Mieten anbietet.

In Irland habe nach Angaben des amerikanischen Portals Airbnb der durchschnittliche Airbnb-Host jährlich rund 2600 Euro mit der zeitlich limitierten Vermietung des Hauses, der Wohnung oder des Zimmers umgesetzt. Im Schnitt hätten die Vermieter dabei Feriengästen an rund 40 Tagen Wohnraum zur Verfügung gestellt.

Deutsche Ferienportale für Zimmer, Wohnungen oder Häuser auf Städtereisen oder Landreisen:

Als Ferienportale in Deutschland werden im Internet unter anderem gelistet: Wimdu, FeWo-direkt.de/Ferienhausvermietung, atraveo.de, casamundo.de, tourist-online.de.

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Von Tim

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