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	<title>Stefan Körzell Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Stefan Körzell Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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		<title>DGB fordert Spitzensteuersatz erst ab 70.000 Euro Jahresbruttoeinkommen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Dec 2017 08:05:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Ab wann muss in Deutschland der Reichensteuersatz bezahlt werden]]></category>
		<category><![CDATA[Ab wann muss in Deutschland der Spitzensteuersatz bezahlt werden]]></category>
		<category><![CDATA[Anhebung Spitzensteuersatz]]></category>
		<category><![CDATA[DGB Spitzensteuersatz]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Körzell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit muss in Deutschland jeder Angestellte oder Arbeiter, der bereits ein relativ niedriges Bruttoeinkommen von 54.000 Euro im Jahr hat, was netto einem Jahreseinkommen von rund 33.600 Euro entspricht, den Reichensteuersatz in Höhe von 43% bezahlen. Zum Vergleich: In den USA gilt der Spitzensteuersatz erst für wirklich Vermögende ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Dollar, also [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/12/dgb-fordert-spitzensteuersatz-erst-ab-70-000-euro-jahresbruttoeinkommen/">DGB fordert Spitzensteuersatz erst ab 70.000 Euro Jahresbruttoeinkommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Derzeit muss in Deutschland jeder Angestellte oder Arbeiter, der bereits ein relativ niedriges Bruttoeinkommen von 54.000 Euro im Jahr hat, was netto einem Jahreseinkommen von rund 33.600 Euro entspricht, den Reichensteuersatz in Höhe von 43% bezahlen.</strong></p>
<p>Zum Vergleich: In den <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2017/12/steuerreform-alle-schichten-profitieren-massiv-davon/" target="_blank" rel="noopener">USA gilt der Spitzensteuersatz erst für wirklich Vermögende ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Dollar, also 421.000 Euro</a>. Bei Ehepaaren liegt die Grenze noch höher.</p>
<p>Mit Blick auf das deutsche Steuersystem sagte nun der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), er setzte sich dafür ein, dass der Spitzensteuersatz künftig erst ab 70.000 Euro Jahresbruttogehalt greifen solle. [1]</p>
<p>Ein Reichensteuersatz bereits ab einem Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro, wie es die SPD fordere, sei zu niedrig angesetzt monierte der Dachverband der deutschen Gewerkschaften.</p><div id="steue-990465090" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Grund: Ein Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro erhielten bereits Facharbeiter, moniert der DGB, weshalb die SPD mit einer solchen Forderung letztlich vor allem die normalen Facharbeiter treffe und nicht die reiche Oberschicht.</p>
<p>Ein Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro entspricht einem jährlichen Nettogehalt von rund 38.400 Euro, also rund 3200 Euro monatlich.</p>
<ul>
<li>Davon müssen noch <strong>Miete</strong> bezahlt werden (rund 1000 Euro monatlich, beziehungsweise 12.000 Euro jährlich).</li>
<li>Außerdem muss von den 3200 Euro Monatsnettogehalt die <strong>private Altersvorsorge</strong> bezahlt werden, also beispielsweise die Riester Rente, Rürup Rente, Betriebliche Altersvorsorge oder der Kredit für eine Eigentumswohnung muss abbezahlt werden etc. Für die private Altersvorsorge wird ein Betrag von 600 bis 1000 Euro monatlich empfohlen.</li>
<li>Hinzu kommen <strong>Ausgaben für Versicherungen</strong>: Beispielswiese kostet alleine eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schon um die 140 Euro monatlich netto.</li>
<li>Außerdem gibt es <strong>monatliche Zwangsgebühren</strong> wie die hohen 17,50 Euro für ARD, ZDF, Deutschlandradio. Die Gebühr wird heute als „Rundfunkgebühr“ bezeichnet. Früher war sie bei vielen als die verhasste GEZ bekannt.</li>
<li>Verbleiben <strong>Ausgaben für Lebensmittel, die Wohnungseinrichtung, Kleidung, Reisen, Kinder, Bildung</strong> etc.</li>
</ul>
<p>Neben der Forderung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab welcher Arbeiter oder Angestellte den Spitzensteuersatz zu bezahlen haben (auf 70.000 Euro brutto) fordert der DGB:</p>
<p>Gewinne aus Aktienverkäufen oder ähnliche Kapitalanlageeinkünften sollten künftig nicht mehr mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden, sondern zum persönlichen Steuersatz.</p>
<p>Zudem forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden müsse.</p>
<h3>Und was ist mit privaten Verlusten aus Anlagevermögen?</h3>
<p>Allerdings: Wie Verluste aus Aktienguthaben steuerlich dann behandelt wären, ob diese beispielsweise steuerlich abgesetzt werden können, dazu äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund bislang nicht.</p>
<p>Die DGB-Forderungen zielen in Richtung auf die im Januar 2018 beginnenden Sondierungsgespräche zwischen der SPD und CDU/CSU-Spitze zur Bildung einer neuen gemeinsamen Bundesregierung (Große Koalition).</p>
<p>Der DGB legte bereits im Juni 2017 sein Steuerkonzept vor, welches 95% der Haushalte gerecht entlaste. [2]</p><div id="steue-1848915356" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div>
<p><strong>Einzelnachweis</strong></p>
<p>(1) <a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/gewerkschaften-fordern-von-naechster-bundesregierung-hoehere-steuern-15358444.html" target="_blank" rel="noopener">Gewerkschaften fordern höhere Steuern</a>, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Online vom 26. Dezember 2017.</p>
<p>(2) <a href="http://www.dgb.de/dgb-steuerkonzept-bundestagswahl-2017-steuerrechner-steuerpolitische-eckpunkte" target="_blank" rel="noopener">Steuerpolitische Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl 2017. DGB-Steuerkonzept: Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren</a>, von: Deutscher Gewerkschaftsbund, 19. Juni 2017.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/12/dgb-fordert-spitzensteuersatz-erst-ab-70-000-euro-jahresbruttoeinkommen/">DGB fordert Spitzensteuersatz erst ab 70.000 Euro Jahresbruttoeinkommen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Erbschaftssteuer &#8211; das wird neu: Unternehmen werden mit Faktor 13,75 beim Gewinn bewertet, DGB übt Kritik</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/erbschaftssteuer-das-wird-neu-unternehmen-werden-mit-faktor-1375-beim-gewinn-bewertet-dgb-uebt-kritik/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2016 07:10:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Gewerkschaftsbund]]></category>
		<category><![CDATA[DGB]]></category>
		<category><![CDATA[Eckpunkte neue Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuerreform was wird neu]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Lutz Goebel]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Körzell]]></category>
		<category><![CDATA[Verband Familienunternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Noch sind die Konturen der neuen Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Deutschland nicht ganz klar. Durchgesickert ist bislang: Die Bewertung von Unternehmen, welche vererbt werden, basiert wie bisher wesentlich auf dem Gewinn. Dieser soll mit 13,75 multipliziert werden und als Steuergrundlage gelten, was etwas niedriger ist als bislang. Vor allem für Großunternehmen bedeutet die alte wie [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/erbschaftssteuer-das-wird-neu-unternehmen-werden-mit-faktor-1375-beim-gewinn-bewertet-dgb-uebt-kritik/">Erbschaftssteuer &#8211; das wird neu: Unternehmen werden mit Faktor 13,75 beim Gewinn bewertet, DGB übt Kritik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Noch sind die Konturen der neuen Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Deutschland nicht ganz klar. Durchgesickert ist bislang: Die Bewertung von Unternehmen, welche vererbt werden, basiert wie bisher wesentlich auf dem Gewinn. Dieser soll mit 13,75 multipliziert werden und als Steuergrundlage gelten, was etwas niedriger ist als bislang.</h2>
<p>Vor allem für Großunternehmen bedeutet die alte wie neue Erbschaftssteuer schnell hohe Beträge. So sind Jahresgewinne von 50 bis 400 Millionen Euro für Unternehmen mit 2000 bis 8000 Arbeitsplätzen keine Seltenheit.</p>
<p>Ein Faktor 13,75 würde bei einem Gewinn von 400 Millionen Euro im Jahr bedeuten, dass eine Unternehmens-Bewertung von 5,5 Milliarden Euro gesehen würde und als Grundlage für die zu zahlende Steuer genommen würde. Läge der Jahresgewinn bei 40 Millionen Euro, würde die Bewertung bei 687,5 Millionen Euro liegen.</p>
<p>Problem: Gewinne können in einem relativ langen Zeitraum von fast 15 Jahren stark schwanken. Dies liegt unter anderem daran, dass die weltweite Digitaltechnik amerikanisch dominiert ist und deutsche Unternehmen in immer mehr Wirtschaftsbereichen massiv unter Druck geraten.</p>
<p>Beispiel E-Commerce: Hier besteht für die rund 100.000 nennenswerten deutschen E-Commerce-Unternehmen eine gut 95-prozentige Abhängigkeit von Google und Amazon.</p><div id="steue-990465090" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Weiteres Beispiel: Dank Tesla, Google, Uber oder Apple gerät auch die deutsche Automobilindustrie zunehmend unter Druck. Denn all diese US-Megakonzerne basteln derzeit an Elektroautos und selbstfahrenden Autos. Dabei steht nirgends geschrieben, dass die deutschen Automobilmarken auch noch in 50 Jahren jene Stahlkraft haben, die sie die vergangenen Jahrzehnte auf die Wage bringen konnten.</p>
<p>Doch Gewinne verändern sich nicht nur auf Grund der sich permanent verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern ebenso dadurch, dass Unternehmer selbst festlegen können: Entnehme ich Gewinne, bilde ich Rücklagen, investiere ich in neue Technologien, Arbeitsplätze oder in Übernahmen?</p>
<p>Als weiterer Eckpunkt der Erbschaftssteuerreform gilt künftig, dass Luxusgüter nicht mehr aufs Unternehmen überschrieben werden dürfen, um sie steuerlich zu begünstigen. Dazu zählen Oldtimer, Bilder und Yachten. Ein seltener Oldtimer kann schon einmal mehrere Millionen Euro kosten, wie beim Streit der ALDI-Erben mitzubekommen war.</p>
<p>Neu ist zudem: Ein junger Erbe, der von seinem Vater oder Mutter ein Unternehmen vermacht bekommt, muss künftig in sieben, statt in zehn Jahren seine Steuerschuld zurückbezahlen. Die Stundung gilt aber nur dann, wenn eine bestimmte Garantie zum Erhalt von Arbeitsplätzen abgegeben wird.</p>
<p>Zufrieden dürften die Erben sein, dass ihre Steuerschuld wenigstens ein Jahr zinsfrei bleibt &#8211; ursprünglich war jedoch ein längerer Zeitraum geplant.</p>
<p>Neu ist außerdem: Möchten Familienunternehmer einen steuerlich günstigeren Erbschaftssteuersatz in Anspruch nehmen, müssen sie belegen, dass sie maximal 37,5 Prozent des Gewinns jährlich privat entnehmen, sich also ausschütten.</p>
<p>Wie die neue Erbschaftssteuer sich auf Unternehmen in Deutschland auswirkt &#8211; sowohl auf den Mittelstand, wie Großkonzerne, welche noch zu erheblichen Anteilen in den Händen der Gründerfamilien sind -, ist nicht klar.</p>
<p>Man fürchte, der wirtschaftliche Motor könne in Deutschland ins Stottern geraten, warnt jedenfalls Lutz Goebel, Präsident des Verbandes Familienunternehmen. Heißt: die Erbschaftssteuer sei möglicherweise für zahlreiche Erben schlicht nicht zu stemmen, was Unternehmen in Abgründe reißen könne oder zu Übernahmekandidaten beispielsweise aus Fernost mache. Schon heute gilt China als einer der größte Einkäufer von Unternehmen in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich.</p><div id="steue-1848915356" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Als zu schwach nennt wiederum der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB die neue Erbschaftssteuer.</p>
<p>Es würden &#8222;unverhältnismäßig Steuerprivilegien&#8220; fortgeführt. Dies erklärte beispielsweise Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim DGB. Zudem sagte der DGB-Mann: &#8222;Der Trend, dass sich Superreiche immer weiter aus der Finanzierung des Gemeinwesens zurückziehen, bleibt ungebrochen.&#8220;</p>
<p>Körzell ist beim DGB für die Gebiete Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, Struktur-, Industrie und Dienst­leistungs­politik sowie Handwerkspolitik zuständig.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/erbschaftssteuer-das-wird-neu-unternehmen-werden-mit-faktor-1375-beim-gewinn-bewertet-dgb-uebt-kritik/">Erbschaftssteuer &#8211; das wird neu: Unternehmen werden mit Faktor 13,75 beim Gewinn bewertet, DGB übt Kritik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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