Derzeit muss in Deutschland jeder Angestellte oder Arbeiter, der bereits ein relativ niedriges Bruttoeinkommen von 54.000 Euro im Jahr hat, was netto einem Jahreseinkommen von rund 33.600 Euro entspricht, den Reichensteuersatz in Höhe von 43% bezahlen.

Zum Vergleich: In den USA gilt der Spitzensteuersatz erst für wirklich Vermögende ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Dollar, also 421.000 Euro. Bei Ehepaaren liegt die Grenze noch höher.

Mit Blick auf das deutsche Steuersystem sagte nun der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), er setzte sich dafür ein, dass der Spitzensteuersatz künftig erst ab 70.000 Euro Jahresbruttogehalt greifen solle. [1]

Ein Reichensteuersatz bereits ab einem Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro, wie es die SPD fordere, sei zu niedrig angesetzt monierte der Dachverband der deutschen Gewerkschaften.

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Grund: Ein Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro erhielten bereits Facharbeiter, moniert der DGB, weshalb die SPD mit einer solchen Forderung letztlich vor allem die normalen Facharbeiter treffe und nicht die reiche Oberschicht.

Ein Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro entspricht einem jährlichen Nettogehalt von rund 38.400 Euro, also rund 3200 Euro monatlich.

  • Davon müssen noch Miete bezahlt werden (rund 1000 Euro monatlich, beziehungsweise 12.000 Euro jährlich).
  • Außerdem muss von den 3200 Euro Monatsnettogehalt die private Altersvorsorge bezahlt werden, also beispielsweise die Riester Rente, Rürup Rente, Betriebliche Altersvorsorge oder der Kredit für eine Eigentumswohnung muss abbezahlt werden etc. Für die private Altersvorsorge wird ein Betrag von 600 bis 1000 Euro monatlich empfohlen.
  • Hinzu kommen Ausgaben für Versicherungen: Beispielswiese kostet alleine eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schon um die 140 Euro monatlich netto.
  • Außerdem gibt es monatliche Zwangsgebühren wie die hohen 17,50 Euro für ARD, ZDF, Deutschlandradio. Die Gebühr wird heute als „Rundfunkgebühr“ bezeichnet. Früher war sie bei vielen als die verhasste GEZ bekannt.
  • Verbleiben Ausgaben für Lebensmittel, die Wohnungseinrichtung, Kleidung, Reisen, Kinder, Bildung etc.

Neben der Forderung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ab welcher Arbeiter oder Angestellte den Spitzensteuersatz zu bezahlen haben (auf 70.000 Euro brutto) fordert der DGB:

Gewinne aus Aktienverkäufen oder ähnliche Kapitalanlageeinkünften sollten künftig nicht mehr mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% versteuert werden, sondern zum persönlichen Steuersatz.

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Zudem forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden müsse.

Und was ist mit privaten Verlusten aus Anlagevermögen?

Allerdings: Wie Verluste aus Aktienguthaben steuerlich dann behandelt wären, ob diese beispielsweise steuerlich abgesetzt werden können, dazu äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund bislang nicht.

Die DGB-Forderungen zielen in Richtung auf die im Januar 2018 beginnenden Sondierungsgespräche zwischen der SPD und CDU/CSU-Spitze zur Bildung einer neuen gemeinsamen Bundesregierung (Große Koalition).

Der DGB legte bereits im Juni 2017 sein Steuerkonzept vor, welches 95% der Haushalte gerecht entlaste. [2]

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Einzelnachweis

(1) Gewerkschaften fordern höhere Steuern, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Online vom 26. Dezember 2017.

(2) Steuerpolitische Eckpunkte des DGB zur Bundestagswahl 2017. DGB-Steuerkonzept: Gerecht besteuern, in die Zukunft investieren, von: Deutscher Gewerkschaftsbund, 19. Juni 2017.

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