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	<title>Steuerhinterziehung Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Steuerhinterziehung Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<item>
		<title>Bekannter Geheimagent Werner Mauss weist Steuerhinterziehung zurück</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2016 07:16:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Maus Anwesen Hunsrück]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer-CD NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer-CD UBS]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung Werner Maus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hat er oder hat er nicht Steuern in Millionenhöhe hinterzogen? Dieser Frage wird nun im Falle des bekannten deutschen Geheimagenten Werner Mauss vor Gericht nachgegangen. Während des Landgericht Bochum Werner M. vorwirft, er habe bis zu 15,24 Millionen Euro Steuern hinterzogen, wies dieser das zurück. Mauss erklärte, die im Fokus der Steuerfahnder stehenden 15,24 Millionen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/bekannter-privatagent-werner-mauss-weist-steuerhinterziehung-zurueck/">Bekannter Geheimagent Werner Mauss weist Steuerhinterziehung zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Hat er oder hat er nicht Steuern in Millionenhöhe hinterzogen? Dieser Frage wird nun im Falle des bekannten deutschen Geheimagenten Werner Mauss vor Gericht nachgegangen.</h2>
<p>Während des Landgericht Bochum Werner M. vorwirft, er habe bis zu 15,24 Millionen Euro Steuern hinterzogen, wies dieser das zurück. Mauss erklärte, die im Fokus der Steuerfahnder stehenden 15,24 Millionen Euro, welche unter dem Aktenzeichen II-2 KLs 8/16 in Bochum verhandelt werden, seien Geldsummen, die nichts mit Steuerhinterziehung zu tun hätten.</p>
<p>Mauss sagte weiter, er könne nicht konkret sagen, woher das Geld stamme, da er es lediglich verwalte. Dies heißt: Das Geld und Vermögen, auf welches angeblich eine Steuer hätte bezahlt werden müssen, gehöre ihm nicht. Vielmehr halte er es lediglich im Auftrag Dritter. Doch um wen es sich dabei handele, so Werner Mauss weiter, könne und dürfe er auf Grund von auch staatlichen Geheimhaltungsverträgen nicht sagen.</p>
<p>Mauss, der heute 76 ist, war im Zuge der Panama Papers in den Blickwinkel der Öffentlichkeit geraten, da sein Name in den Dokumenten, die ein Whistleblower an ein internationales Medien-Konsortium übergeben hatte, gestanden hatte.</p>
<p>Ebenfalls für Getuschel sorgt seit längerem das luxuriöse Anwesen von Mauss im Hunsrück. Hier erklärte er, wonach er in jahrzehntelanger teils lebensgefährlicher Arbeit sein Vermögen angehäuft habe.</p><div id="steue-2430571070" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Die Strafverteidiger von Werner Mauss gaben vor Gericht an, ihr Mandant habe sein Geld stets entsprechend der Gesetzeslage ordentlich versteuert.</p>
<p>Neben den Panama Papers könnte eine Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen in einem dubiosen Akt für Millionen Euro von einem ITler, der sie wiederum seinem Arbeitgeber, der Schweizer Großbank UBS, gestohlen hatte, in Bedrängnis bringen.</p>
<p>Denn auf dieser CD, welche Konten auch in Luxemburg beinhaltet, steht wohl ebenfalls der Name Werner Mauss und eine angeblich nicht ordnungsgemäß versteuerte Summe von 3,5 Millionen Euro.</p>
<p>Sollte Mauss es vor Gericht nicht gelingen, die Vorwürfe der Steuerfahnder und Staatsanwälte zu entkräften, gilt eine Haftstrafe als wahrscheinliche Option.</p>
<p>Grund: Ab einer Millionen Euro Steuerhinterziehung wird es in aller Regel eng mit einer Bewährungsstrafe.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/bekannter-privatagent-werner-mauss-weist-steuerhinterziehung-zurueck/">Bekannter Geheimagent Werner Mauss weist Steuerhinterziehung zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/g20-wollen-steueroasen-auf-schwarzen-liste-an-den-pranger-stellen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2016 07:35:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskanzlei Mossack Fonseca]]></category>
		<category><![CDATA[BEPS]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[G20]]></category>
		<category><![CDATA[Geldwäsche]]></category>
		<category><![CDATA[Michel Sapin]]></category>
		<category><![CDATA[Panama Papers]]></category>
		<category><![CDATA[Profitverlagerung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf dem G20-Treffen in China bestand Einigung der führenden Industrie- und Schwellenländer, dass gegen intransparente Steueroasen weiter vorgegangen werden soll. Im schlimmsten Fall drohten Steueroasen, die nicht offener agieren, Sanktionen, verlautbarte auf dem G20-Gipfel. Dies wurde nun in der ostchinesischen Industriestadt Hangzhou von den teilnehmenden 20 Staats- und Regierungschefs bekannt gegeben. Bereits vor einem Jahr [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/g20-wollen-steueroasen-auf-schwarzen-liste-an-den-pranger-stellen/">G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Auf dem G20-Treffen in China bestand Einigung der führenden Industrie- und Schwellenländer, dass gegen intransparente Steueroasen weiter vorgegangen werden soll.</h2>
<p>Im schlimmsten Fall drohten Steueroasen, die nicht offener agieren, Sanktionen, verlautbarte auf dem G20-Gipfel. Dies wurde nun in der ostchinesischen Industriestadt Hangzhou von den teilnehmenden 20 Staats- und Regierungschefs bekannt gegeben.</p>
<p>Bereits vor einem Jahr hatten die G20-Staaten beschlossen, gegen Steuertricks und Profitverlagerung (BEPS) stärker als in den vergangenen Jahrzehnten vorzugehen. Vor allem US-Konzerne wie Apple stehen im Ruf, besonders einfallsreich Steuern in Milliardenhöhe in Ländern zu umgehen, in welchen sie Profite und Umsätze durch Verkäufe von Produkten eigentlich generiert haben.</p>
<p>Bis 2017, so der französischen Finanzminister Michel Sapin, wolle man eine Schwarze Liste mit Steueroasen vorlegen, auf welche Druck ausgeübt werden solle. Die Tendenz, dass Steuern entweder durch Steueroasen umgangen werden oder zentral von Weltkonzernen dort eingeführt werden, wo die Firmenzentrale ist, gilt als wesentlicher Hemmfaktor in der wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Welt.</p>
<p>Proaktiv gibt sich momentan Luxemburg. Hier gilt ab 2017 ein automatischer Austausch über Finanzströme in das Land. Das sei nach Ansicht von Steuerfahndern bitter nötig: Denn gerade der nicht rege und automatische Austausch über Finanzströme gilt als ein zentrales Kriterium für die Schwarze Liste der G20-Staaten, auf welcher künftig Länder als dubiose Steueroasen gebrandmarkt werden sollen.</p><div id="steue-2430571070" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Allerdings erklärte Frankreich, man sei eigentlich kein großer Fan von Schwarzen Listen, da man befürchte, dass dies zu einer weiteren Konfrontation führe, statt zu Kooperationen.</p>
<p>Bewegung in die weltweite Diskussionen rund um Steueroasen kam vergangenes Jahr, als die &#8222;Panama Papers“ durch ein Netzwerk weltweiter investigativer Journalisten bekannt geworden war.</p>
<p>Darin ging es um die auch von einem Deutschen in Panama gegründete Anwaltskanzlei Mossack Fonseca. Über diese Kanzlei hatten Tausende Personen ihr Vermögen mithilfe von Offshore-Gesellschaften ins Ausland verlagert. Allerdings hatte die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca darauf verwiesen, dass man legal arbeite und nichts unerlaubtes passiert sei.</p>
<p>Nach aktuellem Stand könnten folgende Länder auf der G20-Schwarzen Liste landen: Der Inselstaat Vanuatu, der Libanon, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Königreich Bahrain oder Panama.</p>
<p>Was viele wundert: Warum landen dort nicht auch Luxemburg, Irland, ehemals britisch Singapur, die britischen Cayman Islands oder die britischen Bermuda Islands? All dies sind weltweit bekannte und berüchtigte Länder, die als Steueroasen Unternehmen helfen, jährlich Hunderte Milliarden Euro Steuern zu umgehen.</p>
<p>Erst vor wenigen Tagen warf die EU-Kommission Irland vor, hier gemeinschaftsschädigendes Verhalten in besonders dreistem Ausmaß an den Tag zu legen. <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2016/08/bernie-sanders-applaudiert-eu-fuer-apple-steuernachforderung-ueber-13-mrd-euro/" target="_blank">Deshalb fort die EU-Kommission vom US-Megakonzern Appel Steuernachzahlungen an das EU-Land Irland in Höhe von über 13 Milliarden Euro</a>.</p>
<p>In Irland sind über 1000 Unternehmen gelistet, die primär aus Steuerumgehungstaktiken dort ihre Firmenzentrale angesiedelt haben. Ganz nach dem Motto: Wir wollen zwar mit den 500 Millionen EU-Bürgern ins Geschäft kommen, aber keine Steuern bezahlen.</p>
<p>Neben Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung gelten Steueroasen als mögliche Häfen für die Unterstützung von Korruption, Terrorfinanzierung oder Geldwäsche.</p><div id="steue-3740308238" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/09/g20-wollen-steueroasen-auf-schwarzen-liste-an-den-pranger-stellen/">G20 wollen Steueroasen auf Schwarzen Liste an den Pranger stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>PricewaterhouseCoopers Luxemburg: Keine Whistleblower und Lux Leaks, sondern Straftäter</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/06/pricewaterhousecoopers-luxemburg-keine-whistleblower-und-lux-leaks-sondern-straftaeter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2016 07:31:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Luxemburg]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommentar &#8211; Ein Luxemburger Gericht hat nun zwei ehemalige Mitarbeiter der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, bekannt auch als PwC, zu niedrigen Bewährungsstrafen und niedrigen Geldstrafen verurteilt. Angeklagt worden waren die beiden mittlerweile entlassenen PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour und Raphaël Halet. Sie sollen 45.000 Seiten geheime Geschäftsunterlagen von PricewaterhouseCoopers gestohlen und an die Medien weitergereicht haben. Die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/06/pricewaterhousecoopers-luxemburg-keine-whistleblower-und-lux-leaks-sondern-straftaeter/">PricewaterhouseCoopers Luxemburg: Keine Whistleblower und Lux Leaks, sondern Straftäter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Kommentar &#8211; Ein Luxemburger Gericht hat nun zwei ehemalige Mitarbeiter der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, bekannt auch als PwC, zu niedrigen Bewährungsstrafen und niedrigen Geldstrafen verurteilt.</h2>
<p>Angeklagt worden waren die beiden mittlerweile entlassenen PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour und Raphaël Halet. Sie sollen 45.000 Seiten geheime Geschäftsunterlagen von PricewaterhouseCoopers gestohlen und an die Medien weitergereicht haben.</p>
<p>Die Unterlagen betrafen im wesentlichen Verträge und sonstige Unterlagen, die dokumentierten, wie internationale Großkonzerne mit Hilfe luxemburgischer Gesetze umfangreich Steuern sparen. Allerdings waren alle in den Geschäftsdokumenten dargestellten Prozesse rechtlich legal, argumentiert PricewaterhouseCoopers.</p>
<p>PwC, sowie die in den Unterlagen betroffenen Unternehmen, werfen entsprechend Antoine Deltour und Raphaël Halet vor, sie hätten durch die Entwendung der Geschäftsunterlagen gegen rechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse verstoßen. Deshalb hätten sie kriminell agiert, da die Unternehmensberatung sowie Kunden massiv geschädigt worden seien.</p>
<p>Das Bezirksgericht Luxemburg folgte dieser Sichtweise im wesentlichen. Allerdings blieb es mit den Strafmaßnahmen erheblich unter dem juristisch möglichen.</p><div id="steue-2430571070" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>So verhängte es gegen Antoine Deltour eine recht niedrige zwölfmonatige Haftstrafe, die obendrein zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommt eine letztlich lächerlich niedrige finanzielle Geldbuße von gerade einmal 1.500 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Tagessatz eines PwC-Unternehmensberaters.p</p>
<h3>Die Geldbußen sind lächerliches Taschengeld für Unternehmensberater</h3>
<p>Denn Unternehmensberater von PricewaterhouseCoopers stellen im Schnitt täglich zwischen 1000 und 2500 Euro beim Kunden in Rechnung. Die Jahreseinkommen höherer PwC-Unternehmensberater kommen auf Jahresgehälter von 200.000 Euro bis über eine Millionen Euro. Wie viel die beiden entlassenen und nun in Luxemburg verurteilten ehemaligen PwC-Mitarbeiter verdienten, ist nicht bekannt.</p>
<p>Der zweite Angeklagte, Raphaël Halet, wurde jedenfalls ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe, jedoch nur von neun Monaten verurteilt und muss ebenso eine Taschengeldbuße in Höhe von 1500 Euro bezahlen. Ohne eine Strafe davon kam der Journalist Antoine Perrin, der die geheimen Geschäftsunterlagen von PricewaterhouseCoopers veröffentlicht hatte.p</p>
<h3>Das Gerichtsurteil in Luxemburg ist zu schwach</h3>
<p>Wir sind der Meinung: Eine moderne Industriegesellschaft lebt von Geschäftstätigkeit. Nur das sichert Arbeitsplätze und Wohlstand. Man kann nicht auf der einen Seite gegen einen Edward Snowden oder den ehemaligen US-Soldat im Irak, Bradley Manning, wegen Whistleblowertum diese mit lebenslanger Haft versehen oder bedrohen.</p>
<p>Und auf der anderen Seite soll der Volkssport &#8222;Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an die Presse&#8220; straffrei bleiben. Deshalb ist auch die Empörung von Politikern über das jetzt in Luxemburg ausgesprochene Gerichtsurteil doppelbödig und verlogen.</p>
<p>Denn aus Sicht der Politik scheint zu gelten: Whistleblower ja, aber bitte nicht bei uns in der Politik und unseren Behörden. So darf in Deutschland ein Journalist nicht einmal aus ihm zugespielten Strafverfahrens-Akten zitieren, wenn er sich nicht selber strafbar machen möchte.</p>
<p>Aber wenn Mitarbeiter von Unternehmen ihren eigenen Arbeitgeber durch Weitergabe von Geschäftsunterlagen legaler Geschäftstätigkeiten an die Presse oder Politik schädigen, soll das komplett straffrei sein?</p>
<p>Das kann und darf nicht sein. Dies würde Justiz und einen Rechtsstaat ad absurdum führen. Dass sich neben Politikern einige Massenmedien über das  Gerichtsurteil in Luxemburg empören, mit dem Argument, es handele sich ja nicht um Kriminelle, sondern um dem Allgemeinwohl dienendes &#8222;Whistleblowern&#8220;, ist ebenfalls letztlich doppelbödig. Denn Diebstahl bleibt Diebstahl. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte angesichts des aktuellen Luxemburger Gerichtsurteils gar von einem &#8222;Justizirrtum&#8220; gesprochen.</p><div id="steue-3740308238" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<h3>Diebstahl ist Diebstahl</h3>
<p>Angesichts des Ausmaßes des Schadens für PricewaterhouseCoopers sind die Urteile viel zu niedrig. Letztlich geht es nämlich darum, dass hier umfangreich Geschäftsgeheimnisse verraten worden sind. Und Geschäftsgeheimnisse unterliegen weltweit nun einmal dem Schutz. Es kann nicht sein, dass Geschäftsunterlagen &#8211; auch wenn sie einem persönlich nicht gefallen &#8211; einfach an die Presse weitergegeben werden dürfen, ohne dass dieses juristische Konsequenzen hat.</p>
<p>Mit der Veröffentlichung geheimer PwC-Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 und 2014 war bekannt geworden, dass Luxemburg es Großkonzernen ermöglicht, in dem Herzogtum Gewinne teils mit weniger als einem Prozent zu versteuern. Ebenfalls war bekannt geworden, dass auch andere EU-Staaten mit ähnlichen Steuersätzen Unternehmen abwerben und die Gesellschaften um Steuereinnahmen bringen.p</p>
<p>Whistleblower sind Whistleblower, wenn sie illegale Dinge in Politik und Gesellschaft aufdecken. Deshalb sind die ehemaligen Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers keine Whistleblower. Denn nicht PwC hat die Steuergesetze in Luxemburg erlassen, sondern der Gesetzgeber &#8211; unterstützt durch mangelnde Regulierungen in der Europäischen Union.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/06/pricewaterhousecoopers-luxemburg-keine-whistleblower-und-lux-leaks-sondern-straftaeter/">PricewaterhouseCoopers Luxemburg: Keine Whistleblower und Lux Leaks, sondern Straftäter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schweizer Banken müssen 1,3 Mrd. Dollar Steuer-Strafe an US-Regierung überweisen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2016/01/schweizer-banken-muessen-13-mrd-dollar-steuer-strafe-an-us-regierung-ueberweisen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2016 17:33:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Business]]></category>
		<category><![CDATA[Amerikanische Steuerhinterzieher Schweizer Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Internal Revenue Service]]></category>
		<category><![CDATA[IRS]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Strafen Banken USA]]></category>
		<category><![CDATA[Strafzahlungen Banken USA]]></category>
		<category><![CDATA[U.S. Departement of Justice]]></category>
		<category><![CDATA[UBS]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die USA verfolgen weiterhin die Politik über hohe Strafzahlungen an ausländische Konzerne auch ihren Haushalt zu sanieren. So gaben jetzt das amerikanische Justizministerium  &#8211; das U.S. Departement of Justice &#8211; sowie die Bundesgeneralstaatsanwältin (Attorney GeneraL), Loretta Lynch, bekannt, man habe sich ohne Gerichtsentscheidung darauf geeinigt, dass 80 Schweizer Banken 1,3 Milliarden US-Dollar (1,2 Mrd. Euro) [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/01/schweizer-banken-muessen-13-mrd-dollar-steuer-strafe-an-us-regierung-ueberweisen/">Schweizer Banken müssen 1,3 Mrd. Dollar Steuer-Strafe an US-Regierung überweisen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Die USA verfolgen weiterhin die Politik über hohe Strafzahlungen an ausländische Konzerne auch ihren Haushalt zu sanieren.</h4>
<p>So gaben jetzt das amerikanische Justizministerium  &#8211; das U.S. Departement of Justice &#8211; sowie die Bundesgeneralstaatsanwältin (Attorney GeneraL), Loretta Lynch, bekannt, man habe sich ohne Gerichtsentscheidung darauf geeinigt, dass 80 Schweizer Banken 1,3 Milliarden US-Dollar (1,2 Mrd. Euro) Strafe an den Haushalt der US-Regierung überweisen müssten.</p>
<p>Diese Strafe sei fällig, da die von Demokraten geführte US-Justiz den Banken vorwirft, sie hätten 34.000 Bankkonten mit einem Vermögen von 48 Milliarden US-Dollar (44,32 Mrd. Euro) für amerikanische Bürger an der amerikanischen Steuer vorbei angelegt und verwaltet. Das berichtet jetzt die nationale amerikanische Tageszeitung &#8222;US Today Weekend&#8220; (Ausgabe von 29. &#8211; 31. Januar 2016, Seite 1; Autor: Kevin McCoy).</p>
<p>Die US-Justiz spricht davon, dass die Strafzahlung in Höhe von 1,3 Milliarden US-Dollar eine abschließende außergerichtliche Maßnahme markiere, auf welche man sich mit den betroffenen Finanzhäusern verständigt habe.</p>
<p>Neben der Steuer-Strafzahlung stimmten die betroffenen Schweizer Banken zu, den amerikanischen Ermittlungsbehörden sämtliche relevante Informationen über ihre amerikanischen Bankkunden zu übergeben.</p><div id="steue-2430571070" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Der US-Justiz geht es in dem langwierigen Verfahren vor allem darum, amerikanische Steuerbetrüger ausfindig zu machen, die Offshore Bankkonten nutzen, um keine oder deutlich weniger Steuern an die amerikanischen Finanzämter überweisen zu müssen.</p>
<p>Im Gegensatz zu Deutschland drohen in den USA Steuersündern, die freiwillig dem Staat Steuerhinterziehung mitteilen, bis auf eine Nachzahlung von Steuern, verbunden mit einer Strafgebühr, keine weiteren Ermittlungsverfahren. Dies gilt auch für den Fall, dass die hinterzogenen Steuern von den Betroffenen Steuersündern nicht auf Cent und US-Dollar genau ermittelt werden konnten.</p>
<p>Immerhin 54.000 amerikanische Steuerzahler mit Bankkonten in der Schweiz hatten angesichts der Ermittlungsverfahren gegen die 80 Schweizer Banken 8 Milliarden US-Dollar (7,39 Mrd. Euro) Steuern an die amerikanischen Finanzämter nachbezahlt. Darin enthalten sind Strafgebühren.</p>
<p>Gleichzeitig warnte nun die &#8222;Acting Assistant Attorney General&#8220;, also die Assistierende Bundesgeneralstaatsanwältin Caroline Ciraolo, dass sich das Fenster, in welcher amerikanische Steuersünder straffrei ausgehen, zunehmend verenge. Die Zeit dränge, endlich Finanzsünden dem Finanzamt mitzuteilen. So sagte sie: &#8222;Das Fenster, zu uns zu kommen, bevor wir zu dir kommen, schließt sich in einer rapiden Geschwindigkeit&#8220;.</p>
<p>Die juristischen Steuerverfahren gegen die 80 Schweizer Banken datieren auf Verfahren zurück, die ihren Beginn 2009 hatten. Damals stimmte auch die Schweizer Großbank UBS zu, 780 Millionen US-Dollar (720 Mio. Euro) wegen Steuerverfehlungen an den US-Haushalt zu überweisen. Zudem musste die UBS Informationen zu Tausenden amerikanischen Bankkunden an die US-Justiz, beziehungsweise dem Internal Revenue Service (IRS) übermitteln. Bei der IRS handelt es sich um die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika. Die IRS ist im Washingtoner Finanzministerium angesiedelt.</p>
<p>Dass die Schweiz zunehmend ihre Postion als sicherer Steuerhaven verliert, zeigt sich an einem Statement von Jeffrey Neiman, einem früheren Bundesstaatsanwalt der USA. Er wird in der &#8222;USA Today&#8220; mit den Worten zitiert: &#8222;Die Schweiz ein verlorenes Land der Bankenverschwiegenheit zu nennen, ist wahrscheinlich noch untertrieben zu diesem Zeitpunkt&#8220;.</p>
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		<title>DER SPIEGEL: Milliardär Engelhorn soll Schenkungssteuer nicht bezahlt haben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anton Niemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2016 18:33:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Curt Engelhorn]]></category>
		<category><![CDATA[Engelhorn Töchter]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Razzia Engelhorn]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[U-Haft Engelhorn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommentar &#8211; Wie komplex das Steuerrecht ist und dass der deutsche Staat ein Nimmersatt ist, das zeigt eine aktuelle Steuer-Geschichte im Magazin DER SPIEGEL (Nr. 4 vom 23.1.2016, S. 34-37). Darin geht es um den aus Mannheim stammenden deutschen Milliardär Curt Engelhorn, welcher heute in der Schweiz im Nobelskiort Gstaad lebt. So schreibt der SPIEGEL, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/01/der-spiegel-milliardaer-engelhorn-soll-schenkungssteuer-nicht-bezahlt-haben/">DER SPIEGEL: Milliardär Engelhorn soll Schenkungssteuer nicht bezahlt haben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><em>Kommentar &#8211;</em> Wie komplex das Steuerrecht ist und dass der deutsche Staat ein Nimmersatt ist, das zeigt eine aktuelle Steuer-Geschichte im Magazin DER SPIEGEL (Nr. 4 vom 23.1.2016, S. 34-37). Darin geht es um den aus Mannheim stammenden deutschen Milliardär Curt Engelhorn, welcher heute in der Schweiz im Nobelskiort Gstaad lebt.</h4>
<p>So schreibt der SPIEGEL, dem ganz offensichtlich aus interessierten bayerischen Justizkreisen umfangreich Ermittlungsmaterial zugespielt worden ist <em>(was, sollte dies der Fall gewesen sein, auf Grund des Datenschutzes illegal wäre)</em>, dass Curt Engelhorn zweien seiner Töchter zwei Anwesen in Deutschland geschenkt habe, auf welche aber &#8211; man staune &#8211; Schenkungssteuer an den gefräßigen deutschen Staat hätte entrichtet werden müssen. Das Hamburger Magazin schreibt:</p>
<p>&#8222;… Curt Engelhorn soll seine beiden jüngsten Töchter nach dem Konzernverkauf üppig beschenkt haben, unter anderem mit einem Pferdegestüt nahe dem oberbayerischen Landsberg und mit einer Villa samt Park am Ufer des Starnberger Sees sowie mit einer halben Karibikinsel &#8211; und offenbar wurden die Millionengaben allenfalls zu einem sehr geringen Teil versteuert. So zumindest lautet der Vorwurf der Augsburger Steuerfahnder.&#8220;</p>
<p>Des weiteren führt der SPIEGEL aus: &#8222;…. Der zweite Vorwurf: Auch bei der Angabe ihrer Einkünfte sollen die Töchter (Anmerkung: Von Curt Engelhorn) gegenüber dem Finanzamt stark untertrieben haben. Der dritte Vorwurf: Die Töchter hätten ihrer in der Schweiz lebenden Mutter Anne viele Jahre großzügig Geld gegeben, auch dafür sei keine Schenkungssteuer gezahlt worden.&#8220;</p>
<p><strong>Razzien in Bayern</strong></p><div id="steue-2430571070" class="steue-artikel-ad steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Im Gespräch seien angebliche deutsche Steuersäumnisse der Milliardärsfamilie Engelhorn in Höhe von 145 bis 440 Millionen Euro. Deshalb habe die Augsburger Staatsanwaltschaft mit Razzien auf deutschen Besitzungen zweier Töchter von Curt Engelhorn reagiert und gar die beiden für neun Tage in U-Haft genommen.</p>
<p>Nur auf spätere Anweisung des bekannten Augsburger Oberstaatsanwalts Reinhard Nemetz sollten die Töchter, schreibt der SPIEGEL, nach neun Tagen schließlich aus der U-Haft entlassen worden sein. Nemetz ist im Nebenjob Präsident des Amtsgerichts München. Zudem fällt in seinen Aufgabenbereich das Ermittlungsverfahren rund um die umstrittene Beschlagnahmung der Kunstsammlung Cornelius Gurlitt (Schwabinger Kunstfund).</p>
<p>Trotz allem: Man ist doch verwundert. Wenn ein Vater seinen Töchtern Häuser kauft, sollte dies doch als das normalste auf der Welt empfunden werden. Dass der gefräßige deutsche Staat hier dann wiederum auf bereits versteuertes Geld nochmals eine Schenkungssteuer erhebt, ist an staatlicher Dreistigkeit eigentlich nicht zu überbieten. Dies gilt umso mehr, als dass die Häuser ja wohl auch tatsächlich von den Töchtern genutzt wurden.</p>
<p><strong>Schenkungssteuer bei Geldüberweisungen</strong></p>
<p>Ebenfalls reibt man sich denn doch die Augen, wenn man liest, dass Töchter, die ihrer Mutter Geld &#8211; auch wenn es Millionenbeträge sind &#8211; schenken, dieses ebenfalls als Steuerhinterziehung gewichtet wird, da auf dieses Geld ebenfalls eine Steuer &#8211; wieder eine Schenkungssteuer &#8211; bezahlt werden hätte müssen (wobei nicht klar ist, wer die Steuer bezahlen hätte müssen &#8211; die Töchter oder die Mutter als Beschenkte). Kein Normalsterblicher würde so etwas überhaupt auch nur annehmen, dass man bei Geldgeschenken an die eigenen Eltern auch noch Steuern darauf zu entrichten hätte.</p>
<p>Der deutsche Staat rechtfertigt seine auch familiäre Schenkungssteuer mit dem Argument: Wer das Glück habe, durch Schenkungen und nicht durch eigene Arbeit ein gutes Leben zu führen, der solle der Gesellschaft davon einen Teil abgeben.</p>
<p>Doch egal, wie man es nun sieht: Der deutsche Staat wird durch zunehmend grenzloses Steuereintreibungs-Verhalten immer mehr deutsche wohlhabende Steuerzahler ins Ausland verjagen. Schon heute wohnen beispielsweise gut verdienende Menschen, die in Karlsruhe arbeiten, lieber in Frankreich. Dort liegt der Spitzensteuersatz nur bei 25% und nicht, wie in Deutschland schon bei mittleren bis niedrigen Einkommen ab 53.000 Euro, bei 42%.</p>
<p><strong>Am Ende müssen die nicht Wohlhabenden die Zeche der reichen Steuerflüchtlinge bezahlen</strong></p><div id="steue-3740308238" class="steue-artikel-ad3_2 steue-entity-placement" style="margin-right: 20px;"><div class="steue-adlabel">Anzeige</div><script async src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-6105894132363007" crossorigin="anonymous"></script><ins class="adsbygoogle" style="display:inline-block;width:300px;height:250px;" 
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<p>Wüsste man nicht, dass in Deutschland mittlerweile 10% der Bevölkerung über 52% des Vermögens auf sich vereinen, könnte man den Fakt der Steuerflucht von Reichen ins Ausland ignorieren. So aber steuert Deutschland auf ein Problem zu. Bezahlen müssen das am Ende die weniger und mittlel gut Verdienenden durch immer höhere Steuern.</p>
<p>Bayern setzt durch umstrittene und möglicherweise auch übertriebene Steuer-Ermittlungsverfahren, wie im Falle der Familie Engelhorn, seinen eigenen Standort als Lieblingsziel des internationalen Jet Sets aufs Spiel. Dabei sollte man nicht vergessen: Investitionen in Häuser oder Luxusgüter kommen ebenfalls direkt oder indirekt auch steuerlich dem bayerischen Staat zu gute. Von leer ausgehen kann also so oder so keine Rede sein. Doch klar ist auch:</p>
<p>Solange die Gesetzgebung ist, wie sie ist, tut jeder, der auch innerhalb einer Familie Häuser oder sonstige Vermögenswerte verschenkt, gut daran, mit dem Steuerberater in Deutschland zu klären, ob das ohne Steuerzahlungen möglich ist oder nicht. Außerdem sollte jedem bewusst sein: Eine Banküberweisung lässt sich auch international nicht verheimlichen.</p>
<p>Zudem: Wenn auf einem Konto plötzlich fünf Millionen Euro fehlen, kann es durchaus sein, dass man sich erklären muss, wo das Geld hingegangen ist. Das heißt: Auch eine Barschenkung sollte man sich in erheblichen Summen vorher sehr genau überlegen und auch diese mit dem Steuerberater gegebenenfalls besprechen. Die Grenze liegt beispielsweise beim Häuser-Vererben bei 400.000 Euro.</p>
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</div><br style="clear: both; display: block; float: none;"/><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2016/01/der-spiegel-milliardaer-engelhorn-soll-schenkungssteuer-nicht-bezahlt-haben/">DER SPIEGEL: Milliardär Engelhorn soll Schenkungssteuer nicht bezahlt haben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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