Die Berge des Schweizer Skiorts Gstaad sind bei Reichen beliebt.
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Kommentar – Wie komplex das Steuerrecht ist und dass der deutsche Staat ein Nimmersatt ist, das zeigt eine aktuelle Steuer-Geschichte im Magazin DER SPIEGEL (Nr. 4 vom 23.1.2016, S. 34-37). Darin geht es um den aus Mannheim stammenden deutschen Milliardär Curt Engelhorn, welcher heute in der Schweiz im Nobelskiort Gstaad lebt.

So schreibt der SPIEGEL, dem ganz offensichtlich aus interessierten bayerischen Justizkreisen umfangreich Ermittlungsmaterial zugespielt worden ist (was, sollte dies der Fall gewesen sein, auf Grund des Datenschutzes illegal wäre), dass Curt Engelhorn zweien seiner Töchter zwei Anwesen in Deutschland geschenkt habe, auf welche aber – man staune – Schenkungssteuer an den gefräßigen deutschen Staat hätte entrichtet werden müssen. Das Hamburger Magazin schreibt:

„… Curt Engelhorn soll seine beiden jüngsten Töchter nach dem Konzernverkauf üppig beschenkt haben, unter anderem mit einem Pferdegestüt nahe dem oberbayerischen Landsberg und mit einer Villa samt Park am Ufer des Starnberger Sees sowie mit einer halben Karibikinsel – und offenbar wurden die Millionengaben allenfalls zu einem sehr geringen Teil versteuert. So zumindest lautet der Vorwurf der Augsburger Steuerfahnder.“

Des weiteren führt der SPIEGEL aus: „…. Der zweite Vorwurf: Auch bei der Angabe ihrer Einkünfte sollen die Töchter (Anmerkung: Von Curt Engelhorn) gegenüber dem Finanzamt stark untertrieben haben. Der dritte Vorwurf: Die Töchter hätten ihrer in der Schweiz lebenden Mutter Anne viele Jahre großzügig Geld gegeben, auch dafür sei keine Schenkungssteuer gezahlt worden.“

Razzien in Bayern

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Im Gespräch seien angebliche deutsche Steuersäumnisse der Milliardärsfamilie Engelhorn in Höhe von 145 bis 440 Millionen Euro. Deshalb habe die Augsburger Staatsanwaltschaft mit Razzien auf deutschen Besitzungen zweier Töchter von Curt Engelhorn reagiert und gar die beiden für neun Tage in U-Haft genommen.

Nur auf spätere Anweisung des bekannten Augsburger Oberstaatsanwalts Reinhard Nemetz sollten die Töchter, schreibt der SPIEGEL, nach neun Tagen schließlich aus der U-Haft entlassen worden sein. Nemetz ist im Nebenjob Präsident des Amtsgerichts München. Zudem fällt in seinen Aufgabenbereich das Ermittlungsverfahren rund um die umstrittene Beschlagnahmung der Kunstsammlung Cornelius Gurlitt (Schwabinger Kunstfund).

Trotz allem: Man ist doch verwundert. Wenn ein Vater seinen Töchtern Häuser kauft, sollte dies doch als das normalste auf der Welt empfunden werden. Dass der gefräßige deutsche Staat hier dann wiederum auf bereits versteuertes Geld nochmals eine Schenkungssteuer erhebt, ist an staatlicher Dreistigkeit eigentlich nicht zu überbieten. Dies gilt umso mehr, als dass die Häuser ja wohl auch tatsächlich von den Töchtern genutzt wurden.

Schenkungssteuer bei Geldüberweisungen

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Ebenfalls reibt man sich denn doch die Augen, wenn man liest, dass Töchter, die ihrer Mutter Geld – auch wenn es Millionenbeträge sind – schenken, dieses ebenfalls als Steuerhinterziehung gewichtet wird, da auf dieses Geld ebenfalls eine Steuer – wieder eine Schenkungssteuer – bezahlt werden hätte müssen (wobei nicht klar ist, wer die Steuer bezahlen hätte müssen – die Töchter oder die Mutter als Beschenkte). Kein Normalsterblicher würde so etwas überhaupt auch nur annehmen, dass man bei Geldgeschenken an die eigenen Eltern auch noch Steuern darauf zu entrichten hätte.

Der deutsche Staat rechtfertigt seine auch familiäre Schenkungssteuer mit dem Argument: Wer das Glück habe, durch Schenkungen und nicht durch eigene Arbeit ein gutes Leben zu führen, der solle der Gesellschaft davon einen Teil abgeben.

Doch egal, wie man es nun sieht: Der deutsche Staat wird durch zunehmend grenzloses Steuereintreibungs-Verhalten immer mehr deutsche wohlhabende Steuerzahler ins Ausland verjagen. Schon heute wohnen beispielsweise gut verdienende Menschen, die in Karlsruhe arbeiten, lieber in Frankreich. Dort liegt der Spitzensteuersatz nur bei 25% und nicht, wie in Deutschland schon bei mittleren bis niedrigen Einkommen ab 53.000 Euro, bei 42%.

Am Ende müssen die nicht Wohlhabenden die Zeche der reichen Steuerflüchtlinge bezahlen

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Wüsste man nicht, dass in Deutschland mittlerweile 10% der Bevölkerung über 52% des Vermögens auf sich vereinen, könnte man den Fakt der Steuerflucht von Reichen ins Ausland ignorieren. So aber steuert Deutschland auf ein Problem zu. Bezahlen müssen das am Ende die weniger und mittlel gut Verdienenden durch immer höhere Steuern.

Bayern setzt durch umstrittene und möglicherweise auch übertriebene Steuer-Ermittlungsverfahren, wie im Falle der Familie Engelhorn, seinen eigenen Standort als Lieblingsziel des internationalen Jet Sets aufs Spiel. Dabei sollte man nicht vergessen: Investitionen in Häuser oder Luxusgüter kommen ebenfalls direkt oder indirekt auch steuerlich dem bayerischen Staat zu gute. Von leer ausgehen kann also so oder so keine Rede sein. Doch klar ist auch:

Solange die Gesetzgebung ist, wie sie ist, tut jeder, der auch innerhalb einer Familie Häuser oder sonstige Vermögenswerte verschenkt, gut daran, mit dem Steuerberater in Deutschland zu klären, ob das ohne Steuerzahlungen möglich ist oder nicht. Außerdem sollte jedem bewusst sein: Eine Banküberweisung lässt sich auch international nicht verheimlichen.

Zudem: Wenn auf einem Konto plötzlich fünf Millionen Euro fehlen, kann es durchaus sein, dass man sich erklären muss, wo das Geld hingegangen ist. Das heißt: Auch eine Barschenkung sollte man sich in erheblichen Summen vorher sehr genau überlegen und auch diese mit dem Steuerberater gegebenenfalls besprechen. Die Grenze liegt beispielsweise beim Häuser-Vererben bei 400.000 Euro.

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