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	<title>Urteile Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Urteile Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<item>
		<title>BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Oct 2026 03:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
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		<category><![CDATA[SCHUFA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 entschieden: Wer kurz nach einer Score-Übermittlung eine Kreditabsage erhält, kann sich auf eine Vermutung stützen. Die vier Verfahren gehen zurück ans OLG Dresden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/">BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 auf die Revision der SCHUFA vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden teilweise aufgehoben – und Verbraucher/-innen zugleich den Weg zur Score-Erklärung erleichtert. Was die Entscheidung für Kreditablehnungen bedeutet. Stand: 22. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 28px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Eine Erklärung, wie ein Scorewert berechnet wurde, kann nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur verlangen, wer darlegt, dass die Entscheidung eines Unternehmens über einen Vertrag maßgeblich vom Score abhing.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Dafür genügt nach dem Bundesgerichtshof (BGH) in der Regel: Die SCHUFA hat einen Score an ein Unternehmen übermittelt, und im zeitlichen Zusammenhang kam eine nachteilige Entscheidung, etwa eine Kreditabsage.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die vier Verfahren (I ZR 227/25 bis I ZR 230/25) gehen zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Abgeschlossen ist keines davon.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 198/2026 vom 21. Oktober 2026.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer nach einer Kreditanfrage eine Absage bekommt, will meist wissen, welche Rolle der SCHUFA-Score dabei gespielt hat. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat am 21. Oktober 2026 in vier Verfahren präzisiert, wann die SCHUFA Privatpersonen erklären muss, wie ihre Scorewerte gebildet werden. Für die klagenden Verbraucher/-innen ist das Ergebnis zunächst ein Rückschlag, denn ihre Erfolge vor dem Oberlandesgericht Dresden sind aufgehoben. Für alle anderen enthält das Urteil eine praktische Beweiserleichterung, die den Weg zur Auskunft künftig verkürzen kann.</p>
<p>Die Entscheidung betrifft alle, denen ein Kredit, ein Handyvertrag oder ein Kauf auf Rechnung verweigert wurde und die wissen wollen, warum. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Rechten: Was die SCHUFA über dich gespeichert hat, erfährst du ohnehin kostenlos. Wie dein Score zustande kommt, erklärt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Um diese Voraussetzungen ging es jetzt in Karlsruhe.</p>
<h2>Worum es in den vier Verfahren ging</h2>
<p>Die SCHUFA Holding AG betreibt eine Wirtschaftsauskunftei. Nach der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026198.html">Pressemitteilung Nr. 198/2026 des Bundesgerichtshofs</a> berechnet sie mittels Scoring Wahrscheinlichkeitswerte, sogenannte Scorewerte, die ihren Kunden eine Einschätzung des Zahlungsverhaltens möglicher Vertragspartner ermöglichen sollen. Die Kläger/-innen hatten 2023 Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die in den vorangegangenen zwölf Monaten übermittelten Scorewerte erhalten – mit Tabellen zu Werten, Ratingstufen und Erfüllungswahrscheinlichkeiten. Für weitere Informationen verwies die SCHUFA auf das Internet.</p>
<p>Die Kläger/-innen wollten mehr wissen: wie die Werte berechnet werden. Gestützt auf <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679">Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO</a> verlangten sie „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ einer automatisierten Entscheidung sowie Ersatz ihrer Anwaltskosten. Die Landgerichte wiesen die Klagen ab, das OLG Dresden gab ihnen teilweise recht.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 8px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15px; line-height: 1.45; min-width: 560px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">BGH-Aktenzeichen</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Landgericht (1. Instanz)</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">OLG Dresden (Urteil vom 7.10.2025)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 227/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Chemnitz, 8.1.2025 (1 O 1454/23)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 144/25</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 228/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Leipzig, 29.5.2024 (07 O 2599/23)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 883/24</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 229/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Görlitz, 25.9.2024 (1 O 100/24)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 1492/24</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 230/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Görlitz, 11.4.2025 (1 O 261/24)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 615/25</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 20px;">Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 198/2026 vom 21.10.2026. Alle vier BGH-Urteile datieren vom 21. Oktober 2026.</p>
<p>Der BGH hob die Berufungsurteile auf, soweit sie Auskunft und Anwaltskosten zugesprochen hatten, und verwies die Sachen an das OLG Dresden zurück. Die Revisionen der SCHUFA hatten damit Erfolg. Rechtskräftig entschieden ist in keinem der vier Fälle etwas.</p>
<h2>Score kann eine „Entscheidung“ sein – aber nicht automatisch</h2>
<p>Der Senat stützt sich auf das <a href="https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-634/21">Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-634/21</a> vom 7. Dezember 2023. Danach besteht der Auskunftsanspruch über die Logik nur, wenn alle Merkmale des Art. 22 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind. Das Handeln der SCHUFA erfüllt nach Auffassung des BGH die Merkmale eines Profilings und einer Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift. Offen blieb aber, ob die Kläger/-innen dadurch erheblich beeinträchtigt wurden. Entscheidend ist, ob die Entscheidung eines Dritten, einen Vertrag zu schließen, durchzuführen oder zu beenden, maßgeblich vom Scorewert abhing. Genau das hatte das OLG nicht festgestellt.</p>
<h2>Die Beweiserleichterung: Es zählt der zeitliche Zusammenhang</h2>
<p>Darlegen und beweisen müssen das grundsätzlich die Verbraucher/-innen. Wegen des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes dürfen die Anforderungen aber nicht zu hoch sein, so der BGH. Es reicht demnach, vorzutragen, dass die SCHUFA einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt hat und es im zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Entscheidung bei der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags mit diesem oder einem verbundenen Unternehmen kam. Ist das dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, spricht nach dem BGH eine „tatsächliche Vermutung“ dafür, dass die Entscheidung maßgeblich auf dem Score beruhte. Damit weicht der Senat ausdrücklich von der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte ab.</p>
<p>Ein Beispiel mit offenen Annahmen: Du beantragst im März einen Ratenkredit, die Bank fragt deinen Score ab, und eine Woche später kommt die Absage. Deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie zeigt die Übermittlung an diese Bank. Dann sprechen Abfrage und Absage im zeitlichen Zusammenhang für die Vermutung. Wie eng „zeitlich“ zu verstehen ist, nennt die Pressemitteilung nicht in Tagen oder Wochen. Die Bank oder die SCHUFA könnten die Vermutung zudem im Einzelfall erschüttern.</p>
<h2>Was das für dich praktisch heißt</h2>
<p>Bewahre Ablehnungsschreiben, E-Mails und Antragsdaten auf. Fordere bei der SCHUFA die <a href="https://www.meineschufa.de/de/datenkopie">kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO</a> an. Nach Angaben der SCHUFA zeigt sie, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und wer sie in den vergangenen zwölf Monaten erhalten hat, einschließlich der übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte. Die Selbstauskunft kommt per Post, nach Angaben der SCHUFA in der Regel nach etwa einer Woche. Passen Übermittlung und Absage zeitlich zusammen, kannst du unter Hinweis auf das BGH-Urteil eine Erklärung der Score-Berechnung verlangen.</p>
<p>Falsche Einträge sind eine andere Baustelle: Sie musst du bei der Auskunftei direkt berichtigen lassen. Die <a href="https://www.vzhh.de/themen/finanzen/kredit/was-steht-bei-der-schufa-ueber-mich">Verbraucherzentrale Hamburg</a> rät, dafür keine kostenpflichtigen Vermittler einzuschalten, und bietet einen Musterbrief an.</p>
<h2>Portal-Check: meineschufa.de</h2>
<p>Das Portal meineschufa.de betreibt die SCHUFA Holding AG, ein privates Unternehmen. <strong>Die SCHUFA verdient ihr Geld damit, Unternehmen Bonitätsinformationen und Scorewerte zu liefern; Privatpersonen bietet sie zusätzlich kostenpflichtige Produkte an, auf der Seite genannt sind „SCHUFA-Auskunft“, „Score-Monitoring“ und „Identitätsschutz“.</strong> Die gesetzlich vorgeschriebene Datenkopie ist kostenlos. Alternativen: Auch bei anderen Auskunfteien wie CRIF Bürgel oder Creditreform Boniversum kannst du eine kostenlose Datenkopie anfordern; die Verbraucherzentrale Hamburg listet deren Anschriften. Redaktionsurteil: ★★★☆☆ (3 von 5). Die kostenlose Kopie ist auffindbar und klar als „Kostenlos“ gekennzeichnet. Abzüge gibt es, weil die Bezahlprodukte und eine kostenlose Testphase für „meineSCHUFA plus“ direkt daneben beworben werden und die Kopie nur per Post kommt.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Der BGH hat die SCHUFA nicht zur Offenlegung verurteilt, sondern die Hürde für den Anspruch genauer beschrieben – und sie zugleich gesenkt. Für Verbraucher/-innen in Deutschland zählt künftig vor allem eine saubere Dokumentation: Wann kam die Abfrage, wann die Absage? Wie viel die SCHUFA am Ende über ihre Rechenlogik verraten muss, entscheidet zunächst das OLG Dresden, das die Reichweite der Auskunft nach dem BGH neu bestimmen muss.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<ul>
<li>Entscheidungsgründe in Kurzform: <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026198.html">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 198/2026</a></li>
<li>Kostenlose SCHUFA-Datenkopie beantragen: <a href="https://www.meineschufa.de/dakobs/">Antragsseite der SCHUFA</a></li>
<li>Gesetzestext: <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679">Datenschutz-Grundverordnung auf EUR-Lex</a></li>
<li>Beschwerde wegen verweigerter Auskunft: <a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html">Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer (Liste des Bundesbeauftragten für den Datenschutz)</a></li>
<li>Einordnung des EuGH-Urteils von 2023: <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/geld-versicherungen/statement-eughurteil-zu-schufascoring-staerkt-verbraucherrechte-90352">Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen</a></li>
</ul>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Bekomme ich jetzt automatisch die Score-Formel?</strong><br />
Nein. Der Anspruch auf Informationen über die Berechnungslogik setzt voraus, dass ein Unternehmen eine Vertragsentscheidung maßgeblich auf den Score gestützt hat. Was genau die SCHUFA dann offenlegen muss, ist in den zurückverwiesenen Verfahren noch zu klären.</p>
<p><strong>Ist das Urteil rechtskräftig?</strong><br />
Die vier Verfahren sind nicht abgeschlossen. Der BGH hat die Urteile des OLG Dresden teilweise aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.</p>
<p><strong>Kostet die SCHUFA-Auskunft etwas?</strong><br />
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Daneben verkauft die SCHUFA eigene Produkte, die du für die gesetzliche Auskunft nicht brauchst.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/">BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>BGH: Bausparkassen dürfen bestimmte jährliche Entgelte nicht verlangen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-bausparkassen-duerfen-bestimmte-jaehrliche-entgelte-nicht-verlangen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2026 07:44:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Bericht hat der Bundesgerichtshof am 28. Juli 2026 Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 83/25).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-bausparkassen-duerfen-bestimmte-jaehrliche-entgelte-nicht-verlangen/">BGH: Bausparkassen dürfen bestimmte jährliche Entgelte nicht verlangen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach einem Bericht hat der Bundesgerichtshof am 28. Juli 2026 Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 83/25).</strong></p><p><em>Stand: 16. Oktober 2026.</em></p><h2>Worum es geht</h2><p>Klauseln über jährliche Entgelte in der Ansparphase seien unwirksam, weil damit Tätigkeiten vergütet würden, zu denen die Bausparkassen ohnehin verpflichtet sind. Das Urteil knüpft an eine Entscheidung von 2022 zu klassischen Bausparverträgen an (Az. XI ZR 551/21). Die Abschlussgebühr ist nach dem Bericht nicht betroffen.</p><h2>Was Betroffene prüfen können</h2><ol><li>Vertragsunterlagen und Kontoauszüge auf „Jahresentgelt“ oder „Kontogebühr“ durchsehen.</li><li>Gezahlte Beträge dokumentieren.</li><li>Die Bausparkasse schriftlich zur Erstattung auffordern.</li><li>Bei Ablehnung eine Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale einschalten.</li></ol><p>Ansprüche können verjähren. Die Angaben beruhen auf einem Medienbericht; den genauen Urteilstext solltest du auf der Seite des Bundesgerichtshofs prüfen. Keine Rechtsberatung.</p>
<p class="sr-weiterfuehrend wp-block-paragraph">Weiterführend: <a href="https://immo.info/immobilienrecht/bgh-urteil-2026/">immo.info: BGH-Urteil 2026 zu Bausparentgelten</a>, <a href="https://www.bundesgerichtshof.de">Bundesgerichtshof</a>.</p>
<aside style="border-left:4px solid #0f5c43;background:#e3f1ea;padding:12px 16px;margin:24px 0"><strong>Wichtiger Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion von steuerratschlag.eu erstellt. Er dient nur der allgemeinen Information und erfolgt <strong>ohne Gewähr</strong>; trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler vorkommen und Regeln, Beträge und Fristen sich ändern. Wir sind <strong>keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberater</strong> und bieten keine Beratung an. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung, Rechtsberatung oder die zuständige Behörde; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.</aside><p><em>– KI-Redaktion</em></p><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-bausparkassen-duerfen-bestimmte-jaehrliche-entgelte-nicht-verlangen/">BGH: Bausparkassen dürfen bestimmte jährliche Entgelte nicht verlangen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<item>
		<title>Schweizer Gericht erlaubt Beschlagnahme Haus wegen Sozialbetrug bei Berufsunfähigkeit</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2019/05/schweizer-gericht-erlaubt-beschlagnahme-haus-wegen-sozialbetrug-bei-berufsunfaehigkeit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2019 10:51:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betrug & Phishing]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[IV-Rente Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialbetrug Schweiz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Thurgau Zeitung berichtete am 28. Mai 2019 auf Seite eins, wonach das Sozialamt der Schweiz in dem Kanton ein Haus beschlagnahmen dürfe. Grund: Der Besitzer, ein heute …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2019/05/schweizer-gericht-erlaubt-beschlagnahme-haus-wegen-sozialbetrug-bei-berufsunfaehigkeit/">Schweizer Gericht erlaubt Beschlagnahme Haus wegen Sozialbetrug bei Berufsunfähigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Thurgau Zeitung berichtete am 28. Mai 2019 auf Seite eins, wonach das Sozialamt der Schweiz in dem Kanton ein Haus beschlagnahmen dürfe. Grund:</strong></p>
<p>Der Besitzer, ein heute 66-jähriger Bauarbeiter, war auf Grund der starken körperlichen Belastungen in seinem Arbeitsleben berufsunfähig geworden. Dennoch hatte er aber nebenher weiterhin auf dem Bau gearbeitet und zwar angeblich ganztägig. Ein Kollege oder Bekannter hatte ihn aber dann heimlich beim Sozialamt verpfiffen. Deshalb forderte das Amt 185.000 Franken zurück. Der Vorwurf: Betrug.</p>
<p>Doch der betroffene Bauarbeiter wehrte sich und fing an zu tricksen, behauptet zumindest das Amt. So habe er sich nur wegen der anstehenden Rückzahlungen von seiner Frau scheiden lassen und dieser das Haus überschrieben. Nach wie vor soll das Paar aber unter einem Dach zusammengewohnt haben.</p>
<p>Das Sozialhilfezentrum Thurgau klagte deshalb dagegen und bekam nun vom Schweizer Bundesgericht Recht. „Gemäß Urteil aus Lausanne darf die damalige Schenkung angefochten werden“, so die Thurgauer Zeitung und schreibt weiter:</p>
<blockquote><p>„Somit müssen der IV-Betrüger und seine Lebenspartnerin damit rechnen, dass der Wert der Liegenschaft dem Vermögen des Mannes zugeführt wird und somit gepfändet werden könnte.“</p></blockquote>
<p>Der betroffene Bauarbeiter war nach einem Töffunfall berufsunfähig geworden und hatte damit das Recht auf den Bezug der staatlich vorgesehen Berufsunfähigkeitsversicherung, die in der Schweiz als IV-Rente bekannt ist.</p>
<p>Bereits in der Vergangenheit hatte ein Gericht den Mann wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.</p>
<h3>Einzelnachweis</h3>
<p>[1] IV-Betrug: Kanton darf auf Hausbesitz zugreifen, von Silvan Meile, in Thurgauer Zeitung vom 28.05.2019.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2019/05/schweizer-gericht-erlaubt-beschlagnahme-haus-wegen-sozialbetrug-bei-berufsunfaehigkeit/">Schweizer Gericht erlaubt Beschlagnahme Haus wegen Sozialbetrug bei Berufsunfähigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Gericht kippt Mindestsicherung in Österreich in pauschaler Höhe für alle Familien</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2018/03/gericht-kippt-mindestsicherung-in-oesterreich-in-pauschaler-hoehe-fuer-alle-familien/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2018 07:34:52 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was in Deutschland die Grundsicherung ist, wozu beispielsweise Hartz IV gehört, ist in Österreich die Mindestsicherung. Nachdem in Niederösterreich die dortige Provinzregierung die Mindestsicherung für Familien, unabhängig von …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/03/gericht-kippt-mindestsicherung-in-oesterreich-in-pauschaler-hoehe-fuer-alle-familien/">Gericht kippt Mindestsicherung in Österreich in pauschaler Höhe für alle Familien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was in Deutschland die Grundsicherung ist, wozu beispielsweise Hartz IV gehört, ist in Österreich die Mindestsicherung. Nachdem in Niederösterreich die dortige Provinzregierung die Mindestsicherung für Familien, unabhängig von ihrer Größe, auf maximal 1500 Euro im Monat deckelte, entschied nun der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH): Das sei so nicht zulässig. Dies berichtet die Tageszeitung &#8222;Die Presse&#8220;.</strong></p>
<p>Für die österreichische Regierung ist das ein Tiefschlag. Denn sie hatte eigentlich vor das niederösterreichische Modell österreichweit auszurollen.</p>
<p>Bereits im Regierungsprogramm hatten die Parteien <strong>ÖVP</strong> und <strong>FPÖ</strong> angekündigt, eine Mindestsicherung unabhängig von der Größe einer Familie zu deckeln und zwar auf 1500 Euro.</p>
<p>Die 1500 Euro Mindestsicherung entspricht in etwa dem <strong>Mindestlohn</strong> pro Arbeitnehmer <strong>in Deutschland</strong> (brutto).</p>
<p>In sozialen Netzwerken und in Kommentarspalten kommt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof nicht gut an. So schreibt auf &#8222;Die Presse&#8220; beispielsweise eine &#8222;brile 27“:</p>
<blockquote><p>&#8222;Wenn ich nicht schon mein Vollzeit &#8211; Arbeitsleben plus das Großziehen von 3 Kindern erledigt hätte, ich würde das ganze einfach hinschmeissen! Niemals irgendwelche staatlichen Unterstützungen in Anspruch genommen, muss ich mich mit 1,6% Pensionserhöhung abspeisen lassen, dass sich die Verteilung an Minderleister und Zugewanderte verlässlich ausgeht. Das Urteil des VfGh wird den Nachfolgegenerationen noch gewaltig auf den Kopf fallen. Bravo, gut gemacht!&#8220;</p></blockquote>
<p>Und eine &#8222;jack-o-lantern 19&#8220; führt aus:</p>
<blockquote><p>&#8222;Die Mindestsicherung nur für österreichische Staatsbürger!&#8230; für alle anderen muss es anders heissen&#8230;und die erhaltenen Materialien oder Mietkosten etc. müssen auch dazugerechnet werden, bitte….&#8220;.</p></blockquote>
<p>Trotz der Aussage, das Urteil des Gerichtshofs zu akzeptieren, äußerte die Regierung <strong>deutliche Kritik</strong>.</p>
<p><iframe title="Experten zu Arbeitslosengeld und Mindestsicherung ORF Report 16.1.2018" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/jOqp_3fnQxE?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><em><strong>&#8222;Experten zu Arbeitslosengeld und Mindestsicherung ORF Report&#8220;, Video von &#8222;videoattac2&#8220;, In: YouTube vom 19. Januar 2018.</strong></em></p>
<p>So teilte sie mit, <strong>ursprünglich sei die Mindestsicherung als Wiedereinstiegshilfe beispielsweise für Arbeitslose gedacht</strong>. Die Mindestsicherung sei aber nicht dazu gedacht, sie als eine Art <strong>bedingungsloses Grundeinkommen</strong> an Bedürftige auszuschütten. So praktiziere es aber beispielsweise die Stadt Wien.</p>
<p><strong>Einzelnachweise</strong></p>
<p>(1) <a href="https://diepresse.com/home/innenpolitik/5388479/Mindestsicherung_Regierung-verabschiedet-sich-von-1500EuroDeckelung" target="_blank" rel="noopener">Mindestsicherung: Regierung verabschiedet sich von 1500-Euro-Deckelung</a>, In: Die Presse vom 14. März 2018. Abgerufen am 15. März 2018.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/03/gericht-kippt-mindestsicherung-in-oesterreich-in-pauschaler-hoehe-fuer-alle-familien/">Gericht kippt Mindestsicherung in Österreich in pauschaler Höhe für alle Familien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>BGH Urteil Darlehensgebühren entscheidet: Es ist Illegal!</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2017/07/bgh-urteil-darlehensgebuehren-entscheidet-es-ist-illegal/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2017 06:46:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ob HypoVereinsbank, Deutsche Bank oder Kreissparkassen: Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler, die bei Banken in Deutschland einen Kredit aufnehmen, werden von Banken nicht nur hinsichtlich der Zinsen belastet, sondern …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/07/bgh-urteil-darlehensgebuehren-entscheidet-es-ist-illegal/">BGH Urteil Darlehensgebühren entscheidet: Es ist Illegal!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ob HypoVereinsbank, Deutsche Bank oder Kreissparkassen: Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler, die bei Banken in Deutschland einen Kredit aufnehmen, werden von Banken nicht nur hinsichtlich der Zinsen belastet, sondern oftmals auch mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren.</strong></p>
<p>Diese &#8222;Bearbeitungsgebühren“ können bei einem Bankkredit in Höhe von 30 Millionen Euro schon einmal über 100.000 Euro ausmachen.</p>
<p>Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, beispielsweise auf Grund einer Razzia bei dem kreditnehmenden Unternehmen, erhöhen sich die Gebühren entsprechend umgehen &#8211; zahlbar dann innerhalb von wenigen Tagen. &#8222;Auf Grund zusätzlicher Sicherheitsleistungen“, heißt es dann.</p>
<p>Doch damit ist eigentlich schon seit Jahren Schluss. Dennoch gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema beschäftigen müssen.</p>
<p>Einmal mehr hat nun auch der <strong>XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs</strong> mit Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden:</p>
<p>Es ist nicht zulässig, dass Banken den Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflichen bei Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzliche &#8222;Bearbeitungsentgelte“, beziehungsweise &#8222;Bearbeitungsgebühren“ aufbrummen.</p>
<p>Dies wurde nun in den BGH-Urteilen mit den <strong>Aktenzeichen XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16</strong> entscheiden und betrifft zumindest Kredite aus dem Zeitraum nach dem 1. Januar 2014. [1]</p>
<p>Wurden für Unternehmer-Darlehen dennoch solche Kreditgebühren belastet, können diese höchstrichterlich bestätigt bei den kreditgebenden Banken, beziehungsweise dem Bankenkonsortium, zurückgefordert werden.</p>
<p>Doch das dürfte nicht einfach sein. Denn Kredite können in der Regel einseitig von Banken jederzeit gekündigt werden.</p>
<p>Allerdings: In einem solchen Fall könnten sich Unternehmen wehren &#8211; da eine Kreditkündigung dann offensichtlich im Zusammenhang mit illegal erhobenen und vom Kreditnehmer zurückgeforderten Gebühren durchgeführt worden ist.</p>
<p>Unser Tipp: Unternehmen sollten mit ihren Darlehens-Banken Kontakt aufnehmen und das Gespräch suchen. Vielleicht kann außergerichtlich eine Einigung erzielt werden, ohne das Geschäftsverhältnis nachträglich dauerhaft zu belasten.</p>
<p>Kredite, die vor dem 1. Januar 2014 aufgenommen wurden und für welche von den Unternehmen Gebühren zu bezahlen waren, sind in der Regel hinsichtlich einer Rückforderung der zu Unrecht erhobenen Gebühren verjährt.</p>
<h3>Internationale Darlehen mit Anzahlung sind kriminell</h3>
<p>Auch für Privatbürger gilt, dass Darlehensgebühren nicht rechtens sind. Zahlreiche Anwälte oder Kredithilfevereine bieten hier Bürgern Hilfe an.</p>
<p>Noch schräger wird es aber, wenn für <strong>Darlehen eine Anzahlung</strong>, beziehungsweise eine angebliche <strong>Kreditausfallversicherung</strong> zu zahlen ist.</p>
<p>Das ist <strong>Betrug</strong>, der als <strong>Rip Deal</strong> bezeichnet wird. Er wird häufig von deutsch sprechenden Sinti oder Roma &#8211; die früher als Zigeuner bezeichnet worden sind &#8211; durchgeführt.</p>
<p>Sie geben sich dann meist als Milliardäre, israelische Diamantenhändler oder Immobilien-Gurus aus, über die man im Netz nichts finden könne, da sie angeblich stets auf höchste Diskretion Wert legten. Die Opfer werden gezielt von dubiosen Kreditvermittlern diesen Leuten zugeführt. Selbst Bankmanager sind manchmal in Rip Deals verstrickt. [3]</p>
<p><strong>Kredite mit Anzahlung</strong>, also <strong>Betrugskredite</strong>, sind besonders in <strong>Italien, Kroatien, Deutschland, der Schweiz, Österreich, Lichtenstein, Bulgarien oder Slowenien</strong> verbreitet.</p>
<p>Ein deutscher Internet-Unternehmer verlor auf diese Weise 2016 insgesamt 1,5 Millionen Euro Bargeld in Venedig, das er als Kreditausfallversicherung auf einem Hotelparkplatz hatte übergeben sollen.</p>
<p>Doch statt der im Gegenzug versprochenen 15 Millionen Euro Kredit war in dem Koffer, den er von dem Sinti oder Roma erhalten hatte, nur die oberste Schicht Echtgeld &#8211; rund 20.000 Schweizer Franken.</p>
<p>Alles Geld drunter war gebündeltes Falschgeld. Der Schriftzug &#8222;Mustergeld&#8220; war geschickt unter den Geldbündel-Bändern versteckt.</p>
<p>Obendrein stürzte dieser betrogene Unternehmer &#8211; ein Arbeitgeber von über 1400 Mitarbeitern &#8211; auf dem Rückflug unter dubiosen Umständen in einem von den Kreditvermittlern gecharterten Privatflugzeug ab. Vier Tage später ging sein Unternehmen Konkurs. [3f]</p>
<h3>Einzelnachweise</h3>
<p>[1] &#8222;<a href="https://www.anwalt24.de/fachartikel/kreditrecht/50729" target="_blank" rel="noopener">BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen für unwirksam</a>&#8222;,von Rechtsanwalt Heiko Müller, in: anwalt24.de vom 18. Juli 2017.</p>
<p>[2] &#8222;<strong>Rückholung von Darlehensgebühren&#8220;</strong>, von Josef Schöftenhuber, in: YouTube vom 30. April 2015. Abgerufen am 20. Juli 2017.</p>
<p><iframe title="Rückholung von Darlehensgebühren" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/hEciNi9aHGo?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p>[3, 3f] &#8222;<a href="https://kress.de/news/detail/beitrag/138084-vor-einem-jahr-starb-unister-gruender-thomas-wagner-das-stinkt-zum-himmel.html" target="_blank" rel="noopener">Das stinkt zum Himmel</a>&#8222;, von Frank Hauke-Steller, in: kress.de vom 12. Juli 2017. Abgerufen am 20. Juli 2017.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/07/bgh-urteil-darlehensgebuehren-entscheidet-es-ist-illegal/">BGH Urteil Darlehensgebühren entscheidet: Es ist Illegal!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>SPAR Österreich-Vorstand hält Schiedsgerichtshöfe an TTIP und Ceta für sehr gefährlich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anton Niemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Mar 2017 11:57:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einem Interview mit der Österreichischen Tageszeitung Standard erklärte ein Vorstand der SPAR Österreich warum er mit der Kronen Zeitung gemeinsam Front gegen die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/03/spar-oesterreich-vorstand-haelt-schiedsgerichte-an-ttip-und-ceta-fuer-sehr-gefaehrlich/">SPAR Österreich-Vorstand hält Schiedsgerichtshöfe an TTIP und Ceta für sehr gefährlich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Interview mit der Österreichischen Tageszeitung Standard erklärte ein Vorstand der SPAR Österreich warum er mit der Kronen Zeitung gemeinsam Front gegen die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta gemacht habe.</p>
<p>SPAR Österreich ist eine Gesellschaft der österreichischen SPAR-Supermärkte. Jedenfalls sagte SPAR-Vorstand Dr. Gerhard Drexel (61):</p>
<p>Man sehe sich im Kampf gegen TTIP und Ceta nicht in einem Kampfmodus, nehme aber im Sinne der Verbraucher eine &#8222;gesellschaftliche Verantwortung&#8220; war. Dabei habe man das Privileg, ein privates Familienunternehmen zu sein und müsse sich nicht mit Hobbyverbänden absprechen.</p>
<p>Doch egal wie man es drehe und wende, so SPAR Österreich-Vorstand Gerhard Drexel, so sehe er die Schiedsgerichtshöfe am TTIP als am &#8222;gefährlichsten&#8220; an.</p>
<p>Diese privaten und derzeit vor allem in den USA oder Kanada beliebten nicht staatlichen &#8222;Schiedsgerichte&#8220;, könnten &#8222;alle Standards aushebeln, die uns hoch und heilig sind.&#8220;</p>
<p>Wer private nicht staatliche &#8222;Schiedsgerichte&#8220; zulasse, müsse sich klar sein, dass dann nur noch &#8222;gnade Gott“ gelte.</p>
<h3>Hintergrund SPAR Österreich</h3>
<p>SPAR Österreich ist ein zu 100 Prozent privates österreichisches Unternehmen. Die Anteile an SPAR Österreich halten nach Angaben der Gesellschaft &#8222;zum größten Teil jene Familien, die bei der Gründung der SPAR AG im Jahr 1970 ihre Betriebe in das Unternehmen eingebracht haben&#8220;.</p>
<p>Mitglieder dieser Familien führen das Unternehmen noch heute: Die Nachkommen der Gründerväter und Eigentümer-Familien bilden den <a href="https://www.spar.at/de_AT/index/unternehmen/unternehmensstruktur/unternehmensfuehrung.html" target="_blank">SPAR-Vorstand in Österreich</a>. Es sind dies: Mag. Rudolf Staudinger, Mag. Fritz Poppmeier, Dr. Gerhard Drexel und Hans K. Reisch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2017/03/spar-oesterreich-vorstand-haelt-schiedsgerichte-an-ttip-und-ceta-fuer-sehr-gefaehrlich/">SPAR Österreich-Vorstand hält Schiedsgerichtshöfe an TTIP und Ceta für sehr gefährlich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Steuerfreibetrag Kinder: Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage eines Familienvaters vor Finanzgericht München</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2015/10/steuerfreibetrag-kinder-bund-der-steuerzahler-unterstuetzt-musterklage-eines-familienvaters-vor-finanzgericht-muenchen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2015 19:21:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Klage Steuerfreibetrag Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag Gericht München]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da der von den deutschen Finanzämtern in den Steuererklärungen 2014 akzeptierte Kindersteuerfreibetrag möglicherweise zu gering war, klagt nun ein Familienvater vor dem Finanzgericht in der bayerischen Hauptstadt München …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/10/steuerfreibetrag-kinder-bund-der-steuerzahler-unterstuetzt-musterklage-eines-familienvaters-vor-finanzgericht-muenchen/">Steuerfreibetrag Kinder: Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage eines Familienvaters vor Finanzgericht München</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Da der von den deutschen Finanzämtern in den Steuererklärungen 2014 akzeptierte Kindersteuerfreibetrag möglicherweise zu gering war, klagt nun ein Familienvater vor dem Finanzgericht in der bayerischen Hauptstadt München (Az.: 8 K 2426/15). Die Klage, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit, habe große Bedeutung, weshalb der Verband die Klage unterstützte, da sie Mustergültigkeit habe.</strong></p>
<p>Der Freibetrag, welcher jetzt vor dem Finanzgericht in München verhandelt wird, sei zu niedrig, erklärte der BdSt und zitiert seinen Verbands-Präsidenten Reiner Holznagel mit den Worten, wonach &#8222;der Gesetzgeber… das steuerfreie Existenzminimum wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet&#8220; habe. Deshalb sehe man das nun vor dem Finanzgericht München verhandelte Verfahren des Familienvaters als ein von prinzipieller Bedeutung wichtiges, weshalb man dieses in From einer Musterklage unterstützte.</p>
<p><strong>Steuerfreibetrag soll Eltern helfen &#8211; unabhängig vom sozialen Status</strong></p>
<p>Der Steuerzahler-Verband schildert den Fall wie folgt: Demnach könne grundsätzlich der Kinderfreibetrag auf Grund der Bedeutung der Erziehung von Kindern auf einen Teil des Einkommens der Eltern steuerfrei angerechnet werden.</p>
<p>Der Kinderfreibetrag soll zudem dazu beitragen, dass Eltern nicht wegen zu geringen Einkommens möglicherweise auf Kinder verzichten. Sprich: Er soll helfen, das Existenzminimum der Kinder zu gewährleisten, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen der Eltern. Dies habe, sagt der Bund der Steuerzahler, das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgeschrieben.</p>
<p><strong>Nachträglicher Antrag auf Steuerkorrektur ist möglich</strong></p>
<p>Kritik übt der BdSt daran, dass die Höhe, welche das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben habe, 4.440 Euro, vom deutschen Gesetzgeber in Berlin nur auf eine Grenze von 4.368 Euro festgeschrieben worden sei. Das heißt: Eltern dürfen in Deutschland derzeit rund 70 Euro weniger steuerlich pro Jahr für ihr Kind geltend machen, als eigentlich vom Gericht festgeschrieben. Das sei der Grund, weshalb viele Eltern in Deutschland 2014 mehr Steuern bezahlen hätten müssen, als eigentlich vorgesehen.</p>
<p>Gerade deshalb gehe man davon aus, dass viele Eltern in Deutschland von dem Steuer-Musterprozess in München profitieren könnten. Durch das Verfahren, welches der Verband als Musterverfahren unterstützte, sei gewährleistet, dass alle Steuerbescheide, die einen Kinderfreibetrag geltend gemacht hätten, von dem Urteil in München profitieren könnten. Das heißt: Sollten die Finanzrichter in München dem klagenden Vater Recht geben, könnten zahlreiche Eltern gegenüber dem jeweils örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuerkorrektur nachträglich erbeten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/10/steuerfreibetrag-kinder-bund-der-steuerzahler-unterstuetzt-musterklage-eines-familienvaters-vor-finanzgericht-muenchen/">Steuerfreibetrag Kinder: Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage eines Familienvaters vor Finanzgericht München</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Arbeitsgericht Dortmund erlaubt KiK Kündigung eines Betriebsrats nach einem Interview</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2015/09/arbeitsgericht-dortmund-erlaubt-kik-kuendigung-eines-betriebsrats-nach-einem-interview/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2015 21:23:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit & Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile Betriebsräte]]></category>
		<category><![CDATA[kik betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[kik kündigt betriebsrat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Betriebsräte haben deutlich mehr Rechte, als normale Arbeitnehmer. Aber dass diese Rechte auch Schranken unterliegen, das zeigte jetzt das Dortmunder Arbeitsgericht. Dieses hat entschieden: Der Billig-Discounter für Kleidung, …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/09/arbeitsgericht-dortmund-erlaubt-kik-kuendigung-eines-betriebsrats-nach-einem-interview/">Arbeitsgericht Dortmund erlaubt KiK Kündigung eines Betriebsrats nach einem Interview</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betriebsräte haben deutlich mehr Rechte, als normale Arbeitnehmer. Aber dass diese Rechte auch Schranken unterliegen, das zeigte jetzt das Dortmunder Arbeitsgericht. Dieses hat entschieden: Der Billig-Discounter für Kleidung, KiK, darf ein Betriebsratsmitglied kündigen, wenn sich dieses mit falschen oder nicht belegbaren Angaben über Lohn- und Arbeitsbedingungen über KiK öffentlich äußert.</strong></p>
<p>In dem aktuellen Fall geht es um ein Interview, welches ein Kik-Betriebsrat (aus Personenschutzgründen verzichten wir auf eine Namensnennung) im März der Linkspartei gab. In dem Interview soll er angeblich gesagt haben, wonach die Gehälter beim Billigdiscounter KiK miserabel seien. Angeblich würden die Mitarbeiter dort teils nur 1.650 Euro brutto monatlich für 58 Stunden Arbeit in der Woche erhalten.</p>
<p>Angeblich, behauptet Kik, sei diese Behauptung aber so pauschal geäußert falsch. Nicht klar ist, ob die Aussagen des Betriebsrats generell falsch im Interview waren oder ob der Arbeitnehmervertreter auf Grund eines Einzelfalls zu sehr verallgemeinerte.</p>
<p>Was das Gericht aber ebenfalls störte war, dass der Betriebsrat sich auf öffentlichen Foren nicht nur negativ über seinen Arbeitgeber geäußert haben soll, sondern abfällig. So habe er Kik öffentlich als &#8222;Ramschrampe&#8220; bezeichnet.</p>
<p><strong>&#8222;Ramschrampe&#8220; war für den Arbeitgeber kik zu viel</strong></p>
<p>Das Gericht monierte, das sei ein zweifelhaftes und nicht unbedingt angebrachtes Verhalten &#8211; auch nicht für einen Betriebsrat.</p>
<p>Alles in allem glaubt das Gericht, wonach der Billigdiscounter Kik auf Grund der Vorfälle berechtigt gewesen sei, seinen widerspenstigen Arbeitnehmervertreter zu kündigen. Dennoch möchte sich der gekündigte Betriebsrat das nicht gefallen lassen. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.</p>
<p>Presserechtlich bedenklich ist, dass ausgerechnet ein öffentlich-rechtlicher Sender wie der WDR nun den vollen Namen des Betriebsrats in seiner Berichterstattung nennt und damit die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers weiter gefährden könnte. Jedenfalls zitiert der WDR den ehemaligen Kik-Betriebsrat mit den Worten, er sehe sich als Opfer.</p>
<p><strong>Der WDR nennt den kompletten Namen des Betriebsrats</strong></p>
<p>Weiter schreibt der WDR, wonach es Kik nach Ansicht des geschassten Betriebsrats primär darum gegangen sei, einen missliebigen Arbeitnehmervertreter billig herausschmeißen zu können, auch auf Grund angezettelter Streiks. So hätten nach WDR-Angaben wiederholt Angestellte der Kik-Zentrale in Bönen für einen Tarifvertrag gestreikt.</p>
<p>KiK selber wollte sich angeblich gegenüber dem WRD zu dem Gerichtsverfahren gegen ein ehemaliges Betriebsratsmitglied nicht näher äußern. Stattdessen verlautbart es von Kik, schreibt der WDR, der ehemalige Mitarbeiter habe die Belegschaft &#8222;aufgewiegelt&#8220;.</p>
<p>Die Kündigung des Kik-Beschäftigten dürfte für den Betroffenen beruflich existentielle Konsequenzen haben. Immerhin gehören Dortmund sowie die umliegende Ortschaften zu den Gemeinden mit den meisten Hartz-IV-Empfängern in Deutschland. In der deutschen Hartz-IV-Statistik sind im Schnitt rund die Hälfte bis zu zwei Dritteln Arbeitslose enthalten, welche länger als 12 Monate arbeitslos sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/09/arbeitsgericht-dortmund-erlaubt-kik-kuendigung-eines-betriebsrats-nach-einem-interview/">Arbeitsgericht Dortmund erlaubt KiK Kündigung eines Betriebsrats nach einem Interview</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Internationale Schiedsgerichte &#038; Schiedshöfe beim Freihandelsabkommen TTIP: Geltungsbereiche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sabine Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2015 15:59:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Angesichts des zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA geplanten umstrittenen Freihandelsabkommens, dem sogenannten Freihandelsabkommen TTIP, haben wir uns in diesem Special einmal näher mit der Bedeutung der …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/06/internationale-schiedshoefe-und-schiedsgerichte-beim-freihandelsabkommen-ttip-geltungsbereiche/">Internationale Schiedsgerichte &#038; Schiedshöfe beim Freihandelsabkommen TTIP: Geltungsbereiche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Angesichts des zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA geplanten umstrittenen Freihandelsabkommens, dem sogenannten Freihandelsabkommen TTIP, haben wir uns in diesem Special einmal näher mit der Bedeutung der umstrittenen Internationalen Schiedsgerichtshöfen auseinandergesetzt. Kritiker werfen ihnen mangelnde staatlich-demokratische Legitimation vor und lehnen sie daher ab.</h2>
<p>Dass Internationale Schiedsgerichtshöfe ein scharfes Schwert sind, zeigt sich an US-Schiedsgerichtshöfen. So kam es schon so manches mal vor, dass Unternehmen zu Milliarden Dollar Strafzahlungen verurteilt worden sind. Die Strafen müssen international von allen Unternehmen bezahlt werden, welche sich solchen nicht-demokratischen Internationalen Schiedshöfen unterworfen haben.</p>
<p>TTIP fordert eine solche Unterwerfung auch von Deutschland und den deutschen Unternehmen.  Viele befürchten deshalb: Vor allem amerikanische Schiedshöfe, könnten deutschen Konzernen und Unternehmen massiv schaden und im schlimmsten Fall in den Ruin treiben. Zeit für einen Blick auf diese kaum bekannten nicht-staatlichen Gerichts-Instanzen:</p>
<h3 class="r _U6c">Schiedsgerichte und deren Legitimation</h3>
<p><a name="_Toc395536888"></a>Funktion</p>
<p>Ursprünglich sollten Schiedsgerichte dem Schutz vor Enteignung dienen. Ausländische Investoren, die ihre von dem Handelsabkommen geschützten Interessen diskriminiert sehen, müssen diese nicht vor Gerichten in Ländern einklagen, in denen kein funktionierendes Rechtssystem besteht oder deren Gesetze nicht ausreichend vor Enteignung schützen. Insbesondere bei Investitionen in der damaligen Sowjetunion wurden entsprechende Verträge genutzt. Heutzutage wird die Schiedsgerichtsbarkeit hauptsächlich aufgrund der Kostenreduzierung, der Vertraulichkeit des Verfahrens, der flexiblen Verfahrensgestaltung und der internationalen Vollstreckbarkeit im internationalen Wirtschaftsverkehr gegenüber einer Gerichtsstandwahl bevorzugt.</p>
<p>(siehe auch : http://www.icc-deutschland.de/icc-regeln-und-richtlinien/icc-regeln-zur-streitbeilegung-mediation-guetliche-einigung-schiedsgerichtsbarkeit/internationale-institution-icc-schiedsgerichtsbarkeit-in-deutschland.html)</p>
<h2><a name="_Toc395536889"></a>Legitimation</h2>
<p>Die <strong>internationale Schiedsgerichtsbarkeit</strong> ist ein zwischenstaatliches Streiterledigungsverfahren, welches auf eine für die Parteien <strong>verbindliche </strong>Entscheidung des Streits abzielt. Die Streitparteien haben die Möglichkeit, über die Rechtsgrundlage, die Zusammensetzung des Gerichtes, die Auswahl des anwendbaren Rechts und die Ordnung des Verfahrens zu entscheiden.</p>
<p>Das <strong>I. Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle</strong> vom 18. Oktober 1907 legte den Grundstein zur Anerkennung internationaler Schiedssprechung und definiert die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Art. 37 S. 1 wie folgt:</p>
<p>„Die internationale Schiedssprechung hat zum Gegenstand die Erledigung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl auf Grund der Achtung vor dem Rechte.“</p>
<p>(Das Verständigungsverfahren im deutschen internationalen Steuerrecht von Dieter Mülhausen, S.77)</p>
<p>Das <strong>New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche </strong>ist das wichtigste internationale Übereinkommen in Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit. Die 150 unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen als Ausschluss des gerichtlichen Rechtswegs zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten. Der vom Schiedsgericht gefällte Schiedsspruch ist für die Streitparteien verbindlich und entscheidet das Streitverhältnis endgültig. Es besteht die Möglichkeit gegen den Schiedsspruch Rechtsmittel einzulegen, wovon aber selten Gebrauch gemacht wird.</p>
<p>Werden die aus einer Schiedsentscheidung hervorgehenden Verpflichtungen von einer Partei nicht erfüllt, so stehen der anderen Vertragspartei die nach dem allgemeinen Völkerrecht gewährten Mittel zur Verfügung um darauf zu reagieren. Sie kann mit einer Retorsion oder Repressalie auf die Nichtbefolgung antworten. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der Staatenwelt ein häufig genutztes Instrument der Streitbeilegung. Die Attraktivität dieses Instrumentes liegt vor allen Dingen in den souveränitätsfreundlichen und zugleich flexiblen Möglichkeiten der Ausgestaltung. Die Konfliktparteien haben entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Richterbank, die gerichtliche Zuständigkeit und die Entscheidungsgrundlagen.</p>
<p>Schließt man Verträge mit Partnern im Ausland, sollte vorher geregelt werden, welche Gerichte im Streitfall zuständig und berufen sein sollen. Es ist teilweise nicht sinnvoll, unbedingt auf den Gerichtsstand am Unternehmenssitz zu bestehen. Denn in einigen Ländern sind Urteile deutscher Gerichte weder anerkannt noch vollstreckbar. Einige Länder erkennen vereinbarte Zuständigkeiten nicht oder nicht ausschließlich an. Daher sollte vor Vortragsabschluss geprüft werden, ob die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in Frage kommt. Auf internationaler Ebene dient die bereits erwähnte New Yorker Konvention von 1958 (1959 in Kraft getreten) als Basis der Schiedsgerichtsbarkeit.</p>
<p>Dieses Übereinkommen legt die Standards fest, die mindestens erfüllt sein müssen, damit Schiedssprüche international vollstreckbar sind.  Ein in Übereinstimmung mit der New Yorker Konvention von den Schiedsrichtern gefälltes Urteil ist international anerkannt und wird in den Mitgliedstaaten in einem schnellen Verfahren vollstreckt. Deshalb stellt die Schiedsgerichtsbarkeit im internationalen Handel heutzutage die bevorzugte Streiterledigungsmethode dar. <strong>Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts kann nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung der Parteien begründet werden.</strong> Die Vereinbarung einer wirksamen Schiedsklausel stellt dabei das größte Problem für die Partner des Vertrages dar. Deshalb bieten alle international anerkannten Schiedsinstitutionen Musterklauseln in verschiedenen Sprachen an, die Sie mit einigen Ergänzungen übernehmen können.</p>
<p>(siehe hierzu auch: http://www.stuttgart.ihk24.de/international/Internationales_</p>
<p>Wirtschaftsrecht/Internationale_Liefergeschaefte/967592/</p>
<p>Internationale_Schiedsgerichtsbarkeit.html)</p>
<h1><a name="_Toc395536890"></a>Schiedsgerichbarkeit und das Freihandelsab-kommen TTIP</h1>
<p>Im Rahmen eines Berichts der Tagesschau zum Thema Schiedsgericht in Zusammenhang mit dem TTIP äußerte sich Pia Eberhardt von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) folgendermaßen: &#8222;Es gibt mehrere private und staatliche Versicherungen, bei denen international operierende Unternehmen sich gegen politische Risiken im Ausland versichern können&#8220;. Sie hält Schiedsstellenklauseln in Investitions- oder Handelsabkommen nicht für notwendig. Außerdem könnten Unternehmen auch Verträge mit dem Land abschließen, in dem sie investieren wollen. &#8222;Dafür brauchen wir keine im Abkommen verankerte Schiedsstellen. Man darf nicht vergessen: Die würden dann auch andersherum gelten, und ermöglichen, dass internationale Firmen europäische Staaten vor intransparenten Schiedsstellen verklagen können.</p>
<p>Bei einem Freihandelsabkommen mit den USA ist das allerdings nicht notwendig&#8220;, sagt Pia Eberhardt &#8222;Die USA haben ein funktionierendes Rechtssystem, außerdem schützen die Gesetze auch ausländische Investoren bereits vor Enteignung&#8220;. Diese Schiedsgerichte sollen mit drei Personen besetzt werden, die aber alle keine hauptamtlichen Richter sind, sondern oft Anwälte oder Juristen. Nach Angaben der OECD sind mehr als die Hälfte der Entscheider dort im Hauptberuf Firmenanwälte. Und mehr als 60 Prozent von diesen vertreten auch Investoren. Trotzdem haben diese die gleiche Macht wie Gerichte: Sie erhalten Einblick in Gesetzentwürfe oder in Urteile.</p>
<p>Und ihre Urteile sind bindend für den Staat. Gleichzeitig können diese Schiedsgerichte aber nur von den ausländischen Investoren angerufen werden &#8211; nicht von Staaten. &#8222;Das ist rechtsstaatlicher Irrsinn&#8220;, sagt Eberhardt. Das Argument der EU-Kommission: Das US-System erlaube Unternehmen nicht, internationale Abkommen als rechtliche Basis in nationalen Gerichten zu verwenden. Europäische Unternehmen könnten also solche Abkommen nur durch Schiedsgerichte wie ISDS durchsetzen (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ttip-schiedsgericht100.html).</p>
<h2><a name="_Toc395536891"></a>Schiedsgerichte als nicht kontrollierbare Instanz</h2>
<p>Kritisiert wird außerdem, dass auch die TTIP wie andere Freihandelsabkommen wieder als intransparent und demokratisch nicht kontrolliert gesehene Schiedsgerichtsverfahren – Investor-State Dispute Settlement (ISDS) – vorsehe, in denen Konzernen die Möglichkeit gegeben wird, Staaten zu verklagen, etwa wenn durch staatliche Eingriffe Gewinnerwartungen geschmälert worden seien. Die Klage sei beispielsweise dann möglich, wenn ein Staat neue Umweltauflagen oder ein Moratorium (etwa für Fracking) beschließt (sie hierzu auch: Fritz R. Glunk: <em>Der Investor ist unantastbar.</em> Süddeutsche Zeitung, 5. Juli 2013). Zwar sind derartige Verfahren bereits aufgrund von bestehenden bilateralen Investitionsabkommen möglich, (siehe hierzu: Markus Balser: Atomausstieg ja, aber bitte mit Kompensation.</p>
<p>Vattenfall verklagt Regierung auf Entschädigung. In: SZ. 5. Juni 2012) allerdings würden dessen grundsätzliche Probleme im TTIP noch gravierender wirken. Solche Schiedsgerichte, die an Stelle von nationalen Gerichten – die die Möglichkeit der Überprüfung von Entscheidungen durch höhere Instanzen bieten – entschieden, seien bedenklich. Unternehmen könnten so etwa das staatliche Verbot beziehungsweise. die Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel oder der Gasförderung mittels Fracking verhindern oder Entschädigungszahlungen für den Ausstieg aus der Kernenergie erzwingen.</p>
<p>Die Anzahl solcher Verfahren, die mit dem Schlagwort Investitionsschutz begründet werden, haben in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen. Da die Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und sich deren Urteile aus internationalen Verträgen ableiten, ergo im Zweifelsfall über nationalem Recht stehen, wird ihnen eine fehlende demokratische Legitimation vorgeworfen (siehe hierzu: <a href="http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-03/investitionsschutz-klauseln-beispiele">http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-03/investitionsschutz-klauseln-beispiele</a>).</p>
<h1><a name="_Toc395536893"></a>Schiedsverfahren und Verbraucherklagen</h1>
<p>Immer häufiger führen Unternehmen in ihren Nutzungsbedingungen Klauseln auf, die es ihnen ermöglichen, einen gerichtlichen Streit zu umgehen und bei Auseinandersetzungen mit Kunden ein Schiedsverfahren anzuwenden. Im März dieses Jahres sorgte der Cloudspeicherdienst „dropbox“ mit solch einer Änderung der Nutzungsbedingungen für Aufsehen. Verbraucherorganisationen bewerten diesen Trend kritisch. „Verbraucher werden unwissentlich ihres Rechtes beraubt, selbst darüber zu entscheiden, ob sie Konflikte vor Gericht oder mit anderen Mitteln angehen“, heißt es in einem  Bericht der US-Organisation Public Citizen. Wo zwischen Kunden und Unternehmen ein Machtgefälle herrscht, bleibt den Nutzern dann nur: Abnicken – oder weiterziehen (http://irights.info/artikel/dropbox-will-gerichte-draussen-halten-mit-fraglichen-mitteln/22082).</p>
<p>Es ist anzumerken, dass für ein Verfahren vor einem Schiedsgericht eine gültige Schiedsvereinbarung vorliegen muss. Ist das nicht der Fall, kann – sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt- die Aufhebung des Schiedsspruches begehrt werden.</p>
<h1><a name="_Toc395536893"></a>Diverse Schiedsgerichte</h1>
<p>Im Folgenden werden einige der wichtigsten international agierende Schiedsgerichte, deren Entstehung und Auszüge aus der Satzung, beziehungsweise Informationen über die Berufung der Schiedsrichter aufgeführt, da eine allumfassende Darstellung den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen würde.</p>
<h1><a name="_Toc395536894"></a>Europa</h1>
<h2><a name="_Toc395536895"></a>Permanent Court of Arbitration (PCA Den Haag)</h2>
<p>Der ständige Schiedshof in Den Haag ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 115 Mitgliedsstaaten, die 1899 gegründet wurde um Schiedssprüche und andere Formen der Streitschlichtung zwischen Staaten zu fördern. Der PCA ist eine administrative Einrichtung ohne unmittelbare Entscheidungsbefugnis. Der PCA ist kein internationales Gericht im eigentlichen Sinne. Er bietet den Streitparteien nur die Strukturen, um eine Streitigkeit durch ein Schiedsgericht beizulegen. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit muss unterschieden werden in private und staatliche Schiedsgerichtsbarkeit.</p>
<p>Die private Schiedsgerichtsbarkeit wird vor allem im wirtschaftlichen Bereich genutzt. Parteien eines Schiedsgerichtsverfahrens sind hier zum einen natürliche Personen und zum anderen juristische Personen des Privatrechts, vor allem Unternehmen. Der Ständige Schiedshof (PCA) wurde durch die <em>Convention for the Pacific Settlement of International Disputes</em> (engl. für <em>Abkommen vom 29. Juli 1899 zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle</em>), die von 24 Nationen (Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Siam, Schweden, Norwegen, Bulgarien, Japan, Montenegro, Schweiz, Mexiko, Serbien) unterzeichnet wurde, im Rahmen der Haager Friedenskonferenzen vom 29. Juli 1899 und 18. Oktober 1907 geschaffen.</p>
<p><strong>Aufbau und Organisation </strong></p>
<p>Die Organe des Ständigen Schiedshofes sind das <em>Internationale Büro</em>, geführt vom Generalsekretär (<strong>Hugo Hans Siblesz)</strong><strong>,</strong> und der <em>Ständige Verwaltungsrat 45 Mitglieder)</em>. Der Verwaltungsrat überwacht die Aktivitäten des Internationalen Büros und setzt sich aus diplomatischen Repräsentanten der Signatarstaaten zusammen. Die Kosten des Büros werden von den Vertragsmächten der Haager Abkommen getragen. Es erledigt die laufenden Verwaltungsgeschäfte des Schiedshofes, fungiert als Gerichtsschreiberei und archiviert die Unterlagen über die im Rahmen des Schiedshofes geführten Schiedsgerichtsverhandlungen. Das Büro des PCA führt eine offizielle Liste mit insgesamt 285 Schiedsrichtern, aus der die Streitparteien bei einem Verfahren im Rahmen des PCA die Richter auswählen können. Jeder Staat kann bis zu vier Personen eigener oder fremder Staatsangehörigkeit benennen.</p>
<p>Die Eintragung in die Liste erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren und eine Wiederbenennung ist zulässig. Die zu benennenden Personen müssen anerkannte Sachkunde in Fragen des Völkerrechts besitzen und sich der höchsten sittlichen Achtung erfreuen. Um ein Schiedsgericht zu bilden, wählen die Streitparteien aus der vom Büro des PCA geführten Liste Richter aus und einigen sich in einem Schiedsvergleich (compromis) auf das weitere Procedere. Die Räumlichkeiten des Ständigen Schiedshofes können aber auch für ein ad hoc gebildetes Schiedsgericht genutzt werden, welches nicht im Rahmen des PCA, also über die Auswahl der Richter aus der Liste, stattfindet.</p>
<p>Die Berufung der Mitglieder des Gerichts muss in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Kommission der Vereinten Nationen für die Internationale Handelsgesetzgebung (UNCITRAL) erfolgen. Danach können sich die Streitparteien auf eine beliebige durch drei teilbare Anzahl von Richtern einigen. In der Regel sind es zwischen drei und neun Richter. Je ein Drittel der Richter wird direkt durch die Streitparteien bestimmt. Das letzte Drittel, wird von den bereits ausgewählten Richtern ernannt. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, werden die verbleibenden Richter von der Appointing Authority ernannt.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 <strong>Permanent Court of Arbitration</strong><br />
Peace Palace</p>
<p>Carnegieplein 2<br />
2517 KJ Den Haag<br />
The Netherlands<br />
T:+31 70 302 4165<br />
F:+31 70 302 4167<br />
E:bureau@pca-cpa.org</p>
<h2><a name="_Toc395536896"></a>Das Dänische Schiedsinstitut</h2>
<p>1981 gegründete Non-Profit-Körperschaft des öffentlichen Rechts.</p>
<p>Der Vorsitzende <strong>(</strong><strong>Rechtsanwalt Jesper Lett</strong>) und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands <strong>(</strong><strong>Rechtsanwalt Flemming Ipsen)</strong> des Instituts („der Vorstand“, bestehend aus 12 Mitgliedern) stellen gemeinsam den Vorsitz des Instituts dar („das Vorstandskomitee“). Das Vorstandskomitee führt die Funktionen aus und trifft die Entscheidungen, die sich aus der Schiedsgerichtsordnung ergeben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Sofern  der Vorsitzende und/oder der stellvertretende  Vorsitzende befangen sein sollten oder falls sie aus  anderen Gründen daran gehindert sein sollten, ihre  Funktionen wahrzunehmen oder Entscheidungen zu treffen, wird der Vorsitzende und/oder der stell- vertretende Vorsitzende durch ein anderes Mitglied oder durch zwei Mitglieder des Vorstands ersetzt.</p>
<p>Das Sekretariat des Instituts („das Sekretariat“) arbeitet unter der Leitung eines Generalsekretärs (Steffen Pihlblad). Das Sekretariat führt die sich aus der Schiedsgerichtsordnung ergebenden Aufgaben aus. Das Sekretariat oder der Generalsekretär kann nach Bevollmächtigung durch das Vorstandskomitee oder den Vorstand auch andere Aufgaben  wahrnehmen oder Entscheidungen treffen. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und die Mitglieder des Sekretariats dürfen nicht als Schiedsrichter an den beim Institut eingeleiteten Verfahren teilnehmen. Auf der Homepage des Instituts findet sich eine Übersicht zu entrichtenden Honoraren und Bearbeitungsgebühren sowie einen Gebührenrechner (<a href="http://www.voldgiftsinstituttet.dk">http://www.voldgiftsinstituttet.dk</a>).</p>
<p>In der Schiedsgerichtsordnung wird bezüglich der Richter Folgendes vereinbart:</p>
<p><strong>Anzahl Schiedsrichter, Vorsitzender des Schiedsgerichts</strong></p>
<ul>
<li><strong> 10</strong></li>
</ul>
<p>Sofern von den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist, wird das Schiedsverfahren von einem  Einzelschiedsrichter entschieden, es sei denn, das Vorstandskomitee entscheidet nach Anhörung der Parteien, dass das Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern zu besetzen ist. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt das Vorstandskomitee die Komplexität des Verfahrens, den Streitwert sowie sonstige relevante Umstände.</p>
<p>Abs. 2.</p>
<p>Der Vorsitzende des Schiedsgerichts beziehungsweise der Einzelschieds-richter müssen Juristen sein.</p>
<p><strong>Ernennung und Bestätigung</strong></p>
<ul>
<li>11</li>
</ul>
<p>Alle ernannten Schiedsrichter sind vom Vorstandskomitee zu bestätigen</p>
<p>Abs. 2.</p>
<p>Sofern das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter zu entschei-den ist, können die Parteien diesen innerhalb einer vom Sekretariat</p>
<p>gesetzten Frist gemeinsam benennen.</p>
<p>Abs. 3.</p>
<p>Sofern die Streitigkeit von drei Schiedsrichtern entschieden werden soll, kann der Kläger in seiner Schiedsklage einen Schiedsrichter benennen. Der Beklagte kann innerhalb der Frist für die Klagebeantwortung, vgl. § 7 Abs. 1, ebenfalls einen Schiedsrichter benennen. Der dritte Schiedsrichter, der den Vorsitz des Schiedsgerichts führt, kann innerhalb der Frist für die Klagebeantwortung, vgl.§ 7 Abs.1, von den Parteien gemeinsam</p>
<p>benannt werden.</p>
<p>Abs. 6.</p>
<p>Gibt es mehrere Kläger, so haben diese gemeinsam einen Schiedsrichter zu benennen. Gleiches gilt, wenn es mehrere Beklagte gibt.</p>
<p>Sofern eine solche gemeinsame Benennung durch die Kläger bzw. die Beklagten nicht erfolgt, werden alle Mitglieder des Schiedsgerichts vom Vorstandskomitee ernannt.</p>
<p><strong>Verfügbarkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit</strong></p>
<ul>
<li>12</li>
</ul>
<p>Jede Person, die zum Schiedsrichter ernannt wird, muss verfügbar, unparteiisch und unabhängig sein.</p>
<p>Abs. 2.</p>
<p>Vor der Bestätigung eines Schiedsrichters muss dieser eine Erklärung über die Annahme des Amtes, seine Unparteilichkeit sowie seine Unabhängig-keit unterzeichnen. Gleichzeitig muss der Schiedsrichter schriftlich alle Tatsachen und Umstände offenlegen, die geeignet sein könnten, berechtigte Zweifel an seiner Verfügbarkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit entstehen zu lassen. Der Schiedsrichter muss darüber hinaus Angaben zu seinem beruflichen Hintergrund und</p>
<p>seiner Ausbildung usw. (Lebenslauf) machen. Das Sekretariat legt den Parteien die Erklärung über die Annahme des Amtes, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie den Lebenslauf vor und gewährt ihnen eine Frist für etwaige Anmerkungen.</p>
<p>Weitere Regelungen zur Richterbesetzung können der Satzung, auffindbar auf der Homepage, entnommen werden.</p>
<p>Kontaktadresse.                                                            The Danish Institute of Arbitration<br />
Kronprinsessegade 28<br />
1306 Kopenhagen<br />
Tel.: + 45 7026 5013<br />
Fax: + 45 3313 0013<br />
<a href="mailto:office@voldgiftsinstituttet.dk">office@voldgiftsinstituttet.dk</a></p>
<h2><a name="_Toc395536897"></a>Stockholm Chamber of Commerce Arbitration (SCC)</h2>
<p>Das 1907 gegründete Schiedsgericht diente ursprünglich als neutrales, beiderseits anerkanntes Zentrum der Streitschlichtung zwischen den Vereinigten Satten und der Sowjetunion bezüglich Streitigkeiten des Ost-West-Handels. Mittlerweile hat sich der angebotene Service des SCC international ausgeweitet und zählt zu einer der wichtigsten Schiedsinstanzen weltweit.</p>
<p>Die Schiedsinstitution der Dänischen Handelskammer ist aufgegliedert in ein Sekretariat (Generalsekretär: Annette Magnusson) und einen Vorstand (Vorsitz: Ulf Franke).</p>
<p>Sofern nicht anders festgelegt, wird ein Verfahren von drei Richtern betreut. Jede Partei ernennt hierfür jeweils einen Richter ihrer Wahl, der dritte, von der SCC berufene Richter, agiert als Vorsitz.</p>
<p>Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus den Gebühren für die Schiedsrichter/ Schlichter und den Verwaltungsgebühren des SCC zusammen. Die von der SCC veranschlagte Verwaltungsgebühr orientiert sich an der Höhe des Streitwerts. Dieser Streitwert ist definiert als der Gesamtwert aller Forderungen. Auf der Homepage befindet sich einen Kostankalkulator mit dem die Kosten für ein Verfahren geschätzt werden können. Überschreitet der Streitwert eine Million Euro berechnet der SCC Vorstand einen Kostenvoranschlag in einer Einzelfallanalyse.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 THE ARBITRATION INSTITUTE OF THE STOCKHOLM CHAMBER OF COMMERCE</p>
<p>P.O. Box 16050, SE-103 21 Stockholm, Visiting address: Jakobs torg 3, Phone: +46 8 555 100 50, Fax: +46 8 566 316 50, E-mail: arbitration@chamber.se, www.sccinstitute.com</p>
<h2><a name="_Toc395536898"></a>Deutsche Institution für Schiedsgerichtbarkeit e.V.</h2>
<p>Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ist ein eingetragener Verein. In ihrer heutigen Form ist er aus einem Zusammenschluss vom Deutschen Ausschuss für Schiedsgerichtswesen und Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen am 1. Januar 1992 hervorgegangen. Momentan verfügt der Verein über ca. 1150 <a href="http://www.dis-arb.de/de/de/15/mitglieder/uebersicht-id0">Mitglieder</a> im In- und Ausland, darunter zahlreiche Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, Industrie- und Handelskammern, führende deutsche Unternehmen, Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler.</p>
<p>Die Organe der DIS bilden ein 18 Mitglieder umfassender <a href="http://www.dis-arb.de/de/de/0/content/show-id47">Vorstand</a> unter Vorsitz von Prof. Dr. Klaus Peter Berger, ein 21 Mitglieder umfassender <a href="http://www.dis-arb.de/de/de/0/content/show-id48">Beirat</a> und die <a href="http://www.dis-arb.de/de/de/0/content/show-id8">Geschäftsführung</a> unter Leitung der Generalsekretärin Dr. Francesca Mazza. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. bietet neben einem administrierten Schiedsverfahren zahlreiche weitere Verfahrensordnungen für die Streiterledigung an. Die Regelwerke werden auf dieser Seite in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung (gültig ab 17.1998) sieht folgende Regeln in ihrer Musterschiedsvereinbarung vor:</p>
<ul>
<li>Der Ort des Schiedsverfahrens bestimmt die prozessrechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens, die Zuständigkeit für eine gegebenenfalls notwendige Inanspruchnahme staatlicher Gerichte und ist in der Regel ausschlaggebend für die Methodik der Sachverhaltsermittlung und der Beweisaufnahme. Jedoch ist es nicht notwendig das Schiedsverfahren an diesem Ort durchzuführen.</li>
<li>Gemäß § 3 DIS-SchO besteht das Schiedsgericht grundsätzlich aus drei Schiedsrichtern. Die Parteien können jedoch die Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter vereinbaren.</li>
</ul>
<p>Desweiteren wird in der Schiedsrichterordnung Folgendes bestimmt (Im Folgenden werden hier nur einzelne, die Richterwahl und den Anspruch auf rechtliches Gehör betreffende Paragraphen aufgeführt).<strong> </strong></p>
<ul>
<li><strong> 2 Schiedsrichterauswahl</strong></li>
</ul>
<p>2.1: Die Parteien sind bei der Auswahl und Benennung der Schiedsrichter frei.</p>
<p>2.2: Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Vorsitzende des Schiedsgerichts oder der Einzelschiedsrichter Jurist sein.</p>
<p>2.3: Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit gibt auf Anfrage Anregungen für die Schiedsrichterauswahl.</p>
<ul>
<li><strong> 15 Unparteilichkeit und Unabhängigkeit</strong></li>
</ul>
<p>Jeder Schiedsrichter muss unparteilich und unabhängig sein. Er hat sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und ist dabei an keine Weisungen gebunden.</p>
<ul>
<li><strong> 26 Rechtliches Gehör</strong></li>
</ul>
<p>26.1: Die Parteien sind gleich zu behandeln. Jeder Partei ist in jedem Stand des Verfahrens rechtliches Gehör zu gewähren. Die Parteien sind von jeder Verhandlung und jedem Zusammentreffen des Schiedsgerichts zu Zwecken der Beweisaufnahme rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Parteien können sich vertreten lassen.</p>
<p>26.2: Alle Schriftsätze, Schriftstücke oder sonstigen Mitteilungen, die dem Schiedsgericht von einer Partei vorgelegt werden, sind der anderen Partei zur Kenntnis zu bringen. Gutachten und andere schriftliche Beweismittel, auf die sich das Schiedsgericht bei seiner Entscheidung stützen kann, sind beiden Parteien zur Kenntnis zu bringen.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)<br />
Hauptgeschäftsstelle<br />
Beethovenstr. 5-13<br />
50674 Köln<br />
Deutschland</p>
<p>T: <a href="tel:+49221285520">+49-(0)221-285520</a><br />
F: +49-(0)221-28552222</p>
<p>E: <a href="mailto:dis@dis-arb.de">dis@dis-arb.de</a><br />
W: <a href="http://www.dis-arb.de">www.dis-arb.de</a></p>
<h2><a name="_Toc395536899"></a>The London Court of International Arbitration  (LCIA)</h2>
<p>1889 wurde das Arbitration Act verabschiedet, woraufhin 1891 das Gericht mit dem Namen „The City of London Chamber of Arbitration“ gegründet wurde. 1981 erhielt dieses dann seinen heutigen Namen, „The London Court of International Arbitration“. Das Schiedsgericht in London stellt eine der weltweit führenden internationalen Institutionen für kommerzielle Streitbeilegung dar. Die internationale Ausrichtung spiegelt sich unter anderem darin wider, dass in der Regel 80% der Parteien keine englische Staatszugehörigkeit besitzen.</p>
<p>Das LCIA besteht aus den drei Säulen: Gremium, Schiedsgericht und Sekretariat. Der Generaldirektor erfüllt die Funktion des Vorstandsvorsitzenden mit der Verantwortung für tägliche Obliegenheiten und stellt zudem den Hauptkontaktpunkt zwischen der Institution, dem Vorstand und des Gerichts dar. Das Gremium besteht hauptsächlich aus prominenten Londoner Schiedspraktizierenden und beschäftigt sich hauptsächlich mit der Einhaltung des geltenden Gesellschaftsrechts und hat keine aktive Rolle in der Verwaltung inne, ist aber insofern maßgeblich an der Verwaltungsfunktion beteiligt, indem sie die Mitglieder des Schiedsgerichts ernennt. Das Schiedsgericht setzt sich aus 35 Mitgliedern, Vertretern  zugehöriger Institutionen und ehemaliger Präsidenten zusammen. Das Sekretariat wird von einem Kanzler geleitet und beschränkt sich hauptsächlich mit der Bearbeitung administrativer Tätigkeiten.</p>
<p>Das Schiedsgericht präferiert die Zuständigkeit eins Schiedsrichters bei Schiedsverfahren, orientiert sich aber an den vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen der Vertragsparteien. Die Streitparteien können keine Schiedsrichter im ausdrücklichen Sinne ernennen, sondern lediglich vorschlagen. Es obliegt dem Ermessensspielraum des Gerichtshofs, zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Schiedsrichter unabhängig und unparteiisch und somit geeignet für die Rolle der Schiedsrichter sind.</p>
<p>Die vollständige Regelung ist auf der Homepage des LCIA unter folgendem Link aufrufbar: http://www.lcia.org//Dispute_Resolution_Services/LCIA_Arbitration_Rules.aspx</p>
<p>Kontaktdaten:                                                                London Court of International Arbitration<br />
70 Fleet Street<br />
London EC4Y 1EU<br />
United Kingdom<br />
Tel:   +44 (0) 20 7936 6200<br />
Fax:   +44 (0) 20 7936 6211</p>
<h2><a name="_Toc395536900"></a>International Arbitration Chamber of Paris (IACP Paris)</h2>
<p>Non-Profit-Organisation, die 1926 als erste Schiedsinstanz in Frankreich gegründet wurde. Seitdem wurden hier etwa 40 000 Streitigkeiten aus dem gewerblichen und industriellen Bereich verhandelt. Der IACP gilt international als wichtiges Schiedsgericht. Es werden verschiedene schiedsgerichtliche Verfahren durchgeführt, deren Regeln sich nach der Art der Streitigkeit richten und so variieren können. Mehrheitlich angewandt werden die Arbitration Rules der Chambre Arbitrale Internationale de Paris, die am 01.09.2011 in Kraft getreten sind. Für Verfahren, deren Streitwert bis 45.000 Euro beträgt wird grundsätzlich das „Procedure PAR“ angewandt. Nähere Informationen hierzu können auf der Homepage abgerufen werden.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 CHAMBRE ARBITRALE INTERNATIONALE DE PARIS<br />
6 avenue Pierre 1er de Serbie<br />
75116 PARIS</p>
<p>01 42 36 99 65<br />
Fax. : 01 42 36 99 58</p>
<p><a href="mailto:caip@arbitrage.org">caip@arbitrage.org</a></p>
<h2><a name="_Toc395536901"></a>International Chamber of Commerce (ICC)</h2>
<p>1923 gegründete, internationale, nichtstaatliche Organisation, die den weltweiten Handel und die Globalisierung unterstützen soll. Sie verteidigt wirtschaftliche Interessen, Wohlstand und Wachstum der der Weltwirtschaft. Sie gilt als eine der bedeutendsten Einrichtungen auf dem Gebiet der Weltwirtschaft und genießt in nahezu allen relevanten Organisationen Beobachterstatus. Die über 700 Mitglieder kommen aus über 90 Ländern der Welt. Es ist nicht notwendig Mitglied der International Chamber of Commerce zu sein um ein Streitbeilegungsverfahren nach Regeln selbiger zu nutzen. Idealerweise sollte bereits bei Vertragsverhandlungen die Schiedsklausel aufgenommen werden. Es ist jedoch – vorausgesetzt alle Parteien stimmen zu – auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sich auf die Schiedsgerichtsbarkeit zu einigen.</p>
<p>Üblicherweise werden Streitigkeiten durch einen einzelnen Richter oder durch drei Schiedsrichter entschieden. Diese können von den Parteien anhand der Merkmale Nationalität, Sprache und Expertise selektiert werden. Der Internationale Gerichtshof der ICC prüft die vorgeschlagenen Schiedsrichter dann auf Unabhängigkeit und Verfügbarkeit. Die Schiedsrichter können ungeachtet ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit ausgewählt werden.</p>
<p>Das ICC bietet auf seiner Homepage einen Kostenkalkulator an, der es den Parteien ermöglicht, einen ersten Kostenüberblick zu halten. Die Kosten orientieren sich an der Höhe des Streitwertes und der Anzahl der Richter. Da die Verfahrensdauer in der Regel kürzer als an nationalen Gerichten ist, sind die Rechtsanwaltskosten meistens geringer.</p>
<p>Die ICC-Regeln für Schiedsgerichtsbarkeit können auf alle Branchen und alle Formen von Streitigkeiten eingesetzt werden. Ferner gibt die ICC keine Details eines Streitfalls an die Öffentlichkeit weiter, das obliegt den Parteien des Streitfalls, deren Identität ebenso anonym bleibt.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                                Headquarter: 33-43 avenue du Président Wilson<br />
75116 Paris, France<br />
Tel: +33 (0) 1 49 53 28 28<br />
Fax: + 33 (0) 1 49 53 28 59<br />
<a href="mailto:icc@iccwbo.org">icc@iccwbo.org</a></p>
<h1><a name="_Toc395536902"></a>USA</h1>
<h2><a name="_Toc395536903"></a>Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitions-streitigkeiten (eng: International Centre for Settlement of Investment Disputes) (ICSID)</h2>
<p>Internationales Schiedsgericht mit Sitz in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Washington,_D.C.">Washington, D.C.</a>, das der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Weltbank">Weltbankgruppe</a> angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im Rahmen von bilateralen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen">Investitionsschutzabkommen</a> (BITs). Investitionsschutzabkommen stellen völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten dar. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z.B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Gegen ein Urteil des ICSID kann man keine Rechtsmittel vor einer höheren Instanz einlegen, keine Berufung, keine Revision. Grundlage dieser Gerichtsverfahren sind sogenannte Investitionsschutzabkommen zwischen den verschiedensten Staaten der Welt. Es gibt rund 3.000 solcher Abkommen, sie umspannen die Erde wie ein unsichtbares Netz aus Paragrafen.</p>
<p>In diesen Verträgen verpflichten sich die Regierungen, die Urteilssprüche des Schiedsgerichts anzuerkennen. Das ICSID setzt sich aus einem Verwaltungsrat und einem Sekretariat zusammen. Der Verwaltungsrat stellt hier das übergeordnete Organ dar und besteht aus jeweils einem Vertreter der Vertragsstaaten. Der Präsident der Weltbank hat von Amts wegen den Vorsitz inne, hat jedoch kein Stimmrecht. Der Verwaltungsrat kümmert sich hauptsächlich um den Erlass der Regeln für die Verfahren, und wählt den Generalsekretär und den stellvertretenden Generalsekretär. Der Generalsekretär, der als gesetzlicher Vertreter der ICSID fungiert, geführt. Momenatn ist Meg Kinnear die Generalsekretärin, und wird von Aurelia Antonietti, Javier Castro, Gonzalo Flores, Milanka Kostadinova, und Martina Polasek als Teamleiter unterstützt.</p>
<p>Hauptsächlich bietet das Sekretariat institutionelle Unterstützung bei der Einleitung und Durchführung von Verfahren. Des Weiteren verwaltet das Sekretariat das ICSID Panel der Schlichter und Schiedsrichter, in welches jeder Vertragsstaat 4 Personen benennen kann. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann bis zu 10 weitere Personen benennen. Es ist möglich, in einem Streitfall, Schlichter und Schiedsrichter aus dem Panel zu wählen.</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 ICSID<br />
1818 H Street, N.W.<br />
MSN J2-200<br />
Washington, D.C. 20433<br />
U.S.A.Phone No.: (202) 458-1534<br />
Fax No.: (202) 522-2615<br />
Email : <a href="mailto:ICSIDsecretariat@worldbank.org">ICSIDsecretariat@worldbank.org</a></p>
<h2><a name="_Toc395536904"></a>American Arbitration Association (AAA)</h2>
<p>Die American Arbitration Association (AAA) ging 1926 aus der Fusion der Schiedsgesellschaft Amerikas und einer Schiedsstiftung hervor. Die American Arbitration Association (AAA) ist eine Non-Profit-Organisation mit Niederlassungen in ganz USA. Die AAA hat eine lange Geschichte und große Erfahrung im Bereich der alternativen Streitbeilegung. Es bietet Verwaltungsdienstleistungen in den USA; als auch im Ausland; im Rahmen seines „International Centre for Dispute Resolution“ an. Dieses wurde 1996 als globale Komponente der AAA gegründet und bietet Konflikt-Management-Dienstleistungen in mehr als 80 Ländern an. Die AAA bietet eine Liste mit unabhängigen und unparteiischen Experten an, aus denen die Parteien wählen können. Je nachdem, welcher Service von den Vertragsparteien gewünscht wird, desto umfangreichere Inforationen erhält man im Vorhinein über die Schiedsrichter. Nähere Informationen zu Kosten und Richtern können der Homepage entnommen werden. Die Gebühren eines Verfahrens variieren stärker als bei anderen Schiedsgerichten und es findet sich auf der Homepage kein einfacher Kostenkalkulator, mit dem ein erster, grober Preisüberschlag vorzunehmen wäre.</p>
<p>http://bit.ly/1nHQERQ</p>
<p>Kontaktdaten:                                                 Customer Service<br />
800.778.7879<br />
10AM EST &#8211; 8PM EST</p>
<h2><a name="_Toc395536905"></a>International Centre for Dispute Resolution (ICDR)</h2>
<p>Abteilung des American Arbitration Association (AAA).</p>
<p>Kontaktadresse: International Centre for Dispute Resolution. A Division of the American Arbitration Association Case Filing Services. 1101 Laurel Oak Road, Suite 100. Voorhees, NJ 08043. USA. Telefonnummer: +1 856.435.6401. Telefaxnummer außerhalb der USA: +1 212.484.4178. E-Mail: <a href="mailto:casefiling@adr.org">casefiling@adr.org</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2015/06/internationale-schiedshoefe-und-schiedsgerichte-beim-freihandelsabkommen-ttip-geltungsbereiche/">Internationale Schiedsgerichte &#038; Schiedshöfe beim Freihandelsabkommen TTIP: Geltungsbereiche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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