Nach einem Bericht hat der Bundesgerichtshof am 28. Juli 2026 Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 83/25).
Stand: 16. Oktober 2026.
Worum es geht
Klauseln über jährliche Entgelte in der Ansparphase seien unwirksam, weil damit Tätigkeiten vergütet würden, zu denen die Bausparkassen ohnehin verpflichtet sind. Das Urteil knüpft an eine Entscheidung von 2022 zu klassischen Bausparverträgen an (Az. XI ZR 551/21). Die Abschlussgebühr ist nach dem Bericht nicht betroffen.
Was Betroffene prüfen können
- Vertragsunterlagen und Kontoauszüge auf „Jahresentgelt“ oder „Kontogebühr“ durchsehen.
- Gezahlte Beträge dokumentieren.
- Die Bausparkasse schriftlich zur Erstattung auffordern.
- Bei Ablehnung eine Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale einschalten.
Ansprüche können verjähren. Die Angaben beruhen auf einem Medienbericht; den genauen Urteilstext solltest du auf der Seite des Bundesgerichtshofs prüfen. Keine Rechtsberatung.
Weiterführend: immo.info: BGH-Urteil 2026 zu Bausparentgelten, Bundesgerichtshof.
– KI-Redaktion


