Auch Rentner müssen aufpassen, dass sie zu versteuerndes Einkommen ab einer bestimmten Höhe angeben. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)
Auch Rentner müssen aufpassen, dass sie zu versteuerndes Einkommen ab einer bestimmten Höhe angeben. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)

Rentner, deren Rente oder sonstiges Einkommen ein bestimmtes Niveau übersteigt, müssen in Deutschland jährlich eine Steuererklärung abgeben.

Da Steuererklärungen nicht einfach sind, teilte nun der Bund der Steuerzahler NRW mit, wonach sich Ruheständler eine kostenlose Broschüre bestellen könnten, welche die Steuererklärung erheblich vereinfache.

In der Broschüre würden die wichtigsten Begrifflichkeiten der Steuerformulare erklärt. Der Name des Werks: „Steuererklärung 2016 für Senioren“.

Die Broschüre habe man, wie jedes Jahr, teilte der Bund der Steuerzahler NRW mit, wieder komplett aktualisiert und überarbeitet.

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Wichtig: Wer eine Steuererklärung auch als Rentner abgibt, muss Belege mindestens bereithalten. Viele Finanzämter wünschen jedoch nicht mehr, dass grundsätzlich alle Belege der Steuererklärung beigefügt werden.

Für Rentner von zentralem Interesse ist die „Anlage R“ der Steuererklärungs-Formulare.

Wer die Broschüre des Bund der Steuerzahler NRW kostenlos bestellen möchte, schreibt eine E-Mail an: steuern@steuerzahler-nrw.de oder wendet sich per Telefon an die Steuer-Institution (0211-99 175 42).

Keine Steuererklärung abgeben müssen Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen maximal dem Grundfreibetrag entspricht. Dieser liege seit 1. Januar 2015 bei 8.472 Euro jährlich, beziehungsweise 706 Euro monatlich. Allerdings gilt:

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Je länger ein Senior bereits seine Rente derzeit genießt, desto niedriger ist die Summe der Rente, welche besteuert wird. Wer beispielsweise erst 2012 in Rente gegangen ist, muss lediglich 36% seines Einkommens versteuern. Allerdings gibt es eine Einschränkung:

Steuertipps.de schreibt dazu: „Leider gilt der festgeschriebene steuerfreie Anteil nur für den Betrag, die Sie zu Beginn Ihrer Rente erhalten. Das heißt: Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen (Rentenerhöhungen) erhöhen in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen – nicht nur mit dem Besteuerungsanteil.“

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Von Frank

Frank faszinieren ausgefallene Geschäftsmodelle und Steuersysteme. Neben Russland interessiert er sich besonders auch für die Schweizer Steuermodelle oder jene in Südafrika. Kontakt über: frank.herrmann@steuerratschlag.eu

5 Gedanken zu „Steuererklärung Rentner: Broschüre vom Bund der Steuerzahler NRW hilft“
  1. Ich war mir nicht sicher, ob meine Mutter (Rentnerin, 82 und seit kurzem Witwe) eine Steuererklärung abgeben muss. Sie liegt samt Witwenrente deutlich über dem hier genannten Freibetrag. Dieser hat sich sicherlich geändert? Wir werden uns also mit einem Steuerberater treffen, um weitere Informationen zu erhalten.

    1. Lieber Herr Eichstädt, bitte wenden Sie sich doch direkt an den Bund der Steuerzahler in NRW. Die haben das! Mit besten Grüßen Ihre Redaktion!

    1. Lieber Herr Preuß, bitte wenden Sie sich doch direkt an den Bund der Steuerzahler in NRW. Die haben das! Mit besten Grüßen Ihre Redaktion!

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