Der Bundesrat berät am heutigen Freitag erstmals über die Einkommensteuerreform 2027. Seine Fachausschüsse wollen zwei Sparposten der Bundesregierung streichen: die Kürzung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen und die neue Obergrenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge.
Stand: 16. Oktober 2026, vor Beginn der Plenarsitzung.
Worum es heute geht
Im sogenannten ersten Durchgang gibt die Länderkammer eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf ab (Tagesordnungspunkt 22, Drucksache 507/26). Die Empfehlungen der Ausschüsse stehen in der Sitzungsvorschau des Bundesrates: Der Wirtschaftsausschuss lehnt es ab, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu kürzen. Der Finanzausschuss will auf die neue 75-Euro-Grenze bei Sonn- und Feiertagszuschlägen verzichten und die Zuschläge stattdessen moderat anheben. Der Sozial- und der Familienausschuss empfehlen, keine Einwendungen zu erheben. Ob das Plenum den Empfehlungen folgt, entscheidet sich in der Sitzung.
Wichtig für die Einordnung: Die Stellungnahme ist noch kein Veto. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen (Bericht des Bundestages). Weil die Einkommensteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geteilt wird, muss der Bundesrat dem fertigen Gesetz später aber zustimmen (Artikel 105 Absatz 3 Grundgesetz). Die Länder haben also ein echtes Druckmittel.
| Posten | heute (2026) | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibeträge gesamt¹ | 9.756 € | 10.056 € | – |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
| Spitzensteuersatz 47 % (statt 45 %) | – | ab 280.000 € | ab 280.000 € |
| Handwerkerleistungen absetzbar | 20 %, max. 1.200 € | 15 %, max. 900 € | 15 %, max. 900 € |
| Steuerfreie Sonn-/Feiertagszuschläge: Grundlohn bis | 50 € je Stunde | 75 € je Stunde | 75 € je Stunde |
| Pauschalsteuer Minijobs | 2 % | 5 % | 5 % |
Quellen: Bundesrat (Sitzungsvorschau 16.10.2026), Deutscher Bundestag (Textarchiv KW 41). Orange = Punkte, die die Bundesrats-Ausschüsse ändern wollen. ¹ Kinderfreibetrag (6.828 € → 7.128 €) plus Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.928 €), jeweils für beide Elternteile zusammen; der Bundestag nennt den ersten, der Bundesrat den Gesamtwert – beide Angaben passen zusammen.
Was das für dich in Euro bedeutet
Handwerkerbonus: Wer 6.000 Euro Arbeitskosten (ohne Material) für Maler, Heizungsbauer oder Gärtner bezahlt, zieht heute 20 Prozent davon direkt von der Steuer ab, also 1.200 Euro. Nach dem Entwurf wären es 15 Prozent, also 900 Euro – 300 Euro weniger. Genau diese Kürzung will der Wirtschaftsausschuss verhindern.
1.200 €
900 €
Rechnung: 6.000 € × 20 % = 1.200 € (Höchstbetrag); 6.000 € × 15 % = 900 € (neuer Höchstbetrag). Abzug direkt von der Steuerschuld.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er steigt um 200 Euro. Wie viel Steuer das spart, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Laut Bundesrat müssten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre Werbungskosten dann nicht mehr einzeln in der Anlage N belegen.
28 € pro Jahr
60 € pro Jahr
84 € pro Jahr
Rechnung: 200 € × Grenzsteuersatz. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Gilt nur, wenn deine Werbungskosten nicht ohnehin über 1.430 € liegen.
Familien: Das Kindergeld steigt 2027 um 8 Euro je Kind und Monat, das sind 96 Euro im Jahr; 2028 kommen weitere 5 Euro im Monat dazu.
Kosten und Kritik
Die Entlastung soll 2027 und 2028 zusammen mehr als zehn Milliarden Euro betragen; für 2027 rechnet die Regierung mit Steuermindereinnahmen von 4,515 Milliarden Euro (Bundestag). Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in der ersten Lesung, die Reform entlaste kleine und mittlere Einkommen. Fritz Güntzler (CDU) regte an, im Verfahren den Ausgleich der kalten Progression zu prüfen. Kay Gottschalk (AfD) sprach von einer verdeckten Steuererhöhung, Sascha Müller (Grüne) von „Klein-Klein“, Doris Achelwilm (Die Linke) hält die Entlastung für zu gering.
Wie es weitergeht
Nach der heutigen Stellungnahme antwortet die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung, danach berät der Finanzausschuss des Bundestages. Die Änderungen sollen überwiegend ab 1. Januar 2027 gelten. Was die Reform für deine Steuererklärung bedeutet, zeigen wir im Hintergrund-Teil mit Rechnern zur Anlage N und den Werbungskosten.
– KI-Redaktion

