Rechner und Beispiele für Beschäftigte in Deutschland: Pendlerpauschale 0,38 Euro je Kilometer, Homeoffice 6 Euro pro Tag, Pauschbetrag 1.230 Euro. Stand: 16. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pauschbetrag: Das Finanzamt setzt für Arbeitnehmer automatisch 1.230 Euro Werbungskosten an (§ 9a EStG). Nur was darüber liegt, bringt Ihnen etwas.
  • Pendeln: Für 2025 0,30 Euro je voller Kilometer der einfachen Entfernung bis Kilometer 20 und 0,38 Euro ab Kilometer 21, ab 2026 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer – je Arbeitstag; höchstens 4.500 Euro im Jahr, außer mit dem eigenen Auto (§ 9 EStG).
  • Homeoffice: 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, wenn Sie an diesem Tag nicht zur Arbeitsstätte fahren (§ 4 Absatz 5 EStG).

Ein Begriff, sechs Länder: So heißt es bei Ihnen

Werbungskosten sind die Ausgaben, die Sie haben, um Ihren Arbeitslohn zu verdienen – etwa für den Arbeitsweg, das Homeoffice, Arbeitsmittel oder Fortbildung (Definition in § 9 Absatz 1 EStG). Nicht jedes Land nennt sie so. Wählen Sie Ihr Land – der Knopf öffnet direkt den passenden Rechner.

Land So heißen die beruflichen Ausgaben So heißt das Pendeln Hier tragen Sie es ein
Deutschland Werbungskosten Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) Einkommensteuererklärung, Anlage N, über ELSTER
Österreich Werbungskosten Pendlerpauschale und Pendlereuro Arbeitnehmerveranlagung, Formular L1, über FinanzOnline
Schweiz Berufskosten (im Formular oft Berufsauslagen) Fahrkosten Steuererklärung Ihres Wohnkantons, Abzug Berufsauslagen (Kanton Zürich: Ziffer 11)
Liechtenstein Gewinnungskosten Fahrkosten Steuererklärung Liechtenstein, laut Wegleitung (Fahrkosten Ziffer 16)
Südtirol (Italien) keine Werbungskosten für Angestellte; stattdessen automatischer Abzug von der Steuer (detrazione per lavoro dipendente) nur das Abo für Bus und Bahn Modell 730, Quadro E, Code 40
Luxemburg frais d’obtention (Werbungskosten) frais de déplacement (Fahrtkostenpauschale) Formular 100, Felder 743–750

Woher das Wort kommt und warum es heute missverständlich ist: Was sind Werbungskosten?

Werbung / Ad

Optional: Rechner von Ihrem eigenen KI-Assistenten ausfüllen lassen

Wenn Sie einen KI-Assistenten nutzen, den Sie selbst mit Ihrem Computer verbunden haben, kann er auf Ihren Wunsch Ihre Unterlagen durchsuchen – Lohnabrechnung, Belege, Rechnungen und, nur wenn Sie es ausdrücklich erlauben, auch Ihre E-Mails – und die Werte hier in den Rechner eintragen. Das ist freiwillig; der Rechner funktioniert genauso von Hand.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen, nicht bei uns. Der Rechner rechnet ausschließlich in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Absenden, kein Konto und keine Speicherung: steuerratschlag.eu erhält, sieht und speichert keine Ihrer Eingaben und keine Ihrer Dateien. Wir haben keinen Zugriff auf Ihren Computer und keine Verbindung zu einem KI-Anbieter.

Wichtig zu wissen: Gesucht wird auf Ihrem Computer, eingetragen wird in Ihrem Browser. Was Ihr Assistent dabei liest, wertet er aber in der Regel in seinem eigenen Rechenzentrum aus – im Rahmen Ihres Vertrags mit dem KI-Anbieter, nicht mit uns. Geben Sie deshalb nur die Ordner und Postfächer frei, die wirklich nötig sind, und prüfen Sie jede eingetragene Zahl selbst.

Welche Assistenten? Möglich ist das mit Assistenten, die Ihren Browser oder Ihre Dateien bedienen dürfen, zum Beispiel Claude von Anthropic (Desktop-App mit freigegebenem Ordner oder Claude in Chrome), Microsoft Copilot, ChatGPT von OpenAI oder Le Chat von Mistral AI (Sitz Paris). Nutzen Sie einen Assistenten nur, wenn er die europäischen Datenschutzstandards erfüllt:

  • Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ein Ansprechpartner in der EU
  • Verarbeitung in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eine Übermittlung mit rechtlicher Grundlage (Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln)
  • die Nutzung Ihrer Daten zum Training der KI lässt sich abschalten
  • Zugriff nur auf Ordner und Postfächer, die Sie einzeln freigeben; jede Aktion lässt sich bestätigen
  • Ihr Verlauf lässt sich löschen

Ob ein Anbieter das erfüllt, steht in seinen Datenschutzhinweisen und Einstellungen. Wir prüfen und garantieren das nicht, wir erhalten kein Geld von KI-Anbietern, und die Nennung ist keine Empfehlung.

Auftrag zum Kopieren für Ihren Assistenten
Öffne auf steuerratschlag.eu den Werbungskosten-Rechner im Artikel „Steuererklärung: Ab 1.230 Euro Werbungskosten lohnt der Nachweis“ und wähle den Reiter [mein Land].
Suche nur in diesem Ordner: [Ordnername]. In meinen E-Mails suchst du nur, wenn ich hier „ja“ schreibe: [ja/nein].
Finde für das Steuerjahr [2025]: Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnzettel, Entfernung zur Arbeit, Arbeitstage im Büro, Homeoffice-Tage, Rechnungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung und Gewerkschaftsbeitrag.
Trage die Werte in die passenden Felder ein und klicke auf „Jetzt berechnen“.
Zeige mir danach eine Liste: welcher Beleg zu welchem Feld gehört und welche Werte du nicht sicher gefunden hast.
Sende nichts ab, lade nichts hoch und gib nichts auf anderen Websites ein.
Werbung / Ad
Werbungskosten-Rechner für Ihre Steuererklärung – ein Reiter je Land, jeweils für Ihr Formular

Wählen Sie Ihr Land. Jedes Land hat eigene Regeln, deshalb fragt jeder Reiter genau das ab, was dort zählt. Unter jedem Feld steht, welchen Betrag Sie eintragen dürfen und welchen nicht. Dann auf Jetzt berechnen klicken – das Ergebnis steht im grünen Kasten.

Für dieses Formular: Einkommensteuererklärung, Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), Abschnitt Werbungskosten – abgeben über ELSTER.

Wofür ist dieser Rechner (Deutschland)? Zeigt, ob Ihre Werbungskosten (berufliche Ausgaben, Anlage N) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen, den das Finanzamt ohnehin abzieht, und wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag der Nachweis spart.

1. Steuerjahr

2025: 0,30 € je km für km 1–20, 0,38 € ab km 21. 2026: 0,38 € ab dem ersten km (Steueränderungsgesetz 2025).
2. Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale, Anlage N)

Zählt: kürzeste Straßenverbindung, nur volle km. Zählt nicht: Hin- und Rückweg addiert, angefangene km.

Zählt: Tage, an denen Sie tatsächlich hingefahren sind. Zählt nicht: Urlaub, Krankheit, Feiertage, Homeoffice-Tage ohne Fahrt.

Eigenes oder überlassenes Auto: keine Obergrenze. Bus, Bahn, Rad, zu Fuß, Mitfahrer: höchstens 4.500 € im Jahr; höhere tatsächliche Ticketkosten dürfen stattdessen angesetzt werden.

Wo steht das? Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17 und 18. Wird von der Entfernungspauschale abgezogen. Kein Zuschuss: 0.
3. Homeoffice

Zählt: Tage überwiegend zu Hause gearbeitet: 6 € je Tag, höchstens 210 Tage = 1.260 €. Zählt nicht: Tage mit Fahrt ins Büro (Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz verfügbar).
4. Weitere Werbungskosten – jede Art einzeln

Zählt: Computer, Software, Fachbücher, Werkzeug, typische Berufskleidung – beruflicher Anteil. Computer/Software voll im Kaufjahr; andere Geräte über 952 € (800 € netto) nur anteilig. Zählt nicht: Alltagskleidung, privater Anteil, Erstattungen des Arbeitgebers.

Zählt: Kurs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrten zur Fortbildung (0,30 € je gefahrenem km). Zählt nicht: Erstattungen des Arbeitgebers; Erststudium ohne Dienstverhältnis (Sonderausgaben).

Zählt: Beiträge an Gewerkschaften und Berufsverbände. Zählt nicht: Parteien, normale Vereine.

Zählt: Mappen, Porto, Fotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (0,30 € je km). Zählt nicht: Erstattungen des neuen Arbeitgebers.

Viele Finanzämter erkennen 16 € ohne Nachweis an (Verwaltungspraxis, kein Gesetz).
5. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Im letzten Steuerbescheid. Leer oder 0: nur Werbungskosten, keine Ersparnis.

Zusammenveranlagung: gemeinsames Einkommen beider Partner eintragen.
Nicht in diesem Rechner: doppelte Haushaltsführung, Umzug, Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand, häusliches Arbeitszimmer (1.260 € Jahrespauschale).

Für dieses Formular: Arbeitnehmerveranlagung, Formular L1 (Kennzahlen 718, 916, 719, 720, 722, 717, 158) – abgeben über FinanzOnline.

Wofür ist dieser Rechner (Österreich)? Zeigt Ihre Werbungskosten für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1): Pendlerpauschale und Pendlereuro, Telearbeit und weitere Kosten – und wie viel Lohnsteuer Sie zurückbekommen können. Das Werbungskostenpauschale von 132 € ist schon in der Lohnsteuer berücksichtigt.

1. Steuerjahr

Pendlereuro: 2 € je km (2025), 6 € je km (2026). Tarifstufen 2025 und 2026 laut BMF.
2. Pendlerpauschale und Pendlereuro (L1 Kennzahl 718 und 916)

Zählt: die einfache Strecke; das BMF stellt dafür den Pendlerrechner bereit. Zählt nicht: Hin- und Rückweg addiert.

Ja = kleines Pendlerpauschale (erst ab 20 km). Nein = großes Pendlerpauschale (ab 2 km), z. B. wenn es keine Verbindung gibt oder sie zu lange dauert.

Zählt: 11 oder mehr Tage = volle Pauschale; 8–10 Tage = zwei Drittel; 4–7 Tage = ein Drittel. Urlaub und Krankenstand schaden nicht. Zählt nicht: Wenn Sie einen Firmenwagen auch privat für den Arbeitsweg nutzen dürfen – dann gibt es kein Pendlerpauschale.
3. Telearbeit (Homeoffice)

Zählt: Tage, die der Arbeitgeber am Lohnzettel (L16) als Telearbeitstage meldet; höchstens 100 Tage × 3 €. Zählt nicht: halbe Homeoffice-Tage.

Zahlt der Arbeitgeber weniger als 3 € je Tag, gilt die Differenz automatisch als Werbungskosten.

Zählt: Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung – höchstens 300 € im Jahr, nur ab 26 Telearbeitstagen; mehr wird auf Folgejahre vorgetragen. Zählt nicht: Mobiliar ohne Telearbeit.
4. Weitere Werbungskosten – jede Art einzeln

Zählt: Werkzeug, Computer (ohne Nachweis 40 % Privatanteil abziehen), bis 1.000 € sofort voll; teurer: über die Nutzungsdauer. Zählt nicht: privater Anteil, Erstattungen.

Zählt: Fachbücher und Fachzeitschriften für den Beruf. Zählt nicht: allgemeine Zeitungen, Lexika.

Zählt: Kurskosten mit Bezug zum Beruf, abzüglich Förderungen; kein Höchstbetrag. Zählt nicht: Kurse ohne Berufsbezug, Hobby.

Zählt: nur wenn nicht schon vom Arbeitgeber über den Lohn abgezogen. Zählt nicht: Betriebsratsumlage.
5. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Lohnzettel (L16), Kennzahl 245. Leer oder 0: nur Werbungskosten.
Nicht in diesem Rechner: Reisekosten (Kennzahl 721), doppelte Haushaltsführung (723), Familienheimfahrten (300), Arbeitszimmer (159), Sonderausgaben und Absetzbeträge außer dem Pendlereuro.

Für dieses Formular: Steuererklärung Ihres Wohnkantons, Abzug Berufsauslagen bzw. Berufskosten (Kanton Zürich: Ziffer 11 „Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit“). Der Rechner zeigt die Werte für die direkte Bundessteuer.

Wofür ist dieser Rechner (Schweiz)? Zeigt Ihre Berufskosten-Abzüge (Fahrkosten, Verpflegung, übrige Berufskosten, Weiterbildung) für die direkte Bundessteuer und was sie dort sparen. Kantons- und Gemeindesteuer haben eigene Regeln je Kanton – als Beispiel nennen wir die Zürcher Fahrkosten-Obergrenze.

1. Steuerjahr

Auto 0,70 CHF je km (2025), 0,75 CHF (2026); Fahrkosten-Maximum Bund 3.300 CHF.
2. Fahrkosten Wohnort – Arbeitsort

Zählt: Öffentlicher Verkehr: Abo-Kosten. Velo/Motorfahrrad (gelbes Kennzeichen): pauschal 700 CHF. Auto: nur wenn ÖV nicht zumutbar (z. B. keine Verbindung, Schichtarbeit, Behinderung). Zählt nicht: Auto, wenn ÖV zumutbar wäre – dann zählen nur die ÖV-Kosten.

Zählt: Abo oder Billette für den Arbeitsweg. Zählt nicht: Freizeitanteil eines GA, Vergütungen des Arbeitgebers.

Nur bei Auto: wir rechnen Hin- und Rückweg pro Arbeitstag.

Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind.
3. Verpflegung

Zählt: 15 CHF je Tag (höchstens 3.200 CHF), wenn Sie mittags nicht nach Hause können. Zählt nicht: Tage, an denen die Mahlzeit höchstens 10 CHF kostet.

Ja = 7,50 CHF je Tag, höchstens 1.600 CHF.
4. Übrige Berufskosten und Weiterbildung

Pauschale für übrige Berufskosten: 3 % davon, mindestens 2.000, höchstens 4.000 CHF – deckt auch Homeoffice und Arbeitsmittel ab.

Zählt: belegte Kosten für Werkzeug, Fachliteratur, Arbeitszimmer (nur bei regelmäßiger beruflicher Nutzung). Zählt nicht: gelegentliches Arbeiten zu Hause.

Zählt: selbst bezahlte Kurskosten, höchstens 13.000 CHF. Zählt nicht: Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt.
5. Für die Steuerersparnis (Bundessteuer)

Wo steht das? Letzte Veranlagung, steuerbares Einkommen direkte Bundessteuer, plus Ihre bisherigen Berufskosten. Leer oder 0: nur Abzüge.
Nicht in diesem Rechner: Kantons- und Gemeindesteuer (eigene Tarife und Abzüge je Kanton), Wochenaufenthalt, Säule 3a, Versicherungsabzüge.

Für dieses Formular: Steuererklärung Liechtenstein, Abzug Gewinnungskosten laut Wegleitung (Fahrkosten Ziffer 16).

Wofür ist dieser Rechner (Liechtenstein)? Zeigt Ihre Gewinnungskosten (so heißen in Liechtenstein die Berufskosten) und was sie bei Landes- und Gemeindesteuer sparen. Pauschal gibt es automatisch 1.600 CHF.

1. Fahrkosten (Wegleitung Ziffer 16)

Zählt: je Arbeitstag Hin- und Rückfahrt, höchstens 200 km pro Tag, unabhängig vom Verkehrsmittel: 0,50 CHF je km bis 10.000 km, darüber 0,40 CHF. Zählt nicht: Fahrten innerhalb Liechtensteins – dafür gilt eine eigene Tabelle der Steuerverwaltung (Hilfsformular A2).

Höchstens 220 Tage.
2. Verpflegung und Weiterbildung

Ja = höchstens 1.100 CHF. Nein, wenn der Arbeitgeber das Essen verbilligt.

Zählt: selbst bezahlte berufliche Weiterbildung, höchstens 12.700 CHF. Zählt nicht: Kosten des Arbeitgebers.
3. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Letzte Veranlagung. Leer oder 0: nur Abzüge.

Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; Vaduz 2026: 150 %.
Nicht in diesem Rechner: außerordentliche Berufskosten über der Pauschale, Fahrten innerhalb Liechtensteins (Tabelle A2), Versicherungsabzüge.

Für dieses Formular: Modell 730 (Steuererklärung für Angestellte), Quadro E, Code 40 – Abo für Bus und Bahn.

Wofür ist dieser Rechner (Südtirol)? Wichtig: In Italien können Angestellte keine Werbungskosten oder Fahrtkosten absetzen. Stattdessen gibt es automatisch einen Abzug von der Steuer (detrazione per lavoro dipendente) und zusätzliche Entlastungen. Der Rechner zeigt diese Beträge, Ihre Einkommensteuer IRPEF mit Südtiroler Regionalzuschlag – und was das Abo für Bus und Bahn bringt (Formular 730, Quadro E, Code 40).

1. Steuerjahr

IRPEF 2025: 23 / 35 / 43 %. 2026: zweite Stufe 33 %.
2. Einkommen und Abo

Wo steht das? Certificazione Unica (CU) Ihres Arbeitgebers.

Zählt: Abo für Bus und Bahn: 19 % von höchstens 250 € werden von der Steuer abgezogen. Zählt nicht: Abos, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat (CU, Punkte 701–706).

Die meisten Südtiroler Gemeinden erheben keinen (0). Beispiele 2025: Meran 0,10 %, Leifers 0,25 %; teils gestaffelt.
Nicht in diesem Rechner: steuerfreie Entlastung unter 20.000 € über den Lohn (cuneo fiscale), trattamento integrativo bis 1.200 €, Familienabzüge, Gesundheitskosten.

Für dieses Formular: Formular 100 (Einkommensteuererklärung), Fahrtkostenpauschale Felder 743–750; Werbungskosten über der Pauschale von 540 € einzeln.

Wofür ist dieser Rechner (Luxemburg)? Zeigt Ihre Werbungskosten (frais d’obtention, automatisch 540 €) und die Fahrtkostenpauschale (frais de déplacement, Formular 100 Felder 743–750) und was sie bei der Einkommensteuer in Steuerklasse 1 sparen.

1. Fahrtkosten (frais de déplacement)

Zählt: Luftlinie in km laut amtlicher Tabelle, unabhängig vom Verkehrsmittel; die ersten 4 Einheiten zählen nicht, je weitere 99 €, höchstens 2.574 €. Zählt nicht: tatsächlich gefahrene Kilometer.
2. Werbungskosten (frais d’obtention)

Zählt: belegte berufliche Ausgaben. Zählt nicht: Fahrten zur Arbeit (die sind in der Fahrtkostenpauschale).
3. Für die Steuerersparnis

Steuerklasse 1, Tarif 2025 inklusive 7 % Beitrag zum Beschäftigungsfonds (9 % über 150.000 €). Leer oder 0: nur Abzüge.
Nicht in diesem Rechner: Steuerklassen 1a und 2, Steuergutschriften CIS und CI-CO2, Sonderausgaben. Ein Tarif 2026 war bei Redaktionsschluss nicht veröffentlicht.

Vereinfachte Schätzung, ohne Kirchensteuer, ohne Gewähr – wir sind keine Steuerberater. Quellen und Rechenwege stehen im Text.

Werbung / Ad

Rechenbeispiel: Zwei Beschäftigte, zwei Ergebnisse

Beide haben 30 Prozent Grenzsteuersatz, Steuerjahr 2025 (0,30 Euro je Kilometer bis Kilometer 20). Die Werte sind Beispielannahmen der Redaktion, die Pauschalen stammen aus dem Gesetz.

Fall Pendeln Homeoffice Weitere Summe Ersparnis
20 km, 200 Bürotage, 100 Homeoffice-Tage 1.200,00 € 600,00 € 200,00 € 2.000,00 € 231,00 €
5 km, 150 Bürotage, 60 Homeoffice-Tage 225,00 € 360,00 € 0,00 € 585,00 € 0,00 € (unter 1.230 €)

Rechnung: Summe minus 1.230 Euro Pauschbetrag, mal 30 Prozent. Im ersten Fall 770 Euro mal 0,30 = 231 Euro. Ab dem Steuerjahr 2026 (0,38 Euro ab dem ersten Kilometer) wären es 1.520 Euro Pendelkosten und 327 Euro Ersparnis. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

So viel sparen Sie mit dem Nachweis – fünf Einkommensstufen

Beispiel Steuerjahr 2025: 30 Kilometer einfache Entfernung an 200 Arbeitstagen mit dem Auto: 20 km × 0,30 € × 200 = 1.200 € plus 10 km × 0,38 € × 200 = 760 €, zusammen 1.960 €. Dazu 40 Homeoffice-Tage (40 × 6 € = 240 €) und 200 € für Arbeitsmittel. Summe: 2.400 € Werbungskosten – 1.170 € mehr als der Pauschbetrag von 1.230 €. Um diese 1.170 € sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE, das Einkommen nach allen Abzügen, auf das der Steuertarif angewendet wird).

So viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (Soli) sparen Ledige damit – Grundtarif 2025, ohne Kirchensteuer:

Zu versteuerndes Einkommen (zvE) ohne Nachweis Einkommensteuer ohne Nachweis Einkommensteuer mit Nachweis Ersparnis Einkommensteuer Ersparnis Soli Ersparnis gesamt
25.000 € 2.927 € 2.618 € 309 € 0 € 309 €
40.000 € 7.320 € 6.949 € 371 € 0 € 371 €
55.000 € 12.509 € 12.075 € 434 € 0 € 434 €
75.000 € 20.588 € 20.096 € 492 € 59 € 551 €
110.000 € 35.288 € 34.796 € 492 € 59 € 551 €
Diagramm: Ersparnis je Einkommensstufe (Euro pro Jahr)
25.000 €309 €
40.000 €371 €
55.000 €434 €
75.000 €551 €
110.000 €551 €

Rechenweg: Einkommensteuer nach den Tarifformeln des § 32a Absatz 1 EStG für 2025 (Grundfreibetrag 12.096 €), jeweils mit und ohne die zusätzlichen 1.170 €, auf volle Euro abgerundet. Soli nach dem Solidaritätszuschlaggesetz: keiner bis 19.950 € Einkommensteuer (Freigrenze 2025, Einzelveranlagung), darüber Milderungszone mit höchstens 11,9 Prozent des übersteigenden Betrags. Ab rund 68.500 € zvE gilt der Grenzsteuersatz von 42 Prozent, deshalb steigt die Ersparnis darüber nicht weiter. Ab dem Steuerjahr 2026 gibt es 0,38 € ab dem ersten Kilometer – im Beispiel wären es dann 2.280 € Pendelkosten. Ihre eigenen Werte rechnen Sie oben im Rechner aus. Ohne Gewähr.

Was sind Werbungskosten – und woher kommt das Wort?

Definition: Werbungskosten sind „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Absatz 1 EStG). Österreich verwendet fast denselben Wortlaut (§ 16 Absatz 1 EStG 1988). Gemeint sind Ausgaben, ohne die Sie Ihren Lohn nicht verdienen würden.

Herkunft: Mit Werbung im Sinn von Reklame hat das Wort nichts zu tun. „Werbung“ steht hier in der alten Bedeutung von Erwerb. Schon das Preußische Einkommensteuergesetz von 1891 erlaubte den Abzug der „zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendeten Ausgaben“, das Wort selbst stand noch nicht im Gesetz. Als Begriff kam „Werbungskosten“ erst mit dem preußischen Einkommensteuergesetz vom 19. Juni 1906 ins Gesetz (Springer, Kapitel „Das Gesetz“; Wikipedia).

Land Begriff Rechtsgrundlage heute gilt in dieser Form seit
Deutschland Werbungskosten § 9 EStG Begriff seit 1906 (Preußen), Abzug seit 1891
Österreich Werbungskosten § 16 EStG 1988 EStG 1988 (BGBl. Nr. 400/1988), erstmals für 1989
Schweiz Berufskosten, Gewinnungskosten Art. 26 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und kantonale Steuergesetze DBG vom 14. Dezember 1990, in Kraft seit 1995
Liechtenstein Gewinnungskosten Steuergesetz (SteG) SteG vom 23. September 2010, in Kraft seit 2011
Südtirol (Italien) kein Abzug für Angestellte, stattdessen detrazione Einkommensteuergesetz TUIR (D.P.R. 917/1986) TUIR von 1986
Luxemburg frais d’obtention Einkommensteuergesetz (LIR), Art. 105 Gesetz vom 4. Dezember 1967

Ist der Begriff noch zeitgemäß? Einschätzung der Redaktion: Das Wort ist über 100 Jahre alt, und wer heute „Werbung“ hört, denkt an Reklame – viele halten Werbungskosten deshalb für Marketingausgaben (die heißen bei Unternehmen Werbekosten und sind Betriebsausgaben). Die Schweiz und Liechtenstein sprechen verständlicher von Berufs- bzw. Gewinnungskosten. Hinzu kommt: Die meisten Beschäftigten erreichen den Pauschbetrag von 1.230 Euro nie, und Homeoffice oder Jobticket passen nur mit Sonderregeln in das alte Schema. Am Recht ändert das nichts – im Formular steht weiter „Werbungskosten“.

Pauschbetrag oder Einzelnachweis?

Das Finanzamt zieht von Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit mindestens 1.230 Euro Werbungskosten ab, wenn Sie keine höheren nachweisen (§ 9a EStG). Eine Steuererklärung bringt bei Werbungskosten deshalb nur dann etwas, wenn Ihre Summe diesen Betrag übersteigt. Prüfen Sie zuerst Pendeln und Homeoffice, dann Arbeitsmittel, Fortbildung und Gewerkschaftsbeitrag.

Pendlerpauschale: 0,30 bzw. 0,38 Euro für 2025, 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer ab 2026

Für das Steuerjahr 2025 beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer; ab dem Steuerjahr 2026 gilt durch das Steueränderungsgesetz 2025 der Satz von 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und jeden Arbeitstag. Sie ist auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt; höher fällt sie aus, wenn Sie einen eigenen oder überlassenen Pkw nutzen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG). Zählen darf nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.

Homeoffice-Tagespauschale

Arbeiten Sie überwiegend zu Hause und suchen an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb auf, können Sie 6 Euro je Tag abziehen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG). Fahrt- und Homeoffice-Tage dürfen Sie nicht doppelt zählen; deshalb fragt der Rechner beides getrennt ab.

Unser Fazit: Wer weit pendelt oder viel im Homeoffice arbeitet, überschreitet den Pauschbetrag schnell. Rechnen Sie vor der Abgabe nach und sammeln Sie Belege für alles, was über die Pauschalen hinausgeht. Bei Kurzstrecken und wenigen Homeoffice-Tagen bringt die Erklärung bei den Werbungskosten dagegen oft nichts.

Wo finde ich was? Amtliche Stellen

Wofür Wo
Steuererklärung online abgeben (Anlage N für Arbeitnehmer) ELSTER – Online-Finanzamt
Gesetzestext Entfernungspauschale § 9 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG
Homeoffice-Tagespauschale § 4 EStG, Absatz 5 Nummer 6c

Programm-Check: Welches Angebot passt – in allen sechs Ländern?

Statt einer Pauschalnote für „private Programme“ stellen wir für jedes Land die amtliche Lösung und die wichtigsten weiteren Angebote einzeln vor – gleichberechtigt für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Luxemburg. Die Sterne (1 bis 5, 5 = beste) sind unser Redaktionsurteil nach sechs Kriterien: Kosten, Hilfe beim Steuersparen, unabhängige Testergebnisse, Datenschutz und Träger, Eignung für Angestellte und Selbstständige sowie Geschäftsmodell. Bewertet wird immer die ganze Marke, nicht nur das einzelne Steuerprodukt.

Warum wir zeigen, wovon ein Anbieter lebt: Ein kostenloses Steuerprogramm ist nicht automatisch neutral. Vergleichs- und Vermittlungsportale wie CHECK24 oder comparis verdienen unter anderem an Provisionen je vermitteltem Abschluss bzw. an bezahlten Platzierungen. Software-Häuser wie Buhl (WISO) leben dagegen vom Verkauf ihrer Programme, Apps wie Taxefy von einem Anteil an Ihrer Erstattung, amtliche Portale aus Steuermitteln. Das Geschäftsmodell steht deshalb bei jedem Angebot fett und farbig hervorgehoben.

Deutschland: ELSTER und die Top 5

Portal-Check Deutschland: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In Deutschland heißt das Hauptformular Mantelbogen (ESt 1 A), die Werbungskosten stehen in der Anlage N. Einen aktuellen Vergleichstest gibt es von der Stiftung Warentest (Finanzen 5/2026).

Der aktuelle Test der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat im Februar und März 2026 30 Anwendungen von 14 Marken für das Steuerjahr 2025 geprüft (Browser, App, PC), veröffentlicht in Stiftung Warentest Finanzen 5/2026. Gewichtung: Steuerberechnung und Hinweise 45 Prozent, Nutzungsfreundlichkeit 35 Prozent, Schutz persönlicher Daten 20 Prozent. Die vollständige Notentabelle ist kostenpflichtig (test.de); öffentlich belegt sind diese Ergebnisse:

Programm Version Note Quelle
CHECK24 Steuer Browser 0,9 (sehr gut), Testsieger Anbieterseite
CHECK24 Steuer App 1,0 (sehr gut), Testsieger Anbieterseite
WISO Steuer (Buhl) Browser 1,2 (sehr gut) Anbieterseite
WISO Steuer (Buhl) App 1,3 (sehr gut) Anbieterseite
WISO Steuer (Buhl) PC 1,5 (sehr gut), Testsieger PC Anbieterseite
Taxando Browser / App ausreichend / mangelhaft Stiftung Warentest, 20.4.2026
Wundertax alle größte Probleme bei komplexen Musterfällen, Note nicht öffentlich Stiftung Warentest, 20.4.2026
smartsteuer, Taxfix, SteuerSparErklärung, Tax (Buhl) u. a. – nur im kostenpflichtigen Test test.de

amtlichELSTER (Mein ELSTER) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, federführend Bayerisches Landesamt für Steuern; seit 1999 offizielles Verfahren

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert. Kein Verkauf, keine Werbung, keine Provisionen.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: amtlich, kostenlos, rund 17 Mio. Nutzer mit Zertifikat. Minus (darum nicht 5): kaum Spartipps, nicht im Warentest geprüft.

privatWISO Steuer ★★★★★5 von 5

Wer steckt dahinter: Buhl Data Service GmbH, Neunkirchen (Siegerland), inhabergeführt, gegründet 1986; Programm seit 1991

Wovon lebt die Marke: Verkauf von Software und Abos (Steuer, Finanzen, Buchhaltung). Provisions- oder Vermittlungseinnahmen sind nicht belegt.

Kosten: 35,99 € pro Steuerjahr im Abo (bis 5 Erklärungen), 45,99 € Einzelkauf; Abo verlängert sich zum 1.11.

Unsere Bewertung: Plus: laut Anbieter 5/2026 „sehr gut“ in PC (1,5, Testsieger PC), Browser (1,2) und App (1,3); auch für Selbstständige; klares Bezahlmodell ohne Vermittlungsinteresse. Minus: kostet Geld, Abo verlängert sich automatisch.

privatCHECK24 Steuer ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Verbraucherportal Deutschland GmbH, Dortmund – Tochter der CHECK24 GmbH, München (Gruppe seit 1999)

Wovon lebt die Marke: CHECK24 ist ein E-Commerce-Vergleichs- und Vermittlungsportal und lebt unter anderem von Provisionen je vermitteltem Abschluss (Versicherungen, Strom, Kredite, Reisen usw.) sowie von Werbung. Das Steuerprodukt selbst ist gratis – CHECK24 hofft laut eigener Begründung, dass zufriedene Nutzer später weitere Vergleiche nutzen (Querverkauf).

Kosten: kostenlos inkl. Übermittlung, kein Abo; CHECK24-Konto nötig

Unsere Bewertung: Plus: laut Anbieter Testsieger 5/2026 (Browser 0,9, App 1,0), kostenlos; CHECK24 erklärt, Steuerdaten würden nicht an andere CHECK24-Bereiche gegeben. Minus (darum nicht 5): Wir bewerten die ganze Marke – deren Geschäft beruht auf Provisionen, das Bundeskartellamt kritisierte 2019, dass Rankings auf Vergleichsportalen von Provisionen beeinflusst sein können; Konto-Pflicht, Daten nur in der Cloud.

privatsmartsteuer ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: smartsteuer GmbH, Hannover – gehört zur Haufe Group (Freiburg, familiengeführt); seit 2010

Wovon lebt die Marke: Gebühr je Steuerjahr. Der Haufe-Konzern lebt von Fachverlag und Software (u. a. Lexware). Provisionen nicht belegt.

Kosten: 39,99 € pro Steuerjahr, bis 5 Abgaben (Vergleichsportal-Angabe, Juni 2026)

Unsere Bewertung: Plus: Server in Deutschland, auch für Selbstständige. Minus: nur Browser, keine App; Note 5/2026 nicht öffentlich; Daten registrierter Nutzer laut Anbieter zeitlich unbegrenzt gespeichert.

privatSteuerSparErklärung ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Wolters Kluwer Steuertipps GmbH (früher Akademische Arbeitsgemeinschaft) – Wolters Kluwer N.V., börsennotiert, Niederlande

Wovon lebt die Marke: Verkauf von Software, Abos und Ratgeber-Verlagsprodukten. Provisionen nicht belegt.

Kosten: laut Vergleichsportalen rund 33 bis 42 € (Abo oder Einzellizenz), App 24,99 € je Erklärung – Anbieterpreis vor Kauf prüfen

Unsere Bewertung: Plus: PC und Browser, lange Markterfahrung, großer Verlag dahinter. Minus: Abo verlängert sich, aktuelle Testnote nicht öffentlich, Preisangaben uneinheitlich.

privatTaxfix ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Taxfix SE, Berlin, gegründet 2016, mit Risikokapital finanziert (u. a. Index Ventures, Valar)

Wovon lebt die Marke: Gebühr bzw. Abo je Erklärung; beim Expertenservice ein Anteil von 20 % der Erstattung (mindestens 99,99 €). Investorenfinanziert, laut Bericht vom Oktober 2025 noch nicht profitabel.

Kosten: 39,99 € im Abo oder 49,99 € einmalig (eine Person); Expert 20 % der Erstattung, min. 99,99 €

Unsere Bewertung: Plus: sehr einfache App, Berechnung vor dem Bezahlen gratis. Minus: Expertengebühr hängt an der Erstattung, Note 5/2026 nicht öffentlich, für Selbstständige weniger geeignet.

Quellen: Anbieterseiten (Preise abgerufen Oktober 2026); test.de 5/2026; Bundeskartellamt via test.de; Wikipedia (Check24, Buhl Data Service, Haufe Group, Wolters Kluwer).

Österreich: FinanzOnline und die Top 5

Portal-Check Österreich: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In Österreich heißt die Erklärung für Angestellte Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1, umgangssprachlich Steuerausgleich), Selbstständige nutzen das Formular E1. Einen aktuellen unabhängigen Vergleichstest (etwa vom Verein für Konsumenteninformation oder der Arbeiterkammer) haben wir nicht gefunden.

amtlichFinanzOnline ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Bundesministerium für Finanzen (BMF), seit 2003

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert. Keine Gebühren, keine Werbung.

Kosten: kostenlos, Web und App

Unsere Bewertung: Plus: amtlich, direkte Einreichung für L1 und E1, über 80 % der Arbeitnehmerveranlagungen laufen digital. Minus (darum nicht 5): kaum Spartipps, Zwei-Faktor-Pflicht seit Oktober 2025.

KammerArbeiterkammer (Steuerspartage, Beratung) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Arbeiterkammern der Bundesländer, gesetzliche Interessenvertretung (Körperschaft öffentlichen Rechts)

Wovon lebt die Marke: Pflichtbeitrag der Mitglieder: 0,5 % des Bruttobezugs bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Kein Verkauf, keine Provisionen.

Kosten: für Mitglieder ohne Zusatzgebühr

Unsere Bewertung: Plus: persönliche Hilfe, auch für Vorjahre; AK Kärnten holte 2026 in neun Wochen über 6,6 Mio. € zurück. Minus: nur für Arbeitnehmer/-innen, nicht für Selbstständige (E1), Termine an Aktionszeiträume gebunden.

privatRelaxTax ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: relax-tax FlexCo, mehrheitlich Linde Digital (Linde Verlag), seit 2024

Wovon lebt die Marke: Pauschalgebühr bzw. Jahrespreis, keine Erfolgsprovision. Ein Bilanzbuchhalter erstellt und reicht ein.

Kosten: Basis gratis; Einreichung rund 36 bis 40 €, Premium mit Videoberatung rund 150 € (Angaben je nach Quelle)

Unsere Bewertung: Plus: Fixpreis statt Prozent, Prüfung durch Fachleute. Minus: kostet Geld für eine Leistung, die über FinanzOnline gratis ist; nicht unabhängig getestet.

privatMei Marie ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Linde Digital (Linde Verlag), seit Oktober 2023

Wovon lebt die Marke: Freemium-Abo: Basis gratis, Premium gegen Jahresgebühr. Der Linde Verlag lebt von Fachverlag und digitalen Diensten.

Kosten: gratis oder rund 29 € pro Jahr, Familie 99 €

Unsere Bewertung: Plus: Belege ganzjährig scannen und sammeln. Minus: laut Joyn (April 2026) noch keine direkte Schnittstelle, Übertrag in FinanzOnline per Hand.

privatSteuer App ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Steuerapp L1 GmbH (privat)

Wovon lebt die Marke: Gebühr je Antrag (laut Anbieter).

Kosten: 3,49 € je Antrag

Unsere Bewertung: Plus: günstig, Einreichung über den eigenen FinanzOnline-Zugang. Minus: nur iPhone/iPad, nicht unabhängig getestet.

privatTaxefy ★★★★★2 von 5

Wer steckt dahinter: Taxefy GmbH, Wien, seit 2022; Einreichung über die TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wovon lebt die Marke: Erfolgsprovision: Taxefy behält einen Anteil der Steuergutschrift ein – laut AGB (Stand 18.9.2025) 20 % im Standardpaket; ältere Presseberichte nannten 10 %. Ohne Gutschrift kostenlos.

Kosten: Standard 20 % der Gutschrift; „Super“ 99,90 € plus 10 %; Pflichtveranlagung 149,90 €

Unsere Bewertung: Plus: bequem, keine Vorabkosten. Minus: hohe Provision für eine Leistung, die über FinanzOnline gratis ist; Warnung der Kammer der Steuerberater/-innen; rund neun Monate Stillstand nach FinanzOnline-Sperre 2023/24.

Quellen: BMF; Arbeiterkammer; Taxefy-AGB; Extrajournal 16.6.2025 und 11.11.2025; Joyn News 9.4.2026; Trending Topics; OTS 28.7.2026.

Schweiz: kantonale Portale und die Top 5

Portal-Check Schweiz: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In der Schweiz füllen Sie die Steuererklärung Ihres Wohnkantons aus; jeder Kanton hat eine eigene Lösung, viele mit Login über AGOV (das Login des Bundes). Einen aktuellen unabhängigen Vergleichstest der Online-Anbieter haben wir nicht gefunden.

amtlichZHprivateTax (Kanton Zürich) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Kantonales Steueramt Zürich

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: rund 500.000 Nutzende, Beleg-Upload, ohne Unterschrift. Minus: Offline-Software ab Steuerperiode 2025 eingestellt, kaum Spartipps, keine Fehlerprüfung durch Fachleute.

amtlichTaxMe-Online (Kanton Bern) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Steuerverwaltung des Kantons Bern

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: keine Gebühr genannt

Unsere Bewertung: Plus: amtlich, direkt eingereicht. Minus: AGOV-Login seit 30.6.2025 Pflicht, nur für Bern, knappe Hilfen.

amtlichESTV-Steuerrechner (Bund) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert. Nur Rechner und Kantonsvergleich, keine Einreichung.

Kosten: keine Gebühr genannt

Unsere Bewertung: Plus: berechnet Bund, Kanton und Gemeinde und vergleicht Wohnorte. Minus: keine Erklärung möglich, nur Näherungswerte.

privatiqtax TaxOptimizer (über PostFinance) ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: iqtax AG, Rotkreuz (Fintech); PostFinance vermittelt

Wovon lebt die Marke: Gebühr je Erklärung. Vertrieb über PostFinance; ob PostFinance dafür eine Vermittlungsvergütung erhält, ist nicht belegt.

Kosten: 49 CHF einmalig, bis Jahresende inkl. Prüfung durch Fachperson

Unsere Bewertung: Plus: KI liest Belege, Einreichung direkt beim Steueramt Zürich. Minus: nur Kanton Zürich, Pilot bis Ende 2026, nicht für Selbstständige.

privatTaxea ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Marke von findea, Nexus Group Holding AG, Winterthur

Wovon lebt die Marke: Pauschalpreis je Erklärung (digitaler Treuhand-Ausfüllservice).

Kosten: ab 99 CHF exkl. MWST

Unsere Bewertung: Plus: Fachleute füllen aus, alle 26 Kantone. Minus: deutlich teurer als die Kantonsportale; die Verantwortung für Fehler bleibt laut NZZ beim Steuerpflichtigen.

privatcomparis.ch (Steuerrechner und -vergleich) ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: comparis.ch, gegründet 1996, Gründer und Alleinbesitzer Richard Eisler

Wovon lebt die Marke: Vergleichsportal: lebt von bezahlten, als Werbung markierten Platzierungen, Display-Werbung und Gebühren je weitergeleiteter Anfrage; kostenpflichtig sind Hypotheken- und Vorsorgeberatung.

Kosten: Rechner gratis

Unsere Bewertung: Plus: bequemer Steuer- und Wohnortvergleich. Minus: kein Ausfüllservice; Geschäftsmodell lebt von Vermittlung – Rechner und Werbung für Finanzprodukte liegen nah beieinander.

Quellen: Kanton Zürich 13.1.2026; Steuerverwaltung Bern; ESTV; PostFinance 1.9.2026; Taxea; comparis „Über uns“; NZZ 28.2.2024.

Liechtenstein: eTax und Gemeindesteuerkasse

Portal-Check Liechtenstein: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In Liechtenstein reichen Sie die Steuererklärung bei der Gemeindesteuerkasse Ihrer Wohnsitzgemeinde ein, elektronisch über eTax der Steuerverwaltung. Ein privates Online-Angebot für Privatpersonen mit veröffentlichtem Preis haben wir nicht gefunden – deshalb gibt es hier keine Top 5, sondern nur, was es wirklich gibt.

amtlicheTax (Steuerverwaltung Liechtenstein) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Steuerverwaltung Liechtenstein mit den Gemeindesteuerkassen; elektronische Einreichung ab Steuerjahr 2022

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert; Download kostenlos.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: papierlos, Vorjahresdaten, eingebauter Steuerrechner, Belege per PDF oder App. Minus: Desktop-Software statt Web-Portal, Login mit Passcode aus dem Papierformular.

amtlichGemeindesteuerkasse ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Wohnsitz- bzw. Steuergemeinde

Wovon lebt die Marke: Öffentliche Verwaltung, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: keine Gebühr genannt

Unsere Bewertung: Plus: persönliche Auskunft, Fristverlängerung um einen Monat vereinfacht möglich. Minus: keine Ausfüllhilfe im engeren Sinn.

Quellen: Wegleitung 2024 der Steuerverwaltung; Newsletter der Steuerverwaltung 11/2024; Gemeinde Eschen; Pressebericht 27.2.2026.

Südtirol: vorausgefüllte Erklärung und die Steuerbeistandszentren

Portal-Check Südtirol: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In Südtirol gilt italienisches Steuerrecht: Angestellte und Rentner nutzen meist das Modell 730, andere das Modell Redditi PF. Die meisten lassen die Erklärung von einem Steuerbeistandszentrum (CAF, Centro di Assistenza Fiscale) machen. Preise veröffentlicht keines der Südtiroler CAF online – fragen Sie vorher nach.

amtlichAgenzia delle Entrate – Dichiarazione precompilata ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde), vorausgefülltes 730 seit 2015

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert. Keine Gebühren, keine Werbung.

Kosten: kostenlos (Zugang mit SPID, CIE oder CNS)

Unsere Bewertung: Plus: kostenlos, Lohn- und Gesundheitsdaten vorbefüllt; 730 zweisprachig, deutsche Anleitung. Minus (darum nur 3): Oberfläche weitgehend italienisch, SPID oder CIE nötig.

Verband/GewerkschaftKVW Service (CAF) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: KVW Service GmbH – Dienstleistungsgesellschaft des Katholischen Verbands der Werktätigen (gegründet 1948)

Wovon lebt die Marke: CAF-Modell: staatliche Vergütung je eingereichtem 730 (2026 gedeckelter Gesamttopf von rund 195,3 Mio. € für ganz Italien), dazu Gebühren der Nutzer und Mitgliedsbeiträge des Verbands.

Kosten: nicht veröffentlicht

Unsere Bewertung: Plus: komplett deutsch, neun Filialen, Online-Termin. Minus: Preis nicht online, keine Online-Einreichung.

Verband/GewerkschaftASGB – DGA (CAF) ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: DGA GmbH des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbunds

Wovon lebt die Marke: CAF-Modell: staatliche Vergütung je 730, Gebühren und Gewerkschaftsbeiträge; Steuerdienste richten sich an Mitglieder.

Kosten: nicht veröffentlicht („kostengünstig“)

Unsere Bewertung: Plus: komplett deutsch, Zentrale Bozen plus Bezirksbüros. Minus: vor allem für Mitglieder, Preis nicht online.

Verband/GewerkschaftSGBCISL – Steuerbeistandszentrum CAF ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Gewerkschaft SGB/CISL (gegründet 1948), CAF SGBCISL Service Srl

Wovon lebt die Marke: CAF-Modell: staatliche Vergütung je 730, Gebühren der Nutzer und Gewerkschaftsbeiträge.

Kosten: nicht veröffentlicht

Unsere Bewertung: Plus: zweisprachig, acht Standorte, Unterlagenlisten zum Download. Minus: Preis nicht online, Vormerkung nur in der Steuersaison.

Verband/GewerkschaftUIL-SGK Centro Servizi (CAF) ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: CAF UIL Trentino–Alto Adige Südtirol srl (Gewerkschaft UIL-SGK)

Wovon lebt die Marke: CAF-Modell: staatliche Vergütung je 730, Gebühren und Gewerkschaftsbeiträge.

Kosten: nicht veröffentlicht

Unsere Bewertung: Plus: Standorte in Bozen, Brixen, Neumarkt, Leifers, Meran. Minus: wenig öffentliche Informationen, Preis nicht online.

Quellen: FiscoOggi 7.5.2026; STOL 19.6.2026; informazionefiscale.it; KVW Service; ASGB; SGBCISL; Laborfonds-Liste (Mai 2024).

Luxemburg: MyGuichet.lu und die Alternativen

Portal-Check Luxemburg: Redaktionsbewertung der Steuer-Angebote mit 1 bis 5 Sternen und Geschäftsmodell, Stand 16.10.2026
Grafik: Redaktion steuerratschlag.eu, eigene Darstellung. Sterne = Redaktionsurteil, keine Testnote.

In Luxemburg heißt die Einkommensteuererklärung Formular 100 („Déclaration pour l’impôt sur le revenu“), es gibt sie auf Französisch und Deutsch. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist bis 31.12.2026.

amtlichMyGuichet.lu (Online-Assistent) ★★★★★4 von 5

Wer steckt dahinter: Staat Luxemburg (Digitalisierungsministerium, staatliches IT-Zentrum CTIE); Steuerverwaltung ACD; Steuerassistent ab Steuerjahr 2021

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: voll digital, Vorbefüllung, Browser und App. Minus (darum nicht 5): LuxTrust oder luxemburgische eID nötig, einige Fälle ausgeschlossen (z. B. Umzug ins Ausland im Steuerjahr).

amtlichFormular 100 als PDF (ACD) ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Administration des contributions directes (ACD)

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: Französisch und Deutsch, per MyGuichet, Post oder Briefkasten einreichbar. Minus: 2025 rechneten die elektronischen Formulare zeitweise falsch (rund 92 Erklärungen betroffen, keine Strafen).

amtlichAmtlicher Steuerrechner der ACD ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Administration des contributions directes (ACD)

Wovon lebt die Marke: Staatlich, aus Steuermitteln finanziert.

Kosten: kostenlos

Unsere Bewertung: Plus: amtlich, Tarife zurück bis 2002, Excel-Formeln. Minus: berücksichtigt die Pflegeversicherungsabgabe nicht, Seite seit 2021 nicht aktualisiert.

privatTaxx.lu ★★★★★3 von 5

Wer steckt dahinter: Taxx S.à r.l., Luxemburg, seit 2018

Wovon lebt die Marke: Gebühr je Erklärung bzw. Paket; Kooperationen mit Banken (Spuerkeess, Crédit Agricole Lorraine) mit 30 % Rabatt für deren Kunden.

Kosten: Standard 69 €, Plus 119 €, Premium 199 €

Unsere Bewertung: Plus: Experten prüfen ab Paket Plus Erklärung und Bescheid, mehrsprachig. Minus: kostet Geld, obwohl MyGuichet gratis ist; direkte elektronische Übermittlung nicht klar belegt.

privatLuxtoday Steuerrechner ★★★★★2 von 5

Wer steckt dahinter: Relotech SARL, Luxemburg

Wovon lebt die Marke: Kostenloser Rechner, finanziert über Werbung; weitere Erlösquellen nicht belegt.

Kosten: gratis

Unsere Bewertung: Plus: Netto- und Steuerrechnung für alle Steuerklassen 2023 bis 2026. Minus: privat und werbefinanziert, keine Einreichung, keine amtliche Gewähr.

Quellen: guichet.lu; Regierung Luxemburg 13.7.2023; ACD; lesfrontaliers.lu; Taxx.lu-Preisseite; Paperjam.

Unser Fazit: Wer einfach und kostenlos abgeben will, nimmt in jedem Land zuerst das amtliche Angebot: ELSTER, FinanzOnline, das Portal des Wohnkantons, eTax in Liechtenstein, die vorausgefüllte Erklärung in Italien oder MyGuichet.lu. In Deutschland liefern WISO Steuer (kostenpflichtig, ohne Vermittlungsinteresse, stark auch für Selbstständige) und CHECK24 Steuer (gratis, aber Teil eines provisionsfinanzierten Vermittlungsportals) die besten Testergebnisse. In Südtirol bleibt das Steuerbeistandszentrum (CAF) der übliche Weg – Preis vorher erfragen. Kostenpflichtige Apps lohnen sich vor allem, wenn sie Fachleute prüfen lassen; Erfolgsprovisionen auf die Erstattung sind meist die teuerste Variante. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16. Oktober 2026.

Typische Fehler

  • Hin- und Rückweg als Entfernung angeben: Es zählt nur die einfache Strecke.
  • Fahrtage und Homeoffice-Tage doppelt ansetzen.
  • Belege für Arbeitsmittel und Fortbildung nicht aufbewahren.
  • Annehmen, der Pauschbetrag sei „Ihr“ Abzug: Er gilt ohnehin, relevant ist nur der Mehrbetrag.

Häufige Fragen

Muss ich die Erklärung abgeben? Das hängt von Ihrer Situation ab (zum Beispiel Steuerklassenkombination, Nebeneinkünfte). Prüfen Sie es bei ELSTER oder Ihrem Finanzamt.

Gilt die 0,38-Euro-Pauschale schon ab dem ersten Kilometer? Ja, nach dem aktuellen Gesetzestext von § 9 EStG gilt der Satz von 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung.

Wie genau ist der Rechner? Er zeigt eine Näherung mit Ihrem Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das Finanzamt rechnet exakt.

Kommentar schreiben