Erbschaft- und Schenkungsteuer-Rechner
Wert und Verwandtschaftsgrad eintragen – der Rechner zieht den Freibetrag ab und berechnet die Steuer inklusive Härteausgleich.
Rechner Deutschland: Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wofür: Du erbst oder bekommst etwas geschenkt und willst die Steuer abschätzen. Nicht berücksichtigt sind Schenkungen der letzten zehn Jahre von derselben Person, der Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder sowie Befreiungen für das selbst genutzte Familienheim und Betriebsvermögen. Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.
Rechenbeispiele
| Wert | Empfänger | Freibetrag | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 300.000 € | Kind oder Stiefkind | 400.000 € | – | 0 € |
| 600.000 € | Kind oder Stiefkind | 400.000 € | 11 % | 22.000 € |
| 1.000.000 € | Kind oder Stiefkind | 400.000 € | 15 % | 90.000 € |
| 800.000 € | Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | 11 % | 33.000 € |
| 300.000 € | Enkelkind | 200.000 € | 11 % | 11.000 € |
| 150.000 € | Geschwister, Nichte, Neffe, Schwiegerkind, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedener Ehegatte | 20.000 € | 20 % | 26.000 € |
| 150.000 € | Alle anderen | 20.000 € | 30 % | 39.000 € |
Berechnet nach § 16 und § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich; ohne Vorerwerbe und Sonderfreibeträge.
Die Steuersätze
| Steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Quelle: § 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Typische Fehler
- Den Verkehrswert einer Immobilie mit dem steuerlichen Wert verwechseln – das Finanzamt bewertet nach eigenen Regeln.
- Frühere Schenkungen derselben Person vergessen: Sie werden zehn Jahre lang zusammengerechnet.
- Die Frist übersehen: Erwerbe müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.
Fragen und Antworten
Wie hoch sind die Freibeträge?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern beim Erbe 100.000 Euro, alle anderen 20.000 Euro (§ 16 ErbStG).
Gelten die Freibeträge bei Schenkungen auch?
Ja, in gleicher Höhe. Sie gelten für alles, was du innerhalb von zehn Jahren von derselben Person bekommst. Nach zehn Jahren steht der Freibetrag neu zur Verfügung – deshalb verteilen viele Familien Vermögen über Jahrzehnte.
Warum sind Eltern bei Schenkungen schlechter gestellt?
Eltern und Großeltern gehören nur beim Erbe zur Steuerklasse I. Schenkt ein Kind seinen Eltern etwas, gilt Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag (§ 15 ErbStG).
Was ist der Härteausgleich?
Wer knapp über einer Stufe liegt, müsste ohne Ausgleich plötzlich den höheren Satz auf den gesamten Betrag zahlen. § 19 Absatz 3 ErbStG begrenzt den Anstieg: Die Mehrsteuer darf höchstens die Hälfte (bei Sätzen bis 30 Prozent) beziehungsweise drei Viertel des Betrags über der Stufe ausmachen.




