Die Anlage N ist das Formular, mit dem Angestellte in Deutschland ihre Werbungskosten geltend machen – also alles, was der Job kostet: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung, Gewerkschaftsbeitrag. Unser interaktiver Rechner bildet die Seiten 3 und 4 der Anlage N 2025 Zeile für Zeile nach: Du klickst in ein Feld, siehst sofort, was hineingehört und was nicht, und lässt dir Beträge wie die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale ausrechnen. Am Ende zeigt der Rechner, ob du über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommst und wie viel Steuer du damit ungefähr sparst.
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So heißen Werbungskosten in den anderen deutschsprachigen Ländern: In Österreich ebenfalls Werbungskosten (Arbeitnehmerveranlagung, Formular L 1), in der Schweiz Berufskosten bzw. Berufsauslagen, in Liechtenstein Gewinnungskosten, in Luxemburg „frais d’obtention“ (Werbungskosten). In Südtirol gilt italienisches Steuerrecht: Angestellte setzen dort keine Werbungskosten im deutschen Sinn ab, sondern erhalten einen pauschalen Abzug für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit („detrazione per lavoro dipendente“). In Deutschland sind Werbungskosten in § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Die Steuererklärung selbst gibst du über Mein ELSTER ab, das kostenlose Portal der Steuerverwaltung, oder mit den amtlichen Vordrucken aus dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Die Rechenwerte für 2025: Entfernungspauschale 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), Homeoffice-Tagespauschale 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG), Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro (§ 9a EStG). Gesetzestexte: § 9 EStG, § 9a EStG.
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