Stand: 26. Oktober 2026 – In gut zwei Monaten tritt die Neuregelung in Deutschland in Kraft. Rund 10 Millionen Rentner/-innen könnten profitieren, das Geld fließt aber erst 2028, für 2027 rückwirkend. Mit Rechner.

Für Mütter und Väter in Deutschland, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, endet zum Jahreswechsel eine Ungleichbehandlung, die seit Jahrzehnten besteht. Bislang wird die Erziehung dieser Kinder in der gesetzlichen Rente mit höchstens zweieinhalb Jahren angerechnet, für später geborene Kinder mit drei Jahren. Mit der sogenannten Mütterrente III wird dieser Unterschied ab 1. Januar 2027 beseitigt. Der Name führt dabei leicht in die Irre: Es gibt keine eigene Rente, sondern einen Zuschlag, der in die normale Altersrente einfließt und für Väter genauso gilt. Dieser Ratgeber zeigt, wie viel das je Kind ausmacht, warum die Auszahlung ein Jahr später kommt, wann Sozialleistungen gekürzt werden können und in welchen Fällen es sich lohnt, das eigene Rentenkonto zu prüfen.

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Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Nach dem geltenden § 249 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind derzeit 30 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt in ihren Fragen und Antworten zur Mütterrente III, dass mit der Reform pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit hinzukommt. Ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt, fachlich Entgeltpunkt genannt. Damit können für jedes Kind bis zu 36 Monate und bis zu drei Entgeltpunkte in die Rente einfließen, unabhängig vom Geburtsjahr.

Die Rechtslage ist beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten am 5. Dezember 2025 verabschiedet; der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 nach dem Beschluss in Drucksache 723/25 keinen Einspruch eingelegt. Die DRV nennt den 1. Januar 2027 als Datum des Inkrafttretens. Die Kosten trägt der Bund aus Steuermitteln. Nach dem Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/1929) sind das ab 2027 rund 5 Milliarden Euro im Jahr; weil die Leistungen für 2027 erst 2028 abgewickelt werden, fallen 2028 einmalig rund 10 Milliarden Euro an.

Balkendiagramm: Höchstens anrechenbare Kindererziehungszeit je vor 1992 geborenem Kind – bis Juni 2014 12 Monate, ab Juli 2014 24 Monate, ab 2019 30 Monate, ab 2027 36 Monate wie bei ab 1992 geborenen Kindern
Anrechenbare Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder seit 2014. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut Deutscher Rentenversicherung (Stand 26.10.2026).

Die Grafik zeigt die drei Schritte: Bis Juni 2014 wurde für ein vor 1992 geborenes Kind nur ein Jahr angerechnet, mit der Mütterrente I zwei Jahre, mit der Mütterrente II ab 2019 zweieinhalb Jahre. Der dritte Schritt schließt die verbliebene Lücke von sechs Monaten.

Wie viel mehr Rente es je Kind gibt

Was ein Entgeltpunkt wert ist, legt der aktuelle Rentenwert fest. Er beträgt nach § 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 seit dem 1. Juli 2026 genau 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt ist damit 21,26 Euro brutto im Monat wert. Diese Zahl ist eine Momentaufnahme: Der Rentenwert wird in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Wie hoch er ab Juli 2027 und bei der ersten Auszahlung 2028 sein wird, steht noch nicht fest. Die DRV schreibt dazu lediglich, der Wert werde höher sein als heute.

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Vor 1992 geborene Kinder (Deutschland) Zusätzliche Entgeltpunkte Plus im Monat (brutto) Plus im Jahr (brutto)
1 Kind 0,5 21,26 € 255,12 €
2 Kinder 1,0 42,52 € 510,24 €
3 Kinder 1,5 63,78 € 765,36 €
4 Kinder 2,0 85,04 € 1.020,48 €

Quelle: Deutsche Rentenversicherung (ein halber Entgeltpunkt je Kind); aktueller Rentenwert 42,52 Euro laut RWBestV 2026. Modellrechnung: steuerratschlag.eu, ohne künftige Rentenanpassungen, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und Steuern. Stand: 26. Oktober 2026.

Die Beträge gelten nur, wenn die Erziehungszeit für das jeweilige Kind dir zugeordnet ist. Kindererziehungszeiten werden für denselben Zeitraum immer nur einem Elternteil gutgeschrieben. Nach Angaben der DRV ist das zunächst die Mutter; Väter, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sowie Großeltern können die Zeit unter Voraussetzungen ebenfalls erhalten.

Rechner: Mütterrente III für Deutschland

Der Rechner schätzt, wie viel die Neuregelung bei dir brutto ausmacht. Er ersetzt keinen Bescheid und ist für keinen Antrag und kein Formular gedacht; maßgeblich ist allein die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

Mütterrente-III-Rechner (Deutschland, gesetzliche Rentenversicherung)

Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr: halber Entgeltpunkt je Kind mal Rentenwert, brutto vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und Steuern. Für die Nachzahlung 2027 wird ein Rentenwert für das ganze Jahr unterstellt; tatsächlich steigt er voraussichtlich zum 1. Juli 2027. Sonderfälle wie Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung, Erziehung im Ausland, Aufteilung zwischen Eltern oder die Anrechnung auf Hinterbliebenenrenten und Sozialleistungen sind nicht berücksichtigt.

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Ein Rechenbeispiel mit offenen Annahmen: Eine Rentnerin hat zwei Kinder, geboren 1984 und 1987, und bezieht seit Jahren Altersrente. Ihr Konto erhält zwei halbe, also einen ganzen Entgeltpunkt dazu. Beim heutigen Rentenwert sind das 42,52 Euro brutto im Monat. Für das Jahr 2027 ergäbe sich rechnerisch eine Nachzahlung von 510,24 Euro brutto; weil der Rentenwert ab Juli 2027 voraussichtlich steigt, dürfte der tatsächliche Betrag etwas höher ausfallen. Netto bleibt weniger, weil Rentner/-innen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und je nach Gesamteinkommen Einkommensteuer anfällt.

Warum das Geld erst 2028 kommt

Obwohl die Regel ab 1. Januar 2027 gilt, beginnt die Auszahlung laut DRV wegen des sehr hohen technischen Umsetzungsaufwands erst im Jahr 2028. Wessen Rente vor Januar 2028 beginnt, erhält für die Zeit ab Januar 2027 eine Nachzahlung. Wer ab Januar 2028 erstmals Rente bezieht, bekommt den Zuschlag gleich mit der ersten Rentenzahlung. Einen genauen Monat für die Nachzahlung nennt die DRV in ihren Fragen und Antworten bislang nicht.

Antrag nötig? Wann du dein Rentenkonto prüfen solltest

Für alle, die vor dem 1. Januar 2028 bereits Rente beziehen, werden Berechnung und Auszahlung nach Angaben der DRV weitestgehend automatisch erfolgen; ein Antrag ist grundsätzlich nicht nötig. Das gilt auch für Versicherte, die noch keine Rente beziehen, deren Kindererziehungszeiten aber bereits beantragt und im Konto gespeichert sind. Bei ihnen prüft die DRV die Neuregelung 2028 automatisch.

Anders sieht es aus, wenn die Erziehungszeiten noch nie festgestellt wurden. Dann prüft die DRV sie spätestens beim Rentenantrag. Wer schon vorher Klarheit will, kann im Versicherungsverlauf nachsehen, ob die Kinder erfasst sind, und fehlende Zeiten mit dem Formular V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“ melden. Die DRV hat in einer Meldung vom 12. Oktober 2026 zudem auf ihre kostenlose Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ hingewiesen.

Wo der Zuschlag wieder abgezogen werden kann

Weil die Mütterrente III Teil der gesetzlichen Rente ist, kann sie nach Angaben der DRV auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet werden. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat dann unter Umständen kaum oder gar nichts von dem Plus. Auch auf eine Witwen- oder Witwerrente kann sich der Zuschlag auswirken, wenn er Teil der eigenen Altersrente ist und das anrechenbare Einkommen über den Freibetrag steigt. Wie diese Anrechnung funktioniert, erklären wir im Beitrag Witwenrente: Freibetrag und Anrechnung.

Unser Fazit

Die Mütterrente III ist für Millionen Haushalte eine spürbare, aber überschaubare Verbesserung: rund 21 Euro brutto im Monat je Kind beim heutigen Rentenwert. Wer bereits Rente bezieht, muss in der Regel nichts tun und sollte 2028 mit einer Nachzahlung rechnen. Wer noch arbeitet und nie Kindererziehungszeiten hat feststellen lassen, gewinnt durch einen Blick in den Versicherungsverlauf Planungssicherheit. Wer Grundsicherung, Wohngeld oder eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte damit rechnen, dass ein Teil des Plus an anderer Stelle wieder abgezogen wird.

Wo finde ich was?

Gesetzestexte zur Kindererziehungszeit stehen auf gesetze-im-internet.de, etwa § 56 SGB VI für die allgemeinen Regeln und § 307d SGB VI für die Zuschläge bei Bestandsrenten. Dort ist bis Jahresende noch die bisherige Fassung abgebildet.

Portal-Check: Website der Deutschen Rentenversicherung

Die Seite deutsche-rentenversicherung.de ist das gemeinsame Portal der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie ist staatlich getragen und lebt nicht von Werbung; die Rentenversicherung finanziert sich aus Beiträgen und Zuschüssen des Bundes. Dort finden sich die Fragen und Antworten zur Mütterrente III, Formulare wie V0800 und Kontaktwege zur Beratung. Alternativen sind die kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versichertenberater/-innen der Rentenversicherung, Sozialverbände für ihre Mitglieder und kostenpflichtige, im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Rentenberater/-innen. Unser Redaktionsurteil: 4 von 5 Sternen. Trägerschaft, Kosten und Verlässlichkeit der Angaben überzeugen. Einen Stern ziehen wir ab, weil die Fragen und Antworten zur Mütterrente III den Stand vom 16. Januar 2026 tragen, noch mit dem alten Rentenwert rechnen und keinen Termin für die Nachzahlung nennen.

Häufige Fragen

Muss ich die Mütterrente III beantragen?
In der Regel nicht. Wer vor 2028 Rente bezieht oder die Kindererziehungszeiten bereits hat feststellen lassen, wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt. Andernfalls prüft die Rentenversicherung die Zeiten spätestens beim Rentenantrag.

Bekommen auch Väter die Mütterrente III?
Ja, wenn ihnen die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Für denselben Zeitraum wird sie immer nur einem Elternteil gutgeschrieben.

Wann wird ausgezahlt?
Ab 2028. Wessen Rente vor Januar 2028 beginnt, erhält für 2027 eine Nachzahlung.

Sind 21,26 Euro je Kind sicher?
Nein, das ist eine Modellrechnung mit dem Rentenwert ab 1. Juli 2026. Der tatsächliche Betrag hängt vom Rentenwert zum Zeitpunkt der Zahlung ab und wird vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen angegeben.

 

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