In München wird derzeit verhandelt, ob der Kinderfreibetrag zu niedrig angesetzt wird.
In München wird derzeit verhandelt, ob der Kinderfreibetrag zu niedrig angesetzt wird.

Da der von den deutschen Finanzämtern in den Steuererklärungen 2014 akzeptierte Kindersteuerfreibetrag möglicherweise zu gering war, klagt nun ein Familienvater vor dem Finanzgericht in der bayerischen Hauptstadt München (Az.: 8 K 2426/15). Die Klage, teilte der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit, habe große Bedeutung, weshalb der Verband die Klage unterstützte, da sie Mustergültigkeit habe.

Der Freibetrag, welcher jetzt vor dem Finanzgericht in München verhandelt wird, sei zu niedrig, erklärte der BdSt und zitiert seinen Verbands-Präsidenten Reiner Holznagel mit den Worten, wonach „der Gesetzgeber… das steuerfreie Existenzminimum wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet“ habe. Deshalb sehe man das nun vor dem Finanzgericht München verhandelte Verfahren des Familienvaters als ein von prinzipieller Bedeutung wichtiges, weshalb man dieses in From einer Musterklage unterstützte.

Steuerfreibetrag soll Eltern helfen – unabhängig vom sozialen Status

Der Steuerzahler-Verband schildert den Fall wie folgt: Demnach könne grundsätzlich der Kinderfreibetrag auf Grund der Bedeutung der Erziehung von Kindern auf einen Teil des Einkommens der Eltern steuerfrei angerechnet werden.

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Der Kinderfreibetrag soll zudem dazu beitragen, dass Eltern nicht wegen zu geringen Einkommens möglicherweise auf Kinder verzichten. Sprich: Er soll helfen, das Existenzminimum der Kinder zu gewährleisten, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen der Eltern. Dies habe, sagt der Bund der Steuerzahler, das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgeschrieben.

Nachträglicher Antrag auf Steuerkorrektur ist möglich

Kritik übt der BdSt daran, dass die Höhe, welche das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben habe, 4.440 Euro, vom deutschen Gesetzgeber in Berlin nur auf eine Grenze von 4.368 Euro festgeschrieben worden sei. Das heißt: Eltern dürfen in Deutschland derzeit rund 70 Euro weniger steuerlich pro Jahr für ihr Kind geltend machen, als eigentlich vom Gericht festgeschrieben. Das sei der Grund, weshalb viele Eltern in Deutschland 2014 mehr Steuern bezahlen hätten müssen, als eigentlich vorgesehen.

Gerade deshalb gehe man davon aus, dass viele Eltern in Deutschland von dem Steuer-Musterprozess in München profitieren könnten. Durch das Verfahren, welches der Verband als Musterverfahren unterstützte, sei gewährleistet, dass alle Steuerbescheide, die einen Kinderfreibetrag geltend gemacht hätten, von dem Urteil in München profitieren könnten. Das heißt: Sollten die Finanzrichter in München dem klagenden Vater Recht geben, könnten zahlreiche Eltern gegenüber dem jeweils örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuerkorrektur nachträglich erbeten.

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Von Elke

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