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	<title>Länder Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<title>Länder Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<item>
		<title>BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Oct 2026 03:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Bonität]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
		<category><![CDATA[SCHUFA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 entschieden: Wer kurz nach einer Score-Übermittlung eine Kreditabsage erhält, kann sich auf eine Vermutung stützen. Die vier Verfahren gehen zurück ans OLG Dresden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/">BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 auf die Revision der SCHUFA vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden teilweise aufgehoben – und Verbraucher/-innen zugleich den Weg zur Score-Erklärung erleichtert. Was die Entscheidung für Kreditablehnungen bedeutet. Stand: 22. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 28px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Eine Erklärung, wie ein Scorewert berechnet wurde, kann nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur verlangen, wer darlegt, dass die Entscheidung eines Unternehmens über einen Vertrag maßgeblich vom Score abhing.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Dafür genügt nach dem Bundesgerichtshof (BGH) in der Regel: Die SCHUFA hat einen Score an ein Unternehmen übermittelt, und im zeitlichen Zusammenhang kam eine nachteilige Entscheidung, etwa eine Kreditabsage.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die vier Verfahren (I ZR 227/25 bis I ZR 230/25) gehen zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Abgeschlossen ist keines davon.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 198/2026 vom 21. Oktober 2026.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer nach einer Kreditanfrage eine Absage bekommt, will meist wissen, welche Rolle der SCHUFA-Score dabei gespielt hat. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat am 21. Oktober 2026 in vier Verfahren präzisiert, wann die SCHUFA Privatpersonen erklären muss, wie ihre Scorewerte gebildet werden. Für die klagenden Verbraucher/-innen ist das Ergebnis zunächst ein Rückschlag, denn ihre Erfolge vor dem Oberlandesgericht Dresden sind aufgehoben. Für alle anderen enthält das Urteil eine praktische Beweiserleichterung, die den Weg zur Auskunft künftig verkürzen kann.</p>
<p>Die Entscheidung betrifft alle, denen ein Kredit, ein Handyvertrag oder ein Kauf auf Rechnung verweigert wurde und die wissen wollen, warum. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Rechten: Was die SCHUFA über dich gespeichert hat, erfährst du ohnehin kostenlos. Wie dein Score zustande kommt, erklärt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Um diese Voraussetzungen ging es jetzt in Karlsruhe.</p>
<h2>Worum es in den vier Verfahren ging</h2>
<p>Die SCHUFA Holding AG betreibt eine Wirtschaftsauskunftei. Nach der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026198.html">Pressemitteilung Nr. 198/2026 des Bundesgerichtshofs</a> berechnet sie mittels Scoring Wahrscheinlichkeitswerte, sogenannte Scorewerte, die ihren Kunden eine Einschätzung des Zahlungsverhaltens möglicher Vertragspartner ermöglichen sollen. Die Kläger/-innen hatten 2023 Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die in den vorangegangenen zwölf Monaten übermittelten Scorewerte erhalten – mit Tabellen zu Werten, Ratingstufen und Erfüllungswahrscheinlichkeiten. Für weitere Informationen verwies die SCHUFA auf das Internet.</p>
<p>Die Kläger/-innen wollten mehr wissen: wie die Werte berechnet werden. Gestützt auf <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679">Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO</a> verlangten sie „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ einer automatisierten Entscheidung sowie Ersatz ihrer Anwaltskosten. Die Landgerichte wiesen die Klagen ab, das OLG Dresden gab ihnen teilweise recht.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 8px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15px; line-height: 1.45; min-width: 560px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">BGH-Aktenzeichen</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Landgericht (1. Instanz)</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">OLG Dresden (Urteil vom 7.10.2025)</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 227/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Chemnitz, 8.1.2025 (1 O 1454/23)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 144/25</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 228/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Leipzig, 29.5.2024 (07 O 2599/23)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 883/24</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 229/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Görlitz, 25.9.2024 (1 O 100/24)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 1492/24</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">I ZR 230/25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">LG Görlitz, 11.4.2025 (1 O 261/24)</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">4 U 615/25</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 20px;">Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 198/2026 vom 21.10.2026. Alle vier BGH-Urteile datieren vom 21. Oktober 2026.</p>
<p>Der BGH hob die Berufungsurteile auf, soweit sie Auskunft und Anwaltskosten zugesprochen hatten, und verwies die Sachen an das OLG Dresden zurück. Die Revisionen der SCHUFA hatten damit Erfolg. Rechtskräftig entschieden ist in keinem der vier Fälle etwas.</p>
<h2>Score kann eine „Entscheidung“ sein – aber nicht automatisch</h2>
<p>Der Senat stützt sich auf das <a href="https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-634/21">Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-634/21</a> vom 7. Dezember 2023. Danach besteht der Auskunftsanspruch über die Logik nur, wenn alle Merkmale des Art. 22 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind. Das Handeln der SCHUFA erfüllt nach Auffassung des BGH die Merkmale eines Profilings und einer Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift. Offen blieb aber, ob die Kläger/-innen dadurch erheblich beeinträchtigt wurden. Entscheidend ist, ob die Entscheidung eines Dritten, einen Vertrag zu schließen, durchzuführen oder zu beenden, maßgeblich vom Scorewert abhing. Genau das hatte das OLG nicht festgestellt.</p>
<h2>Die Beweiserleichterung: Es zählt der zeitliche Zusammenhang</h2>
<p>Darlegen und beweisen müssen das grundsätzlich die Verbraucher/-innen. Wegen des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes dürfen die Anforderungen aber nicht zu hoch sein, so der BGH. Es reicht demnach, vorzutragen, dass die SCHUFA einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt hat und es im zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Entscheidung bei der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags mit diesem oder einem verbundenen Unternehmen kam. Ist das dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, spricht nach dem BGH eine „tatsächliche Vermutung“ dafür, dass die Entscheidung maßgeblich auf dem Score beruhte. Damit weicht der Senat ausdrücklich von der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte ab.</p>
<p>Ein Beispiel mit offenen Annahmen: Du beantragst im März einen Ratenkredit, die Bank fragt deinen Score ab, und eine Woche später kommt die Absage. Deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie zeigt die Übermittlung an diese Bank. Dann sprechen Abfrage und Absage im zeitlichen Zusammenhang für die Vermutung. Wie eng „zeitlich“ zu verstehen ist, nennt die Pressemitteilung nicht in Tagen oder Wochen. Die Bank oder die SCHUFA könnten die Vermutung zudem im Einzelfall erschüttern.</p>
<h2>Was das für dich praktisch heißt</h2>
<p>Bewahre Ablehnungsschreiben, E-Mails und Antragsdaten auf. Fordere bei der SCHUFA die <a href="https://www.meineschufa.de/de/datenkopie">kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO</a> an. Nach Angaben der SCHUFA zeigt sie, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und wer sie in den vergangenen zwölf Monaten erhalten hat, einschließlich der übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte. Die Selbstauskunft kommt per Post, nach Angaben der SCHUFA in der Regel nach etwa einer Woche. Passen Übermittlung und Absage zeitlich zusammen, kannst du unter Hinweis auf das BGH-Urteil eine Erklärung der Score-Berechnung verlangen.</p>
<p>Falsche Einträge sind eine andere Baustelle: Sie musst du bei der Auskunftei direkt berichtigen lassen. Die <a href="https://www.vzhh.de/themen/finanzen/kredit/was-steht-bei-der-schufa-ueber-mich">Verbraucherzentrale Hamburg</a> rät, dafür keine kostenpflichtigen Vermittler einzuschalten, und bietet einen Musterbrief an.</p>
<h2>Portal-Check: meineschufa.de</h2>
<p>Das Portal meineschufa.de betreibt die SCHUFA Holding AG, ein privates Unternehmen. <strong>Die SCHUFA verdient ihr Geld damit, Unternehmen Bonitätsinformationen und Scorewerte zu liefern; Privatpersonen bietet sie zusätzlich kostenpflichtige Produkte an, auf der Seite genannt sind „SCHUFA-Auskunft“, „Score-Monitoring“ und „Identitätsschutz“.</strong> Die gesetzlich vorgeschriebene Datenkopie ist kostenlos. Alternativen: Auch bei anderen Auskunfteien wie CRIF Bürgel oder Creditreform Boniversum kannst du eine kostenlose Datenkopie anfordern; die Verbraucherzentrale Hamburg listet deren Anschriften. Redaktionsurteil: ★★★☆☆ (3 von 5). Die kostenlose Kopie ist auffindbar und klar als „Kostenlos“ gekennzeichnet. Abzüge gibt es, weil die Bezahlprodukte und eine kostenlose Testphase für „meineSCHUFA plus“ direkt daneben beworben werden und die Kopie nur per Post kommt.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Der BGH hat die SCHUFA nicht zur Offenlegung verurteilt, sondern die Hürde für den Anspruch genauer beschrieben – und sie zugleich gesenkt. Für Verbraucher/-innen in Deutschland zählt künftig vor allem eine saubere Dokumentation: Wann kam die Abfrage, wann die Absage? Wie viel die SCHUFA am Ende über ihre Rechenlogik verraten muss, entscheidet zunächst das OLG Dresden, das die Reichweite der Auskunft nach dem BGH neu bestimmen muss.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<ul>
<li>Entscheidungsgründe in Kurzform: <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026198.html">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 198/2026</a></li>
<li>Kostenlose SCHUFA-Datenkopie beantragen: <a href="https://www.meineschufa.de/dakobs/">Antragsseite der SCHUFA</a></li>
<li>Gesetzestext: <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679">Datenschutz-Grundverordnung auf EUR-Lex</a></li>
<li>Beschwerde wegen verweigerter Auskunft: <a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html">Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer (Liste des Bundesbeauftragten für den Datenschutz)</a></li>
<li>Einordnung des EuGH-Urteils von 2023: <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/geld-versicherungen/statement-eughurteil-zu-schufascoring-staerkt-verbraucherrechte-90352">Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen</a></li>
</ul>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Bekomme ich jetzt automatisch die Score-Formel?</strong><br />
Nein. Der Anspruch auf Informationen über die Berechnungslogik setzt voraus, dass ein Unternehmen eine Vertragsentscheidung maßgeblich auf den Score gestützt hat. Was genau die SCHUFA dann offenlegen muss, ist in den zurückverwiesenen Verfahren noch zu klären.</p>
<p><strong>Ist das Urteil rechtskräftig?</strong><br />
Die vier Verfahren sind nicht abgeschlossen. Der BGH hat die Urteile des OLG Dresden teilweise aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.</p>
<p><strong>Kostet die SCHUFA-Auskunft etwas?</strong><br />
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Daneben verkauft die SCHUFA eigene Produkte, die du für die gesetzliche Auskunft nicht brauchst.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bgh-urteile-i-zr-227-25-u-a-wann-die-schufa-erklaeren-muss-wie-dein-score-entsteht/">BGH-Urteile I ZR 227/25 u. a.: Wann die SCHUFA erklären muss, wie dein Score entsteht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:14:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
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		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem erfundenen „Bundessonderförderprogramm“ für Mietzahlungen und vor gefälschten E-Mails in ihrem Namen. So erkennst du die Maschen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/">BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein erfundenes „Bundessonderförderprogramm“ für Mietzahlungen, gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender und Homeoffice-Jobs, bei denen du dein Girokonto hergibst: Was hinter den Warnungen vom 19. und 20. Oktober 2026 steckt und woran du echte Post der Aufsicht erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die BaFin bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder Mietzahlungen an. Das „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a“ ist ein Fake.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Echte E-Mails der Aufsicht kommen nur von Adressen mit „@bafin.de“ (Ausnahme: der Newsletter). Privatpersonen schreibt die BaFin nicht unaufgefordert an.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer für einen „Homeoffice-Job“ fremdes Geld über das eigene Konto weiterleitet, kann sich nach Einschätzung der BaFin strafbar machen, etwa wegen leichtfertiger Geldwäsche.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Quelle: Verbrauchermitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 19. und 20. Oktober 2026.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer gerade eine Nachricht mit dem Absender „BaFin“ bekommen hat und darin um Bankdaten, eine Unterschrift oder eine Vorauszahlung gebeten wird, sollte nicht reagieren. Die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat am 19. Oktober 2026 gleich zweimal vor Betrug in ihrem eigenen Namen gewarnt: vor einem angeblichen Förderprogramm für Mieten und vor gefälschten E-Mails. Einen Tag später folgte eine Warnung vor Jobangeboten, bei denen Bewerber/-innen ihr Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellen sollen.</p>
<h2>Das angebliche „Bundessonderförderprogramm“</h2>
<p>Nach der <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">Verbrauchermitteilung der BaFin vom 19. Oktober 2026</a> bieten Betrüger ein Programm unter dem Namen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ an. SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die Aufsicht stellt klar, dass sie grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr anbietet.</p>
<p>Verlangt werden laut BaFin persönliche Daten und die Bankverbindung, teilweise auch Vorauszahlungen. Wie viel Geld gefordert wird und auf welchem Weg die Angebote verbreitet werden, nennt die Mitteilung nicht. Die BaFin bittet darum, solche Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.</p>
<h2>Gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender</h2>
<p>Am selben Tag warnte die Aufsicht vor <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">Fake-Mails in ihrem Namen</a>. Unbekannte schreiben Verbraucher/-innen und Unternehmen an und fordern sie auf, zu antworten, einen Link zu öffnen oder etwas zu unterschreiben. Die BaFin verwendet nach eigenen Angaben ausschließlich E-Mail-Adressen mit dem Domainteil „@bafin.de“; einzige Ausnahme ist der Newsletter, der von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de verschickt wird. Privatpersonen kontaktiert sie nicht unaufgefordert per E-Mail und beauftragt damit auch keine Dritten.</p>
<p>Ein korrekter Absender allein ist allerdings kein Beweis. Die BaFin weist auf ihrer Seite <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/betrug-namen-bafin/betrug-mit-namen-bafin_node.html">„Betrug mit dem Namen der BaFin“</a> ausdrücklich auf E-Mail-Spoofing hin, also gefälschte Absenderangaben. Weitere Erkennungszeichen laut BaFin: Sie sitzt nur in Bonn und Frankfurt am Main, holt keine verlorenen Investitionen oder Kryptoerträge zurück und erhebt keine Gebühren für private Finanztransaktionen. Aufforderungen, Geld auf ein angebliches BaFin-Konto zu überweisen, solltest du ignorieren.</p>
<h2>Homeoffice-Job mit dem eigenen Girokonto</h2>
<p>Die dritte Warnung vom <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_20_kbg_beratung.html">20. Oktober 2026</a> betrifft Stellenanzeigen unter den Namen „KBG Beratung“ und „KBG Pro“ für eine „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ beziehungsweise „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ auf der Website kbg-beratung(.)de. Die BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wichtig: Laut BaFin besteht entgegen den Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH in Stuttgart; dieses Unternehmen betreibt die Website nicht und bietet die Jobs nicht an.</p>
<p>Die Tätigkeit besteht nach Darstellung der Aufsicht darin, über das eigene Konto Zahlungen Dritter anzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Das Geld stammt vermutlich von Menschen, die selbst Opfer von Betrug geworden sind. Die Warnung stützt sich auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__8.html">§ 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz</a> und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz; es handelt sich um eine Verdachtsmeldung, nicht um ein Gerichtsurteil.</p>
<p>Für die Angeworbenen ist das riskant. In einer <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2021/meldung_210902_Treuhandservice_Warnung_vor_Jobangeboten.html">früheren Warnung zu „Treuhandservice“-Jobs</a> schreibt die BaFin, dass sich solche Finanzagentinnen und Finanzagenten strafbar machen können, denkbar sei insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Absatz 6 Strafgesetzbuch</a> drohen dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich können die Geschädigten, von denen das Geld stammt, Rückzahlungsansprüche gegen dich geltend machen.</p>
<h2>Die drei Maschen im Überblick</h2>
<p>Die Tabelle fasst zusammen, was verlangt wird und was die Aufsicht dazu klarstellt.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Masche</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Was verlangt wird</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Was die BaFin klarstellt</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Warnung vom</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">„Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a“</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">persönliche Daten, Bankverbindung, teils Vorauszahlung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">keine eigenen Förderprogramme oder Zuschüsse für Wohnungsmarkt und Mieten</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">19.10.2026</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">E-Mails mit BaFin-Absender</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">antworten, Link öffnen, etwas unterschreiben</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">nur Adressen mit „@bafin.de“; kein unaufgeforderter Kontakt zu Privatpersonen</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">19.10.2026</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Homeoffice-Job „KBG Beratung“/„KBG Pro“</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">eigenes Konto für fremde Zahlungen, Weiterleitung oder Tausch in Kryptowerte</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Verdacht unerlaubter Zahlungs- und Kryptodienste; kein Bezug zur KBG Pro GmbH, Stuttgart</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">20.10.2026</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 13px; color: #667180; margin: 6px 0 18px;">Quelle: <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">News und Warnungen der BaFin</a> (abgerufen am 21. Oktober 2026). Darstellung: STEUERRATSCHLAG.eu</p>
<p>Wie groß das Problem insgesamt ist, zeigen Zahlen der Deutschen Bundesbank: Rund 1,8 Millionen betrügerische Zahlungsvorgänge verursachten im Jahr 2025 einen Schaden von mehr als 580 Millionen Euro. Das steht in der <a href="https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/kampagne-gegen-betrug-im-zahlungsverkehr--1011144">Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026</a> zur Kampagne gegen Phishing, die Bundesbank und Bundesfinanzministerium unterstützen. Wie viele dieser Fälle auf Maschen mit dem Namen der BaFin entfallen, weist die Bundesbank dort nicht aus.</p>
<h2>So prüfst du eine verdächtige Nachricht</h2>
<ul>
<li><strong>Absender und Anlass:</strong> Kommt eine Nachricht unaufgefordert und angeblich von der BaFin, ist laut Aufsicht höchstwahrscheinlich Betrug im Spiel. Nicht antworten, keinen Link öffnen, nichts unterschreiben.</li>
<li><strong>Kein Geld, keine Bankdaten:</strong> Weder Vorauszahlungen noch Kontodaten für ein angebliches Förderprogramm herausgeben.</li>
<li><strong>Selbst nachfragen:</strong> Beim kostenfreien <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/verbrauchertelefon/verbrauchertelefon_node.html">Verbrauchertelefon der BaFin</a> unter 0800 2 100 500 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) – über die selbst herausgesuchte Nummer, nicht über Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht.</li>
<li><strong>Anzeige erstatten:</strong> Die BaFin rät, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wer schon Bankdaten weitergegeben oder gezahlt hat, sollte zusätzlich sofort die eigene Bank informieren.</li>
</ul>
<h2>Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin</h2>
<p>Ob ein Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis hat, lässt sich in der <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank der BaFin</a> nachsehen. Betreiberin ist die BaFin selbst, eine Bundesanstalt. <strong>Finanziert wird die Aufsicht aus Gebühren, Erstattungen und einer Umlage, die die beaufsichtigten Banken, Versicherer und andere Unternehmen zahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__16.html">§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</a>).</strong> Seit wann es die Datenbank gibt, nennt die BaFin auf ihren Seiten nicht. Ergänzend gibt es die <a href="https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/prospektdatenbanken/prospektdatenbanken_node.html">Datenbank der hinterlegten Prospekte</a>, in der du siehst, ob für ein öffentliches Angebot einer Vermögensanlage ein gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt.</p>
<p><strong>Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5 Sternen).</strong> Für vier Sterne sprechen: amtliche Quelle, kostenlos, ohne Registrierung nutzbar. Einen Stern ziehen wir ab, weil die Datenbank nur zeigt, ob ein Unternehmen zugelassen ist – nicht, ob eine Website oder ein Anschreiben tatsächlich von diesem Unternehmen stammt. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch hilft nur die Rückfrage bei der echten Firma über deren bekannte Kontaktdaten. Das Urteil ist eine Einschätzung der Redaktion.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die drei Warnungen zeigen dasselbe Muster: Ein vertrauter Name – die Finanzaufsicht oder ein real existierendes Unternehmen – soll die Skepsis ausschalten. Die wichtigste Regel ist deshalb einfach: Die BaFin verteilt kein Geld an Mieter/-innen, fordert keine Überweisungen auf ein angebliches BaFin-Konto und schreibt Privatleute nicht unaufgefordert per E-Mail an. Und ein Job, für den du vor allem dein Girokonto hergeben sollst, kann strafrechtliche Ermittlungen und Rückforderungen nach sich ziehen.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Alle aktuellen Verbraucherwarnungen sammelt die BaFin unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">News und Warnungen</a>, Hintergründe zu Maschen unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/finanzbetrug-erkennen_node.html">Finanzbetrug erkennen</a>. Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes stehen auf <a href="https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/">polizei-beratung.de</a>. Die Kampagne von Bundesbank und Bundesfinanzministerium erklärt Phishing auf <a href="https://www.phishen-impossible.de/">phishen-impossible.de</a>. Was gilt, wenn Betrüger bereits Geld von deinem Konto abgebucht haben, erklären wir in unserem Beitrag zum <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/eugh-urteil-c-70-25-banken-duerfen-phishing-opfern-erstattung-nicht-wegen-fahrlaessigkeit-verweigern/">EuGH-Urteil C-70/25</a>; wie gefälschte Anlage-Websites echte Firmennamen nutzen, im Beitrag zu den <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-7-mal-in-4-tagen-fuenf-websites-missbrauchen-namen-echter-unternehmen/">BaFin-Warnungen vom 12. bis 15. Oktober</a>.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Gibt es ein Förderprogramm der BaFin für Mieten?</strong><br />
Nein. Die BaFin bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr an (<a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">Mitteilung vom 19. Oktober 2026</a>).</p>
<p><strong>Woran erkenne ich eine echte E-Mail der BaFin?</strong><br />
Echte Adressen enden auf „@bafin.de“, der Newsletter kommt von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. Weil Absender gefälscht werden können, gilt zusätzlich: Unaufgeforderte Mails der BaFin an Privatpersonen gibt es laut Aufsicht nicht.</p>
<p><strong>Ich habe schon Bankdaten weitergegeben. Was nun?</strong><br />
Informiere sofort deine Bank, lass gegebenenfalls Zugänge sperren und erstatte Anzeige bei der Polizei. Bei Fragen hilft das Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-foerderprogramm-klasse-4a-und-gefaelschten-mails-im-namen-der-aufsicht/">BaFin warnt vor Fake-Förderprogramm „Klasse 4a“ und gefälschten Mails im Namen der Aufsicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Neue Rentenauskunft der DRV: Rentenbeginn und Wartezeiten auf einen Blick – ab 55 alle 3 Jahre</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neue-rentenauskunft-der-drv-rentenbeginn-und-wartezeiten-auf-einen-blick-ab-55-alle-3-jahre/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:10:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge & Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Rentenübersicht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenauskunft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=60033</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Deutsche Rentenversicherung hat die Rentenauskunft überarbeitet. So liest du Rentenbeginn-Tabelle, Kranken- und Pflegebeitrag und Lücken – mit Rechner für die Auszahlung vor Steuern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neue-rentenauskunft-der-drv-rentenbeginn-und-wartezeiten-auf-einen-blick-ab-55-alle-3-jahre/">Neue Rentenauskunft der DRV: Rentenbeginn und Wartezeiten auf einen Blick – ab 55 alle 3 Jahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p style="font-size: 19px; line-height: 1.5; margin: 0 0 18px;"><strong>Die überarbeitete Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt, was nach Kranken- und Pflegebeitrag von der Rente übrig bleibt, und listet Lücken im Versicherungskonto mit Zeitraum auf. Wie du die Zahlen liest, prüfst und was ein früherer Rentenbeginn kostet – mit Rechner. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Versicherte ab 55 Jahren bekommen die Rentenauskunft automatisch alle drei Jahre, jüngere können sie jederzeit kostenlos anfordern. Die Übersicht der möglichen Rentenbeginne wurde komplett überarbeitet; die Auskunft enthält zudem Berechnungen der Kranken- und Pflegebeiträge auf die Rente.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Gesetzlich versicherte Rentner/-innen mit Kind zahlen 2026 beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 12,35 Prozent ihrer Rente an Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderlose 12,95 Prozent. Von 1.500 Euro bleiben so 1.314,75 Euro bzw. 1.305,75 Euro – vor Steuern.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer mit 63 statt zur Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert dauerhaft 0,3 Prozent je Monat – ab Jahrgang 1964 sind das 14,4 Prozent. Benannte Lücken im Versicherungsverlauf solltest du über eine Kontenklärung schließen.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Beitragswerte: geltendes Recht 2026; Modellrechnungen ohne Gewähr.</p>
</aside>
<p>Die folgenden Abschnitte erklären, was in der neuen Rentenauskunft steht, wie die Abzüge zustande kommen und wo du selbst nachrechnen solltest. Alle Rechenwerte sind mit dem jeweiligen Gesetz oder der amtlichen Bekanntmachung verlinkt.</p>
<p class="lead">Wann kann ich in Rente gehen, und wie viel kommt dann tatsächlich auf dem Konto an? Auf beide Fragen soll die überarbeitete Rentenauskunft eine schnellere Antwort geben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat das Schreiben „noch übersichtlicher und verständlicher gestaltet“, wie sie in einer <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2026/2026-10-07-rentenauskunft">Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026</a> mitteilt. Komplett überarbeitet wurde nach Angaben der DRV die Übersicht der möglichen Rentenbeginne; außerdem enthält die Auskunft Berechnungen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente und Hinweise auf ungeklärte Zeiten im Versicherungskonto. Für Versicherte ab 55 Jahren ist sie damit das wichtigste Dokument, um den Rentenbeginn zu planen. Wer jünger ist, kann sie ebenfalls anfordern – kostenlos.</p>
<h2>Was die neue Rentenauskunft zeigt</h2>
<p>Laut DRV gibt die Rentenauskunft einen Überblick über alle Altersrenten und enthält zusätzlich Angaben zur Erwerbsminderungs- und zur Hinterbliebenenrente. Die DRV hebt vier Punkte hervor:</p>
<ul>
<li><strong>Rentenbeginn-Tabelle (komplett überarbeitet):</strong> Sie zeigt, ab welchem Datum du regulär in Rente gehen kannst, ab wann ein vorgezogener Beginn möglich ist und ob die jeweils nötige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) schon erfüllt ist oder noch erfüllt werden kann – auf Grundlage des aktuell geltenden Rechts.</li>
<li><strong>Hochrechnung:</strong> Die Rentenhöhe wird unter der Annahme hochgerechnet, dass sich dein Versicherungskonto bis zum Rentenbeginn so entwickelt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.</li>
<li><strong>Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung:</strong> Die Auskunft rechnet die Beiträge auf die Rente vor, damit du einschätzen kannst, wie viel monatlich ausgezahlt wird.</li>
<li><strong>Lücken mit Zeitraum:</strong> Ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf werden benannt, verbunden mit der Aufforderung, sie über eine Kontenklärung zu schließen.</li>
</ul>
<p>Die rechtliche Grundlage ist <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html">§ 109 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)</a>. Danach bekommen Versicherte ab 27 Jahren jährlich eine Renteninformation; nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird sie alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Beide Schreiben stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit der gespeicherten Zeiten. Der Versand endet, sobald eine eigene Rente gezahlt wird, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 15px; min-width: 520px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Merkmal</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Renteninformation</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Rentenauskunft</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Wer bekommt sie?</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">ab 27 Jahren und mindestens fünf Jahren Beitragszeiten</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">ab 55 Jahren automatisch, sonst auf Anfrage</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Wie oft?</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">jährlich</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">alle drei Jahre</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Umfang</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">kurz: Regelaltersrente (Prognose), aktuelle Erwerbsminderungsrente</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">ausführlich: alle Altersrenten, Rentenbeginne, Wartezeiten, Lücken, Kranken- und Pflegebeitrag</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Kosten</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">kostenlos</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">kostenlos</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2026/2026-10-07-rentenauskunft">DRV, Pressemitteilung vom 07.10.2026</a>; <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html">§ 109 SGB VI</a>. Stand: 21.10.2026.</p>
<p>Wer über einen früheren Ausstieg nachdenkt, braucht die Rentenauskunft, denn die Renteninformation nennt nur die Regelaltersrente.</p>
<h2>So entstehen die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung</h2>
<p>Wer als Rentner/-in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, zahlt Beiträge auf die Rente. Grundlage ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__241.html">§ 241 SGB V</a>), der nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__247.html">§ 247 SGB V</a> auch für Renten gilt. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Beides tragen Rentner/-in und Rentenversicherung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249a.html">§ 249a SGB V</a> je zur Hälfte. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 liegt laut <a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/content/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/BAnz%20AT%2010.11.2025%20B7.pdf">Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums (BAnz AT 10.11.2025 B7)</a> bei 2,9 Prozent; deine Kasse kann mehr oder weniger verlangen.</p>
<p>Anders bei der Pflegeversicherung: Den Beitrag aus der gesetzlichen Rente trägt das Mitglied allein (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__59.html">§ 59 Abs. 1 SGB XI</a>). Der Beitragssatz beträgt seit 1. Januar 2025 laut <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung">Bundesgesundheitsministerium</a> 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent. Abschläge von je 0,25 Punkten ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind jünger als 25 ist (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html">§ 55 Abs. 3 SGB XI</a>) – bei vielen Rentner/-innen spielt das deshalb keine Rolle mehr.</p>
<h3>Modellrechnung: Was von der Bruttorente bleibt</h3>
<p>Annahmen, offen gelegt: pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent (Durchschnitt 2026), Beitragssätze 2026, keine weiteren Einkünfte. Rentneranteil Krankenversicherung: 7,3 + 1,45 = 8,75 Prozent; Pflege: 3,6 bzw. 4,2 Prozent. Einkommensteuer ist nicht berücksichtigt.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 15px; min-width: 560px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Bruttorente im Monat</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Krankenvers. (8,75 %)</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Pflege mit Kind (3,6 %)</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Auszahlung mit Kind</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Auszahlung kinderlos</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.000,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">87,50 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">36,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">876,50 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">870,50 €</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.500,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">131,25 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">54,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.314,75 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.305,75 €</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">2.000,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">175,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">72,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.753,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.741,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Berechnung: steuerratschlag.eu, Modellrechnung ohne Gewähr. Werte laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__241.html">§ 241</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249a.html">§ 249a SGB V</a>, <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung">BMG</a> (Pflegebeitrag) und <a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/content/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/BAnz%20AT%2010.11.2025%20B7.pdf">BAnz AT 10.11.2025 B7</a> (Zusatzbeitrag). Kassen runden im Einzelfall anders.</p>
<p>Der Unterschied zwischen Eltern und Kinderlosen beträgt 0,6 Prozent der Rente. Ändert deine Kasse den Zusatzbeitrag, wirkt das bei der Rente erst ab dem ersten Tag des zweiten darauffolgenden Kalendermonats (§ 247 Satz 3 SGB V). Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, zahlt anders und kann einen Zuschuss der Rentenversicherung bekommen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html">§ 106 SGB VI</a>); für diese Gruppe passt die Tabelle nicht. Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem vom Jahr des Rentenbeginns ab (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html">§ 22 Einkommensteuergesetz</a>).</p>
<section style="background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 20px 22px; margin: 22px 0;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Rechner Deutschland: Rente nach Kranken- und Pflegebeitrag</p>
<p style="font-size: 14px; line-height: 1.5; margin: 0 0 12px;">Wofür: Du willst die Bruttorente aus deiner Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung in einen Auszahlungsbetrag übersetzen und – optional – sehen, was ein vorgezogener Rentenbeginn kostet. Gilt nur für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Krankenversicherung der Rentner) mit Renten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Kein amtliches Formular; Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srRente">Bruttorente laut Auskunft (Euro im Monat)</label><input id="srRente" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" type="text" value="1500" /></p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srZusatz">Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (Prozent, Durchschnitt 2026: 2,9)</label><input id="srZusatz" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" type="text" value="2,9" /></p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srPflege">Pflegebeitrag</label><select id="srPflege" style="width: 100%; max-width: 420px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;">
<option value="3.6">Eltern (3,6 %)</option>
<option value="4.2">kinderlos (4,2 %)</option>
<option value="3.35">2 Kinder unter 25 (3,35 %)</option>
<option value="3.1">3 Kinder unter 25 (3,1 %)</option>
<option value="2.85">4 Kinder unter 25 (2,85 %)</option>
<option value="2.6">5 und mehr Kinder unter 25 (2,6 %)</option>
</select></p>
<p style="margin: 0 0 12px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srMonate">Optional: Monate vorzeitiger Rentenbeginn (0 = regulär)</label><input id="srMonate" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" type="text" value="0" /></p>
<p style="margin: 0 0 12px;"><button id="srRechnen" style="background: #0f5c43; color: #fff; border: 0; border-radius: 10px; padding: 10px 20px; font-size: 16px; font-weight: bold; cursor: pointer;" type="button">Berechnen</button></p>
<p id="srErgebnis" style="font-size: 16px; font-weight: 600; color: #0b3d2e; margin: 0 0 10px;"> </p>
<div style="overflow-x: auto;">
<table id="srTab" style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 14px; min-width: 380px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 8px 10px;">Rechenschritt</th>
<th style="text-align: right; padding: 8px 10px;">Betrag</th>
</tr>
</thead>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 10px 0 0;">Rechenweg: Abschlag = Monate × 0,3 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI), vereinfacht auf die eingegebene Rente angewandt – weniger Beitragsjahre durch den früheren Ausstieg sind nicht berücksichtigt. Krankenversicherung = Rente × (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2; Pflege = Rente × Pflegesatz. Ohne Einkommensteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich sind deine Rentenauskunft und der Bescheid.</p>
</section>
<p><script>
(function(){
  function zahl(id){ return parseFloat(String(document.getElementById(id).value).replace(/\.(?=\d{3}(\D|$))/g,'').replace(',','.')); }
  function eur(v){ return v.toLocaleString('de-DE',{minimumFractionDigits:2,maximumFractionDigits:2}) + ' €'; }
  function rechne(){
    var r = zahl('srRente'), z = zahl('srZusatz'), p = parseFloat(document.getElementById('srPflege').value), m = zahl('srMonate');
    if (isNaN(m)) { m = 0; }
    var out = document.getElementById('srErgebnis');
    var body = document.getElementById('srTab').tBodies[0];
    while (body.rows.length) { body.deleteRow(0); }
    if (isNaN(r) || isNaN(z) || r === 0 || Math.min(r, z, m, 0) !== 0 || Math.max(m, 60) !== 60) { out.textContent = 'Bitte eine Rente über 0, einen Zusatzbeitrag ab 0 und 0 bis 60 Monate eingeben.'; return; }
    m = Math.round(m);
    var abschlag = r * m * 0.003;
    var basis = r - abschlag;
    var kv = basis * (14.6 + z) / 2 / 100;
    var pv = basis * p / 100;
    var netto = basis - kv - pv;
    var zeilen = [['Bruttorente laut Eingabe', r], ['Abschlag ' + m + ' Monate × 0,3 %', -abschlag], ['Bruttorente nach Abschlag', basis], ['Krankenversicherung, dein Anteil', -kv], ['Pflegeversicherung', -pv], ['Auszahlung vor Steuern', netto]];
    zeilen.forEach(function(z0, k){
      var row = body.insertRow(); row.style.background = (k % 2) ? '#f5f7f8' : '#ffffff';
      var c0 = row.insertCell(); c0.textContent = z0[0]; c0.style.padding = '6px 10px';
      var c1 = row.insertCell(); c1.textContent = eur(z0[1]); c1.style.textAlign = 'right'; c1.style.padding = '6px 10px';
      if (k === 5) { c0.style.fontWeight = '700'; c1.style.fontWeight = '700'; }
    });
    out.textContent = 'Auszahlung vor Steuern: ' + eur(netto) + ' im Monat · Abzüge Kranken- und Pflegeversicherung: ' + eur(kv + pv);
  }
  document.getElementById('srRechnen').addEventListener('click', rechne);
})();
</script></p>
<h2>Rentenbeginn: Was der frühere Ausstieg dauerhaft kostet</h2>
<p>Die Tabelle der Rentenbeginne ist der Teil der Auskunft, der am meisten Geld bewegt. Die Regelaltersgrenze steigt nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html">§ 235 SGB VI</a> stufenweise; wer 1964 oder später geboren ist, erreicht sie mit 67 (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__35.html">§ 35 SGB VI</a>). Mit 35 Jahren Wartezeit ist die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 63 möglich (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__36.html">§ 36</a>, für ältere Jahrgänge <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html">§ 236 SGB VI</a>) – aber mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor der jeweiligen Altersgrenze (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html">§ 77 Abs. 2 SGB VI</a>). Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.</p>
<figure style="margin: 22px 0;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Rentenabschlag-63.jpg" alt="Balkendiagramm: Abschlag bei Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 nach Geburtsjahrgang, von 10,8 Prozent für 1958 bis 14,4 Prozent ab Jahrgang 1964" />
<figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Je später der Jahrgang, desto größer der Abstand zwischen 63 und der Regelaltersgrenze – und desto höher der dauerhafte Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Berechnung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html">§ 235</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html">§ 236</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html">§ 77 SGB VI</a> (Stand: 21.10.2026).</figcaption>
</figure>
<p>Ein Beispiel: Wer 1964 geboren ist und mit 63 statt mit 67 geht, liegt 48 Monate vor der Grenze: Die Rente fällt um 14,4 Prozent niedriger aus, als sie mit denselben Versicherungszeiten zur Regelaltersgrenze wäre – zusätzlich fehlen die Beiträge der letzten vier Jahre. Umgekehrt erhöht jeder Monat, den du nach der Regelaltersgrenze trotz Anspruch arbeitest, die Rente um 0,5 Prozent (§ 77 Abs. 2 Nr. 2b SGB VI). Die Auskunft liefert die Ausgangswerte, nicht die Entscheidung.</p>
<h2>Lücken im Versicherungsverlauf: jetzt klären</h2>
<p>Gibt es ungeklärte Lücken, nennt die Rentenauskunft die betroffenen Zeiträume und ruft zur Kontenklärung auf. Versicherte sind nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__149.html">§ 149 Abs. 4 SGB VI</a> verpflichtet, bei der Klärung ihres Kontos mitzuwirken, den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und nötige Nachweise beizubringen. Laut DRV kann die Rente nur so später schnell und in richtiger Höhe berechnet werden.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #e8c547; background: #fffbea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 14px 18px 4px; margin: 20px 0; font-size: 15px; line-height: 1.55;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Vorsicht vor Fake-Mails:</strong> Auf dem Portal der Digitalen Rentenübersicht warnt die DRV in einem Hinweis vom 20. Oktober 2026 vor <a href="https://www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html">Phishing-Mails</a>, die unter dem Vorwand eines „Sicherheitsupdates“ der Digitalen Rentenübersicht persönliche Daten abfragen oder den Versand der Renteninformation in Aussicht stellen. Persönliche Daten oder Online-Banking-Zugangsdaten werden laut DRV niemals per Mail angefordert. Rentenauskunft und Renteninformation sind kostenlos; kostenpflichtige Dienstleister sind dafür nicht nötig.</p>
</aside>
<p>Wer eine solche Mail erhalten hat, sollte keine Links anklicken und die Unterlagen nur über die offiziellen Wege anfordern, die im nächsten Abschnitt stehen. Weitere Hinweise hat die DRV in einer eigenen <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260213-vorsicht_phishing_mails.html">Meldung zu Phishing-Mails</a> zusammengestellt.</p>
<h2>Portal-Check: Wo du Auskunft und Überblick bekommst</h2>
<p><strong><a href="https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/">Online-Services der DRV</a></strong> – Betreiber ist die Deutsche Rentenversicherung, eine öffentlich-rechtliche Stelle. <strong>Kostenlos, kein kommerzielles Geschäftsmodell.</strong> Hier forderst du Rentenauskunft, Renteninformation und Versicherungsverlauf an. Alternative: das Servicetelefon 0800 1000 4800 (Montag bis Donnerstag 8 bis 19 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr) oder eine Beratungsstelle. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – amtliche Daten direkt von der Quelle und kostenlos; ein Stern Abzug, weil die Unterlagen ohne Umstellung im Kundenportal per Post kommen und die Seite nur einzelne Vorgänge abbildet, keinen Gesamtüberblick.</p>
<p><strong><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node">Kundenportal der DRV</a></strong> – ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung betrieben, <strong>kostenlos</strong>. Nach Registrierung lassen sich Renteninformation und Rentenauskunft laut DRV auf rein elektronische Zustellung umstellen. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – spart Postwege und bündelt Dokumente; Abzug, weil erst eine Registrierung nötig ist und das Portal nur die gesetzliche Rente abdeckt.</p>
<p><strong><a href="https://www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html">Digitale Rentenübersicht</a></strong> – ein Service der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung, online seit Ende Juni 2023 (<a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2023/2023-10-13-viele-nutzer-digitale-rentenuebersicht.html">DRV, 13.10.2023</a>). <strong>Kostenlos, öffentlich betrieben.</strong> Sie bündelt Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge; Anbieter mit jährlicher Standmitteilung und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüchen müssen sich anbinden, berufsständische Versorgungswerke, Direktzusagen und Beamtenversorgung dagegen nicht verpflichtend. Alternative: die Standmitteilungen der einzelnen Anbieter. Redaktionsurteil: ★★★☆☆ (3 von 5) – einzigartiger Gesamtüberblick ohne Kosten; zwei Sterne Abzug, weil wichtige Versorgungssysteme fehlen können und die Werte nur so aktuell sind wie die letzte Standmitteilung der Anbieter.</p>
<p>Die Sternebewertung ist ein Urteil der Redaktion nach Kosten, Funktionsumfang, Verständlichkeit und Trägerschaft; sie beruht nicht auf einem technischen Test.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die überarbeitete Rentenauskunft beantwortet die zwei Fragen, die vor dem Ruhestand zählen: wann es losgehen kann und was nach Kranken- und Pflegebeitrag übrig bleibt. Sie bleibt trotzdem eine Hochrechnung – auf Basis der letzten fünf Jahre und des geltenden Rechts. Wer 55 oder älter ist, sollte vor allem zwei Dinge tun: die Rentenbeginn-Tabelle mit den eigenen Plänen abgleichen und jede benannte Lücke klären lassen. Die Steuer und Änderungen bei Zusatz- oder Pflegebeitrag musst du selbst im Blick behalten.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 18px 22px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 10px;">Wo finde ich was? (Deutschland)</p>
<ul style="margin: 0 0 12px; padding-left: 18px; font-size: 15px; line-height: 1.6;">
<li>Rentenauskunft, Renteninformation, Versicherungsverlauf anfordern: <a href="https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/">Online-Services der DRV</a></li>
<li>Elektronische Zustellung und Dokumente: <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node">Kundenportal der DRV</a></li>
<li>Gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge im Überblick: <a href="https://www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html">Digitale Rentenübersicht</a></li>
<li>Pflegebeitragssätze: <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung">Bundesgesundheitsministerium</a></li>
<li>Gesetzestexte: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.html">§ 109 SGB VI</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__149.html">§ 149 SGB VI</a></li>
</ul>
</aside>
<p>Den Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse findest du auf deren Website oder in deinem Mitgliedskonto; er kann vom Durchschnitt abweichen und sich zum Jahreswechsel ändern.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3>Muss ich die Rentenauskunft beantragen?</h3>
<p>Ab 55 nicht: Sie kommt automatisch alle drei Jahre. Jüngere können sie jederzeit kostenlos anfordern, zum Beispiel über die Online-Services der DRV.</p>
<h3>Ist der Betrag in der Rentenauskunft garantiert?</h3>
<p>Nein. Die Hochrechnung unterstellt, dass sich dein Konto wie im Schnitt der letzten fünf Jahre entwickelt, und steht nach § 109 Abs. 2 SGB VI unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit der gespeicherten Zeiten.</p>
<h3>Warum zahle ich als Rentner/-in den Pflegebeitrag allein?</h3>
<p>Das schreibt § 59 Abs. 1 SGB XI vor: Beiträge aus der gesetzlichen Rente trägt das Mitglied allein. Beim Krankenversicherungsbeitrag trägt die Rentenversicherung dagegen die Hälfte.</p>
<h3>Was mache ich mit einer gemeldeten Lücke?</h3>
<p>Kontenklärung beantragen und Nachweise einreichen, etwa Zeugnisse oder Bescheinigungen. Dazu bist du nach § 149 Abs. 4 SGB VI verpflichtet, und es sichert eine korrekte Rentenberechnung.</p>
<p><script type="application/ld+json">{"@context":"https://schema.org","@graph":[{"@type":"Article","headline":"Neue Rentenauskunft der DRV: Rentenbeginn und Wartezeiten auf einen Blick – ab 55 alle 3 Jahre","datePublished":"2026-10-21","dateModified":"2026-10-21","inLanguage":"de-DE","author":{"@type":"Person","name":"Matthias Bühlmann – KI-Redaktion"},"publisher":{"@type":"Organization","name":"STEUERRATSCHLAG.eu"},"about":"Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung"},{"@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Muss ich die Rentenauskunft beantragen?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ab 55 nicht: Sie kommt automatisch alle drei Jahre. Jüngere können sie jederzeit kostenlos anfordern, zum Beispiel über die Online-Services der DRV."}},{"@type":"Question","name":"Ist der Betrag in der Rentenauskunft garantiert?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Die Hochrechnung unterstellt, dass sich dein Konto wie im Schnitt der letzten fünf Jahre entwickelt, und steht nach § 109 Abs. 2 SGB VI unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit der gespeicherten Zeiten."}},{"@type":"Question","name":"Warum zahle ich als Rentner/-in den Pflegebeitrag allein?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Das schreibt § 59 Abs. 1 SGB XI vor: Beiträge aus der gesetzlichen Rente trägt das Mitglied allein. Beim Krankenversicherungsbeitrag trägt die Rentenversicherung dagegen die Hälfte."}},{"@type":"Question","name":"Was mache ich mit einer gemeldeten Lücke?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Kontenklärung beantragen und Nachweise einreichen, etwa Zeugnisse oder Bescheinigungen. Dazu bist du nach § 149 Abs. 4 SGB VI verpflichtet, und es sichert eine korrekte Rentenberechnung."}}]}]}</script></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>

<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neue-rentenauskunft-der-drv-rentenbeginn-und-wartezeiten-auf-einen-blick-ab-55-alle-3-jahre/">Neue Rentenauskunft der DRV: Rentenbeginn und Wartezeiten auf einen Blick – ab 55 alle 3 Jahre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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					<wfw:commentRss>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neue-rentenauskunft-der-drv-rentenbeginn-und-wartezeiten-auf-einen-blick-ab-55-alle-3-jahre/feed/</wfw:commentRss>
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		<title>Ratenkredite in Deutschland: 8,70 Prozent im August 2026 – höchster Wert seit 2003</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/ratenkredite-in-deutschland-870-prozent-im-august-2026-hoechster-wert-seit-2003/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:09:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=60037</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neue Konsumkredite kosteten private Haushalte in Deutschland im August 2026 im Schnitt 8,70 Prozent – so viel wie nie seit 2003. Was das für Ratenkredite heißt und was ab 20. November gilt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/ratenkredite-in-deutschland-870-prozent-im-august-2026-hoechster-wert-seit-2003/">Ratenkredite in Deutschland: 8,70 Prozent im August 2026 – höchster Wert seit 2003</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Mit allen Nebenkosten lag der effektive Jahreszins bei 8,99 Prozent, Tagesgeld brachte im Schnitt 0,51 Prozent. Was die Bundesbank-Zahlen für deinen nächsten Kredit bedeuten und welche Regeln ab 20. November gelten. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Neue Konsumentenkredite (Ratenkredite) an private Haushalte in Deutschland kosteten im August 2026 im Schnitt 8,70 Prozent, ein Jahr zuvor 7,98 Prozent. Das ist der höchste Monatswert seit Beginn der Statistik im Januar 2003.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Im Modell mit 20.000 Euro über 84 Monate bedeutet der Anstieg des effektiven Jahreszinses von 8,35 auf 8,99 Prozent knapp 500 Euro mehr Zinsen.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Ab 20. November 2026 gilt in Deutschland neues Verbraucherkreditrecht, unter anderem mit einer Pflicht der Banken zur Nachsicht bei Zahlungsschwierigkeiten.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Durchschnittswerte aller neu abgeschlossenen Konsumkredite, keine Angebote. August-Werte vorläufig, Datenstand der Bundesbank: 1. Oktober 2026.</p>
</aside>
<p>Der Kasten fasst Mittelwerte zusammen. Dein eigenes Angebot kann darüber oder darunter liegen – je nach Bonität, Laufzeit, Betrag und Bank.</p>
<p class="lead">Wer in Deutschland einen Ratenkredit für ein Auto, eine Küche oder eine Renovierung aufnimmt, zahlt dafür im Schnitt so viel wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2003. Das zeigen die jüngsten Zahlen der Deutschen Bundesbank. Gleichzeitig bringt Geld auf dem Tagesgeldkonto im Durchschnitt kaum mehr als ein halbes Prozent. Für Haushalte heißt das: Ein Kredit lohnt sich nur, wenn du die Kosten genau kennst, vergleichst und nicht mehr leihst als nötig. Hier sind die Zahlen, ein Rechner und die Regeln, die sich im November ändern.</p>
<h2>Was die Bundesbank-Zahlen zeigen</h2>
<p>Die Deutsche Bundesbank erhebt für Deutschland monatlich, welche Zinsen Banken bei neu abgeschlossenen Krediten und Einlagen vereinbaren (MFI-Zinsstatistik, MFI steht für monetäre Finanzinstitute). Für <a href="https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/konsumentenkredite-an-private-haushalte-ratenkredite-615046">Konsumentenkredite an private Haushalte</a> – also Kredite für den privaten Verbrauch, ohne Dispo- und Überziehungskredite – meldet sie für August 2026 einen Durchschnittszins von 8,70 Prozent. Im Juli waren es 8,17 Prozent, im August 2025 7,98 Prozent. Einen höheren Wert enthält die <a href="https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/data/BBIM1/M.DE.B.A2B.A.R.A.2250.EUR.N?format=csv&amp;lang=de">Zeitreihe der Bundesbank</a> seit ihrem Beginn im Januar 2003 nicht.</p>
<p>Wichtig für das Verständnis: Diese 8,70 Prozent sind ein Effektivzins im engeren Sinne. Er enthält alle Zinszahlungen, aber keine sonstigen Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Kreditversicherungen. Rechnet man diese Kosten ein, ergibt sich der <a href="https://api.statistiken.bundesbank.de/rest/data/BBIM1/M.DE.B.A2B.A.C.A.2250.EUR.N?format=csv&amp;lang=de">effektive Jahreszins</a> – im August 2026 im Schnitt 8,99 Prozent nach 8,35 Prozent ein Jahr zuvor. Auch das ist der höchste Wert seit 2003. Beide Augustzahlen sind vorläufig.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Neugeschäft mit privaten Haushalten in Deutschland</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Aug. 2025</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Juli 2026</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Aug. 2026</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Konsumkredite, Effektivzins ohne Nebenkosten</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">7,98 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,17 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,70 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Konsumkredite, effektiver Jahreszins inkl. Kosten</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,35 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,53 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,99 %</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">davon variabel oder bis 1 Jahr Zinsbindung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6,80 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6,35 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6,41 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">davon über 1 bis 5 Jahre Zinsbindung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6,91 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">7,02 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">7,53 %</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">davon über 5 Jahre Zinsbindung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,67 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8,93 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">9,37 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Neu vergebene Konsumkredite (Volumen)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">7,20 Mrd. €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">9,06 Mrd. €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">9,05 Mrd. €</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Zum Vergleich: Tagesgeld (täglich fällige Einlagen)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">0,43 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">0,50 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">0,51 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Zum Vergleich: Festgeld bis 1 Jahr (Neuanlagen)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">1,76 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,22 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,28 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: Deutsche Bundesbank, <a href="https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/mfi-zinsstatistik-bestaende-neugeschaeft--650658">MFI-Zinsstatistik</a>, Datenstand 1. Oktober 2026; August 2026 vorläufig. Durchschnittswerte, gewichtet nach Volumen.</p>
<p>Auffällig ist zweierlei. Erstens kommt der Anstieg vor allem aus den Krediten mit längerer Zinsbindung: Über fünf Jahre lag der Schnitt bei 9,37 Prozent, bei einem bis fünf Jahren bei 7,53 Prozent – beides Höchstwerte der Reihen. Zweitens haben die Banken nicht weniger, sondern mehr verliehen: Mit rund 9,05 Milliarden Euro lag das Neugeschäft im August etwa ein Viertel über dem Vorjahresmonat. Die Spanne zum Sparen ist groß: Der durchschnittliche Kreditzins war rund 17-mal so hoch wie der durchschnittliche Tagesgeldzins (8,70 zu 0,51 Prozent, beides ohne Nebenkosten).</p>
<figure style="margin: 20px 0;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Konsumkredit-Zinsen-2003-2026.jpg" alt="Balkendiagramm: Durchschnittszins neuer Konsumkredite in Deutschland jeweils im August von 2003 bis 2026; 2021 mit 5,44 Prozent am niedrigsten, 2026 mit 8,70 Prozent am höchsten." />
<figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Neue Konsumkredite in Deutschland, jeweils August 2003 bis 2026. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut <a href="https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/konsumentenkredite-an-private-haushalte-ratenkredite-615046">Deutscher Bundesbank</a> (Datenstand 1. Oktober 2026, August 2026 vorläufig).</figcaption>
</figure>
<p>Die Grafik zeigt: Von 2003 bis 2011 lagen die Augustwerte meist um 7 Prozent, danach gingen sie tendenziell zurück, bis auf 5,44 Prozent im Jahr 2021. Seit 2023 liegen sie deutlich darüber.</p>
<h2>Warum der Durchschnitt nicht dein Angebotszins ist</h2>
<p>Die Statistik misst einen Mittelwert über alle Neuverträge eines Monats. Die Bundesbank erhebt ihn als Stichprobe, gewichtet nach Volumen. Verschiebt sich die Mischung – etwa hin zu längeren Laufzeiten oder kleineren Krediten mit höherem Zins –, steigt der Schnitt, auch wenn einzelne Banken ihre Preise kaum ändern. Der Sprung um 0,53 Prozentpunkte von Juli auf August ist deshalb ein klares Signal, aber kein Beweis dafür, dass jedes Angebot im selben Maß teurer geworden ist. Die Augustzahlen hat die Bundesbank am 1. Oktober aktualisiert, am selben Tag wie die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Zinsstatistik für den Euroraum; die Septemberwerte stehen laut <a href="https://www.ecb.europa.eu/press/calendars/statscal/mfm/html/stprmf.de.html">Veröffentlichungskalender der EZB</a> für den 2. November 2026 an.</p>
<p>Zum Umfeld: Die EZB hat ihren Einlagesatz 2026 zweimal angehoben, wirksam am 17. Juni auf 2,25 Prozent und am 16. September auf 2,50 Prozent (<a href="https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.de.html">Leitzinsen der EZB</a>). Die Augustzahlen enthalten den Schritt vom September noch nicht. Wie stark Banken Leitzinsänderungen an Kreditnehmende weitergeben, lässt sich aus diesen Daten allein nicht ablesen.</p>
<p>Ein zweiter Punkt betrifft die Begriffe. In jedem Kreditangebot stehen zwei Zinsen: der <strong>Sollzins</strong>, nach dem die Zinsen auf das Darlehen berechnet werden, und der <strong>effektive Jahreszins</strong>, der zusätzlich die Kosten enthält, die du für den Kredit zahlen musst. Für den Vergleich zählt der effektive Jahreszins; wie er zu berechnen ist, regelt <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__6.html">§ 6 der Preisangabenverordnung</a>. Die Bundesbank-Werte sind keine Sollzinsen und lassen sich nicht direkt mit dem Sollzins eines Angebots vergleichen.</p>
<h2>Rechenbeispiel: Was 0,64 Prozentpunkte kosten</h2>
<p>Die folgende Modellrechnung zeigt, was der Anstieg des durchschnittlichen effektiven Jahreszinses für zwei typische Kredite bedeutet. Annahmen: gleichbleibende Monatsraten (Annuität), keine Sondertilgung, keine Restschuldversicherung, Umrechnung des effektiven Jahreszinses in einen Monatszins nach der Formel (1 + Jahreszins)^(1/12) − 1, Beträge gerundet. Echte Angebote weichen ab.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Modellkredit (Deutschland)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Rate bei 8,35 %</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Zinsen gesamt</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Rate bei 8,99 %</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Zinsen gesamt</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Mehrkosten</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">10.000 € über 60 Monate</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">202,99 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2.179 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">205,84 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2.350 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">171 €</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">20.000 € über 84 Monate</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">312,19 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6.224 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">318,13 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6.723 €</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">500 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Berechnung: steuerratschlag.eu; Zinssätze: durchschnittlicher effektiver Jahreszins neuer Konsumkredite in Deutschland im August 2025 und August 2026 laut Deutscher Bundesbank. Mehrkosten gerundet (genau 499,55 € im zweiten Beispiel).</p>
<p>Die Monatsrate steigt im zweiten Beispiel um knapp 6 Euro – über sieben Jahre summiert sich das auf rund 500 Euro. Je länger die Laufzeit und je höher der Betrag, desto stärker wirkt jeder Zehntelprozentpunkt. Umgekehrt spart eine kürzere Laufzeit Zinsen, verlangt aber eine höhere Monatsrate, die dauerhaft in dein Budget passen muss.</p>
<h2>Ratenkredit-Rechner für Deutschland</h2>
<p>Mit dem Rechner kannst du ein konkretes Angebot nachrechnen und mit den Bundesbank-Durchschnitten vergleichen. Er gilt für Ratenkredite in Deutschland mit gleichbleibender Monatsrate; trage den <strong>effektiven Jahreszins</strong> aus dem Angebot oder den vorvertraglichen Informationen der Bank ein, nicht den Sollzins.</p>
<div id="sr-rk" style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 20px 22px; margin: 0 0 20px;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Rechner · Ratenkredit Deutschland</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600;" for="sr-rk-betrag">Kreditbetrag (Nettodarlehensbetrag) in Euro</label><input id="sr-rk-betrag" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" min="100" step="100" type="number" value="20000" /></p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600;" for="sr-rk-monate">Laufzeit in Monaten</label><input id="sr-rk-monate" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" min="6" step="6" type="number" value="84" /></p>
<p style="margin: 0 0 14px;"><label style="display: block; font-weight: 600;" for="sr-rk-zins">Effektiver Jahreszins laut Angebot in Prozent</label><input id="sr-rk-zins" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" min="0.1" step="0.01" type="number" value="7.50" /></p>
<p style="margin: 0 0 14px;"><button id="sr-rk-btn" style="background: #0f5c43; color: #fff; border: 0; border-radius: 10px; padding: 12px 22px; font-size: 16px; font-weight: bold; cursor: pointer;" type="button">Berechnen</button></p>
<p id="sr-rk-out" style="margin: 0 0 10px; font-size: 16px; line-height: 1.6; color: #0b3d2e;">Trage deine Werte ein und klicke auf „Berechnen“.</p>
<div style="overflow-x: auto;">
<table id="sr-rk-tab" style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Zinssatz</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Monatsrate</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Zinsen gesamt</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Rückzahlung gesamt</th>
</tr>
</thead>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 10px 0 0;">Modellrechnung ohne Gewähr, keine Kreditberatung und kein Angebot. Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate; Monatszins aus dem effektiven Jahreszins abgeleitet; Gebühren, Versicherungen und Rundungsregeln der Bank bleiben unberücksichtigt. Der Rechner läuft nur in deinem Browser und speichert keine Eingaben.</p>
</div>
<p><script>(function(){var el=function(i){return document.getElementById(i);};var fmt=function(x){return x.toLocaleString('de-DE',{minimumFractionDigits:2,maximumFractionDigits:2})+' €';};var rate=function(b,n,z){var r=Math.pow(1+z/100,1/12)-1;return b*r/(1-Math.pow(1+r,-n));};var cell=function(row,txt,right){var c=row.insertCell();c.textContent=txt;c.style.padding='8px';c.style.borderBottom='1px solid #cfe3d8';if(right){c.style.textAlign='right';c.style.fontVariantNumeric='tabular-nums';}return c;};el('sr-rk-btn').addEventListener('click',function(){var b=parseFloat(el('sr-rk-betrag').value);var n=Math.round(parseFloat(el('sr-rk-monate').value));var z=parseFloat(el('sr-rk-zins').value);var out=el('sr-rk-out');var tb=el('sr-rk-tab').tBodies[0];while(tb.rows.length){tb.deleteRow(0);}if(Math.sign(b)+Math.sign(n)+Math.sign(z)!==3){out.textContent='Bitte Betrag, Laufzeit und Zinssatz als positive Zahlen eintragen.';return;}var m=rate(b,n,z);out.textContent='Deine Monatsrate: '+fmt(m)+' · Zinskosten über '+n+' Monate: '+fmt(m*n-b)+' (Modellrechnung).';var faelle=[['Dein Angebot: '+z.toLocaleString('de-DE')+' %',z],['Durchschnitt August 2026: 8,99 %',8.99],['Durchschnitt August 2025: 8,35 %',8.35]];faelle.forEach(function(f,i){var row=tb.insertRow();row.style.background=(i%2===0)?'#e3f1ea':'#ffffff';var mr=rate(b,n,f[1]);cell(row,f[0],false);cell(row,fmt(mr),true);cell(row,fmt(mr*n-b),true);cell(row,fmt(mr*n),true);});});})();</script></p>
<p>Ein Beispiel zur Einordnung: Liegt dein Angebot spürbar über dem Durchschnitt, lohnt ein zweiter und dritter Vergleich. Liegt es darunter, prüfe trotzdem, ob Nebenkosten oder eine angebotene Versicherung im effektiven Jahreszins enthalten sind.</p>
<h2>Was sich am 20. November 2026 ändert</h2>
<p>Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland neues Verbraucherkreditrecht. Grundlage ist das <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html">Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge</a> vom 12. Mai 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139), das nach seinem Artikel 16 im Wesentlichen an diesem Tag in Kraft tritt. Drei Punkte sind für Ratenkredite besonders wichtig:</p>
<ul>
<li><strong>Nachsicht bei Zahlungsproblemen:</strong> Nach dem neuen § 497a BGB müssen Banken Kreditnehmende mit finanziellen Schwierigkeiten an Schuldnerberatungsdienste verweisen und, sofern angebracht, „angemessene Nachsicht walten lassen“, bevor sie die Zwangsvollstreckung einleiten. Als mögliche Maßnahmen nennt das Gesetz unter anderem eine längere Laufzeit, einen Zahlungsaufschub oder einen niedrigeren Sollzins.</li>
<li><strong>Widerrufsrecht mit Enddatum:</strong> Wurdest du ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert, erlischt es bei einem neuen Allgemein-Verbraucherdarlehen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (neuer Satz in § 356b BGB). Die reguläre Widerrufsfrist beträgt weiterhin 14 Tage (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html">§ 355 BGB</a> in Verbindung mit <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html">§ 495 BGB</a>).</li>
<li><strong>Das Wichtigste auf einer Seite:</strong> In den vorvertraglichen Informationen müssen die zentralen Angaben künftig unter dem Titel „Wesentliche Angaben“ auf einer Seite stehen, nur ausnahmsweise auf zwei.</li>
</ul>
<p>Für Kreditverträge, die schon vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt nach der Übergangsregel (Artikel 229 § 71 des Einführungsgesetzes zum BGB) grundsätzlich das bisherige Recht weiter; für bestehende unbefristete Verträge greifen einzelne neue Vorschriften auch.</p>
<h2>Was du vor einem Kreditabschluss prüfen kannst</h2>
<p><strong>Effektiven Jahreszins vergleichen, nicht die Rate.</strong> Eine niedrige Monatsrate kann schlicht eine lange Laufzeit bedeuten. Vergleichbar werden Angebote erst über den effektiven Jahreszins bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit.</p>
<p><strong>Restschuldversicherung kritisch prüfen.</strong> Sie ist keine gesetzliche Pflicht. Die Verbraucherzentralen raten nach eigener Darstellung meist davon ab und empfehlen, zuerst vorhandene Versicherungen zu prüfen; in ihrem <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/restschuldversicherungen-sind-teuer-und-leisten-nur-wenig-32448">Rechenbeispiel</a> steigt der effektive Jahreszins mit Versicherung deutlich.</p>
<p><strong>Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung.</strong> Du darfst einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__500.html">§ 500 Abs. 2 BGB</a>). Die Bank kann bei festem Sollzins eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei Allgemein-Verbraucherdarlehen aber höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr 0,5 Prozent (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html">§ 502 Abs. 3 BGB</a>).</p>
<p><strong>Rücklage vor Kredit.</strong> Wer eine Anschaffung verschieben und ansparen kann, vermeidet die Zinslücke zwischen Spar- und Kreditzins. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wie dringend die Anschaffung ist und ob ein Notgroschen bleibt.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die Bundesbank-Daten zeigen einen klaren Trend: Konsumkredite sind in Deutschland so teuer wie seit Beginn der Statistik 2003 nicht, während Tagesgeld im Schnitt kaum Zinsen bringt. Das macht den Vergleich wichtiger, nicht überflüssig – denn der Durchschnitt sagt nichts über dein eigenes Angebot. Wer einen Kredit braucht, rechnet am besten mit dem effektiven Jahreszins, hält die Laufzeit so kurz wie tragbar und prüft Zusatzprodukte einzeln. Mit dem neuen Recht ab 20. November bekommen Kreditnehmende mehr Schutz, wenn es bei den Raten eng wird. Ob die Zinsen weiter steigen, lässt sich aus den Daten nicht ableiten; die Septemberzahlen folgen am 2. November.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Aktuelle Durchschnittszinsen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank auf ihrer Seite zu <a href="https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/konsumentenkredite-an-private-haushalte-ratenkredite-615046">Konsumentenkrediten und Ratenkrediten</a>. Den Gesetzestext zu Verbraucherkrediten findest du ab <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html">§ 491 BGB</a>, das Änderungsgesetz im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html">Bundesgesetzblatt</a>. Bei Ärger mit einer Bank erklärt die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/beschwerden-streitschlichtung/beschwerden-streitschlichtung_node.html">Beschwerde- und Schlichtungswege</a>. Persönliche Beratung bieten die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beratung">Verbraucherzentralen</a> an, teils kostenpflichtig.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 18px 22px 6px; margin: 0 0 20px; font-size: 15px; line-height: 1.55;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 10px;">Portal-Check</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank</strong> – betrieben von der deutschen Zentralbank, einer öffentlichen Einrichtung. <strong>Sie lebt nicht von Werbung oder Provisionen und verkauft keine Kredite.</strong> Die Reihen zu Konsumkrediten reichen bis Januar 2003 zurück. Alternativen: private Vergleichsportale, die konkrete Angebote zeigen, aber oft als Vermittler auftreten – wie sie Geld verdienen, steht in deren Impressum und Erstinformationen. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – amtlich, lange vergleichbar und kostenlos; ein Stern Abzug, weil die Werte Durchschnitte sind, mit rund einem Monat Verzögerung erscheinen und kein einzelnes Angebot ersetzen.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Verbraucherzentralen</strong> – je eine pro Bundesland, mit rund 200 Beratungsstellen. <strong>Sie sind nach eigenen Angaben gemeinnützig und überwiegend öffentlich finanziert – durch Mittel der Länder, der Kommunen und Kreise sowie Projektmittel des Bundes, ergänzt um eigene Einnahmen aus Beratung und Ratgebern</strong> (<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/ueber-uns">Über uns</a>). Alternativen: Schuldnerberatungsstellen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden, Rechtsanwälte/-innen. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – unabhängig vom Kreditverkauf und mit Vor-Ort-Beratung; ein Stern Abzug, weil Beratung teils kostet und Angebote je Bundesland unterschiedlich sind.</p>
</aside>
<p>Die Sterne sind ein Urteil der Redaktion nach den Kriterien Unabhängigkeit, Kosten, Aktualität und Verständlichkeit.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Warum steht in meinem Angebot ein anderer Zins als 8,70 Prozent?</strong><br />Die 8,70 Prozent sind ein Durchschnitt aller neuen Konsumkredite im August 2026 ohne Nebenkosten. Dein Angebot hängt von Bonität, Betrag, Laufzeit und Bank ab. Vergleiche den effektiven Jahreszins deines Angebots am ehesten mit dem Durchschnitt von 8,99 Prozent, der Kosten einschließt.</p>
<p><strong>Gilt das neue Kreditrecht auch für meinen laufenden Kredit?</strong><br />Grundsätzlich nein: Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, bleibt es beim bisherigen Recht. Für bestehende unbefristete Verträge gelten einzelne neue Vorschriften.</p>
<p><strong>Kann ich einen teuren Kredit vorzeitig ablösen?</strong><br />Ja, jederzeit ganz oder teilweise (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf bei festem Sollzins eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei Allgemein-Verbraucherdarlehen höchstens 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des vorzeitig gezahlten Betrags (§ 502 BGB). Ob sich eine Umschuldung lohnt, zeigt ein Vergleich der Gesamtkosten.</p>
<p><script type="application/ld+json">{"@context":"https://schema.org","@graph":[{"@type":"Article","headline":"Ratenkredite in Deutschland: 8,70 Prozent im August 2026 – höchster Wert seit 2003","datePublished":"2026-10-21","dateModified":"2026-10-21","inLanguage":"de-DE","author":{"@type":"Person","name":"Matthias Bühlmann – KI-Redaktion"},"publisher":{"@type":"Organization","name":"STEUERRATSCHLAG.eu","url":"https://www.steuerratschlag.eu"},"about":"Zinsen für Konsumentenkredite in Deutschland"},{"@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Warum steht in meinem Angebot ein anderer Zins als 8,70 Prozent?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die 8,70 Prozent sind ein Durchschnitt aller neuen Konsumkredite im August 2026 ohne Nebenkosten. Dein Angebot hängt von Bonität, Betrag, Laufzeit und Bank ab. Vergleiche den effektiven Jahreszins deines Angebots am ehesten mit dem Durchschnitt von 8,99 Prozent, der Kosten einschließt."}},{"@type":"Question","name":"Gilt das neue Kreditrecht auch für meinen laufenden Kredit?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Grundsätzlich nein: Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, bleibt es beim bisherigen Recht. Für bestehende unbefristete Verträge gelten einzelne neue Vorschriften."}},{"@type":"Question","name":"Kann ich einen teuren Kredit vorzeitig ablösen?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja, jederzeit ganz oder teilweise (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf bei festem Sollzins eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei Allgemein-Verbraucherdarlehen höchstens 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des vorzeitig gezahlten Betrags (§ 502 BGB)."}}]}]}</script></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/ratenkredite-in-deutschland-870-prozent-im-august-2026-hoechster-wert-seit-2003/">Ratenkredite in Deutschland: 8,70 Prozent im August 2026 – höchster Wert seit 2003</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:08:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzagent]]></category>
		<category><![CDATA[Geldwäsche]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die BaFin warnt vor Homeoffice-Stellen, bei denen Bewerber/-innen fremdes Geld über ihr Konto leiten sollen. Was nach § 261 StGB droht und woran du die Masche erkennst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/">BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die deutsche Finanzaufsicht warnt vor angeblichen Bürostellen, bei denen Bewerber/-innen fremde Zahlungen über ihr privates Girokonto schleusen sollen. Was hinter der Masche steckt, was rechtlich droht und woran du solche Angebote erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Oktober 2026 vor Stellenangeboten unter den Namen „KBG Beratung“ und „KBG Pro“ gewarnt. Die gleichnamige KBG Pro GmbH in Stuttgart hat laut BaFin nichts damit zu tun.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die angebliche Arbeit: Zahlungen Dritter auf dem eigenen Konto annehmen und weiterleiten oder in Kryptowerte tauschen. Das Geld stammt nach Einschätzung der BaFin vermutlich aus Betrug.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer leichtfertig nicht erkennt, dass Geld aus einer Straftat stammt, riskiert nach § 261 Abs. 6 Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Die Warnung betrifft Deutschland. Ob im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte.</p>
</aside>
<p class="lead">Arbeiten von zu Hause, keine Vorkenntnisse nötig, ordentliche Bezahlung: So klingen viele Stellenanzeigen, hinter denen keine echte Arbeit steckt. Das eigentliche Arbeitsmittel ist dein Girokonto, über das fremdes Geld laufen soll. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag erneut vor einem solchen Angebot gewarnt. Aus dem vermeintlichen Nebenverdienst können ein Strafverfahren, ein gesperrtes Konto und Rückforderungen der Geschädigten werden.</p>
<h2>Was die BaFin konkret beanstandet</h2>
<p>In ihrer <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_20_kbg_beratung.html">Verbrauchermitteilung vom 20. Oktober 2026</a> nennt die BaFin die Website kbg-beratung(.)de und Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“. Website und Arbeitsverträge erwecken nach Angaben der Behörde den Eindruck, die KBG Pro GmbH aus Stuttgart stehe dahinter. Das ist laut BaFin nicht der Fall: Die GmbH betreibt die Website nicht und bietet die Stellen nicht an. Die unbekannten Betreiber stehen im Verdacht, ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen.</p>
<p>Die Behörde stützt die Warnung auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__8.html">§ 8 Abs. 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG)</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/__10.html">§ 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG)</a>. Beide erlauben ihr, schon bei einem begründeten Verdacht unerlaubter Geschäfte öffentlich zu warnen. Früher hieß dieselbe Tätigkeit laut BaFin oft „Treuhandassistent/in“.</p>
<p>Schon am 19. Oktober hatte die BaFin vor einem <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">erfundenen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“</a> gewarnt, bei dem Unbekannte Bankdaten und teils Vorauszahlungen verlangen, sowie vor <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">gefälschten E-Mails in ihrem Namen</a>. Förderprogramme für Mieten bietet die Behörde nicht an.</p>
<h2>Warum das Weiterleiten strafbar sein kann</h2>
<p>Geldwäsche ist in Deutschland in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Strafgesetzbuch (StGB)</a> geregelt. Strafbar ist unter anderem, wer Geld aus einer rechtswidrigen Tat annimmt, überträgt oder umtauscht. Entscheidend für Jobs dieser Art ist Absatz 6: Er erfasst auch, wer leichtfertig nicht erkennt, woher das Geld stammt. Leichtfertig heißt vereinfacht: Die kriminelle Herkunft hätte sich aufdrängen müssen.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Fallgruppe (Deutschland)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Strafrahmen</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Rechtsgrundlage</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Leichtfertig nicht erkannt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">bis 2 Jahre oder Geldstrafe</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 6 StGB</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Vorsätzliche Geldwäsche, etwa Annehmen, Übertragen oder Umtauschen von Geld aus einer rechtswidrigen Tat</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">bis 5 Jahre oder Geldstrafe</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 1 StGB</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Besonders schwerer Fall, in der Regel gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">6 Monate bis 10 Jahre</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 261 Abs. 5 StGB</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 Strafgesetzbuch</a> (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 21. Oktober 2026. Gesetzliche Strafrahmen; welche Fallgruppe vorliegt und welche Strafe angemessen ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht im Einzelfall.</p>
<p>Die <a href="https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400441.php">Polizei Berlin</a> schreibt in ihrem Präventionshinweis, ein sogenannter Finanzagent mache sich „durch sein Handeln in der Regel der Geldwäsche strafbar“. Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> nennt zusätzlich mögliche Beihilfe zum Betrug. Und laut Polizei sperrt die Bank das Konto in der Regel nach der ersten betrügerischen Überweisung.</p>
<h2>Rechenbeispiel: Provision gegen Risiko</h2>
<p>Laut Polizei Berlin werden für solche Tätigkeiten Provisionen von bis zu 10 Prozent der Überweisungssumme versprochen. Die folgende Modellrechnung legt die Annahmen offen: Auf deinem Konto gehen 3.000 Euro ein, du leitest sie weiter und behältst die zugesagten 10 Prozent.</p>
<figure style="margin: 18px 0 20px;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Finanzagent-Modellrechnung.png" alt="Balkendiagramm: Modellrechnung mit 3.000 Euro Zahlungseingang – 300 Euro versprochene Provision gegenüber bis zu 3.000 Euro möglicher Rückforderung der Geschädigten" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose: Provision von 10 Prozent auf eine Überweisung von 3.000 Euro. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu; Provisionshöhe „bis zu 10 %“ laut <a href="https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400441.php">Polizei Berlin</a>, Rückzahlungsrisiko laut <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> (Stand 21. Oktober 2026).</figcaption></figure>
<p>Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Betroffene verpflichtet werden, das Geld an die Geschädigten zurückzuzahlen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab; das strafrechtliche Risiko kommt hinzu.</p>
<h2>Woran du solche Angebote erkennst</h2>
<p>Die Verbraucherzentrale und die Polizei Berlin nennen typische Warnzeichen:</p>
<ul>
<li>hohe Vergütung für eine einfache Tätigkeit ohne Vorerfahrung,</li>
<li>Zusage ohne Vorstellungsgespräch, Kontakt nur per Telefon, E-Mail oder Messenger, oft mit einem Arbeitgeber im Ausland,</li>
<li>frühe Fragen nach Kontodaten, Ausweiskopie oder einem Video- oder Post-Ident-Verfahren,</li>
<li>fehlendes Impressum oder angebliche Bestätigungen, Treuhandkonten seien bei der BaFin registriert,</li>
<li>eine Aufgabe, die im Kern daraus besteht, Geld anzunehmen und weiterzuleiten oder dafür Kryptowerte zu kaufen.</li>
</ul>
<p>Ob ein Unternehmen in Deutschland Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten darf, lässt sich in der <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank der BaFin</a> nachsehen.</p>
<h2>Was tun, wenn schon Geld eingegangen ist?</h2>
<p>Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall, sofort die eigene Bank zu informieren, den Fall der Polizei zu melden und unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Die Polizei Berlin empfiehlt, bereits eingegangenes Geld nicht weiterzuleiten und sich umgehend bei der Polizei zu melden. Fragen zu Anbietern beantwortet das <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/verbrauchertelefon/verbrauchertelefon_node.html">Verbrauchertelefon der BaFin</a>.</p>
<h2>Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin</h2>
<p><strong>Wofür:</strong> Die <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank</a> zeigt, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht hat. <strong>Betreiber:</strong> staatlich, die BaFin. <strong>Wovon lebt sie: Die BaFin finanziert sich aus Gebühren und einer Umlage, die beaufsichtigte Unternehmen wie Banken und Versicherer zahlen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__16.html">§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</a>); für Nutzer/-innen ist die Abfrage kostenlos.</strong> <strong>Seit wann:</strong> Ein Startdatum der Datenbank nennt die BaFin auf den von uns geprüften Seiten nicht. <strong>Alternativen:</strong> Das <a href="https://www.handelsregister.de/">gemeinsame Registerportal der Länder</a> zeigt, ob eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, nicht aber, ob sie eine Erlaubnis hat. Ergänzend hilft die <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/warnmeldungen/warnmeldungen_node.html">Warnliste der BaFin</a>.</p>
<p><strong>Redaktionsurteil:</strong> <span style="color: #0f5c43; font-size: 18px; letter-spacing: 2px;">★★★★</span><span style="color: #c9d3cd; font-size: 18px; letter-spacing: 2px;">★</span> (4 von 5). Amtlich, kostenlos und die direkteste Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat. Einen Stern ziehen wir ab, weil ein Treffer allein keine Sicherheit gibt: Kriminelle nutzen wie im Fall „KBG Pro“ die Namen echter Unternehmen. Website-Adresse und Kontaktwege deshalb immer mit dem echten Unternehmen abgleichen. Kriterien: Trägerschaft, Kosten, Aussagekraft, Verständlichkeit.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die Masche lebt davon, dass sie wie ein gewöhnlicher Bürojob aussieht. Der Kern bleibt aber immer gleich: Fremdes Geld läuft über dein Konto. Dafür gibt es keinen seriösen Grund, und das Risiko trägst vor allem du, nicht die Unbekannten hinter dem Angebot. Die Warnung vom 20. Oktober ist ein guter Anlass, auch Bekannte auf der Jobsuche auf die Warnzeichen hinzuweisen.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Aktuelle Warnungen sammelt die BaFin in ihren <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/warnmeldungen/warnmeldungen_node.html">Warnmeldungen</a>, Schutztipps unter <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/finanzbetrug-erkennen_node.html">Finanzbetrug erkennen</a>. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, zeigt die <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">BaFin-Unternehmensdatenbank</a>. Den Gesetzestext zur Geldwäsche findest du unter <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html">§ 261 StGB</a>. Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048">Verbraucherzentrale</a> erklärt die Masche mit Jobangeboten für Finanztransfers. Betrugsszenarien im Zahlungsverkehr zeigt die Kampagne <a href="https://www.phishen-impossible.de/">phishen-impossible.de</a>, die die BaFin unterstützt.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Ich wusste nicht, dass das Geld aus Betrug stammt. Bin ich trotzdem dran?</strong><br />
Möglicherweise. § 261 Abs. 6 StGB stellt auch leichtfertiges Nichterkennen unter Strafe, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht. Hol dir in dieser Lage anwaltlichen Rat.</p>
<p><strong>Woran erkenne ich echte Post der BaFin?</strong><br />
Laut BaFin nutzt sie nur E-Mail-Adressen mit der Endung @bafin.de, mit Ausnahme ihres Newsletters, und schreibt Privatpersonen nicht unaufgefordert per E-Mail an. Förderprogramme für Mieten oder den Wohnungsmarkt bietet sie nicht an.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-homeoffice-job-wer-fremdes-geld-weiterleitet-riskiert-ein-geldwaesche-verfahren/">BaFin warnt vor Homeoffice-Job: Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>BaFin warnt vor Fake-Mails und erfundenem „Förderprogramm 4a“ für Mietzahlungen (19.10.2026)</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-mails-und-erfundenem-foerderprogramm-4a-fuer-mietzahlungen-19-10-2026/</link>
					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-mails-und-erfundenem-foerderprogramm-4a-fuer-mietzahlungen-19-10-2026/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:08:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Fake-Mails]]></category>
		<category><![CDATA[Förderprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Phishing]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=59997</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 19. Oktober 2026 warnte die BaFin vor Fake-Mails in ihrem Namen und einem erfundenen Förderprogramm für Mietzahlungen. Woran du Betrug erkennst und was die Behörde rät.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-mails-und-erfundenem-foerderprogramm-4a-fuer-mietzahlungen-19-10-2026/">BaFin warnt vor Fake-Mails und erfundenem „Förderprogramm 4a“ für Mietzahlungen (19.10.2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Finanzaufsicht BaFin hat am 19. Oktober 2026 gleich zwei Betrugsmaschen in ihrem Namen öffentlich gemacht: Fake-Mails und ein erfundenes Förderprogramm für Mietzahlungen. So prüfst du Absender und Angebote. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Unbekannte verschicken im Namen der BaFin E-Mails, in denen Empfänger/-innen antworten, einen Link öffnen oder etwas unterschreiben sollen. Echte BaFin-Mails kommen nur von „@bafin.de“.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Das angebliche „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ ist laut BaFin ein Fake: Die Behörde bietet keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt an.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Wer persönliche Daten, Bankverbindung oder Vorauszahlungen abfragt, handelt nicht für die BaFin. Die Behörde empfiehlt, nicht zu reagieren und Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.</li>
</ul>
</aside>
<p class="lead">Eine Behörde, die Mieten fördert und dafür nur schnell die Bankverbindung braucht: Das klingt nach Entlastung, ist aber ein Köder. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutschlands staatliche Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen, hat am 19. Oktober 2026 zwei Verbrauchermitteilungen veröffentlicht, die sich ergänzen: Die eine warnt vor <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">Fake-Mails im Namen der BaFin</a>, die andere vor einem <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">angeblichen Förderprogramm für den Wohnungsmarkt</a>. Dieser Beitrag ordnet beides ein und zeigt, woran du echte von falschen Nachrichten unterscheidest.</p>
<h2>Was die BaFin am 19. Oktober 2026 mitgeteilt hat</h2>
<p>Nach Angaben der BaFin schreiben Unbekannte Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen E-Mails unter dem Namen der Behörde. Die Empfänger sollen auf die Mail antworten, einen Link öffnen oder ein Dokument unterschreiben. Die Mitteilung nennt weder den Wortlaut der Mails noch Zahlen zu Betroffenen; auch das Ausmaß lässt sich daraus nicht ablesen.</p>
<p>In der zweiten Mitteilung geht es um ein „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“. Laut BaFin ist das ein Fake. Die Betrügerinnen und Betrüger wollen demnach persönliche Daten und die Bankverbindung erfahren, teilweise verlangen sie zusätzlich Vorauszahlungen. Einen konkreten Absender oder Kommunikationskanal nennt die Behörde nicht. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem Überweisungen und Lastschriften in Euro abgewickelt werden.</p>
<h2>Echt oder Fake: Der Vergleich in fünf Punkten</h2>
<p>Die BaFin beschreibt auf ihrer Seite <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/betrug-namen-bafin/betrug-mit-namen-bafin.html">„Betrug mit dem Namen der BaFin“</a>, woran sich Fälschungen erkennen lassen. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Merkmal</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">So handelt die BaFin</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Warnsignal</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;"><strong>Absenderadresse</strong></td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Endet auf „@bafin.de“; einzige Ausnahme ist der BaFin-Newsletter (BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Andere Endung oder fremde Domain</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;"><strong>Kontaktaufnahme</strong></td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Meldet sich nicht unaufgefordert per E-Mail bei Privatpersonen und beauftragt auch keine Dritten</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Unerwartete Mail oder Nachricht im Namen der Behörde</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;"><strong>Aufforderung</strong></td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Keine Zahlung auf „BaFin-Konten“, auch nicht für Identitätsprüfung, Kontobestätigung oder Beratung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Antworten, Link öffnen, Dokument unterschreiben, Bankdaten oder Vorauszahlung</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;"><strong>Förderung</strong></td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">„Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;"><strong>Standorte</strong></td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Nur Bonn und Frankfurt am Main</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Andere Adressen oder Standorte</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 13px; color: #667180; margin: 6px 0 18px;">Quelle: BaFin, <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_fake-mails_im_namen_der_bafin.html">Verbrauchermitteilung vom 19. Oktober 2026</a>, <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2026/meldung_2026_10_19_bafin_warnt_vor_angeblichem_foerderprogramm.html">Verbrauchermitteilung vom 19. Oktober 2026 zum Förderprogramm</a> und <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/betrug-namen-bafin/betrug-mit-namen-bafin.html">Betrug mit dem Namen der BaFin</a>.</p>
<p>Wichtig ist vor allem die Absenderadresse. Sie lässt sich fälschen („Spoofing“), deshalb reicht ein Blick auf den angezeigten Namen nicht. Die BaFin weist ausdrücklich auf gefälschte Absenderadressen hin. Entscheidend bleibt das Verhalten der Behörde: Sie meldet sich nach eigenen Angaben nur in Ausnahmefällen von sich aus.</p>
<h2>Was du tun kannst, wenn so eine Nachricht kommt</h2>
<p>Die BaFin empfiehlt, auf solche Kontaktversuche nicht zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bei Unsicherheit kannst du das kostenfreie Verbrauchertelefon der Behörde unter 0800 2 100 500 nutzen. Praktisch heißt das: Keinen Link und keinen Anhang öffnen, nichts unterschreiben, keine Daten und keine Zahlung. Wenn du eine Förderung oder Leistung prüfen willst, rufst du die zuständige Stelle über ihre eigene Internetadresse auf, nicht über die Mail. Allgemeine Hinweise zu Betrugsmaschen bietet auch die <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/">Polizeiliche Kriminalprävention</a>.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die beiden Meldungen zeigen ein bekanntes Muster: Betrüger leihen sich den Namen einer Behörde, weil Verbraucher/-innen ihr vertrauen. Das Versprechen einer „Sonderförderung“ senkt zusätzlich die Hemmschwelle, Daten preiszugeben. Eine Aufsichtsbehörde ist weder Zahlstelle für Mieten noch Anlaufstelle für Rückholaktionen. Wer das weiß, erkennt viele Fälschungen schon am Inhalt – noch bevor er auf die Absenderzeile schaut. Diese Einordnung ist keine Rechts- oder Finanzberatung.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 18px 22px 6px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 10px;">Deutschland: amtliche Anlaufstellen</p>
<ul style="margin: 0 0 12px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;"><a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">BaFin: News und Warnungen</a> – aktuelle Verbrauchermitteilungen und Warnmeldungen der deutschen Finanzaufsicht.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;"><a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/themen-finanzprodukte/finanzbetrug-erkennen/finanzbetrug-erkennen_node.html">BaFin: Finanzbetrug erkennen</a> – Überblick über Betrugsmaschen, auch mit dem Namen der Behörde.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;"><a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html">Wohngeld (Bundesbauministerium)</a> – Rechtsanspruch für Haushalte mit geringem Einkommen; der Antrag geht an die zuständige örtliche Behörde.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;"><a style="color: #0f5c43;" href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/">KfW: Förderung für Privatpersonen</a> – echte Förderprodukte für Neubau, Immobilien, Gründung und Bildung samt Produktfinder.</li>
</ul>
</aside>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<details style="border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 10px; padding: 10px 14px; margin: 0 0 8px; background: #fff;">
<summary style="cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0b3d2e;">Ich habe auf einen Link geklickt oder Daten eingegeben – was jetzt?</summary>
<p style="margin: 8px 0 2px;">Die Mitteilungen der BaFin enthalten dazu keine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Die Behörde rät, auf solche Kontaktversuche nicht zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bei Unsicherheit steht das kostenfreie BaFin-Verbrauchertelefon (0800 2 100 500) bereit. Hast du Bankdaten weitergegeben, sprich zusätzlich mit deiner Bank.</p>
</details>
<details style="border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 10px; padding: 10px 14px; margin: 0 0 8px; background: #fff;">
<summary style="cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0b3d2e;">Kann die BaFin mir tatsächlich Geld zurückholen?</summary>
<p style="margin: 8px 0 2px;">Nein. Nach eigenen Angaben holt die BaFin kein verlorenes Geld zurück, erhebt keine Gebühren für private Finanztransaktionen und vergibt keine Lizenzen an Makler oder Händler. Wer das behauptet, handelt laut BaFin höchstwahrscheinlich betrügerisch.</p>
</details>
<details style="border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 10px; padding: 10px 14px; margin: 0 0 8px; background: #fff;">
<summary style="cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0b3d2e;">Ist solcher Betrug strafbar?</summary>
<p style="margin: 8px 0 2px;">Ja. Betrug nach <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html">§ 263 des Strafgesetzbuchs</a> wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
</details>
<details style="border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 10px; padding: 10px 14px; margin: 0 0 8px; background: #fff;">
<summary style="cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0b3d2e;">Woher weiß ich, ob ein Angebot wirklich Wohnförderung ist?</summary>
<p style="margin: 8px 0 2px;">Echte Leistungen laufen über benannte Stellen: Wohngeld beantragst du bei der zuständigen örtlichen Behörde, Förderprodukte für Bauen, Immobilien und Bildung findest du bei der KfW. Beides kannst du selbst über die offiziellen Seiten ansteuern, ohne einen Link aus einer Mail zu nutzen.</p>
</details>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bafin-warnt-vor-fake-mails-und-erfundenem-foerderprogramm-4a-fuer-mietzahlungen-19-10-2026/">BaFin warnt vor Fake-Mails und erfundenem „Förderprogramm 4a“ für Mietzahlungen (19.10.2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<item>
		<title>Neues Kreditrecht in Österreich ab 20.11.: 30 Tage Vorwarnung und 12 Raten beim Kontorahmen</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neues-kreditrecht-in-oesterreich-ab-20-11-30-tage-vorwarnung-und-12-raten-beim-kontorahmen/</link>
					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neues-kreditrecht-in-oesterreich-ab-20-11-30-tage-vorwarnung-und-12-raten-beim-kontorahmen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:07:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Buy now pay later]]></category>
		<category><![CDATA[Konsumentenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Überziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherkredit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=60011</guid>

					<description><![CDATA[<p>Österreichs Verbraucherkreditgesetz 2026 gilt ab 20. November: Schutz bei gekürztem Kontorahmen, Kredite unter 200 Euro und viele „Später zahlen“-Angebote werden erfasst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neues-kreditrecht-in-oesterreich-ab-20-11-30-tage-vorwarnung-und-12-raten-beim-kontorahmen/">Neues Kreditrecht in Österreich ab 20.11.: 30 Tage Vorwarnung und 12 Raten beim Kontorahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p style="font-size: 19px; line-height: 1.5; margin: 0 0 18px;"><strong>Ab 20. November 2026 gilt in Österreich ein neues Gesetz für Konsumkredite, Kontorahmen und „Jetzt kaufen, später zahlen“. Was sich für bestehende Konten ändert, wo die Ausnahmen liegen und was eine Kürzung des Rahmens im Monat kostet. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Das österreichische Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Es gilt ab 20. November 2026 für neue Verträge – einzelne Regeln auch für bestehende, unbefristete Kontorahmen.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Kürzt oder streicht die Bank einen vereinbarten Kontorahmen, muss sie mindestens 30 Tage vorher informieren und vor einer Exekution eine Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten zum bisherigen Sollzinssatz anbieten – ohne Zusatzkosten.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die bisherige Untergrenze von 200 Euro fällt, auch zinsfreie Kredite und viele „Buy now, pay later“-Angebote werden erfasst. Eine Zinsobergrenze enthält das Gesetz nicht.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Verbraucher/-innen in Österreich. Wohnkredite mit Hypothek fallen nicht unter dieses Gesetz.</p>
</aside>
<p>Die folgende Übersicht zeigt, welche Regel wo steht und ob sie auch für dein bestehendes Konto gilt. Alle Paragrafenangaben beziehen sich auf den Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes.</p>
<p class="lead">Wer in Österreich mit dem Konto ins Minus rutscht, beim Onlinekauf „später zahlen“ anklickt oder einen kleinen Konsumkredit aufnimmt, bekommt ab 20. November 2026 neue Rechte. Dann tritt das <a href="https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_I_36/BGBLA_2026_I_36.html">Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 36/2026)</a> in Kraft, kundgemacht am 10. Juni 2026. Es setzt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 um und ersetzt das bisherige Verbraucherkreditgesetz aus dem Jahr 2010. Für Kontoinhaber/-innen ist vor allem eine Regel greifbar: Wird der Kontorahmen gekürzt, darf die Bank nicht mehr von heute auf morgen den gesamten Minusbetrag fällig stellen.</p>
<h2>Was ist beschlossen – und ab wann gilt es?</h2>
<p>Der österreichische Nationalrat hat das Paket am 21. Mai 2026 mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, wie die <a href="https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0451">Parlamentskorrespondenz Nr. 451</a> festhält. Der Bundesrat hat es am 3. Juni 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS passieren lassen, die FPÖ stimmte dort dagegen (<a href="https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0512">Parlamentskorrespondenz Nr. 512</a>). FPÖ und Grüne kritisierten im Nationalrat unter anderem, dass keine Zinsobergrenze vorgesehen ist.</p>
<p>Rechtsstand: geltendes, kundgemachtes Gesetz mit Inkrafttreten am 20. November 2026 (§ 45 Abs. 1 VKrG 2026). Grundsätzlich gilt es nur für Kreditverträge, die <strong>nach dem 19. November 2026</strong> geschlossen werden. Für ältere Verträge bleibt das alte Gesetz anwendbar – mit einer wichtigen Ausnahme: Einige Bestimmungen gelten auch für <strong>unbefristete Verträge, die am 20. November 2026 noch laufen</strong>, darunter die Regeln zur Kürzung des Kontorahmens (§ 35), zu Kontoauszügen (§ 33) und zur Information über Zinsänderungen (§ 34). So steht es in § 45 Abs. 3.</p>
<h2>Kontorahmen gekürzt: 30 Tage Vorwarnung, dann zwölf Raten</h2>
<p>Das Gesetz unterscheidet zwei Arten des Minus. Die <strong>Überziehungsmöglichkeit</strong> ist der vertraglich vereinbarte Rahmen, umgangssprachlich Kontorahmen oder Dispo (§ 32). Die <strong>Überschreitung</strong> ist eine stillschweigend geduldete Überziehung über das Guthaben oder den vereinbarten Rahmen hinaus (§ 36). Für beide gelten unterschiedliche Regeln.</p>
<p>Für den vereinbarten Rahmen bestimmt § 35: Die Bank muss dich mindestens <strong>30 Tage</strong> vor dem Tag informieren, an dem eine Kürzung oder Streichung wirksam wird. Hast du den Rahmen bereits genutzt, muss sie dir vor Einleitung einer Zwangsvollstreckung – in Österreich Exekution – anbieten, den im Umfang der Kürzung tatsächlich genutzten Betrag in <strong>zwölf gleichen Monatsraten</strong> zurückzuzahlen. Und zwar ohne zusätzliche Kosten und zu dem Sollzinssatz, der für den Rahmen gilt. Früher zurückzahlen darfst du jederzeit.</p>
<p>Der Sollzinssatz ist dabei der vereinbarte Jahreszins auf den genutzten Betrag. Er ist nicht dasselbe wie der effektive Jahreszins, der zusätzlich alle weiteren Kreditkosten einrechnet.</p>
<h3>Rechenbeispiel: 2.400 Euro Minus, Rahmen gestrichen</h3>
<p>Annahmen, offen gelegt: Der Rahmen wird vollständig gestrichen, genutzt sind 2.400 Euro. Gerechnet wird mit gleichbleibenden Monatsraten (Annuität) und monatlicher Verzinsung mit einem Zwölftel des Jahreszinses. Wie deine Bank die Raten technisch genau ermittelt, legt das Gesetz nicht fest; die Werte sind daher eine Modellrechnung. Als Zinssätze dienen zum Vergleich der Durchschnitt der Europäischen Zentralbank (EZB) für Überziehungen und revolvierende Kredite an Haushalte in Österreich im August 2026 (5,03 Prozent) und ein frei gewählter höherer Satz von 10 Prozent. Dein tatsächlicher Satz steht in deinem Kontovertrag oder Kontoauszug.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 15px; min-width: 520px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Modellfall</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Sollzins p. a.</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Monatsrate</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Zinsen in 12 Monaten</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">2.400 Euro, EZB-Durchschnitt</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">5,03 %</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">205,49 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">65,89 €</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">2.400 Euro, Annahme</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">10,00 %</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">211,00 €</td>
<td style="text-align: right; padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">131,98 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Berechnung: steuerratschlag.eu, Modellrechnung ohne Gewähr. Zinsannahme 5,03 %: <a href="https://www.ecb.europa.eu/stats/financial_markets_and_interest_rates/bank_interest_rates/mfi_interest_rates/html/index.en.html">EZB, MFI-Zinsstatistik</a>, Österreich, August 2026, abgerufen am 21.10.2026.</p>
<p>Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt bei rund 66 Euro Zinsen im Jahr. Entscheidender ist meist die Liquidität: Statt 2.400 Euro auf einmal stehen rund 205 bis 211 Euro im Monat an.</p>
<section style="background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 20px 22px; margin: 22px 0;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Rechner Österreich: Ratenangebot nach § 35 VKrG 2026</p>
<p style="font-size: 14px; line-height: 1.5; margin: 0 0 12px;">Wofür: Du willst wissen, welche Monatsrate auf dich zukommt, wenn deine Bank in Österreich einen genutzten Kontorahmen kürzt oder streicht und dir die gesetzliche Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten anbietet. Kein amtliches Formular; der Rechner ersetzt nicht das Angebot deiner Bank. Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srBetrag">Genutzter Betrag im Umfang der Kürzung (Euro)</label><input id="srBetrag" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" type="text" value="2400" /></p>
<p style="margin: 0 0 12px;"><label style="display: block; font-weight: 600; font-size: 14px;" for="srZins">Sollzinssatz deines Kontorahmens (Prozent pro Jahr)</label><input id="srZins" style="width: 100%; max-width: 260px; padding: 8px 10px; border: 2px solid #0f5c43; border-radius: 8px; font-size: 16px;" type="text" value="5,03" /></p>
<p style="margin: 0 0 12px;"><button id="srRechnen" style="background: #0f5c43; color: #fff; border: 0; border-radius: 10px; padding: 10px 20px; font-size: 16px; font-weight: bold; cursor: pointer;" type="button">Berechnen</button></p>
<p id="srErgebnis" style="font-size: 16px; font-weight: 600; color: #0b3d2e; margin: 0 0 10px;"> </p>
<div style="overflow-x: auto;">
<table id="srPlan" style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 14px; min-width: 420px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 8px 10px;">Monat</th>
<th style="text-align: right; padding: 8px 10px;">Rate</th>
<th style="text-align: right; padding: 8px 10px;">davon Zinsen</th>
<th style="text-align: right; padding: 8px 10px;">Restbetrag</th>
</tr>
</thead>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 10px 0 0;">Rechenweg: Monatszins = Jahreszins ÷ 12; Rate = Betrag × Monatszins ÷ (1 − (1 + Monatszins) hoch −12). Bei 0 Prozent: Betrag ÷ 12. Banken können anders runden oder taggenau rechnen. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Finanzberatung.</p>
</section>
<p><script>
(function(){
  function zahl(id){ return parseFloat(String(document.getElementById(id).value).replace(/\.(?=\d{3}(\D|$))/g,'').replace(',','.')); }
  function eur(v){ return v.toLocaleString('de-AT',{minimumFractionDigits:2,maximumFractionDigits:2}) + ' €'; }
  function rechne(){
    var b = zahl('srBetrag'), z = zahl('srZins');
    var out = document.getElementById('srErgebnis');
    var body = document.getElementById('srPlan').tBodies[0];
    while (body.rows.length) { body.deleteRow(0); }
    if (isNaN(b) || isNaN(z) || b === 0 || Math.min(b, z, 0) !== 0) { out.textContent = 'Bitte einen Betrag und einen Zinssatz ab 0 eingeben.'; return; }
    var i = z / 100 / 12;
    var rate = (i === 0) ? b / 12 : b * i / (1 - Math.pow(1 + i, -12));
    var rest = b, zinsen = 0;
    Array.from({length: 12}).forEach(function(_, k){
      var zi = rest * i; var tilg = rate - zi; rest = Math.max(0, rest - tilg); zinsen += zi;
      var r = body.insertRow(); r.style.background = (k % 2) ? '#f5f7f8' : '#ffffff';
      var c0 = r.insertCell(); c0.textContent = String(k + 1); c0.style.padding = '6px 10px';
      [rate, zi, rest].forEach(function(v){ var c = r.insertCell(); c.textContent = eur(v); c.style.textAlign = 'right'; c.style.padding = '6px 10px'; });
    });
    out.textContent = 'Monatsrate: ' + eur(rate) + ' · Zinsen in 12 Monaten: ' + eur(zinsen) + ' · Gesamt: ' + eur(rate * 12);
  }
  document.getElementById('srRechnen').addEventListener('click', rechne);
})();
</script></p>
<p>Für die nur geduldete Überschreitung gelten eigene Regeln: Dauert eine erhebliche Überschreitung länger als einen Monat, muss die Bank dich unverzüglich auf Papier oder einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger informieren – über den Betrag, den Sollzinssatz und etwaige Entgelte oder Vertragsstrafen (§ 37 Abs. 2).</p>
<h2>„Später zahlen“ und Kleinstkredite: was neu erfasst ist</h2>
<p>Das bisherige Gesetz griff erst ab einem Kreditbetrag von 200 Euro. Diese Untergrenze fällt weg; auch zinsfreie Kredite werden erfasst, und Zahlungsaufschübe wie „Buy now, pay later“ fallen grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht, auch wenn sie kurz oder kostenlos sind. So beschreibt es die <a href="https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0451">Parlamentskorrespondenz</a>.</p>
<p>Ausnahmen bleiben (§ 39 Abs. 2): Gibt ein Händler selbst – ohne dritten Kreditgeber – eine Zahlungsfrist, ist das weiter kein Verbraucherkredit, wenn der Preis zins- und gebührenfrei ist und binnen 50 Tagen nach Lieferung bezahlt werden muss. Für große Händler, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind und online an Verbraucher/-innen verkaufen, ist die Ausnahme enger: Kein Dritter darf den Zahlungsanspruch erwerben, und gezahlt werden muss binnen 14 Tagen. Ebenfalls ausgenommen sind Debitkarten mit Zahlungsaufschub von Banken oder Zahlungsinstituten, wenn binnen 40 Tagen zurückzuzahlen ist, keine Zinsen und nur geringe Gebühren anfallen.</p>
<p>Wird ein Zahlungsaufschub für eine bestimmte Ware beworben, muss die Werbung zusätzlich den Barzahlungspreis und etwaige Anzahlungen nennen (§ 40 Abs. 1). Jede Kreditwerbung braucht künftig einen klaren Warnhinweis wie „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ (§ 8 Abs. 1).</p>
<h2>Bonitätsprüfung, Häkchen, Rücktritt</h2>
<p>Vor jedem Kreditvertrag muss der Kreditgeber deine Kreditwürdigkeit „eingehend“ prüfen, und zwar anhand von Informationen über Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände (§ 17). Daten aus sozialen Netzwerken gelten dabei ausdrücklich nicht als zulässige externe Quelle. Fällt die Prüfung negativ aus, gilt laut Parlamentskorrespondenz ein Kreditvergabeverbot.</p>
<p>Ein bereits gesetztes Häkchen ist keine Zustimmung: Werden Kredit oder Zusatzprodukte über voreingestellte Optionen angeboten, liegt keine Zustimmung vor (§ 15 Abs. 1). Vom Kreditvertrag kannst du weiterhin binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Hast du die vorgeschriebenen Vertragsinformationen nicht erhalten, endet die Frist neu spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss – sofern du über das Rücktrittsrecht belehrt wurdest (§ 25 Abs. 2).</p>
<h2>Wenn die Raten nicht mehr gehen</h2>
<p>Kreditgeber müssen vor einer Exekution „angemessene Nachsicht“ walten lassen (§ 31). Das Gesetz nennt Beispiele: Laufzeitverlängerung, Zahlungsaufschub, niedrigerer Sollzinssatz, Teilerlass oder Umschuldung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme gibt das nicht, und wiederholt anbieten müssen Banken sie nur in begründeten Fällen. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, muss außerdem an eine leicht zugängliche Schuldenberatung verwiesen werden (§ 31 Abs. 4).</p>
<figure style="margin: 22px 0;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Kreditzinsen-Oesterreich.jpg" alt="Balkendiagramm: Durchschnittliche Zinssätze für Konsumkredite und für Überziehungen privater Haushalte in Österreich von August 2025 bis August 2026" />
<figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Konsumkredite verteuerten sich in Österreich im Durchschnitt von 7,84 auf 8,64 Prozent; Überziehungen und revolvierende Kredite lagen im August 2026 bei 5,03 Prozent. Durchschnittswerte über alle Banken, kein Einzelangebot. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut <a href="https://www.ecb.europa.eu/stats/financial_markets_and_interest_rates/bank_interest_rates/mfi_interest_rates/html/index.en.html">EZB-Zinsstatistik</a> (Stand: Abruf 21.10.2026).</figcaption>
</figure>
<p>Die Zahlen zeigen, warum die neuen Schutzregeln für Konsumkredite wichtig sind: Der Durchschnittszins im Neugeschäft ist binnen eines Jahres gestiegen, und eine gesetzliche Obergrenze gibt es auch künftig nicht. Wer vergleicht, sollte auf den effektiven Jahreszins achten, nicht nur auf den Sollzins.</p>
<h2>Was gilt ab 20. November 2026? Die Übersicht</h2>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 15px; min-width: 560px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Regel</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Fundstelle</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Auch für laufende Verträge?</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">30 Tage Vorwarnung und 12-Raten-Angebot bei gekürztem Kontorahmen</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 35</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Ja, bei unbefristeten Verträgen</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Information bei Änderung des Sollzinssatzes</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§§ 24, 34</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Ja, bei unbefristeten Verträgen</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Information bei erheblicher Überschreitung über einen Monat</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 37 Abs. 2</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Ja, bei unbefristeten Verträgen</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Kredite unter 200 Euro und zinsfreie Kredite erfasst</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 6, § 39</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Nein, nur neue Verträge</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Warnhinweis in der Kreditwerbung</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 8</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Ab 20. November 2026</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Rücktritt längstens 12 Monate und 14 Tage bei fehlenden Infos</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 25</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Nein, nur neue Verträge</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Nachsicht vor Exekution, Verweis auf Schuldenberatung</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">§ 31</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Nein, nur neue Verträge</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: <a href="https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/36">BGBl. I Nr. 36/2026</a>, Art. 2 (VKrG 2026), Übergangsregel § 45 Abs. 2 und 3. Stand: 21.10.2026.</p>
<p>Die Spalte „Auch für laufende Verträge?“ folgt § 45 Abs. 3; wo dort keine Erstreckung genannt ist, bleibt für Altverträge das bisherige Recht maßgeblich.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die greifbarste Neuerung für bestehende Konten ist der Schutz bei einem gekürzten Kontorahmen: Vorwarnung und ein gesetzliches Ratenangebot statt sofortiger Gesamtfälligkeit. Wer regelmäßig im Minus ist, sollte bis 20. November den eigenen Sollzinssatz im Kontovertrag nachsehen und mit dem Rechner prüfen, welche Monatsrate im Ernstfall anfiele. Wer „später zahlen“ nutzt, sollte künftig genauer hinschauen, ob ein Dritter als Kreditgeber dahintersteht – dann greifen die Informations- und Prüfpflichten. Billiger macht das Gesetz Kredite nicht: Eine Zinsobergrenze fehlt.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<ul>
<li>Gesetzestext: <a href="https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_I_36/BGBLA_2026_I_36.html">Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)</a></li>
<li>Beschluss im Parlament: <a href="https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0451">Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 21.05.2026</a></li>
<li>Beschwerde über eine Bank: <a href="https://www.fma.gv.at/kontakt/">österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Verbraucheranfragen und Beschwerden</a> – vorher beim Beschwerdemanagement der Bank melden</li>
<li>Hilfe bei Schulden: <a href="https://www.schuldenberatung.at/beratung/">staatlich anerkannte Schuldenberatungen in allen Bundesländern</a></li>
</ul>
<section style="background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 18px 22px; margin: 20px 0;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 10px;">Portal-Check (Redaktionsurteil)</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes:</strong> amtliche Datenbank für Bundesgesetzblätter und konsolidiertes Recht, betrieben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Wovon es lebt: <strong>staatliches Angebot, keine Werbung, kein Verkauf</strong>. Alternativen: kommerzielle Rechtsdatenbanken mit Kommentaren, meist kostenpflichtig. Urteil: ★★★★☆ (4 von 5) – verbindliche Fassung und kostenlos, für Laien aber schwer lesbar.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>FMA:</strong> österreichische Aufsichtsbehörde für Banken und Finanzdienstleister. Wovon sie lebt: <strong>öffentliche Aufsicht, kein Produktverkauf</strong>. Beschwerden nimmt sie nur mit Nachweis an, dass du dich zuerst an das Beschwerdemanagement des Unternehmens gewandt hast. Alternativen: Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation, Gerichte. Urteil: ★★★☆☆ (3 von 5) – zuständige Stelle und kostenlos, eine Beschwerde ist aber erst nach dem Weg über die Bank möglich.</p>
<p style="margin: 0;"><strong>Schuldenberatung:</strong> Netz der Schuldenberatungen in allen Bundesländern, nach eigenen Angaben seit 2008 staatlich anerkannt. Wovon sie lebt: <strong>für Ratsuchende kostenlos; die Finanzierung nennt die Übersichtsseite nicht</strong>. Alternativen: private Schuldnerhilfen, oft gegen Gebühr. Urteil: ★★★★☆ (4 von 5) – kostenlos, vor Ort und im Konkursverfahren vor Gericht vertretungsberechtigt; einen Punkt Abzug gibt es, weil die Seite die Finanzierung nicht offenlegt.</p>
</section>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3>Gilt das neue Gesetz für meinen bestehenden Kontorahmen?</h3>
<p>Teilweise. Die Regeln zur Kürzung oder Streichung des Rahmens (30 Tage Vorwarnung, zwölf Raten) gelten auch für unbefristete Verträge, die am 20. November 2026 noch laufen (§ 45 Abs. 3 VKrG 2026). Andere Neuerungen gelten nur für Verträge, die nach dem 19. November 2026 geschlossen werden.</p>
<h3>Ist jedes „Buy now, pay later“ jetzt ein Kredit?</h3>
<p>Nein. Grundsätzlich werden Zahlungsaufschübe erfasst, aber eine zins- und gebührenfreie Zahlungsfrist des Händlers selbst ohne dritten Kreditgeber bleibt ausgenommen, wenn binnen 50 Tagen – bei großen Onlinehändlern binnen 14 Tagen – zu zahlen ist (§ 39 Abs. 2).</p>
<h3>Gibt es künftig eine Höchstgrenze für Überziehungszinsen?</h3>
<p>Nein. Das Gesetz enthält keine Zinsobergrenze; das kritisierten FPÖ und Grüne im Nationalrat laut Parlamentskorrespondenz.</p>
<p><script type="application/ld+json">{"@context":"https://schema.org","@graph":[{"@type":"Article","headline":"Neues Kreditrecht in Österreich ab 20.11.: 30 Tage Vorwarnung und 12 Raten beim Kontorahmen","datePublished":"2026-10-21","dateModified":"2026-10-21","inLanguage":"de-AT","author":{"@type":"Person","name":"Matthias Bühlmann – KI-Redaktion"},"publisher":{"@type":"Organization","name":"STEUERRATSCHLAG.eu"},"about":"Verbraucherkreditgesetz 2026 Österreich"},{"@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Gilt das neue Gesetz für meinen bestehenden Kontorahmen?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Teilweise. Die Regeln zur Kürzung oder Streichung des Rahmens (30 Tage Vorwarnung, zwölf Raten) gelten auch für unbefristete Verträge, die am 20. November 2026 noch laufen (§ 45 Abs. 3 VKrG 2026). Andere Neuerungen gelten nur für Verträge, die nach dem 19. November 2026 geschlossen werden."}},{"@type":"Question","name":"Ist jedes Buy now, pay later jetzt ein Kredit?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Grundsätzlich werden Zahlungsaufschübe erfasst, aber eine zins- und gebührenfreie Zahlungsfrist des Händlers selbst ohne dritten Kreditgeber bleibt ausgenommen, wenn binnen 50 Tagen, bei großen Onlinehändlern binnen 14 Tagen, zu zahlen ist (§ 39 Abs. 2)."}},{"@type":"Question","name":"Gibt es künftig eine Höchstgrenze für Überziehungszinsen?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Das Gesetz enthält keine Zinsobergrenze."}}]}]}</script></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>

<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neues-kreditrecht-in-oesterreich-ab-20-11-30-tage-vorwarnung-und-12-raten-beim-kontorahmen/">Neues Kreditrecht in Österreich ab 20.11.: 30 Tage Vorwarnung und 12 Raten beim Kontorahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/neues-kreditrecht-in-oesterreich-ab-20-11-30-tage-vorwarnung-und-12-raten-beim-kontorahmen/feed/</wfw:commentRss>
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		<title>Bauzinsen: Bundesbank meldet 4,04 % für August, Interhyp 4,42 % Mitte Oktober</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bauzinsen-bundesbank-meldet-404-fuer-august-interhyp-442-mitte-oktober/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias Bühlmann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 21:03:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Baufinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauzinsen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauzinsen 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesbank]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsbindung Immobilienkredit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesbank meldet 4,04 Prozent Effektivzins für neue Baukredite im August, Interhyp 4,42 Prozent zur Monatsmitte. Was das bei 300.000 Euro Darlehen für die Monatsrate heißt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bauzinsen-bundesbank-meldet-404-fuer-august-interhyp-442-mitte-oktober/">Bauzinsen: Bundesbank meldet 4,04 % für August, Interhyp 4,42 % Mitte Oktober</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bundesbank meldet 4,04 Prozent Effektivzins für neue Baukredite im August, Interhyp nennt 4,42 Prozent zur Monatsmitte – was das für die Rate bedeutet. Stand: 21. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die Bundesbank meldet für August 2026 einen Effektivzins von 4,04 Prozent für neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung, nach 3,92 Prozent im Juli.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Nach Angaben des Vermittlers Interhyp lag der durchschnittliche Bauzins für zehn Jahre am 15. Oktober 2026 bei 4,42 Prozent.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Bei 300.000 Euro und 2 Prozent Tilgung steigt die Modell-Monatsrate von 1.480 Euro (3,92 Prozent) auf 1.605 Euro (4,42 Prozent).</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Die Werte gelten für Deutschland. Zinssätze verschiedener Quellen messen Unterschiedliches und sind kein Angebot.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer eine Immobilie finanziert, merkt Zinsbewegungen sofort in der Monatsrate. Die amtliche Statistik zeigt für Deutschland bis August einen Anstieg: Neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung kosteten im Schnitt 4,04 Prozent effektiv, nach 3,92 Prozent im Juli. Der Vermittler Interhyp nennt für den 15. Oktober einen durchschnittlichen Bauzins von 4,42 Prozent. Die Zahlen sind nicht identisch, weil sie Verschiedenes messen – sie zeigen aber in dieselbe Richtung. Dieser Beitrag ordnet ein, was wo gemessen wird und was das für ein Darlehen von 300.000 Euro heißt.</p>
<h2>Was die amtliche Statistik zeigt</h2>
<p>Laut der <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bundesbank.de/resource/blob/615022/f83a780ee70764cd5dd7398d28c5454c/472B63F073F071307366337C94F8C870/s510atgv-data.pdf">Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank</a> lag der Effektivzins für neu vereinbarte Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung im August 2026 bei 4,04 Prozent. Im Juli waren es 3,92 Prozent, im März mit 3,74 Prozent der bisher niedrigste Wert des Jahres. Die Bundesbank weist die Werte als vorläufig aus. Sie bilden das tatsächlich abgeschlossene Neugeschäft deutscher Banken ab und erscheinen daher mit Verzögerung: Die Oktoberzahlen kennen wir erst in den kommenden Monaten.</p>
<figure style="margin: 0 0 24px;"><img decoding="async" style="max-width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-21_Grafik_Bauzinsen.png" alt="Säulendiagramm: Effektivzins neuer Baukredite mit über 10 Jahren Zinsbindung in Deutschland, Januar bis August 2026, von 3,84 auf 4,04 Prozent" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bundesbank.de/resource/blob/615022/f83a780ee70764cd5dd7398d28c5454c/472B63F073F071307366337C94F8C870/s510atgv-data.pdf">Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank</a> (Stand: 21. Oktober 2026, vorläufige Werte).</figcaption></figure>
<h2>Was Interhyp für Mitte Oktober angibt</h2>
<p>Aktueller als die Statistik sind Angaben von Anbietern. Nach Angaben von <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.interhyp.de/zinsen/">Interhyp</a> lag der durchschnittliche Zins für zehn Jahre Sollzinsbindung zum Stichtag 15. Oktober 2026 bei 4,42 Prozent. Für Angebote vom 12. bis 18. Oktober nennt der Vermittler zudem effektive Jahreszinsen von 4,19 bis 4,56 Prozent für zehn Jahre, je nach Beleihungsauslauf. Das ist die Angabe eines Anbieters, keine amtliche Statistik, und sie bezieht sich auf Angebote, nicht auf abgeschlossene Verträge. Sollzins und effektiver Jahreszins sind verschiedene Größen: Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich Kosten wie Gebühren und ist deshalb meist etwas höher.</p>
<h2>Das Umfeld: Leitzins und Inflation</h2>
<p>Der <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.en.html">Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB)</a> liegt seit dem 16. September 2026 bei 2,50 Prozent, davor waren es seit dem 17. Juni 2,25 Prozent. Die Inflationsrate in Deutschland betrug im September 2026 nach Angaben des <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html">Statistischen Bundesamts (Destatis)</a> 3,3 Prozent. Bauzinsen hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem den Kapitalmarktzinsen; eine Prognose zur weiteren Entwicklung lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten.</p>
<h2>Rechenbeispiel: 300.000 Euro Darlehen</h2>
<p>Ein Beispiel mit offenen Annahmen: 300.000 Euro Darlehen, 2 Prozent Anfangstilgung, den Zinssatz vereinfacht als Sollzins gerechnet.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;">
<thead>
<tr>
<th style="padding: 10px 12px; text-align: left; background: #0f5c43; color: #ffffff; font-size: 14px;">Zinssatz (Quelle, Zeitpunkt)</th>
<th style="padding: 10px 12px; text-align: right; background: #0f5c43; color: #ffffff; font-size: 14px;">Zins</th>
<th style="padding: 10px 12px; text-align: right; background: #0f5c43; color: #ffffff; font-size: 14px;">Monatsrate*</th>
<th style="padding: 10px 12px; text-align: right; background: #0f5c43; color: #ffffff; font-size: 14px;">Mehr als Juli</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: left; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Bundesbank, neue Wohnungsbaukredite, über 10 Jahre Bindung (Effektivzins), Juli 2026</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">3,92 %</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.480 €</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">–</td>
</tr>
<tr>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: left; font-size: 15px; background: #f5f7f8; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Bundesbank, dieselbe Reihe, August 2026</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #f5f7f8; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">4,04 %</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #f5f7f8; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.510 €</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #f5f7f8; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">+30 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: left; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Interhyp, durchschnittlicher Bauzins, 10 Jahre Bindung, Stichtag 15. Oktober 2026</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">4,42 %</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">1.605 €</td>
<td style="padding: 10px 12px; text-align: right; font-size: 15px; background: #ffffff; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">+125 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 18px;">*Modellrechnung: 300.000 Euro Darlehen, 2 Prozent Anfangstilgung, Zinssatz als Sollzins gerechnet (Rate = Darlehen × (Zins + Tilgung) ÷ 12), ohne Sondertilgung und Nebenkosten. Die drei Zinssätze stammen aus unterschiedlichen Messungen und sind nicht direkt vergleichbar. Quellen: Bundesbank, Interhyp; Berechnung: STEUERRATSCHLAG.eu.</p>
<p>Zwischen Juli und August der Bundesbank-Reihe liegt der Unterschied bei etwa 30 Euro im Monat, also rund 360 Euro im Jahr. Wer statt 3,92 Prozent 4,42 Prozent zahlt, zahlt in diesem Modell 125 Euro mehr im Monat, rund 1.500 Euro im Jahr. Zur Einordnung: Tatsächliche Raten hängen von Zinssatz, Tilgung, Beleihungsauslauf, Laufzeit und Sondertilgungen ab; das Beispiel zeigt nur die Größenordnung.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die Zahlen belegen eine Aufwärtsbewegung der Zinsen für neue Baukredite im Jahr 2026: von 3,84 Prozent im Januar auf 4,04 Prozent im August. Ob und wie lange das so bleibt, ist offen. Für die Planung gilt: Raten mit einem Puffer kalkulieren, mehrere Angebote einholen und auf den effektiven Jahreszins achten, nicht nur auf den Sollzins. Wer die Zinsbindung wählt, sollte wissen, dass nach <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html">§ 489 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)</a> ein Darlehensnehmer einen Vertrag mit gebundenem Sollzins in jedem Fall nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen kann. Das ist eine Einordnung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Darlehen oder einen Anbieter.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p>Die amtlichen Zinsreihen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank unter <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.bundesbank.de/de/statistiken">bundesbank.de/de/statistiken</a>. Neutrale Informationen zur Baufinanzierung bietet die Verbraucherzentrale unter <a style="color: #0f5c43;" href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung">Bau- und Immobilienfinanzierung</a>. Den Wortlaut der Kündigungsregel findest du im BGB (siehe oben).</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3 style="margin: 18px 0 6px;">Was ist der Unterschied zwischen Bundesbank-Wert und Interhyp-Wert?</h3>
<p>Die Bundesbank wertet das tatsächlich abgeschlossene Neugeschäft der Banken als Effektivzins aus, mit Verzögerung. Interhyp nennt einen aktuellen Durchschnitt für Angebote und Sollzins zum Stichtag. Beide Werte sind nur bedingt vergleichbar.</p>
<h3 style="margin: 18px 0 6px;">Ist der Zins in meinem Angebot der effektive Jahreszins?</h3>
<p>Angebote nennen meist Sollzins und effektiven Jahreszins. Vergleiche Angebote über den effektiven Jahreszins, weil er zusätzliche Kosten einschließt.</p>
<h3 style="margin: 18px 0 6px;">Kann ich ein Darlehen mit langer Zinsbindung vorzeitig beenden?</h3>
<p>Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kann ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist gekündigt werden. Für frühere Beendigungen hängt es vom Vertrag ab; lass dich im Zweifel beraten.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/bauzinsen-bundesbank-meldet-404-fuer-august-interhyp-442-mitte-oktober/">Bauzinsen: Bundesbank meldet 4,04 % für August, Interhyp 4,42 % Mitte Oktober</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Handwerkerkosten 2026: So werden aus 3.000 Euro Arbeitskosten 600 Euro weniger Steuer</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/handwerkerkosten-2026-so-werden-aus-3-000-euro-arbeitskosten-600-euro-weniger-steuer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Konrad Lindemann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 09:47:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkerkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerermäßigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=59990</guid>

					<description><![CDATA[<p>Handwerkerkosten können deine Einkommensteuer um 20 Prozent der begünstigten Kosten senken – höchstens 1.200 Euro jährlich. Mit Rechenbeispielen, Nachweisen und den wichtigsten Ausschlüssen für Deutschland.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/handwerkerkosten-2026-so-werden-aus-3-000-euro-arbeitskosten-600-euro-weniger-steuer/">Handwerkerkosten 2026: So werden aus 3.000 Euro Arbeitskosten 600 Euro weniger Steuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Reparatur in deiner Wohnung kann die Einkommensteuer direkt senken. Entscheidend sind die begünstigten Arbeitskosten, eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs – nicht allein die Gesamtsumme.</strong></p>
<p><small>Deutschland · Rechts- und Recherchestand: 20. Oktober 2026 · Rubrik: Steuern</small></p>
<aside style="background: #f1f7f4; padding: 18px 24px; border-left: 4px solid #0f5c43;"><strong>Das Wichtigste in Kürze</strong></p>
<ul>
<li>Für begünstigte Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr.</li>
<li>Materialkosten zählen nicht mit. Arbeitskosten müssen aus der Rechnung nachvollziehbar hervorgehen.</li>
<li>Barzahlung reicht nicht: Das Geld muss auf das Konto des leistenden Betriebs fließen.</li>
</ul>
</aside>
<p>Die Heizung braucht eine Wartung, das Bad neue Fliesen oder die Wohnung einen frischen Anstrich: Bei solchen Arbeiten lohnt sich neben dem Preisvergleich auch ein Blick auf die Rechnung. Für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sieht <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html">§ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz</a> eine Ermäßigung der Einkommensteuer vor.</p>
<p>Wichtig ist der Unterschied zum Werbungskostenabzug. Die begünstigte Summe wird nicht einfach von deinem Einkommen abgezogen. Stattdessen mindern 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten unmittelbar die tarifliche Einkommensteuer, nach Berücksichtigung der übrigen Steuerermäßigungen und innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags.</p>
<h2>Bei 3.000 Euro begünstigten Kosten sind es 600 Euro</h2>
<p>Eine einfache Modellrechnung zeigt den Unterschied zwischen Rechnungsbetrag und Steuerermäßigung. Angenommen, ein Betrieb berechnet für eine begünstigte Arbeit in deiner Wohnung insgesamt 5.000 Euro. Davon entfallen 3.000 Euro auf berücksichtigungsfähige Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer und 2.000 Euro auf Material.</p>
<div style="overflow-x: auto;">
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: white;">
<th style="padding: 12px; text-align: left;">Posten</th>
<th style="padding: 12px; text-align: right;">Betrag</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td style="padding: 12px;">Gesamtrechnung</td>
<td style="padding: 12px; text-align: right;">5.000 Euro</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 12px;">Davon begünstigte Arbeitskosten</td>
<td style="padding: 12px; text-align: right;">3.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td style="padding: 12px;">Nicht begünstigtes Material</td>
<td style="padding: 12px; text-align: right;">2.000 Euro</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 12px;">Steuerermäßigung: 3.000 × 20 Prozent</td>
<td style="padding: 12px; text-align: right;"><strong>600 Euro</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><small>Eigene Modellrechnung nach § 35a EStG. Annahmen: sämtliche Voraussetzungen erfüllt, keine weiteren Handwerkerkosten im selben Jahr, ausreichend verbleibende tarifliche Einkommensteuer.</small></p>
<p>Es sind also nicht 20 Prozent der gesamten Rechnung und damit auch nicht 1.000 Euro. Der Materialanteil bleibt bei dieser Steuerermäßigung außen vor. Wie hoch eine tatsächliche Erstattung ausfällt, lässt sich aus der Rechnung allein ebenfalls nicht ablesen: Das hängt von der gesamten Steuerberechnung und bereits geleisteten Zahlungen ab.</p>
<h2>Der Höchstbetrag gilt nicht für jede Rechnung neu</h2>
<p>Die jährliche Grenze von 1.200 Euro ist bei 6.000 Euro begünstigten Aufwendungen erreicht: 6.000 × 20 Prozent = 1.200. Eine weitere Rechnung eröffnet keinen zusätzlichen Höchstbetrag. Bei zusammenlebenden Alleinstehenden in einem Haushalt können die gesetzlichen Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal genutzt werden.</p>
<p>Beispiel: Sind in einem Jahr bereits 4.500 Euro begünstigte Handwerkerkosten angefallen, bleiben rechnerisch noch 1.500 Euro bis zur Bemessungsgrenze. Eine zusätzliche begünstigte Rechnung über 2.000 Euro führt deshalb nicht zu weiteren 400 Euro Ermäßigung, sondern höchstens zu 300 Euro. Auch dieses Beispiel setzt voraus, dass die übrigen Bedingungen erfüllt sind.</p>
<h2>Arbeitskosten ausweisen und nicht bar bezahlen</h2>
<p>Das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Eine Quittung über eine Barzahlung ersetzt diese Voraussetzung nicht. Bewahre deshalb neben der Rechnung auch den Zahlungsnachweis auf.</p>
<p>Nach den <a href="https://finanzamt.thueringen.de/service/aktuell/handwerker">Hinweisen der Thüringer Finanzämter</a> sind auch begünstigte Fahrt- und Maschinenkosten sowie die anteilige Umsatzsteuer einzubeziehen. Die Trennung von Arbeits- und Materialkosten muss nachvollziehbar sein; der Rechnungsaussteller kann dafür auch eine prozentuale Aufteilung vornehmen. Fehlt diese Unterscheidung, solltest du den Betrieb um eine Ergänzung bitten.</p>
<h2>Auch in der Mietwohnung kann die Ermäßigung greifen</h2>
<p>Du musst das Haus oder die Wohnung nicht besitzen. Die <a href="https://die-zukunft-steuern.nrw/index.php/handwerkerleistungen">Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert</a>, dass auch über Mietnebenkosten bezahlte Handwerkerleistungen berücksichtigt werden können. Dein Anteil muss aus der Jahresabrechnung oder einer Bescheinigung der vermietenden Seite beziehungsweise der Verwaltung hervorgehen.</p>
<p>Das bedeutet allerdings nicht, dass die gesamte Nebenkostenabrechnung begünstigt wäre. Maßgeblich bleiben die passenden Leistungsarten und der nachgewiesene Kostenanteil. Die Kosten gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ deiner Einkommensteuererklärung; verwende die Felder des jeweiligen Steuerjahrs.</p>
<h2>Förderung und andere Abzüge vorher prüfen</h2>
<p>Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die du zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch nimmst, schließt § 35a Absatz 3 diese Handwerkerermäßigung aus. Ebenso dürfen dieselben Kosten nicht nochmals angesetzt werden, wenn sie bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gelten beziehungsweise als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden.</p>
<p>Auch Arbeiten außerhalb des Haushalts sind nicht pauschal begünstigt. Die NRW-Finanzverwaltung nennt Werkstattarbeiten als Gegenbeispiel. Bei gemischten Leistungen kommt es deshalb auf die nachvollziehbare Aufteilung an. Neubauarbeiten bis zur Fertigstellung des Haushalts fallen ebenfalls nicht unter die hier beschriebene Förderung.</p>
<h2>Diese Unterlagen solltest du jetzt zusammenstellen</h2>
<ul>
<li>Rechnung mit konkreter Leistungsbeschreibung und erkennbarem Arbeitskostenanteil.</li>
<li>Nachweis der Zahlung auf das Konto des Betriebs.</li>
<li>Übersicht weiterer begünstigter Handwerkerkosten im selben Jahr.</li>
<li>Bei Mietnebenkosten: Jahresabrechnung oder passende Bescheinigung.</li>
<li>Unterlagen zu Zuschüssen oder geförderten Darlehen, damit keine unzulässige Doppelförderung entsteht.</li>
</ul>
<p>Für die zeitliche Zuordnung ist grundsätzlich das Jahr der Zahlung maßgeblich; das folgt aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html">§ 11 Absatz 2 EStG</a>. Aus einem Angebot oder einer noch unbezahlten Rechnung ergibt sich daher nicht schon eine Steuerermäßigung für 2026. Eine bloß steuerlich motivierte Vorauszahlung für noch nicht ausgeführte Arbeiten sollte daraus nicht abgeleitet werden.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3>Bekomme ich 1.200 Euro automatisch ausgezahlt?</h3>
<p>Nein. Es handelt sich um eine beantragte Ermäßigung der Einkommensteuer, keinen pauschalen Zuschuss. Begünstigte Kosten, Höchstbetrag und die verbleibende Steuer sind entscheidend.</p>
<h3>Kann ich selbst gekauftes Material eintragen?</h3>
<p>Material ist bei der hier beschriebenen Handwerkerermäßigung nicht begünstigt. Auch eigenes Werkzeug gehört nicht zu den Arbeitskosten eines beauftragten Betriebs.</p>
<h3>Gilt der Höchstbetrag für jede Firma?</h3>
<p>Nein. Die jährliche Grenze gilt für die begünstigten Handwerkerleistungen insgesamt, nicht je Betrieb oder Einzelauftrag.</p>
<h2>Quellen und Einordnung</h2>
<p>Grundlage sind die aktuell abgerufenen §§ 35a und 11 EStG sowie die oben verlinkten Erläuterungen der Thüringer Finanzämter und der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Die Rechenbeispiele stammen von STEUERRATSCHLAG.eu und bilden keine individuelle Steuerberechnung ab. Dieser Text behandelt Deutschland; er überträgt die Regeln nicht auf andere Länder.</p>
<p><small>Transparenz: Bei Recherche und Formulierung kam künstliche Intelligenz zum Einsatz. Der Text ist zur redaktionellen Prüfung vorbereitet.</small></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/handwerkerkosten-2026-so-werden-aus-3-000-euro-arbeitskosten-600-euro-weniger-steuer/">Handwerkerkosten 2026: So werden aus 3.000 Euro Arbeitskosten 600 Euro weniger Steuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Nach Krebs: Ab 20. November gilt 15-Jahres-Grenze bei Kreditversicherungen – Bundesrat fordert mehr</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/nach-krebs-ab-20-november-gilt-15-jahres-grenze-bei-kreditversicherungen-bundesrat-fordert-mehr/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Oct 2026 21:39:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Krebserkrankung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessenwerden]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherkredit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Restschuldversicherungen für Ratenkredite zählt eine seit 15 Jahren beendete Krebsbehandlung ab 20. November 2026 nicht mehr. Baufinanzierung und Lebensversicherung sind ausgenommen – die Länder fordern mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/nach-krebs-ab-20-november-gilt-15-jahres-grenze-bei-kreditversicherungen-bundesrat-fordert-mehr/">Nach Krebs: Ab 20. November gilt 15-Jahres-Grenze bei Kreditversicherungen – Bundesrat fordert mehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab 20. November 2026 darf eine seit 15 Jahren abgeschlossene Krebsbehandlung bei der Restschuldversicherung zum Ratenkredit keine Rolle mehr spielen. Baufinanzierung, eigenständige Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben außen vor – das wollen die Länder ändern. Stand: 18. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 36px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Ab 20. November 2026 gilt im deutschen Versicherungsvertragsgesetz: Ist eine Krebsbehandlung seit mindestens 15 Jahren beendet, darf der Versicherer sie bei einer Restschuldversicherung zu einem Ratenkredit nicht mehr verwenden.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Für Baufinanzierungen, eigenständige Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es keine solche Regel – dort gilt weiter die normale Pflicht, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Der Bundesrat fordert am 16. Oktober 2026 ein umfassendes „Recht auf Vergessenwerden“ mit medizinisch begründeten Fristen. Das ist eine Entschließung, kein Gesetz.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Die 15-Jahres-Regel betrifft nur Versicherungen, die an einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entsprechende Finanzierungshilfe gekoppelt sind.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, kann beim Kredit auf eine zweite Hürde stoßen: die Gesundheitsfragen der Versicherung, die den Kredit absichern soll. Die Länderkammer beschreibt das Problem in ihrer Begründung offen – Betroffenen würden Versicherungsabschlüsse oder Kreditaufnahmen „verwehrt beziehungsweise erschwert“. Ab 20. November ändert sich daran etwas – allerdings nur in einem schmalen Bereich. Der Bundesrat will deshalb mehr.</p>
<h2>Was ab 20. November 2026 gilt</h2>
<p>Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom 12. Mai 2026, verkündet im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html">Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139</a>. Artikel 13 ändert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Großteil des Gesetzes tritt am 20. November 2026 in Kraft. Zwei Vorschriften sind neu:</p>
<ul>
<li><strong>§ 157 Absatz 2 VVG (neu):</strong> Eine Krebserkrankung der versicherten Person ist bei einer Restschuldversicherung zu einem Allgemein-Verbraucherdarlehen „kein erheblicher Gefahrumstand“, wenn die medizinische Behandlung bei Abgabe der Vertragserklärung seit mindestens 15 Jahren beendet ist.</li>
<li><strong>§ 213a VVG (neu):</strong> Der Versicherer darf Gesundheitsdaten über eine solche Erkrankung für diese Verträge nicht verwenden, wenn die Behandlung seit mindestens 15 Jahren beendet ist.</li>
</ul>
<p>Eine Restschuldversicherung übernimmt Kreditraten etwa bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust. „Allgemein-Verbraucherdarlehen“ sind nach dem neu gefassten § 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor allem Raten- und Autokredite sowie Ratenfinanzierungen. Kredite, die durch eine Grundschuld gesichert sind oder dem Kauf oder Erhalt einer Immobilie dienen, sind Immobiliar-Verbraucherdarlehen – für sie gilt die neue Regel nicht.</p>
<p>Die 15 Jahre sind die Obergrenze, die die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023L2225">Richtlinie (EU) 2023/2225</a> in Artikel 14 Absatz 4 vorgibt. Kürzer wäre zulässig gewesen. Eine Prüfbitte des Bundesrats, die Frist zu verkürzen, wurde nach dessen Darstellung nicht umgesetzt.</p>
<h2>Was der Bundesrat jetzt fordert</h2>
<p>Auf Antrag der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen hat der Bundesrat am 16. Oktober 2026 eine <a href="https://www.bundesrat.de/drs.html?id=543-26%28B%29">Entschließung (Drucksache 543/26, Beschluss)</a> gefasst. Die Bundesregierung soll einen Regelungsvorschlag vorlegen, nach dem nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Pflicht mehr besteht, eine überwundene Krebserkrankung offenzulegen – „etwa im Versicherungsvertragsrecht, bei Verbraucherkreditverträgen und in Adoptionsvermittlungsverfahren“. Bereits vorhandene Daten sollen danach nicht mehr verwertet werden dürfen.</p>
<p>Die Fristen sollen sich an Krebsforschung, belegten Rückfallrisiken und international anerkannten Heilungskriterien orientieren und regelmäßig überprüft werden. Als Vorbild nennt der Bundesrat Regelungen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien. Nach seinen Angaben hatte auch der Bundestag die Bundesregierung am 17. April 2026 zum Handeln aufgefordert.</p>
<p>Wichtig für die Einordnung: Eine Entschließung verpflichtet die Bundesregierung nicht. Sie ist <a href="https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1069/15.html">nach Darstellung des Bundesrats</a> gehalten, darauf zu reagieren, muss den Vorschlägen aber nicht folgen. Ein Gesetzentwurf dazu ist bislang nicht bekannt.</p>
<h2>Wie viele Menschen betroffen sein könnten</h2>
<p>Wie viele Menschen bei Kredit oder Versicherung abgelehnt werden, ist amtlich nicht erfasst. Die Größenordnung zeigen die Zahlen des <a href="https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Krebs_gesamt/krebs_gesamt_node.html">Zentrums für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut</a>: Rund 517.800 Menschen erkrankten 2023 neu. Rund 1,7 Millionen Menschen leben mit einer Krebsdiagnose aus den letzten fünf Jahren, geschätzt mehr als 4,7 Millionen sind in den letzten 25 Jahren an Krebs erkrankt.</p>
<figure style="margin: 20px 0;"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-59986" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz.jpg" alt="Balkendiagramm: In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Krebsdiagnose aus den letzten 5 Jahren, rund 2,8 Millionen aus den letzten 10 Jahren; mehr als 4,7 Millionen sind in den letzten 25 Jahren erkrankt." width="1920" height="1080" srcset="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz.jpg 1920w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-768x432.jpg 768w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-1536x864.jpg 1536w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-1400x788.jpg 1400w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-1200x675.jpg 1200w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-900x506.jpg 900w, https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-18_Grafik_Krebspraevalenz-640x360.jpg 640w" sizes="(max-width: 1920px) 100vw, 1920px" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Die Zeiträume überlappen: Wer vor drei Jahren erkrankt ist, zählt in allen drei Balken. Die Zahlen beziehen sich auf die Diagnose, nicht auf das Ende der Behandlung, das für die 15-Jahres-Regel maßgeblich ist. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut <a href="https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Krebs_gesamt/krebs_gesamt_node.html">Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut</a> (abgerufen am 18. Oktober 2026).</figcaption></figure>
<h2>Was gilt wo? Die Regeln im Überblick</h2>
<p>Für diese Verträge gilt die neue Krebs-Regel in Deutschland ab 20. November 2026 – und für diese nicht:</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Vertrag (Deutschland)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Krebs-Frist</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Rechtsgrundlage</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Restschuldversicherung zu Raten-, Auto- oder Konsumkredit</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">15 Jahre</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 157 Abs. 2, § 213a VVG (ab 20.11.2026)</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Restschuldversicherung zu Baufinanzierung (Immobiliar-Verbraucherdarlehen)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">keine</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 19 VVG</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Eigenständige Risikolebensversicherung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">keine</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 19 VVG</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Berufsunfähigkeitsversicherung</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">keine</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">§ 19 VVG</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139, Artikel 1 und 13; Versicherungsvertragsgesetz. Stand: 18. Oktober 2026.</p>
<p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html">§ 19 VVG</a> musst du dem Versicherer die dir bekannten Umstände anzeigen, nach denen er in Textform fragt. Welche Krankheiten und welche Zeiträume abgefragt werden, legt jeder Versicherer in seinem Antrag selbst fest. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherer zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen.</p>
<h2>Rechenbeispiel: Ab wann greift die Regel?</h2>
<p>Maßgeblich ist das Ende der medizinischen Behandlung, nicht die Diagnose, und gezählt wird bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung. Zwei angenommene Fälle:</p>
<ul>
<li><strong>Fall A:</strong> Behandlung beendet am 30. Juni 2011, Kreditantrag mit Restschuldversicherung im Dezember 2026. Seit dem 30. Juni 2026 sind 15 Jahre vergangen, die Regel gilt ab dem 20. November 2026 – die Erkrankung darf für diesen Vertrag keine Rolle spielen.</li>
<li><strong>Fall B:</strong> Behandlung beendet im Februar 2013, Antrag im Dezember 2026. Die 15 Jahre sind erst im Februar 2028 erreicht. Bis dahin darf der Versicherer nach der Erkrankung fragen und sie bewerten.</li>
</ul>
<p>Was genau als Ende der Behandlung gilt – etwa bei langer Nachsorge oder einer jahrelangen Erhaltungstherapie –, beschreibt der Gesetzeswortlaut nicht näher. Hier hilft im Zweifel eine schriftliche Nachfrage beim Versicherer vor Antragstellung.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Die neue Regel ist ein erster gesetzlicher Schritt, aber ein kleiner: Sie gilt nur für Restschuldversicherungen bei Konsumkrediten und nur nach der längsten Frist, die das EU-Recht zulässt. Wer eine Immobilie finanziert oder seine Familie mit einer Risikolebensversicherung absichern will, hat davon nichts. Ob die Bundesregierung der Forderung der Länder folgt, ist offen. Unabhängig davon lohnt ein nüchterner Blick auf die Restschuldversicherung selbst: Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/restschuldversicherungen-sind-teuer-und-leisten-nur-wenig-32448">Verbraucherzentralen</a> halten sie in vielen Fällen für teuer und nennen Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternativen; seit dem 2. Januar 2025 darf sie nach ihren Angaben frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Den Gesetzestext der Änderung findest du im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html">Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139</a>, den Stand des Bundesrat-Vorstoßes im <a href="https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0543-26">Beratungsvorgang 543/26</a>. Streit mit einem Versicherer kannst du kostenfrei beim <a href="https://www.versicherungsombudsmann.de/">Versicherungsombudsmann</a> schlichten lassen; Beschwerdewege über die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), erklärt deren <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/hilfe-kontakt/beschwerden-streitschlichtung/beschwerden-streitschlichtung_node.html">Verbraucherseite</a>.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Gilt die Regel auch für meine Baufinanzierung?</strong><br />
Nein. Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind nach § 491 BGB keine Allgemein-Verbraucherdarlehen, die neue Krebs-Regel des VVG erfasst sie nicht.</p>
<p><strong>Ist das „Recht auf Vergessenwerden“ damit beschlossen?</strong><br />
Nein. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 nur eine Entschließung gefasst, die die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Ein Gesetzentwurf dazu ist bislang nicht bekannt.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/nach-krebs-ab-20-november-gilt-15-jahres-grenze-bei-kreditversicherungen-bundesrat-fordert-mehr/">Nach Krebs: Ab 20. November gilt 15-Jahres-Grenze bei Kreditversicherungen – Bundesrat fordert mehr</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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