Wer 2026 nicht pflichtversichert war, kann Lücken im Rentenkonto noch bis Ende März nächsten Jahres schließen. Ab 2027 steigen Mindest- und Höchstbeitrag voraussichtlich. Was ein Euro zusätzliche Monatsrente kostet, mit Rechner. Stand: 1. November 2026.

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Freiwillige Beiträge sind der Weg, auf dem Menschen ohne Versicherungspflicht ihr gesetzliches Rentenkonto in Deutschland auffüllen können – etwa Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, Hausfrauen und Hausmänner oder Personen im Beamtenverhältnis. Für jedes Kalenderjahr gibt es dabei eine feste Frist: Beiträge gelten nach § 197 Absatz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur dann für ein Jahr, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt sind. Für 2026 ist das der 31. März 2027. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 die Rechengrößen für 2027 beschlossen, die den Höchstbeitrag anheben sollen. Wir zeigen, welche Beträge gelten, was ein Beitrag an Rente bringt und worauf du vor einer Zahlung achten solltest.

Was 2026 gilt: Mindest- und Höchstbeitrag

Den Betrag wählen freiwillig Versicherte selbst, monatlich zwischen einer Unter- und einer Obergrenze. Die Untergrenze knüpft nach § 167 SGB VI an die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) vom 1. Januar des Jahres an, die Obergrenze an die Beitragsbemessungsgrenze. Multipliziert wird jeweils mit dem Beitragssatz von 18,6 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nennt in ihrer Übersicht „Werte der Rentenversicherung“ für 2026 einen Mindestbeitrag von 112,16 Euro und einen Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro im Monat.

Jahr Mindestbeitrag pro Monat Höchstbeitrag pro Monat Höchstbeitrag im Jahr
2025 103,42 Euro 1.497,30 Euro 17.967,60 Euro
2026 112,16 Euro 1.571,70 Euro 18.860,40 Euro
2027 (voraussichtlich) 117,74 Euro 1.646,10 Euro 19.753,20 Euro

2025 und 2026: Deutsche Rentenversicherung, Werte der Rentenversicherung (Stand 1. Juli 2026). 2027: Berechnung STEUERRATSCHLAG.eu aus Beitragsbemessungsgrenze 8.850 Euro (Bundesrats-Drucksache 576/26) und Geringfügigkeitsgrenze 633 Euro (Formel nach § 8 SGB IV), jeweils mal 18,6 Prozent; Annahme: Beitragssatz bleibt unverändert.

Die Werte für 2027 sind noch nicht amtlich. Die Verordnung über die Rechengrößen 2027 (Bundesrats-Drucksache 576/26) sieht eine Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 8.850 Euro im Monat vor, nach 8.450 Euro 2026. Sie braucht noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Minijob-Grenze ergibt sich nach § 8 Absatz 1a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 laut Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung ergeben sich rechnerisch 633 Euro; die amtliche Bekanntmachung durch das Bundesarbeitsministerium steht noch aus. Den Beitragssatz für 2027 hat die Bundesregierung bislang nicht festgesetzt – unsere 2027-Werte unterstellen 18,6 Prozent.

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Was ein Beitrag an Rente bringt

Die Rentenversicherung rechnet Beiträge in Entgeltpunkte um. Nach § 70 SGB VI wird dafür die Beitragsbemessungsgrundlage – bei freiwilligen Beiträgen der Beitrag geteilt durch den Beitragssatz – durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt laut § 3 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 51.944 Euro. Ein Entgeltpunkt entspricht damit einem Beitrag von rund 9.661,58 Euro (51.944 Euro mal 18,6 Prozent). Er ist seit 1. Juli 2026 laut DRV 42,52 Euro Monatsrente wert, das ist der aktuelle Rentenwert. Teilt man beide Zahlen, kostet ein Euro zusätzliche Bruttomonatsrente rund 227 Euro Beitrag.

Zwei Einschränkungen gehören dazu: Endgültig zählt das tatsächliche Durchschnittsentgelt 2026, das erst später per Verordnung festgelegt wird – nur wer 2026 oder 2027 in Rente geht, wird mit dem vorläufigen Wert bewertet. Und die Modellrechnung lässt künftige Rentenanpassungen, die Besteuerung und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner/-innen außen vor.

Balkendiagramm: Zwölf Monate freiwillige Rentenbeiträge 2026 bringen beim Mindestbeitrag von 112,16 Euro rund 5,92 Euro, bei 1.000 Euro rund 52,81 Euro und beim Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro rund 83 Euro Bruttomonatsrente.
Zusätzliche Bruttomonatsrente aus zwölf Monaten freiwilliger Beiträge für 2026, Modellrechnung für Deutschland. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut SVBezGrV 2026 und Deutscher Rentenversicherung.

Die Grafik zeigt: Der Mindestbeitrag sichert vor allem Versicherungszeiten, bringt aber nur wenige Euro Rente. Spürbare Beträge entstehen erst bei höheren Zahlungen – und kosten entsprechend viel Kapital, das dann für Jahrzehnte gebunden ist.

Rechenbeispiele: drei Beitragshöhen für 2026

Offene Annahmen der Redaktion: Beiträge für alle zwölf Monate 2026, Bewertung mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 und dem heutigen Rentenwert von 42,52 Euro, keine Rentenerhöhungen, Beträge vor Steuern und Krankenkassenbeiträgen. Die Spalte „Beitrag zurückgeflossen nach“ teilt die gezahlten Beiträge durch die zusätzliche Monatsrente – eine Vereinfachung, keine Renditeberechnung.

Beitrag pro Monat gezahlt im Jahr Entgeltpunkte Monatsrente brutto Beitrag zurückgeflossen nach
112,16 Euro (Mindestbeitrag) 1.345,92 Euro 0,1393 5,92 Euro rund 19 Jahren
500 Euro 6.000,00 Euro 0,6210 26,41 Euro rund 19 Jahren
1.571,70 Euro (Höchstbeitrag) 18.860,40 Euro 1,9521 83,00 Euro rund 19 Jahren

Modellrechnung: STEUERRATSCHLAG.eu auf Basis von § 70 SGB VI, SVBezGrV 2026 und Rentenwert laut DRV (Stand 1. November 2026). Keine Prognose.

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Dass die letzte Spalte überall gleich ist, liegt an der Rechenlogik: Jeder Beitragseuro kauft gleich viel Rente. Unterschiede entstehen in der Wirklichkeit erst durch Rentenerhöhungen, die Rentenbezugsdauer, Steuern und Sozialabgaben. Zum Vergleich mit 2027: Zwölf Monate Höchstbeitrag von voraussichtlich 1.646,10 Euro ergäben mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2027 von 53.452 Euro aus der Bundesrats-Drucksache rund 1,99 Entgeltpunkte – beim heutigen Rentenwert rund 84,48 Euro Monatsrente.

Rechner: Was bringen deine freiwilligen Beiträge für 2026?

Der Rechner gilt für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland für das Beitragsjahr 2026. Er ersetzt kein Formular und keinen Antrag: Er zeigt nur, wie viele Entgeltpunkte und wie viel Bruttomonatsrente ein Beitrag nach heutigem Stand ungefähr ergibt. Trag deinen Monatsbeitrag und die Zahl der Monate ein. Die vorausgefüllten Zahlen sind Beispielwerte.

Rechner Deutschland · freiwillige Rentenbeiträge 2026 · kein Formular



Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr: Beitragssatz 18,6 Prozent, vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro, Rentenwert 42,52 Euro, keine Rentenerhöhungen, vor Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung. Maßgeblich ist allein der Bescheid der Rentenversicherung. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen. Keine Renten- oder Finanzberatung.

Der Rechner bildet nur die Grundlogik ab. Ob freiwillige Beiträge zusätzlich Wartezeiten erfüllen oder einen bestehenden Schutz erhalten, hängt vom eigenen Versicherungsverlauf ab und lässt sich nur mit der Rentenversicherung klären.

Wer freiwillig zahlen darf – und wer nicht

Nach § 7 SGB VI können sich Personen ab 16 Jahren freiwillig versichern, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind; das gilt auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Ausgeschlossen ist, wer eine Vollrente wegen Alters bindend bewilligt bekommen hat oder bezieht, sobald der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann laut Meldung der DRV vom 9. Februar 2026 bis zur Regelaltersgrenze weiter einzahlen.

Als möglichen Nutzen nennt die DRV unter anderem, dass freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch erst begründen können – etwa wenn mit Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist. Die DRV Rheinland verweist zudem darauf, dass Zahlungen den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten können. Vor der ersten Zahlung prüft die Rentenversicherung nach Angaben der DRV Rheinland die Berechtigung über den Antrag V0060; bei der Überweisung sind Versicherungsnummer, Name und der Zeitraum anzugeben, für den der Beitrag gelten soll.

Steuerlich zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den Altersvorsorgeaufwendungen, die nach § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen eines Höchstbetrags als Sonderausgaben abgezogen werden können. Wie viel das im Einzelfall bringt, hängt vom persönlichen Steuersatz und von anderen Vorsorgebeiträgen ab; die spätere Rente ist wiederum steuerpflichtig.

Unser Fazit

Freiwillige Beiträge sind ein amtlich geregelter, transparenter Weg, das eigene Rentenkonto aufzustocken – der Preis lässt sich aus öffentlichen Rechengrößen nachrechnen. 2026 kostet ein Euro zusätzliche Bruttomonatsrente nach unserer Modellrechnung rund 227 Euro. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie lange jemand die Rente bezieht, wie sich der Rentenwert entwickelt und wie die Rente später versteuert und verbeitragt wird. Für manche geht es weniger um die Rentenhöhe als um Wartezeiten oder den Erwerbsminderungsschutz. Wer für 2026 zahlen will, hat bis 31. März 2027 Zeit; eine individuelle Auskunft der Rentenversicherung vor der Zahlung ist sinnvoll. Eine Empfehlung, freiwillig einzuzahlen oder anders vorzusorgen, ist damit nicht verbunden.

Wo finde ich was?

Portal-Check

Wer vor einer größeren Zahlung unsicher ist, kann sich bei der DRV auch persönlich beraten lassen. Sinnvoll ist, den aktuellen Versicherungsverlauf vorher zu prüfen, damit Lücken und Wartezeiten feststehen.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich freiwillige Beiträge für 2026 zahlen?
Nach § 197 Absatz 2 SGB VI bis zum 31. März 2027. Später gezahlte Beiträge gelten nicht mehr für 2026, außer in besonderen Härtefällen auf Antrag.

Wie viel Rente bringt ein freiwilliger Beitrag?
Nach unserer Modellrechnung mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 und dem Rentenwert von 42,52 Euro bringen rund 227 Euro Beitrag einen Euro Bruttomonatsrente. Zwölf Monate Höchstbeitrag ergeben rund 83 Euro im Monat, vor Steuern und Krankenkassenbeiträgen.

Werden freiwillige Beiträge 2027 teurer?
Voraussichtlich ja: Die geplante Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 Euro ergäbe bei unverändertem Beitragssatz einen Höchstbeitrag von 1.646,10 Euro, die Minijob-Grenze von rechnerisch 633 Euro einen Mindestbeitrag von 117,74 Euro. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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