Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 in erster Lesung über die Einkommensteuerreform 2027 beraten. Noch ist nichts beschlossen.
Stand: 15. Oktober 2026.
Das sieht der Entwurf vor
- Grundfreibetrag: von 12.348 Euro auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Kindergeld: von 259 auf 267 Euro monatlich ab Januar 2027, ab Januar 2028 auf 272 Euro.
- Kinderfreibetrag: plus 300 Euro auf 7.128 Euro.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: von 1.230 auf 1.430 Euro.
- Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit: begünstigter Stundenlohn steigt von 50 auf 75 Euro.
Was teurer würde
- Handwerkerleistungen: Absetzbarkeit sinkt von 20 auf 15 Prozent, Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
- Minijobs: Pauschsteuersatz steigt von 2 auf 5 Prozent.
- Spitzensteuersatz: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Kosten und Debatte
Die Entlastung soll sich in zwei Jahren auf über zehn Milliarden Euro summieren. Die Koalition lobt die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, die Opposition kritisiert den Entwurf von unterschiedlichen Seiten als zu klein beziehungsweise als Steuererhöhung. Das Verfahren läuft im Finanzausschuss; Änderungen sind möglich.
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Weiterführend: Deutscher Bundestag: Einkommensteuerreform (Textarchiv), Bundesfinanzministerium.
– KI-Redaktion
