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	<title>Kryptowährungen Archive - STEUERRATSCHLAG.eu</title>
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	<description>... Das musst Du zu Steuern, Finanzen, Verbraucherrecht wissen</description>
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	<item>
		<title>Krypto-Betrug in Stuttgart: rund 250.000 Euro verloren – so prüfst du Anbieter bei der BaFin</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-betrug-in-stuttgart-rund-250-000-euro-verloren-so-pruefst-du-anbieter-bei-der-bafin/</link>
					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-betrug-in-stuttgart-rund-250-000-euro-verloren-so-pruefst-du-anbieter-bei-der-bafin/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2026 15:21:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagebetrug]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug rund um Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein 73-Jähriger aus Stuttgart hat laut Polizei rund 250.000 Euro an mutmaßliche Krypto-Betrüger verloren. Wie die Masche läuft und wie du Anbieter vor der ersten Zahlung bei der BaFin prüfst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-betrug-in-stuttgart-rund-250-000-euro-verloren-so-pruefst-du-anbieter-bei-der-bafin/">Krypto-Betrug in Stuttgart: rund 250.000 Euro verloren – so prüfst du Anbieter bei der BaFin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-size: 19px; line-height: 1.5; margin: 0 0 18px;"><strong>Ein angeblicher Steuerberater, Anweisungen per Messenger, Gewinne nur auf dem Bildschirm: Die Polizei in Stuttgart meldet einen Fall, der einem bekannten Muster folgt. Was Anlegende in Deutschland vor der ersten Überweisung prüfen können – und was nach einem Betrug zählt. Stand: 24. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Ein 73-Jähriger aus Stuttgart hat nach Angaben der Polizei seit März 2025 <strong>rund 250.000 Euro</strong> an Unbekannte überwiesen, die ihm Krypto-Gewinne vorgetäuscht haben sollen.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat allein vom 15. bis 23. Oktober 2026 mehrere Websites benannt, bei denen sie <strong>Krypto- oder Finanzdienste ohne Erlaubnis</strong> vermutet – teils unter dem Namen echter Unternehmen.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, lässt sich <strong>kostenlos in der BaFin-Unternehmensdatenbank</strong> prüfen – vor der ersten Zahlung.</li>
</ul>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Gilt für Deutschland. Keine Anlage- oder Rechtsberatung.</p>
</aside>
<p class="lead">Es beginnt mit Angeboten für Krypto-Investments in sozialen Netzwerken und endet mit einer Strafanzeige: Ein 73-jähriger Mann aus Stuttgart-Bad Cannstatt hat nach Angaben des <a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/6376889">Polizeipräsidiums Stuttgart vom 23. Oktober 2026</a> rund 250.000 Euro an Betrüger verloren. Er hatte daraufhin Kontakt zu einem angeblichen Steuerberater aufgenommen, bekam über einen Messengerdienst immer wieder Anweisungen, Geld auf verschiedene Konten zu überweisen, und sah dabei vermeintliche Gewinne. Erst später erkannte er den mutmaßlichen Betrug. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt.</p>
<p>Der Fall steht nicht allein. In den vergangenen zehn Tagen haben Polizei und Finanzaufsicht in Deutschland mehrfach vor erfundenen Geldanlagen gewarnt – mit Krypto, aber auch mit angeblichem Festgeld. Für Anlegerinnen und Anleger heißt das: Wer prüft, bevor er zahlt, hat die besten Karten. Danach wird es schwer, Geld zurückzuholen.</p>
<h2>Kein Einzelfall: Meldungen aus Oktober 2026</h2>
<p>Die Übersicht zeigt, was Polizei und BaFin in den vergangenen zehn Tagen veröffentlicht haben. Bei den BaFin-Fällen handelt es sich um Warnungen auf Verdacht, nicht um Urteile.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 22px 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: 15px; min-width: 600px;">
<thead>
<tr style="background: #0f5c43; color: #fff;">
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Datum</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Stelle</th>
<th style="text-align: left; padding: 10px 12px;">Gemeldet</th>
<th style="text-align: right; padding: 10px 12px;">Schaden</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">23.10.2026</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Polizeipräsidium Stuttgart</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Krypto-Investment über angeblichen Steuerberater</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">rund 250.000 €</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">23.10.2026</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">BaFin</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;"><a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_23_novafestfinanz.html">Warnung zu novafestfinanz(.)com</a>: falsche Festgeldangebote</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">–</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">19.10.2026</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">BaFin</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;"><a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_19_primefincompany.html">Warnung zu primefincompany(.)com</a>: Verdacht auf Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienste ohne Erlaubnis</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">–</td>
</tr>
<tr style="background: #f5f7f8;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">16.10.2026</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Polizeipräsidium Neubrandenburg</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">Zwei Fälle mit angeblichem Fest- und Tagesgeld</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">knapp 300.000 € und 30.000 €</td>
</tr>
<tr style="background: #fff;">
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">15.10.2026</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;">BaFin</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed;"><a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2026/meldung_2026_10_15_euramcoassets.html">Warnung zu euramcoassets.ltd</a>: Verdacht auf Kryptodienste ohne Erlaubnis</td>
<td style="padding: 9px 12px; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; text-align: right;">–</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Quellen: Pressemitteilungen der Polizeipräsidien Stuttgart und Neubrandenburg, Verbraucherwarnungen der BaFin; Stand: 24.10.2026. „–“: keine Schadensangabe veröffentlicht.</p>
<p>Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern schildert das <a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6372460">Polizeipräsidium Neubrandenburg</a> zwei Fälle: Ein 82-Jähriger im Landkreis Vorpommern-Rügen zahlte nach einer kleinen ersten Einlage und versprochenen Zinsen von bis zu 5 Prozent zusammen mit seiner Frau knapp 300.000 Euro ein. Eine 73-Jährige im Landkreis Vorpommern-Greifswald legte 30.000 Euro in angebliches Festgeld an und bekam am Ende der Laufzeit nichts ausgezahlt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch moderate Zinsen kein Zeichen für Seriosität sind.</p>
<figure style="margin: 22px 0;"><img fetchpriority="high" decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-24_Grafik_Anlagebetrug-Schaeden.jpg" alt="Balkendiagramm: gemeldete Schäden durch mutmaßlichen Anlagebetrug – knapp 300.000 Euro (Vorpommern-Rügen), rund 250.000 Euro (Stuttgart-Bad Cannstatt, Krypto), 30.000 Euro (Vorpommern-Greifswald)." width="1920" height="1080" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Drei Fälle, zusammen rund 580.000 Euro: Die Täter setzen nicht nur auf Krypto, sondern auch auf vermeintlich sicheres Festgeld. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut <a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/6376889">Polizeipräsidium Stuttgart</a> und <a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6372460">Polizeipräsidium Neubrandenburg</a> (Oktober 2026).</figcaption></figure>
<p>Die Summe ist eine eigene Addition der gerundeten Polizeiangaben. Eine bundesweite Statistik zu solchen Fällen bildet sie nicht ab.</p>
<h2>So läuft die Masche nach Erkenntnissen der Polizei</h2>
<p>Die <a href="https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybertrading-betrug/">Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes</a> beschreibt den typischen Ablauf beim sogenannten Cybertrading-Betrug: Die Täter werben über soziale Medien, Suchmaschinen oder Anzeigen, teils mit gefälschten Empfehlungen bekannter Personen. Ein „persönlicher Berater“ meldet sich, die erste Einzahlung ist klein – oft etwa 250 Euro. Die Plattform zeigt schnell Gewinne an, und es folgt Druck, mehr Geld nachzuschießen. Wer sich etwas auszahlen lassen will, soll erst Steuern, Gebühren oder eine „Versicherung“ zahlen. Am Ende ist der Kontakt verschwunden.</p>
<p>Besonders gefährlich ist Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer: Wer sie auf Bitte des „Beraters“ installiert, gibt den Tätern unter Umständen Zugriff auf Onlinebanking und Kartendaten. Die Polizei Stuttgart rät deshalb, niemandem Fernzugriff auf den eigenen Rechner zu gewähren und weder Zugangsdaten zu Konto oder Depot noch Kopien von Ausweis oder Bankkarten herauszugeben.</p>
<h2>Vor der ersten Überweisung: drei Prüfungen</h2>
<p><strong>1. Erlaubnis prüfen.</strong> Wer in Deutschland Bank-, Finanz- oder Kryptodienste anbietet, braucht eine Erlaubnis. Seit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Markets in Crypto-Assets) dürfen nur zugelassene Krypto-Dienstleister regulierte Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU anbieten. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, zeigt die <a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">Unternehmensdatenbank der BaFin</a>; für Krypto-Dienstleister aus anderen EU-Staaten verweisen die europäischen Aufsichtsbehörden in ihrem <a href="https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2025-10/Updated_Joint_ESAs_Factsheet_on_crypto-assets_DE_DE.pdf">Merkblatt zu Kryptowerten</a> zusätzlich auf das Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Bei nicht zugelassenen Anbietern gibt es nach diesem Merkblatt im Streitfall womöglich keinen Weg, Geld zurückzubekommen.</p>
<p><strong>2. Auf Identitätsmissbrauch achten.</strong> In zwei der genannten BaFin-Warnungen gaben sich die Seitenbetreiber als echte Firmen aus; die BaFin stellte fest, dass diese Unternehmen mit den Websites nichts zu tun haben. Ein bekannter Name allein reicht also nicht. Abgleichen sollte man Adresse der Website, Firmensitz und Kontaktdaten mit den Angaben in der BaFin-Datenbank – und im Zweifel das echte Unternehmen über dessen eigene, selbst gesuchte Kontaktdaten fragen.</p>
<p><strong>3. Warnliste lesen.</strong> Die BaFin veröffentlicht ihre <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">Verbraucherwarnungen</a> laufend. Rechtsgrundlage für Warnungen zu Kryptodiensten ist <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/__10.html">§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)</a>: Die Aufsicht darf die Öffentlichkeit schon bei einem begründeten Verdacht unter Nennung des Namens informieren, muss das Unternehmen vorher anhören und eine falsche Information auf demselben Weg richtigstellen. Dass ein Anbieter dort nicht auftaucht, heißt umgekehrt nicht, dass er seriös ist.</p>
<p style="background: #f5f7f8; border-left: 4px solid #0f5c43; padding: 12px 16px; font-size: 15px; line-height: 1.55;"><strong>Risikohinweis:</strong> Auch bei zugelassenen Anbietern schwanken die Kurse von Kryptowerten stark. Verluste bis hin zum Totalverlust sind möglich. Eine Erlaubnis der Aufsicht schützt vor unseriösen Anbietern, nicht vor Kursverlusten.</p>
<p>Ein letzter Abgleich lohnt sich am Überweisungsformular: Seit Oktober 2025 prüfen Banken bei Euro-Überweisungen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Was die Warnung der Bank bedeutet und wie oft sie in der Praxis auftaucht, haben wir <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/empfaengerueberpruefung-bei-58-prozent-der-gewarnten-warnt-die-bank-ab-etwa-jeder-vierten-ueberweisung/">hier zur Empfängerüberprüfung</a> aufgeschrieben.</p>
<h2>Wenn das Geld schon weg ist</h2>
<p>Die Polizei rät, sofort kein weiteres Geld mehr zu zahlen – auch nicht für angebliche Gebühren oder Steuern, die eine Auszahlung freischalten sollen. Die eigene Bank sollte umgehend informiert werden, damit sie einen Rückruf der Überweisung versuchen kann. Chatverläufe, E-Mails, Screenshots und Kontoauszüge sichern, dann Anzeige erstatten – auf jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des eigenen Bundeslandes. Vorsicht vor einer zweiten Welle: Die Polizei warnt vor angeblichen Ermittlern oder Anwaltskanzleien, die gegen Vorkasse versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Der Stuttgarter Fall zeigt, wie lange eine solche Masche laufen kann: Nach Angaben der Polizei begann er im März 2025, danach folgten immer neue Überweisungen. Die wirksamste Prüfung kostet nichts und dauert wenige Minuten – ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin, bevor Geld fließt. Wer auf der Plattform Gewinne sieht, sich aber nichts auszahlen lassen kann, ohne vorher erneut zu zahlen, sollte das als deutliches Warnsignal nehmen.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 20px 24px 8px; margin: 24px 0;">
<p style="font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 10px;">Wo finde ich was? (Deutschland)</p>
<ul style="margin: 0 0 12px; padding-left: 20px; font-size: 15px; line-height: 1.55;">
<li><a href="https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/">BaFin-Unternehmensdatenbank: Hat ein Anbieter eine Erlaubnis?</a></li>
<li><a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html">BaFin: aktuelle Verbraucherwarnungen</a></li>
<li><a href="https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybertrading-betrug/">Polizeiliche Kriminalprävention: Cybertrading-Betrug erkennen</a></li>
<li><a href="https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2025-10/Updated_Joint_ESAs_Factsheet_on_crypto-assets_DE_DE.pdf">Merkblatt der europäischen Aufsichtsbehörden zu Kryptowerten (PDF)</a></li>
<li><a href="https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/">Verbraucherzentrale Baden-Württemberg</a> (Beratung, auf die auch die Polizei Stuttgart verweist)</li>
</ul>
</aside>
<p>Verbindlich ist bei der Frage nach einer Erlaubnis immer der Eintrag der Aufsicht, nicht die Selbstdarstellung eines Anbieters.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3>Woran erkenne ich, ob eine Krypto-Plattform erlaubt ist?</h3>
<p>An einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder – bei Anbietern aus anderen EU-Staaten – im MiCA-Register der ESMA. Werbung, Gütesiegel auf der eigenen Website oder positive Bewertungen ersetzen diese Prüfung nicht.</p>
<h3>Ist eine Plattform seriös, wenn die BaFin nicht vor ihr warnt?</h3>
<p>Nein. Die Warnliste nennt nur Fälle, die der Aufsicht bekannt sind. Entscheidend ist, ob eine Erlaubnis vorliegt.</p>
<h3>Bekomme ich überwiesenes Geld zurück?</h3>
<p>Das lässt sich nicht pauschal sagen. Je schneller die eigene Bank informiert wird, desto eher kann sie einen Rückruf versuchen. Vor Angeboten, gegen Vorkasse verlorenes Geld zurückzuholen, warnt die Polizei ausdrücklich – auch dahinter kann Betrug stecken.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-betrug-in-stuttgart-rund-250-000-euro-verloren-so-pruefst-du-anbieter-bei-der-bafin/">Krypto-Betrug in Stuttgart: rund 250.000 Euro verloren – so prüfst du Anbieter bei der BaFin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Krypto-Haltefrist: Petition mit 44.439 Mitzeichnungen, BMF-Entwurf sieht 25 Prozent Steuer vor</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-haltefrist-petition-mit-44-439-mitzeichnungen-bmf-entwurf-sieht-25-prozent-steuer-vor/</link>
					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-haltefrist-petition-mit-44-439-mitzeichnungen-bmf-entwurf-sieht-25-prozent-steuer-vor/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2026 15:21:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bitcoin]]></category>
		<category><![CDATA[Haltefrist]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalertragsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Krypto-Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Petition Bundestag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=60350</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was heute nach § 23 EStG gilt, was das BMF laut Bundestag plant und wie sich 10.000 Euro Krypto-Gewinn unter beiden Regeln unterscheiden – mit Rechner.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-haltefrist-petition-mit-44-439-mitzeichnungen-bmf-entwurf-sieht-25-prozent-steuer-vor/">Krypto-Haltefrist: Petition mit 44.439 Mitzeichnungen, BMF-Entwurf sieht 25 Prozent Steuer vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Stand: 24. Oktober 2026. Was heute nach § 23 Einkommensteuergesetz gilt, was der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ändern würde und wie sich das in Euro unterscheiden könnte.</strong></p>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Heute gilt in Deutschland: Ein Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowerten ist in der Regel steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG</a>); innerhalb des Jahres bleibt ein Gesamtgewinn unter 1.000 Euro steuerfrei.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Der Petitionsausschuss des Bundestags beriet am 12. Oktober 2026 eine Petition mit 44.439 Mitzeichnungen für die Beibehaltung der Haltefrist; das Bundesfinanzministerium (BMF) verwies auf seinen Entwurf: Haltefrist abschaffen, 25 Prozent Kapitalertragsteuer, Einordnung unter § 20 statt § 23 EStG.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Es ist ein Entwurf, kein Gesetz: Nach Angaben des BMF in der Sitzung läuft die Ressortabstimmung. Übergangs- und Stichtagsregeln konnten wir aus amtlicher Quelle nicht prüfen.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Modellrechnungen in diesem Beitrag sind Beispiele und keine Prognose; Kryptowerte können stark im Wert schwanken und vollständig an Wert verlieren.</p>
</aside>



<p class="lead wp-block-paragraph">Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte privat hält, kennt die Faustregel: Nach einem Jahr ist der Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei. Sie steht in § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und hat für viele Anlegerinnen und Anleger in Deutschland die Haltedauer zur Steuerfrage gemacht. Am 12. Oktober 2026 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Sitzung über eine Petition beraten, die diese Regel erhalten will. Das BMF stellte dort seinen Plan vor, die Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen und die Gewinne wie Kapitalerträge zu besteuern. Hier ordnen wir ein, was heute gilt, was nach dem Bundestag-Bericht geplant ist und was offen bleibt – und du kannst unten im Rechner beide Varianten durchspielen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was im Petitionsausschuss am 12. Oktober gesagt wurde</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702" target="_blank" rel="noopener">Bericht des Deutschen Bundestags</a> beriet der Ausschuss am Montag, dem 12. Oktober 2026, von 12 bis 14 Uhr in öffentlicher Sitzung eine Petition mit 44.439 Mitzeichnungen. Die Petentin verlangt, die einjährige Haltefrist des § 23 EStG beizubehalten und Kryptowerte weiterhin als „andere Wirtschaftsgüter“ einzuordnen. Ihr Argument laut Bundestag: Bitcoin sei eine bewusste, langfristige Sparentscheidung und keine Spekulation.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das BMF erklärte in der Sitzung, der Entwurf würde die einjährige Haltefrist abschaffen. Gewinne aus Kryptowerten sollen stattdessen mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belegt werden. Das Ministerium sieht Kryptowerte näher an Kapitalanlagen und will sie deshalb unter § 20 statt unter § 23 EStG fassen. Ein Vertreter des Ministeriums nannte als Ziel eine „rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung von Krypto-Assets“. Das Vorhaben befinde sich in der Ressortabstimmung, also in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien; der Ausgang „bleibt in der Sache abzuwarten“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritik kam laut Bundestag aus zwei Richtungen. Die Petentin befürchtet, dass kurzfristig handelnde Anlegerinnen und Anleger mit hohen Einkommen entlastet, langfristig Sparende aber belastet würden. Ein in der Sitzung angehörter Steuerberater hielt dagegen, Krypto-Gewinne passten nicht zu den Regeln für Kapitalerträge, und der Entwurf erkläre nicht, warum Gold von der gleichen Behandlung ausgenommen sei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was heute gilt: § 23 EStG im Überblick</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Solange der Entwurf nicht Gesetz ist, gilt für privat gehaltene Kryptowerte in Deutschland das, was im Gesetzestext steht. Wir haben die Vorschriften am 24. Oktober 2026 in der Fassung auf <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/" target="_blank" rel="noopener">gesetze-im-internet.de</a> abgerufen.</p>



<div style="overflow-x: auto; margin: 18px 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;">
<thead>
<tr>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Regel</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Inhalt</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Norm</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Haltefrist</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Steuerpflichtig ist ein Veräußerungsgewinn, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG</a></td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Zehn Jahre</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Werden aus dem Wirtschaftsgut zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG</a></td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Freigrenze</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Beträgt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG</a></td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Verluste</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden; ein Überhang kann nach § 10d übertragen werden.</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG</a></td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Steuersatz</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Der steuerpflichtige Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Einkommensteuertarif</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 20px;">Quelle: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 EStG</a>, abgerufen am 24. Oktober 2026. Hinweis: gesetze-im-internet.de zeigt konsolidierte Texte, die amtliche Fassung steht im Bundesgesetzblatt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag: Bei 999 Euro Gesamtgewinn fällt keine Steuer an, bei 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Ob die Zehn-Jahres-Regel auf deine Coins zutrifft, hängt davon ab, ob du mit ihnen Einkünfte erzielt hast; diese Einordnung ist ein Einzelfall und ein Thema für die Steuerberatung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was der Entwurf ändern würde – soweit amtlich belegt</h2>



<div style="overflow-x: auto; margin: 18px 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;">
<thead>
<tr>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Punkt</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Heute</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Plan des BMF laut Bundestag-Bericht</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Einordnung</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Private Veräußerungsgeschäfte, § 23 EStG</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Haltefrist</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Ein Jahr, bei Einkünfteerzielung zehn Jahre</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Soll entfallen</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Steuersatz</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Persönlicher Einkommensteuersatz</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">25 Prozent Kapitalertragsteuer</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Status</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Geltendes Recht</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">Entwurf in der Ressortabstimmung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 20px;">Quelle: <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702" target="_blank" rel="noopener">Deutscher Bundestag, Bericht zur Sitzung des Petitionsausschusses vom 12. Oktober 2026</a>. Weitere Entwurfsdetails (Stichtag, Übergangsregeln, Steuerabzug) sind hier nicht enthalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Satz von 25 Prozent entspricht dem Tarif, den das Gesetz für Kapitaleinkünfte vorsieht: Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32d Abs. 1 EStG</a> beträgt die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 Prozent. Ordnet man Kryptowerte unter § 20 ein, würde zudem grundsätzlich der Sparer-Pauschbetrag nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 Abs. 9 EStG</a> greifen: 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 2.000 Euro. Er wird aber auch durch Zinsen und Dividenden verbraucht. Ob und wie der Entwurf das für Kryptowerte regelt, konnten wir nicht prüfen – den Entwurfstext des BMF konnte die Redaktion für diesen Beitrag nicht abrufen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechenbeispiel: dieselben 10.000 Euro Gewinn, zwei Regeln</h2>



<figure style="margin: 22px 0;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto; border-radius: 8px; display: block;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-24_Grafik_Krypto-Haltefrist-Modellrechnung.jpg" alt="Balkendiagramm: Bei 10.000 Euro Gewinn und 35 Prozent Grenzsteuersatz beträgt die Steuer nach 8 Monaten 3.500 Euro (geltendes Recht) und 2.250 Euro (Entwurfs-Szenario); nach 18 Monaten 0 Euro und 2.250 Euro." />
<figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Modellrechnung: Steuer bei 10.000 Euro Krypto-Gewinn nach geltendem Recht und im Entwurfs-Szenario. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Berechnung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html">§ 23</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html">§ 32d</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html">§ 20 Einkommensteuergesetz</a> (Stand 24. Oktober 2026).</figcaption>
</figure>



<div style="overflow-x: auto; margin: 18px 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse;">
<thead>
<tr>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Fall (Annahmen unten)</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Geltendes Recht</th>
<th style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #0f5c43; color: #fff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14px; font-weight: bold;">Entwurfs-Szenario</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">A: 10.000 Euro Gewinn, 8 Monate gehalten</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">3.500 Euro</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">2.250 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">B: 10.000 Euro Gewinn, 18 Monate gehalten</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">0 Euro</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">2.250 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: left; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">C: 900 Euro Gewinn, 6 Monate gehalten</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">0 Euro (unter der Freigrenze von 1.000 Euro)</td>
<td style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #ffffff; text-align: right; padding: 10px 12px; font-size: 14.5px; line-height: 1.5; border-bottom: 1px solid #e5e9ed; vertical-align: top;">0 Euro (unter dem Sparer-Pauschbetrag, falls noch nicht verbraucht)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 20px;">Berechnung: steuerratschlag.eu nach § 23, § 32d Abs. 1 und § 20 Abs. 9 EStG. Modellrechnung, keine Prognose.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Annahmen: persönlicher Grenzsteuersatz 35 Prozent, ledig, Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro noch voll verfügbar, keine weiteren Gewinne oder Verluste, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das Szenario unterstellt, dass der Satz von 25 Prozent auf den Verkauf anwendbar wäre. Ob das für Coins gilt, die du vor einem Stichtag gekauft hast, ist offen. In Fall A wäre das Szenario günstiger, weil 25 Prozent unter deinem angenommenen Satz von 35 Prozent liegen. Liegt dein persönlicher Satz dagegen unter 25 Prozent, kann das Szenario auch bei kurzer Haltedauer teurer sein. Fall B zeigt den Kern der Debatte: Wer heute länger als ein Jahr hält, zahlt nichts; im Szenario würde dieselbe Haltedauer keine Steuerfreiheit mehr bringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechner: dein Verkaufsgewinn unter beiden Regeln</h2>



<div id="krypto-rechner" style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 20px 22px; margin: 18px 0;">
<p style="margin: 0 0 6px; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43;">Rechner für Deutschland: Krypto-Verkaufsgewinn</p>
<p style="margin: 0 0 14px; font-size: 14px; line-height: 1.5; color: #252d36;">Vergleicht die Steuer nach geltendem Recht (§ 23 EStG) mit einem Szenario nach dem Plan des BMF (25 Prozent, Sparer-Pauschbetrag). Es ist ein Rechenbeispiel, kein Steuerbescheid und kein Formular. Deine Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.</p>
<div style="display: flex; flex-wrap: wrap; gap: 14px; margin-bottom: 14px;"><label style="flex: 1 1 200px; font-size: 14px; color: #252d36;">Verkaufsgewinn in Euro<br /><input id="kr-gewinn" style="width: 100%; box-sizing: border-box; padding: 9px; border: 1px solid #c9d1d8; border-radius: 8px; font-size: 15px;" type="text" value="10000" /></label> <label style="flex: 1 1 200px; font-size: 14px; color: #252d36;">Haltedauer in vollen Monaten<br /><input id="kr-monate" style="width: 100%; box-sizing: border-box; padding: 9px; border: 1px solid #c9d1d8; border-radius: 8px; font-size: 15px;" type="text" value="8" /></label> <label style="flex: 1 1 200px; font-size: 14px; color: #252d36;">Persönlicher Grenzsteuersatz in Prozent<br /><input id="kr-satz" style="width: 100%; box-sizing: border-box; padding: 9px; border: 1px solid #c9d1d8; border-radius: 8px; font-size: 15px;" type="text" value="35" /></label> <label style="flex: 1 1 200px; font-size: 14px; color: #252d36;">Noch verfügbarer Sparer-Pauschbetrag in Euro<br /><input id="kr-pausch" style="width: 100%; box-sizing: border-box; padding: 9px; border: 1px solid #c9d1d8; border-radius: 8px; font-size: 15px;" type="text" value="1000" /></label></div>
<label style="display: block; font-size: 14px; color: #252d36; margin-bottom: 14px;"><input id="kr-zehn" style="margin-right: 8px;" type="checkbox" />Mit den Coins wurden Einkünfte erzielt (Frist nach § 23 dann zehn Jahre)</label> <button id="kr-btn" style="background: #0f5c43; color: #ffffff; border: 0; border-radius: 10px; padding: 11px 22px; font-size: 15px; font-weight: bold; cursor: pointer;" type="button">Berechnen</button>
<div style="overflow-x: auto; margin-top: 16px;"> </div>
<p id="kr-hinweis" style="margin: 12px 0 0; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Verluste und weitere Veräußerungsgewinne sind nicht berücksichtigt. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; maßgeblich sind die Gesetze und dein Steuerbescheid.</p>
</div>
<p><script>
(function () {
  function zahl(id) {
    var v = parseFloat(document.getElementById(id).value.replace(',', '.'));
    if (isNaN(v)) { return 0; }
    return v;
  }
  function weniger(a, b) { return Math.sign(b - a) === 1; }
  function euro(n) { return n.toLocaleString('de-DE', {minimumFractionDigits: 2, maximumFractionDigits: 2}) + ' \u20ac'; }
  function zeile(tb, werte, kopf) {
    var r = tb.insertRow();
    for (var i = 0; i !== werte.length; i = i + 1) {
      var c = r.insertCell();
      c.textContent = werte[i];
      c.style.padding = '9px 10px';
      c.style.fontSize = '14px';
      c.style.borderBottom = '1px solid #e5e9ed';
      c.style.textAlign = (i === 0) ? 'left' : 'right';
      if (kopf) { c.style.background = '#0f5c43'; c.style.color = '#ffffff'; c.style.fontWeight = '700'; }
    }
  }
  function rechnen() {
    var gewinn = zahl('kr-gewinn');
    var monate = zahl('kr-monate');
    var satz = zahl('kr-satz') / 100;
    var pausch = Math.max(0, zahl('kr-pausch'));
    var frist = document.getElementById('kr-zehn').checked ? 120 : 12;
    var tb = document.getElementById('kr-ergebnis');
    while (tb.rows.length !== 0) { tb.deleteRow(0); }
    var heute = 0;
    var grund = '';
    if (weniger(gewinn, 0.01)) {
      grund = 'Kein Gewinn: keine Steuer (Verlustverrechnung nicht berechnet)';
    } else if (weniger(frist, monate)) {
      grund = 'Haltefrist von ' + (frist === 120 ? 'zehn Jahren' : 'einem Jahr') + ' überschritten: steuerfrei';
    } else if (weniger(gewinn, 1000)) {
      grund = 'Gewinn unter der Freigrenze von 1.000 Euro: steuerfrei';
    } else {
      heute = gewinn * satz;
      grund = 'Gewinn steuerpflichtig mit deinem persönlichen Satz';
    }
    var steuerpflichtig = Math.max(0, gewinn - pausch);
    var entwurf = steuerpflichtig * 0.25;
    zeile(tb, ['', 'Geltendes Recht (§ 23 EStG)', 'Szenario (25 %)'], true);
    zeile(tb, ['Steuer', euro(heute), euro(entwurf)], false);
    zeile(tb, ['Netto nach Steuer', euro(Math.max(0, gewinn) - heute), euro(Math.max(0, gewinn) - entwurf)], false);
    zeile(tb, ['Differenz Szenario zu heute', '', euro(entwurf - heute)], false);
    document.getElementById('kr-hinweis').textContent = 'Geltendes Recht: ' + grund + '. Szenario: 25 Prozent auf den Gewinn nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags, ohne Haltefrist. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.';
  }
  document.getElementById('kr-btn').addEventListener('click', rechnen);
  rechnen();
})();
</script></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Rechner ist bewusst einfach gehalten. Er kennt weder Verluste noch mehrere Verkäufe im Jahr, weder Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer, und er prüft nicht, ob Coins nach einer möglichen Übergangsregel noch unter altes Recht fielen. Für deine Steuererklärung zählen allein die gesetzlichen Vorschriften und die Angaben des Finanzamts.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was offen bleibt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aus amtlichen Quellen konnten wir für diesen Beitrag nicht belegen, ob es für bereits gekaufte Coins einen Stichtag oder Bestandsschutz geben soll, ab wann die Neuregelung gelten würde, ob ein Steuerabzug durch Plattformen vorgesehen ist und wie Staking und Verleihen behandelt würden. Das BMF hatte nach dem Bundestag-Bericht den Ausgang des Verfahrens offengelassen. Ob das Bundeskabinett das Vorhaben inzwischen beschlossen hat, haben wir in amtlichen Quellen nicht bestätigen können; nach einem Kabinettsbeschluss folgen die parlamentarische Beratung im Bundestag und die Beteiligung des Bundesrats, und der Text kann sich noch ändern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unser Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Haltefrist ist heute geltendes Recht und bleibt es, bis ein Gesetz sie ändert. Der Streit dreht sich um die Frage, ob Kryptowerte eher Spekulationsobjekte (§ 23) oder Kapitalanlagen (§ 20) sind. Für dich heißt das: Weder Panik noch Gelassenheit sind angebracht, sondern Dokumentation. Wer Kaufdaten, Kaufpreise und Verkäufe seiner Coins lückenlos festhält, kann unter jeder künftigen Regel rechnen. Welche Folgerung für deine Anlagen daraus zu ziehen ist, kann dir nur eine individuelle Beratung beantworten; wir geben keine Empfehlung, zu halten oder zu verkaufen.</p>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-left: 4px solid #0f5c43; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Risikohinweis</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;">Kryptowerte unterliegen starken Kursschwankungen. Du kannst dein eingesetztes Geld ganz oder teilweise verlieren, bis hin zum Totalverlust. Steuerliche Regeln sind nur ein Teil der Entscheidung und ändern nichts am Verlustrisiko.</p>
</aside>



<h2 class="wp-block-heading">Wo finde ich was?</h2>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-left: 4px solid #0f5c43; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Deutschland</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;"><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702" target="_blank" rel="noopener">Bericht des Bundestags zur Sitzung vom 12. Oktober 2026</a>: Wortlaut der Petition und Position des BMF.</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html" target="_blank" rel="noopener">§ 23 EStG</a> (private Veräußerungsgeschäfte), <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html" target="_blank" rel="noopener">§ 20 EStG</a> (Kapitaleinkünfte) und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html" target="_blank" rel="noopener">§ 32d EStG</a> (Steuersatz 25 Prozent).</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;">Handelsplattformen prüfen: Die <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/news-warnungen/news-warnungen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Verbraucher-Warnungen der BaFin</a> (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nennen Anbieter, die nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.</p>
</aside>



<h2 class="wp-block-heading">Portal-Check: gesetze-im-internet.de</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Portal <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/" target="_blank" rel="noopener">gesetze-im-internet.de</a> wird nach Angaben auf der Startseite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesamt für Justiz bereitgestellt, ist also <strong>staatlich betrieben</strong>. Es bietet Bundesgesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Laut Startseite sind die Texte jedoch nicht die amtliche Fassung; verbindlich ist das Bundesgesetzblatt. Redaktionsurteil: <strong>4 von 5 Sternen</strong>. Für schnelles Nachschlagen einzelner Paragrafen, etwa § 23 EStG, überzeugt es durch staatliche Trägerschaft und Aktualität; ein Stern Abzug, weil für verbindliche Aussagen die amtliche Fassung nötig ist. Das ist ein Redaktionsurteil, kein Test.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Häufige Fragen</h2>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-left: 4px solid #0f5c43; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Frage</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;"><strong>Ist die Krypto-Haltefrist schon abgeschafft?</strong></p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;">Nein. Nach dem Bundestag-Bericht vom 12. Oktober 2026 befindet sich der Entwurf des BMF in der Ressortabstimmung. Geltendes Recht ist weiterhin § 23 EStG mit der Haltefrist von einem Jahr.</p>
</aside>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-left: 4px solid #0f5c43; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Frage</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;"><strong>Was sind 25 Prozent Kapitalertragsteuer im Vergleich zu meinem Steuersatz?</strong></p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;">Das BMF plant laut Bundestag 25 Prozent. Dein persönlicher Satz kann höher oder niedriger sein; im Rechner siehst du den Unterschied. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kämen hinzu.</p>
</aside>



<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-left: 4px solid #0f5c43; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 6px; margin: 22px 0;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .1em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 8px;">Frage</p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;"><strong>Gilt die Freigrenze von 1.000 Euro für alle Krypto-Gewinne?</strong></p>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 15.5px; line-height: 1.6; margin: 0 0 10px;">Sie gilt nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr. Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.</p>
</aside>



<p><script type="application/ld+json">{"@context": "https://schema.org", "@type": "Article", "headline": "Krypto-Haltefrist: Petition mit 44.439 Mitzeichnungen, BMF-Entwurf sieht 25 Prozent Steuer vor", "datePublished": "2026-10-24", "dateModified": "2026-10-24", "author": {"@type": "Person", "name": "Theresa Aichinger – KI-Redaktion"}, "publisher": {"@type": "Organization", "name": "STEUERRATSCHLAG.eu"}, "inLanguage": "de-DE"}</script> <script type="application/ld+json">{"@context": "https://schema.org", "@type": "FAQPage", "mainEntity": [{"@type": "Question", "name": "Ist die Krypto-Haltefrist schon abgeschafft?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Nein. Nach dem Bundestag-Bericht vom 12. Oktober 2026 befindet sich der Entwurf des BMF in der Ressortabstimmung. Geltendes Recht ist weiterhin § 23 EStG mit der Haltefrist von einem Jahr."}}, {"@type": "Question", "name": "Was sind 25 Prozent Kapitalertragsteuer im Vergleich zu meinem Steuersatz?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Das BMF plant laut Bundestag 25 Prozent. Dein persönlicher Satz kann höher oder niedriger sein; im Rechner siehst du den Unterschied. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kämen hinzu."}}, {"@type": "Question", "name": "Gilt die Freigrenze von 1.000 Euro für alle Krypto-Gewinne?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Sie gilt nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr. Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber."}}]}</script></p>

<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-haltefrist-petition-mit-44-439-mitzeichnungen-bmf-entwurf-sieht-25-prozent-steuer-vor/">Krypto-Haltefrist: Petition mit 44.439 Mitzeichnungen, BMF-Entwurf sieht 25 Prozent Steuer vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Krypto in der Sparkassen-App: 0,99 Euro je Order, dazu rund 2,7 Prozent Kursabstand</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-in-der-sparkassen-app-099-euro-je-order-dazu-rund-27-prozent-kursabstand/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Theresa Aichinger – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Oct 2026 19:32:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bitcoin]]></category>
		<category><![CDATA[DekaBank]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[MiCAR]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkasse]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuerratschlag.eu/?p=60240</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit 19. Oktober handeln erste Sparkassen Kryptowerte über die DekaBank. Unsere Auswertung von 566 Geschäftsmeldungen zeigt: Zur Gebühr von 0,99 Euro kommt ein Kursabstand von rund 2,7 Prozent.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-in-der-sparkassen-app-099-euro-je-order-dazu-rund-27-prozent-kursabstand/">Krypto in der Sparkassen-App: 0,99 Euro je Order, dazu rund 2,7 Prozent Kursabstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit dem 19. Oktober bieten erste Sparkassen über die DekaBank den Kauf von Bitcoin, Ether, Solana, XRP und Polygon in der App an. Unsere Auswertung der Pflichtmeldungen zeigt, was ein Kauf neben der Ordergebühr kostet – und was im Kleingedruckten steht. Stand: 22. Oktober 2026.</strong></p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #f5f7f8; border: 1px solid #e5e9ed; border-radius: 16px; padding: 22px 24px 8px; margin: 0 0 24px;">
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; font-weight: bold; letter-spacing: .12em; text-transform: uppercase; color: #0f5c43; margin: 0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin: 0 0 14px; padding: 0; list-style: none;">
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Die DekaBank verlangt 0,99 Euro je Kauf oder Verkauf. Zusätzlich steckt im Kurs ein eigener Aufschlag (Spread), dessen Höhe die Bank nicht beziffert.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">In den von der DekaBank veröffentlichten Geschäftsmeldungen lagen Kauf- und Verkaufskurs desselben Kryptowerts, gehandelt innerhalb einer Minute, im Mittel rund 2,7 Prozent auseinander.</li>
<li style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 16px; line-height: 1.55; padding: 0 0 0 26px; margin: 0 0 8px;">Für Kryptowerte gibt es keine Einlagensicherung und kein Entschädigungssystem. Kursverluste bis zum Totalverlust sind möglich.</li>
</ul>
<p style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 1.5; color: #667180; margin: 0 0 14px;">Eigene Auswertung von 566 Geschäftsmeldungen vom 22. September bis 21. Oktober 2026. Modellrechnungen ohne Kursbewegung, keine Prognose und keine Anlageempfehlung.</p>
</aside>
<p>Die Zahlen gelten für das Angebot „Krypto – powered by Deka“ in Deutschland. Wer es nutzen will, braucht ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse.</p>
<p class="lead">Bitcoin direkt neben dem Girokonto: Mit dem Angebot der DekaBank, des Wertpapierhauses der Sparkassen, kommt der Kryptohandel in die Banking-App der Sparkassen in Deutschland. Die Ordergebühr ist mit 0,99 Euro niedrig. Was ein Kauf tatsächlich kostet, entscheidet aber ein zweiter Posten ohne Betrag in der Preisliste: der Abstand zwischen dem Kurs, zu dem die Bank verkauft, und dem, zu dem sie zurückkauft. Weil die DekaBank ihre abgeschlossenen Geschäfte nach eigenen Angaben gemäß Artikel 77 Absatz 4 MiCAR täglich veröffentlicht, lässt sich dieser Abstand nachrechnen. Wir haben das getan – und erklären, was das für deine Entscheidung bedeutet.</p>
<h2>Was die Sparkassen seit dem 19. Oktober anbieten</h2>
<p>Nach der <a href="https://www.deka.de/deka-gruppe/media--research/aktuelle-medienmitteilungen/pressearchiv/archiv2026/september/dekabank-startet-krypto-angebot-fuer-sparkassen-kundinnen-und--kunden">Presseinformation der DekaBank vom 19. Oktober 2026</a> wird das Angebot schrittweise über die kommenden Monate eingeführt; jede Sparkasse entscheidet selbst, ob sie mitmacht. Auf der <a href="https://www.deka.de/krypto/footer_content/weiterfuehrende-inhalte">Angebotsseite der DekaBank</a> stehen derzeit fünf kooperierende Institute: die Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Rottal-Inn, die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe, die Taunus Sparkasse und die Sparkasse Karlsruhe. Ein Wertpapierdepot ist nicht nötig.</p>
<p>Die Kryptowerte und die privaten Schlüssel liegen nach Angaben der DekaBank in deren eigener Wallet. Die Bank stützt sich auf die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (<a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj">MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114</a>) und gibt an, die nötige Erlaubnis 2025 von der deutschen Finanzaufsicht BaFin erhalten zu haben. Nach den <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E-781899314/25835801/2026_Sonderbedingungen_Kryptowerte.pdf">Sonderbedingungen</a> müssen Nutzer/-innen volljährig sein, ihren ausschließlichen Wohnsitz in Deutschland haben und ausschließlich hier unbeschränkt steuerpflichtig sein. Beraten wird nicht.</p>
<h2>0,99 Euro – und ein Aufschlag ohne Preisschild</h2>
<p>Die <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E779670820/25183908/Preisinformation%20f%C3%BCr%20Kryptowerte.pdf">Preisinformation für Kryptowerte</a> (Fassung September 2026) nennt ein Transaktionsentgelt von 0,99 Euro je Kauf oder Verkauf, keine Mindestorder und höchstens 250.000 Euro je Auftrag. Verwahrung, Bestandsanzeige, Abrechnungen und Berichte sind kostenfrei. Zur Preisbildung heißt es dort: Der Kurs beruht auf einem Marktreferenzpreis „zuzüglich eines DekaBank-eigenen Spreads“. Bei größeren Beträgen oder starken Kursschwankungen könne die Bank den Spread anpassen, die Gültigkeit eines Preises verkürzen oder den Handel einschränken. Wie hoch der Spread ist, steht in dem Dokument nicht.</p>
<h2>Unsere Auswertung: rund 2,7 Prozent zwischen Kauf und Verkauf</h2>
<p>Als Kryptodienstleisterin veröffentlicht die DekaBank auf ihrer <a href="https://www.deka.de/deka-gruppe/service/micar">MiCAR-Informationsseite</a> täglich eine Liste abgeschlossener Geschäfte mit Kennnummer des Kryptowerts, Menge, Kurs, Uhrzeit und Angabe, ob gekauft oder verkauft wurde (zum Beispiel der <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/documents_E-259054893/dekade/medienpool_dekade/deka_gruppe/de/Dokumente/Investor%20Relations/Finanzpublikationen/MICA/MiCAR_Reporting_20261021.csv">Bericht für den 21. Oktober 2026</a>). Wir haben alle 566 Meldungen vom 22. September bis 21. Oktober 2026 ausgewertet und Käufe und Verkäufe desselben Kryptowerts verglichen, die höchstens 60 Sekunden auseinanderlagen. In so kurzer Zeit bewegt sich der Markt meist kaum; der Unterschied zeigt vor allem den Abstand zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Ein Beispiel: Am 30. September um 12:35:55 Uhr wurde Bitcoin zu 74.825,09 Euro gekauft, eine Sekunde später zu 72.830,06 Euro verkauft – ein Unterschied von 2,7 Prozent.</p>
<div style="overflow-x: auto; margin: 0 0 6px;">
<table style="width: 100%; border-collapse: collapse; font-size: .95em;">
<thead>
<tr>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: left;">Kryptowert</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Paare Kauf/Verkauf (≤ 60 s)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Abstand Kauf-/Verkaufskurs (Median)</th>
<th style="background: #0f5c43; color: #fff; padding: 8px; text-align: right;">Spanne</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Bitcoin (BTC)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">8</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,70 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,66–2,74 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Ether (ETH)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">5</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,70 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,69–2,75 %</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Solana (SOL)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">15</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,74 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,69–2,83 %</td>
</tr>
<tr style="background: #ffffff;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">XRP</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">1</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,76 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">–</td>
</tr>
<tr style="background: #e3f1ea;">
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8;">Polygon (POL)</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">4</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">3,11 %</td>
<td style="padding: 8px; border-bottom: 1px solid #cfe3d8; text-align: right; font-variant-numeric: tabular-nums;">2,84–3,21 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p style="font-size: 12px; color: #667180; margin: 0 0 18px;">Abstand = (Kaufkurs − Verkaufskurs) / Mittelwert beider Kurse. Die Meldungen nennen die Kryptowerte nur über Kennnummern; die Zuordnung zu den Namen hat die Redaktion über das Kursniveau vorgenommen. Quelle: <a href="https://www.deka.de/deka-gruppe/service/micar">DekaBank, Informationen über abgeschlossene Geschäfte nach MiCAR</a>, 22.09.–21.10.2026; Berechnung: steuerratschlag.eu.</p>
<p>Bei allen fünf Kryptowerten lag der Abstand zwischen 2,66 und 3,21 Prozent, über alle 33 Paare im Mittel bei 2,74 Prozent. Wichtig für die Einordnung: Die Stichprobe ist klein, und die DekaBank behält sich vor, den Spread je nach Marktlage zu ändern. Grob heißt das: Gemessen am Mittelwert aus Kauf- und Verkaufskurs zahlst du beim Kauf rund 1,35 Prozent mehr und bekommst beim Verkauf rund 1,35 Prozent weniger.</p>
<h2>Rechenbeispiel: Was ein Kauf und sofortiger Verkauf kostet</h2>
<p>Annahmen: Der Markt bewegt sich nicht, der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs beträgt 2,7 Prozent, je Order fallen 0,99 Euro an. Kaufst du Bitcoin für 100 Euro, zahlst du 100,99 Euro. Verkaufst du sofort wieder, bekommst du 97,34 Euro Kurswert, abzüglich 0,99 Euro Gebühr bleiben 96,35 Euro. Die Kosten betragen also 4,64 Euro oder 4,6 Prozent des eingesetzten Geldes – davon entfallen 1,98 Euro auf die beiden Ordergebühren und 2,66 Euro auf den Kursabstand.</p>
<figure style="margin: 0 0 18px;"><img decoding="async" style="width: 100%; height: auto;" src="https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-22_Grafik_Krypto-Sparkasse-Kosten.jpg" alt="Säulendiagramm: Kosten von Kauf und sofortigem Rückverkauf von Kryptowerten in der Sparkassen-App bei unverändertem Markt. 25 Euro: 10,2 Prozent, 50 Euro: 6,5 Prozent, 100 Euro: 4,6 Prozent, 500 Euro: 3,1 Prozent, 1.000 Euro: 2,9 Prozent." width="1560" height="960" /><figcaption style="margin-top: 8px; font-size: 13px; line-height: 1.5; color: #667180;">Kosten von Kauf und sofortigem Rückverkauf nach Orderhöhe, Modellrechnung bei unverändertem Markt. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Annahmen laut <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E779670820/25183908/Preisinformation%20f%C3%BCr%20Kryptowerte.pdf">Preisinformation der DekaBank</a> und eigener Auswertung der <a href="https://www.deka.de/deka-gruppe/service/micar">MiCAR-Geschäftsmeldungen</a> (Stand 22. Oktober 2026).</figcaption></figure>
<p>Bei kleinen Beträgen frisst die feste Gebühr den größten Teil: Bei 25 Euro kosten Kauf und Verkauf zusammen 10,2 Prozent. Ab einigen Hundert Euro dominiert der Kursabstand, und die Kosten nähern sich den 2,7 Prozent an. Auch wer länger hält, muss diese Kosten erst durch Kursgewinne wieder hereinholen.</p>
<h2>Was im Kleingedruckten steht</h2>
<p><strong>Keine Sicherung im Insolvenzfall wie beim Tagesgeld:</strong> In den <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E1559004749/25779480/Informationen%20f%C3%BCr%20Verbraucher%20f%C3%BCr%20Kryptowerte.pdf">Informationen für Verbraucher</a> stellt die DekaBank klar, dass für ihre Kryptodienstleistungen kein Garantiefonds und kein Entschädigungssystem besteht. Die gesetzliche Einlagensicherung für Bankguthaben gilt für Kryptowerte nicht.</p>
<p><strong>Übertragen nur an bestimmte Anbieter:</strong> Ausliefern lässt die DekaBank Kryptowerte nach ihrer <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E431841282/26007344/Auslieferung_CASPs.pdf">Liste zugelassener Empfänger</a> (Fassung Oktober 2026) an vier namentlich genannte Kryptodienstleister; dafür gelten <a href="https://www.deka.de/site/dekade_deka-gruppe_site/get/params_E-1927470866/25976632/Mindestwerte_Auslieferungen.pdf">Mindestmengen</a>, etwa 0,0001 Bitcoin. Eine Auslieferung dauert laut Sonderbedingungen in der Regel bis zu drei Bankarbeitstage. Wer später selbst verwahren möchte, sollte vorab klären, ob das geht.</p>
<p><strong>Meldung an die Steuerverwaltung:</strong> Nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ksttg/__1.html">Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)</a> meldet die DekaBank jährlich unter anderem Name, Steuer-Identifikationsnummer und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).</p>
<p><strong>Steuern:</strong> Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sind in Deutschland nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html">§ 23 Einkommensteuergesetz</a> steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt. Steuerfrei bleiben sie, wenn der Gesamtgewinn aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Das ist eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.</p>
<h2>Unser Fazit</h2>
<p>Das Angebot macht Kryptowerte für Sparkassen-Kundinnen und -Kunden leicht zugänglich: ohne neue Bank, ohne Depot, mit Verwahrung bei einem beaufsichtigten Institut. Die Kosten sind aber höher, als 0,99 Euro vermuten lassen – nach den eigenen Meldungen der DekaBank kommt ein Kursabstand von rund 2,7 Prozent hinzu, der in keiner Preisliste steht. Wer Anbieter vergleicht, sollte deshalb den Gesamtpreis betrachten: Gebühr plus Kursabstand, in Euro für den eigenen Betrag. Ob Kryptowerte überhaupt zu deiner Geldanlage passen, ist eine eigene Frage. Die BaFin hat in einer <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_260825_kryptowissen.html">Befragung vom April 2026</a> festgestellt, dass viele Besitzer/-innen von Kryptowerten deren Risiken falsch einschätzen; mehr als ein Drittel hielt den Bitcoin-Kurs für stabil.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; background: #fff8dc; border: 1px solid #f0d77a; border-radius: 12px; padding: 14px 18px 4px; margin: 0 0 20px; font-size: 15px; line-height: 1.55;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Risikohinweis:</strong> Kryptowerte unterliegen sehr starken Kursschwankungen. Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes sind möglich. Frühere Kursentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Ergebnisse. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung für oder gegen einen Anbieter oder Kryptowert.</p>
</aside>
<p>Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/kryptoanlagen-was-sind-die-risiken-97354">Verbraucherzentralen</a> halten Kryptoanlagen für sehr spekulativ und wegen der starken Kursschwankungen nicht für den Vermögensaufbau geeignet.</p>
<h2>Wo finde ich was?</h2>
<p><strong>Deutschland:</strong> Preise, Bedingungen und die täglichen Geschäftsmeldungen stehen auf der <a href="https://www.deka.de/deka-gruppe/service/micar">MiCAR-Seite der DekaBank</a>, die teilnehmenden Sparkassen auf der <a href="https://www.deka.de/krypto/footer_content/weiterfuehrende-inhalte">Angebotsseite</a>. Allgemeine Hinweise, Warnungen vor unseriösen Plattformen und Beschwerdewege bietet die <a href="https://www.bafin.de/DE/verbraucherinnen-verbraucher/verbraucherinnen-verbraucher_node.html">Verbraucherseite der BaFin</a>. Zur Meldepflicht für Kryptodienstleister informiert das <a href="https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC8/dac8_node.html">Bundeszentralamt für Steuern</a>.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p><strong>Ist mein Bitcoin bei der Sparkasse so sicher wie mein Tagesgeld?</strong><br />
Nein. Für Kryptowerte gibt es nach Angaben der DekaBank weder einen Garantiefonds noch ein Entschädigungssystem, die Einlagensicherung für Bankguthaben greift nicht. Hinzu kommt das Kursrisiko bis zum Totalverlust.</p>
<p><strong>Ist der Spread bei jedem Kauf gleich hoch?</strong><br />
Nicht unbedingt. Die DekaBank behält sich vor, den Spread bei größeren Beträgen oder starken Kursschwankungen anzupassen. Die 2,7 Prozent sind ein Mittelwert aus den veröffentlichten Meldungen von September und Oktober 2026.</p>
<aside style="font-family: system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif; border-left: 4px solid #0f5c43; background: #e3f1ea; border-radius: 0 12px 12px 0; padding: 16px 20px 4px; margin: 24px 0; font-size: 14px; line-height: 1.55; color: #252d36;">
<p style="margin: 0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin: 0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p><script type="application/ld+json">{"@context": "https://schema.org", "@graph": [{"@type": "Article", "headline": "Krypto in der Sparkassen-App: 0,99 Euro je Order, dazu rund 2,7 Prozent Kursabstand", "datePublished": "2026-10-22", "dateModified": "2026-10-22", "inLanguage": "de-DE", "author": {"@type": "Person", "name": "Theresa Aichinger – KI-Redaktion"}, "publisher": {"@type": "Organization", "name": "STEUERRATSCHLAG.eu"}, "image": "https://www.steuerratschlag.eu/wp-content/uploads/2026/10/2026-10-22_Aufmacher_Krypto-Sparkasse.jpg"}, {"@type": "FAQPage", "mainEntity": [{"@type": "Question", "name": "Ist mein Bitcoin bei der Sparkasse so sicher wie mein Tagesgeld?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Nein. Für Kryptowerte gibt es nach Angaben der DekaBank weder einen Garantiefonds noch ein Entschädigungssystem, die Einlagensicherung für Bankguthaben greift nicht. Hinzu kommt das Kursrisiko bis zum Totalverlust."}}, {"@type": "Question", "name": "Ist der Spread bei jedem Kauf gleich hoch?", "acceptedAnswer": {"@type": "Answer", "text": "Nicht unbedingt. Die DekaBank behält sich vor, den Spread bei größeren Beträgen oder starken Kursschwankungen anzupassen. Die 2,7 Prozent sind ein Mittelwert aus den veröffentlichten Meldungen von September und Oktober 2026."}}]}]}</script></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-in-der-sparkassen-app-099-euro-je-order-dazu-rund-27-prozent-kursabstand/">Krypto in der Sparkassen-App: 0,99 Euro je Order, dazu rund 2,7 Prozent Kursabstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Krypto-Steuer: Abschaffung der Haltefrist bleibt vorerst Entwurf</title>
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					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-steuer-abschaffung-der-haltefrist-bleibt-vorerst-entwurf/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sabine Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2026 07:44:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte entschieden. Es gilt weiter das bisherige Recht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-steuer-abschaffung-der-haltefrist-bleibt-vorerst-entwurf/">Krypto-Steuer: Abschaffung der Haltefrist bleibt vorerst Entwurf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte entschieden. Es gilt weiter das bisherige Recht.</strong></p><p><em>Stand: 15. Oktober 2026.</em></p><h2>Was heute gilt</h2><ul><li>Gewinne aus Kryptowerten, die länger als zwölf Monate gehalten wurden, sind steuerfrei.</li><li>Bei Verkäufen innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro; darüber wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.</li></ul><h2>Was der Entwurf vorsieht</h2><ul><li>Kryptowerte sollen als Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) besteuert werden, unabhängig von der Haltedauer.</li><li>Gelten soll das nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Ältere Bestände bleiben unter der bisherigen Regel.</li></ul><h2>Stand</h2><p>Der Entwurf befindet sich laut Bundesfinanzministerium in der Abstimmung zwischen den Ressorts; einen neuen Termin gibt es nicht. Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich am 12. Oktober mit einer Petition zum Erhalt der Haltefrist befasst. Ein Gesetz gibt es erst nach Beschluss in Bundestag und Bundesrat.</p>
<p class="sr-weiterfuehrend wp-block-paragraph">Weiterführend: <a href="https://cryptoticker.io/de/krypto-haltefrist-kabinettstermin-verstrichen/">CryptoTicker: Kabinettstermin ohne Beschluss</a>, <a href="https://www.finanzen.net/nachricht/devisen/haltefrist-aus-bitcoin-steuerreform-wichtige-kabinettsentscheidung-steht-bevor-das-muessen-anleger-wissen-00-15975976">finanzen.net: Bitcoin-Steuerreform</a>.</p>
<aside style="border-left:4px solid #0f5c43;background:#e3f1ea;padding:12px 16px;margin:24px 0"><strong>Wichtiger Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion von steuerratschlag.eu erstellt. Er dient nur der allgemeinen Information und erfolgt <strong>ohne Gewähr</strong>; trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler vorkommen und Regeln, Beträge und Fristen sich ändern. Wir sind <strong>keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberater</strong> und bieten keine Beratung an. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberatung, Rechtsberatung oder die zuständige Behörde; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.</aside><p><em>– KI-Redaktion</em></p><p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-steuer-abschaffung-der-haltefrist-bleibt-vorerst-entwurf/">Krypto-Steuer: Abschaffung der Haltefrist bleibt vorerst Entwurf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Krypto-Meldepflicht DAC8: Plattformen melden 2026er-Daten bis 31. Juli 2027 ans Finanzamt</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-meldepflicht-dac8-carf-deutschland-oesterreich-schweiz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Konrad Lindemann – KI-Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Oct 2026 21:43:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit 2026 sammeln Krypto-Plattformen Daten für das Finanzamt: Was DAC8 in Deutschland und Österreich bedeutet und wann die Schweiz mit dem Krypto-AIA startet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-meldepflicht-dac8-carf-deutschland-oesterreich-schweiz/">Krypto-Meldepflicht DAC8: Plattformen melden 2026er-Daten bis 31. Juli 2027 ans Finanzamt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-family:system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;font-size:19px;line-height:1.45;font-weight:600;color:#3a4652;margin:0 0 28px;">Seit 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Plattformen in der EU Daten für das Finanzamt, die erste Meldung in Deutschland ist bis 31. Juli 2027 fällig.</p>
<aside style="font-family:system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;background:#f5f7f8;border:1px solid #e5e9ed;border-radius:16px;padding:22px 24px 8px;margin:0 0 36px;">
<p style="font-size:12px;font-weight:700;letter-spacing:.12em;text-transform:uppercase;color:#0f5c43;margin:0 0 12px;">Auf einen Blick</p>
<ul style="margin:0 0 14px;padding:0 0 0 20px;">
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;margin:0 0 8px;">Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Anbieter seit 2026, Transaktionen ihrer Kundschaft an die Steuerbehörden zu melden.</li>
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;margin:0 0 8px;">In Deutschland melden die Anbieter erstmals bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern – für das ganze Jahr 2026.</li>
<li style="font-size:16px;line-height:1.55;margin:0 0 8px;">Die Schweiz will den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte laut Bund frühestens ab 2027 umsetzen.</li>
</ul>
<p style="font-size:12px;line-height:1.5;color:#667180;margin:0 0 14px;">Stand: 15. Oktober 2026. Quellen: EUR-Lex, BZSt, BMF Österreich, SIF Schweiz.</p>
</aside>
<p class="lead">Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte über eine Plattform handelt, ist für das Finanzamt nicht mehr unsichtbar. Mit der EU-Richtlinie DAC8 und dem internationalen OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) werden Krypto-Transaktionen automatisch gemeldet. Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt.</p>
<h2>Was DAC8 regelt</h2>
<p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202302226" target="_blank" rel="noopener">Richtlinie (EU) 2023/2226</a> erweitert den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Staaten auf Kryptowerte. Die Mitgliedstaaten wenden die Regeln seit 1. Januar 2026 an. Die Daten eines Jahres werden innerhalb von neun Monaten nach Jahresende zwischen den Behörden ausgetauscht.</p>
<h2>Deutschland: Erste Meldung bis 31. Juli 2027</h2>
<p>In Deutschland setzt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz die Richtlinie um. Nach Angaben des <a href="https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026_Kurzmeldungen/05_Mai/20260513_registrierung_kryptowerte_betreiber.html" target="_blank" rel="noopener">Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)</a> müssen Krypto-Anbieter das Kalenderjahr 2026 erstmals bis 31. Juli 2027 melden. Gemeldet werden unter anderem Name, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum der Kundinnen und Kunden sowie die gehandelten Kryptowerte und die zusammengefassten Volumina – getrennt nach Käufen und Verkäufen gegen Euro, Tausch gegen andere Kryptowerte, Zahlungen für Waren und Transfers.</p>
<p>Laut <a href="https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC8/Verfahren/verfahren_node.html" target="_blank" rel="noopener">BZSt</a> sind auch Transfers aus Staking, Mining, Airdrops und Krypto-Darlehen erfasst, ebenso NFTs (Non-Fungible Tokens). Die Daten gehen bis 30. September an die anderen EU-Staaten und Partnerländer; umgekehrt erhalten die deutschen Finanzbehörden Daten zu Konten deutscher Steuerpflichtiger im Ausland.</p>
<h2>Österreich: Meldung pro Transaktion</h2>
<p>Österreich hat DAC8 und CARF mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 umgesetzt. Das <a href="https://www.bmf.gv.at/themen/betrugsbekaempfung/automatischer-informationsaustausch.html" target="_blank" rel="noopener">österreichische Finanzministerium</a> betont: Anders als beim Austausch von Bankkontodaten wird transaktionsbasiert gemeldet, nicht nur ein Kontostand.</p>
<h2>Schweiz: Start frühestens 2027</h2>
<p>Die Schweiz übernimmt den OECD-Standard als Krypto-AIA (automatischer Informationsaustausch). Laut <a href="https://www.sif.admin.ch/de/automatischer-informationsaustausch-ueber-kryptowerte" target="_blank" rel="noopener">Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)</a> erfolgt die Umsetzung frühestens ab 1. Januar 2027; für das Jahr 2026 werden keine Daten ausgetauscht. Über die Liste der Partnerstaaten berät das Parlament noch.</p>
<h2>Was du jetzt tun kannst</h2>
<ul>
<li>Bewahre alle Abrechnungen deiner Krypto-Plattformen auf und gleiche sie mit deiner Steuererklärung ab.</li>
<li>Gib steuerpflichtige Gewinne vollständig an – die Behörden erhalten die Daten künftig automatisch.</li>
<li>Prüfe, ob dein Anbieter in der EU zugelassen ist: Seit Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 gilt laut <a href="https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-06/ESMA75-113276571-1710_Public_Statement_MiCA_transitional_period_ends.pdf" target="_blank" rel="noopener">Europäischer Wertpapieraufsicht ESMA</a> der Anlegerschutz der MiCA-Verordnung nur bei zugelassenen Anbietern.</li>
</ul>
<section style="font-family:system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;margin:44px 0 32px;padding:24px 24px 10px;border:1px solid #e5e9ed;border-radius:16px;background:#fff;"></section>
<aside style="font-family:system-ui,-apple-system,'Segoe UI',Roboto,Helvetica,Arial,sans-serif;border-left:4px solid #0f5c43;background:#e3f1ea;border-radius:0 12px 12px 0;padding:16px 20px 4px;margin:24px 0;font-size:14px;line-height:1.55;color:#252d36;">
<p style="margin:0 0 10px;"><strong>Hinweis zu diesem Beitrag:</strong> STEUERRATSCHLAG.eu ist ein journalistischer Nachrichtenblog und keine Steuerkanzlei. Wir berichten über Steuern, Finanzen und Vorsorge in Deutschland, Österreich und der Schweiz und bieten keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung an.</p>
<p style="margin:0 0 10px;">Dieser Beitrag wurde von der KI-Redaktion mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion geprüft. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche können Irrtümer oder Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden, und Beträge, Fristen und Regeln können sich ändern.</p>
<p style="margin:0 0 10px;">Maßgeblich sind immer die verlinkten amtlichen Quellen. Für deine persönliche Situation wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Stelle.</p>
</aside>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2026/10/krypto-meldepflicht-dac8-carf-deutschland-oesterreich-schweiz/">Krypto-Meldepflicht DAC8: Plattformen melden 2026er-Daten bis 31. Juli 2027 ans Finanzamt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Steigt Bitcoin-Kurs auf 30.000 Euro?</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2018/05/steigt-bitcoin-kurs-auf-30-000-euro/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tim]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 May 2018 13:35:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Börse & Aktien]]></category>
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		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[Fundstrat Global Advisors]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Lee Fundsrat]]></category>
		<category><![CDATA[yobit.io]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommentar &#8211; Wer in die virtuelle Währung Bitcoin investiert hat, entweder aus reiner hochriskanter Spekulation, oder um über Bitcoin-Anteile andere Glücks-Coins zu kaufen, brauchte in den vergangenen fünf …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/05/steigt-bitcoin-kurs-auf-30-000-euro/">Steigt Bitcoin-Kurs auf 30.000 Euro?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong><span class="s1"><em>Kommentar &#8211;</em> Wer in die virtuelle Währung Bitcoin investiert hat, entweder aus reiner hochriskanter Spekulation, oder um über Bitcoin-Anteile andere Glücks-Coins zu kaufen, brauchte in den vergangenen fünf Monaten Nerven wie Drahtseile. Grund: Der Kurs dümpelt seit Jahresanfang unter 10.000 Euro herum und hat Ausschläge die leicht bis zu 30 Prozent innerhalb weniger Tage umfassen. Der niedrigste Stand bewegte sich 2018 bei um die 5000 Euro pro Bitcoin. Noch vor Jahreswende notierte der Bitcoin bei 20.000 Euro. </span></strong></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die massiven Ausschläge des Bitcoin-Wertes zeigen aber auch: Jene wenigen Anleger, welche mehr als 95 Prozent der Bitcoins in ihren Händen halten, manipulieren zu ihren Gunsten den Kurs. Mal rauf, dann wieder runter. Das Nachsehen haben die Kleinanleger, die hoffen, mit Hilfe des Bitcoins wenigstens einmal im Leben ihren Reibach machen zu können. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Den Kurs des Bitcoins oder anderer virtueller Glückscoins beeinflussen aber auch immer wieder Meldungen, wonach dieser oder jener Coin angeblich noch vor Jahresende um Hunderte Prozent an Wert steigen könne.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">So eine Meldung macht jetzt mal wieder die Runde. [1] Nachdem vor wenigen<span class="Apple-converted-space">  </span>Tagen im Mai 2018 der Bitcoin-Kurs erst wieder massiv eingebrochen war, nachdem weltweit Schlagzeilen die Runde machten, die <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2018/01/suedkoreaner-schieben-regierung-schuld-am-bitcoin-absturz-von-bis-zu-30-prozent-zu/" target="_blank" rel="noopener">größte Bitcoin-Börse Südkoreas</a> sei von Staatsanwälten, Steuerfahndern und üblichen Kripobeamten mit einer Razzia heimgesucht worden, sackte der Bitcoin-Kurs dramatisch ab und drohte sogar unter die 6000 Euro Grenze zu fallen.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Kurz darauf wurde nun eine Studie veröffentlicht, welche den Bitcoin bis Ende 2019 angeblich bei um die 30.000 Euro sieht, also rund 36.000 US-Dollar. Die angebliche &#8222;Studie&#8220; wurde von einem eigentlich total uninteressanten &#8222;<strong>Thomas Lee</strong>&#8222;, dem &#8222;Managing Partner und Research Head&#8220; bei einem ebenfalls eigentlich total unbekannten und uninteressante &#8222;<strong>Fundstrat Global Advisors</strong>&#8220; in Umlauf gebracht und weltweit von Medien, wozu auch Blogs gehören, recht unkritisch übernommen.</span></p>
<h3>Orakeln rund um den Bitcoin-Kurs in zwei Jahren</h3>
<p class="p1"><span class="s1">Bei Fundstrat handelt es such um ein erst 2014 gegründetes privates asiatisch-amerikanisches selbst ernanntes &#8222;Forschungs-Unternehmen&#8220; (&#8222;Fundstrat. Market Strategy &amp; Sector Research&#8220;).</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Fundstrat umschreibt seine Tätigkeit wie folgt (Übersetzung mit Hilfe von Google Translator):</span></p>
<blockquote>
<p class="p1"><span class="s1">&#8222;Fundstrat Global Advisors ist eine unabhängige Research-Boutique, die eine breite Palette von Kunden bedient, darunter institutionelle Anleger, Vermögensberater, Pensionsfonds und vermögende Privatpersonen. Als wir 2014 gegründet wurden, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die beste fundamentale, technische und quantitative Forschung mit höchster Priorität auf die Bedürfnisse und Interessen unserer Kunden auszurichten.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Unser Ansatz ist datenintensiv und versucht, Anomalien auszunutzen, um Sektoren und Aktien zu identifizieren, die unseres Erachtens den Markt übertreffen sollten. Unsere Tools sind auf diesen Fokus ausgerichtet und helfen unseren Kunden, fundiertere Entscheidungen zu treffen.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wir konzentrieren uns darauf, Analysen zu liefern und nicht auf Meinungen zu basieren. Als unabhängiger Forschungsdienstleister können unsere Kunden sicher sein, dass unsere Arbeit darauf ausgerichtet ist, frische und innovative Informationen bereitzustellen, die sie bei ihren Anlageprozessen unterstützen.&#8220; [2]</span></p>
</blockquote>
<p class="p1"><span class="s1">Allerdings: Es ist sicherlich kein Zufall dass diese Forschungs-Einrichtung, welche auch personell deutlich asiatisch geprägt ist, nun solch phänomenal gute Wachstumschancen für die Kryptowährung Bitcoin sieht.</span></p>
<h3>Millionen zocken rund um Bitcoin &amp; andere Glückscoins</h3>
<p class="p1"><span class="s1">Grund: Millionen Asiaten zocken seit gut zehn Jahren mit virtuellen Währungen und dubioser Glückscoins. Sie werden beispielsweise auf solch umstrittenen wie dubiosen Zockerportalen wie<strong> yobit.io</strong> angebotenen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">&#8222;Coins, die auf yobit die vergangenen Monate angeboten wurden, haben teils irrwitzige Kurs-Rallyes hingelegt, was den Verdacht nahelegt, dass die Börse sich aktiv an der Kursmanipulation dubioser Coins, die von der Börse möglicherweise sogar selber aufgelegt wurden, beteiligt hat&#8220;, sagt ein deutscher Anleger, der yobit seit Monaten aktiv testet.</span></p>
<p>https://youtu.be/ksfqcqaggPc</p>
<p><em><strong>Kennt zwar weltweit kaum jemand, generiert sich aber derzeit als großes Bitcoin-Orakel: Der asiatisch-amerikanische angebliche &#8222;Forscher&#8220; </strong></em><span class="s1"><em><strong>Thomas Lee aus New York hier in einem YouTube-Video vom 11. Mai 2018 (auf YouTube hochgeladen von &#8222;Ivan on Tech&#8220;).</strong></em><br />
</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Als Argument, warum Fundstrat nun von einem möglichen Kurs von 30.000 Euro pro Bitcoin ausgeht, führen die selbsternannten Forschungs-Leute aus Amerika und Asien an: Angeblich würden die Stromkosten für das Computer-Mining von Bitcoins in den nächsten Jahren dramatisch zurückgehen.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wie Fundstrat zu dieser waghalsigen These kommt, ist nicht klar. Denn sinkende Energiekosten gibt es derzeit weltweit kaum. Im Gegenteil: Strom fürs Mining ist in Ländern wie Deutschland Dank der Energiewende immer teurer und für übliche Privatleute eher unbezahlbar geworden.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Zudem werden nach Schätzungen rund 75% der Bitcoins direkt in China produziert. Und auch von dort gibt es derzeit wenig Anzeichen, dass Miniding von Kryptowährungen oder Glückscoins billiger wird. Im Gegenteil: Es gibt politische Tendenzen, die Miner sogar aus dem Land zu vertreiben.</span></p>
<p>Der aktuelle Bicoin-Kurs (Stand: 13. Mai 2018, 15:20 Uhr) liegt bei um die 7200 Euro laut der seriösen deutschen <strong>bitcoin.de-Börse</strong>, auf welcher Kunden auch Bitcoins oder Bitcoin-Anteile erwerben können.</p>
<h3><span style="color: #ff0000">Fragen zur Studie, die sich steuerratschlag.eu stellt</span></h3>
<p>Eigentlich kennt weltweit kaum ein Mensch ein &#8222;Institut&#8220; <em>Fundsrat</em>. Auch wir nicht. Wie kamen wir dann auf diese jetzige neue angebliche &#8222;Bitcoin-Studie&#8220;? Ganz einfach: über eine Meldung in <strong>Google News Deutschland</strong>. Und wie kam sie dahin?</p>
<p>Da weltweit eben die meisten Menschen Englisch können und Hunderttausende Menschen, die weltweit Nachrichten-Seiten betreiben oder Blogs, gerne in die USA schauen, was sich da so tut in der Tech-Szene oder sonstwo. <strong>Und dann beginnt das große Abschreiben, Umschreiben, Zuschreiben</strong>.</p>
<p>Ob eine Person oder eine Meldung wirklich Relevanz hat oder nicht, ob sie wahr ist, glaubhaft oder purer Unsinn, interessiert kaum jemanden. Hauptsache die vermeintlich so wichtige Meldung oder Person kommt aus den USA, dem Land, wo scheinbar immer Brot und Honig fließen.</p>
<p>So schaffen es dann komplett unbekannte Leute, welche irgendein angeblich so wichtiges &#8222;Institut&#8220; haben oder sonst etwas angeblich so wichtiges, plötzlich sogar in die Headlines von weltweiten Blogs und Nachrichtenseiten. Wie jetzt wieder dieser ominöse angebliche &#8222;Bitcoin-Forscher&#8220; <span class="s1">Thomas Lee. </span></p>
<p><span class="s1">Warum wir bei dem Blödsinn mitmachen? Schwierige Frage. Vielleicht aus dem selben Grund, wie es Hunderttausende andere Blogs und Nachrichtenseiten weltweit tun: Aus Sorge, unseren Lesern wichtige Informationen nicht zu übermitteln.</span></p>
<p>Dennoch bitten wir auch euch, liebe Leser: Betrachtet das alles auch mit etwas Humor und Abstand. Und keine Sorge: Über Herrn <span class="s1">Thomas Lee werdet ihr künftig bei uns wahrscheinlich kaum oder niemals mehr etwas lesen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Einzelnachweise </b></span></p>
<p class="p1"><span class="s1"> [1] &#8222;<a href="https://www.sharewise.com/de/news_articles/Tom_Lee_Bitcoin_wird_bis_2019_36000_Dollar_erreichen_Bitcoin_CryptoTickerioDE_20180512_1150"><span class="s2">Bitcoin wird bis 2019 $36.000 Dollar erreichen</span></a>&#8222;, In: <a href="http://sharewise.com"><span class="s2">sharewise.com</span></a> vom 12. Mai 2018. Abgerufen am 13. Mai 2018.</span></p>
<p><span class="s1">[2] <a href="https://www.fundstrat.com/firm/team/" target="_blank" rel="noopener">Fundsrat</a>. Über das Unternehmen.</span></p>
<p><span class="s1">[3] Bitcoin-Kurs vom 13. Mai 2018 auf bitcoin.de.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/05/steigt-bitcoin-kurs-auf-30-000-euro/">Steigt Bitcoin-Kurs auf 30.000 Euro?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann will 2019 abtreten</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2018/04/schweizer-wirtschaftsminister-johann-schneider-ammann-will-2019-abtreten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2018 06:21:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Schweizer Unternehmer Johann Schneider-Ammann (FDP), welcher in der Landesregierung als Wirtschaftsminister fungiert, teilte mit, er wolle mit der Legislaturperiode 2019 zurücktreten. Dies schreibt die Schweizer Boulevardzeitung &#8222;Blick&#8220; …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/04/schweizer-wirtschaftsminister-johann-schneider-ammann-will-2019-abtreten/">Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann will 2019 abtreten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong><span class="s1">Der Schweizer Unternehmer Johann Schneider-Ammann (FDP), welcher in der Landesregierung als Wirtschaftsminister fungiert, teilte mit, er wolle mit der Legislaturperiode 2019 zurücktreten. Dies schreibt die Schweizer Boulevardzeitung &#8222;Blick&#8220; unter Bezugnahme auf einen entsprechenden Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). [1]</span></strong></p>
<p class="p1"><span class="s1">Der aus Bern kommende Bundesrat machte unter anderem durch seine Aussage Schlagzeilen, er wolle die Schweiz zur weltweit <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2018/01/crypto-finance-conference-st-moritz-schweiz-will-cryptoland-fuer-bitcoin-ripple-ethereum-co-werden/" target="_blank" rel="noopener">führenden Kryptonation</a> machen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Zudem gilt es als sein Meisterstück, dass ausgerechnet zwischen dem kleinen Land Schweiz und dem Riesenreich China eine Freihandelszone eingerichtet wurde. Ein solches Abkommen dürfte in Europa recht einmalig sein.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Doch noch, so Schneider-Ammann, wolle er die verbleibende Zeit bis 2019 nutzen, um den Schweizer Bauern zu helfen, sich für die Zukunft besser aufzustellen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die Schweizer Bauern sind seit Jahren, wie die Farmer-Kollegen zahlreicher anderer europäischer Länder, unter wirtschaftlich starkem Druck. Grund: Im Weltmarkt gibt es im Zuge der Globalisierung einen zunehmend aggressiven globalen Agaraustausch. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Ein weiteres Projekt des FDP-Mannes war es, in der Schweiz mit zu Helfen, dass es wieder Vollbeschäftigung gibt. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Dies gelang auch Dank der guten wirtschaftlichen Lage im Land. Schneider-Ammann agiert seit 2010 im Schweizer Bundesrat.</span></p>
<p class="p1"><strong><span class="s1">Einzelnachweis</span></strong></p>
<p class="p1"><span class="s1">[1] <a href="https://www.blick.ch/news/schweiz/bundesrat-auch-bundesrat-schneider-ammann-tritt-spaetestens-2019-zurueck-id8310113.html"><span class="s2">Johann Schneider-Ammann tritt zurück!</span></a>, In: BLICK vom 27. April 2018. </span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/04/schweizer-wirtschaftsminister-johann-schneider-ammann-will-2019-abtreten/">Schweizer Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann will 2019 abtreten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>Test: Berliner Startup ermöglicht neue Kryptowährung RedBux fürs Pornoschauen mit VR Brille in künstlicher Avatare-Sexstadt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Marcel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2018 09:26:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin &#8211; Die virtuelle Sexcity &#8222;Vrxcity&#8220; und der dazugehörige &#8222;RedBux&#8220;-Coin, welcher demnächst offiziell in den Krypto-Verkauf geht, ist die Verwirklichung einer Art &#8222;virtueller Reeperbahn&#8220; mithilfe neuester Technologien im …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/03/test-berliner-startup-ermoeglicht-neue-kryptowaehrung-redbux-fuers-pornoschauen-mit-vr-brille-in-kuenstlicher-avatare-sexstadt/">Test: Berliner Startup ermöglicht neue Kryptowährung RedBux fürs Pornoschauen mit VR Brille in künstlicher Avatare-Sexstadt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Berlin &#8211; Die virtuelle Sexcity &#8222;Vrxcity&#8220; und der dazugehörige &#8222;RedBux&#8220;-Coin, welcher demnächst offiziell in den Krypto-Verkauf geht, ist die Verwirklichung einer Art &#8222;virtueller Reeperbahn&#8220; mithilfe neuester Technologien im Virtual Reality Bereich. steuerratschlag.eu-Autor Marcel war bei den Machern in Berlin und durfte das weltweit einmalige Projekt schon mal testen. Hier sein Bericht:</strong></h3>
<p>Durch die Einführung einer eigenen Kryptowährung, eben des RedBux (<a href="http://www.steuerratschlag.eu/2018/02/redbux-kryptocoin-koennte-portoindustrie-revolutionieren/" target="_blank" rel="noopener">wir berichteten</a>), möchte die <strong>me.mento GmbH</strong> aus Berlin, welche hinter der Sexcity &#8222;Vrxcity&#8220; steht, die Nutzerfreundlichkeit des Pornoschauens so einfach wie möglich und so anonym wie möglich gestalten. Das unangenehme Zahlen mit der eigenen Kreditkarte entfällt.</p>
<p>Interessant am gesamten Komplex ist aber nicht nur die Möglichkeit, recht anonym zu bezahlen, sondern vor allem, dass durch <strong>VR Headsets</strong> der User die Möglichkeit erhält seine eigenen Erotikfantasien mit seinen bevorzugten Pornostars auszuleben. <strong>Der Nutzer ist somit Regisseur und Akteur zugleich</strong>. <strong>Das ist bislang in dieser Form weltweit recht einmalig</strong>.</p>
<p>Durch die fortschrittliche Technologie der me.mento GmbH haben wir hier den Vorteil, dass die Models 24 Stunden sieben Tage die Woche für Fans verfügbar sind.</p>
<p>Grund: Die Pornostars sind eingescannt und realistisch animiert. Das Ökosystem dahinter ist absolut komplex, was bedeutet: Die dahinter stehende <strong>RedBux-Kryptowährung, deren ICO kurz bevor steht,</strong> kann nicht nur für das Pornoschauen in der Vrxcity genutzt werden, sondern nach und nach auch für Hunderttausende normale anderer Sexvideos bei den großen üblichen Plattformen.</p>
<p>Zumindest lassen das die Verträge mit einigen der weltweit größten Pornoproduzenten zu. Ein absoluter Pluspunkt!</p>
<h2>Weltweite Kooperationspartner</h2>
<p>Das Berliner Startup hat sich hier nämlich einige Kooperationspartner geangelt, welche zum einen für die Lizenzen der Pornodarstellerinnen und Darsteller verantwortlich sind und zum anderen auch selbst auf deren Shopseiten den Coin als Zahlungsmittel akzeptieren.</p>
<ul>
<li>Absolut neu ist, dass nun Fans von <strong>Micaela Schäfer</strong> (bekannt u.a. aus dem <strong>Dschungelcamp</strong> 2012) zumindest virtuell mit ihr Sexfantasien ausleben können.</li>
<li>Weitere Pornostars, die in der virtuellen City zu sehen sind: <strong>Jessica Drake, Sasha Heart, Ryan Mclane oder Rob Piper.</strong></li>
</ul>
<p>Kooperationspartner des RedBux sind unter anderem solche Giganten in der Erotikindustrie wie: <strong>wickedpictures.com, iWantEmpire, adultempire, gayempire, pornstarempire, tlavideo, sugarinstant, popporn, sugarTV oder bargain adult dvd</strong>.</p>
<ul>
<li>Hinzu kommen über <strong>100 sonstige Partnerwebseiten</strong> und <strong>über 150 Einzelhandelsgeschäfte</strong>, welche den RedBux als Zahlungsmittel akzeptieren.</li>
</ul>
<p>Dadurch erreicht das Berliner Unternehmen me.mento GmbH ein breites Spektrum wichtiger Akteure in der Erotikbranche und erfüllt zahlreiche Erotikwünsche.</p>
<h2>Auch die Darsteller verdienen mit</h2>
<p>Innerhalb der vrxCity benötigen User die RedBux-Coins, um gewünschte Dienste der animierten Pornostars in Anspruch nehmen zu können. Allerdings wurden bislang fast nur Frauen animiert. Nur zwei männliche Pornostars sind derzeit on air. Wobei man davon ausgehen darf, dass sich das in Zukunft ändert.</p>
<p>Die Stars der Sexcity &#8220; vrxCity&#8220; wird mithilfe von <strong>Smart Contracts</strong> an die gewählte Darstellerin oder den Darsteller in Form von Coins ausgeschüttet.</p>
<ul>
<li><strong>Das bedeutet jeder der animierten Pornostars verdient kräftig mit &#8211; wie wir so hören, bis zu maximal 20% je nach Starruhm</strong>. Klar, auch die Stars werden in RedBux bezahlt, können sich das aber dann, wie bei Kryptos üblich, in ihre Landeswährungen umtauschen.</li>
<li>Weiterhin werden <strong>Werbepartner oder auch Onlineshops</strong>, welche in der Software integriert sind, <strong>ebenfalls mit der eigenen Kryptowährung RedBux ausbezahlt</strong>. Das schafft eine hohe Zirkulation und Nutzen der Währung RedBux.</li>
</ul>
<p>Auf dem Blatt liest sich das Ganze natürlich äußerst vielversprechend. Die Partner sind stark, groß und die Nachfrage sei auch hoch. Alle Videos mit kurzen Einblicken in die neue Erotikwelt sehen ebenso super aus.</p>
<h2>Wir machten den Test vor Ort</h2>
<p>Wir hatten das Glück und durften uns in die virtuelle Welt, welche die me.mento GmbH erschaffen hat, hinein wagen. Ausgestattet mit einer VR-Brille und Controller tauchte ich zunächst in das Startmenü ein.</p>
<p>Da es sich noch um eine Demo Version handelte, konnte ich mich ausschließlich für eine einzige Darstellerin entscheiden. Als diese ausgewählt wurde sprangen wir auch quasi schon in einen kleinen Poledance Club.</p>
<p>Bis die Dame angetanzt kam, konnte ich mich mit kleinen interaktiven Gegenständen aus der Umgebung beschäftigen. Man muss sagen, dass die Location selbst natürlich noch nicht die ausgereifteste Grafik hatte. Auch war die etwas künstliche Umgebung noch etwas abturnend. Allerdings wird das sicherlich im Laufe der Zeit alles noch weiter optimiert.</p>
<p>Zumal ich ja nicht in der virtuellen Erotikcity bin, um mir Gegenstände anzuschauen, sondern um in ein nettes Miteinander mit der Darstellerin zu kommen.</p>
<p>Als diese dann aus dem verdunkelten Nebenzimmer angelaufen kam, wurde die verblüffend echte Auflösung mit jedem Schritt faszinierender. Die Bewegungen waren absolut natürlich und abgesehen davon, dass eine VR Umgebung das Hirn auch so schon sehr überzeugend täuscht, war die Grafik und Darstellung des 3D-Models einzigartig. Ich war begeistert!</p>
<h2>Ich war begeistert!</h2>
<p>Man erkannte sehr viel Liebe fürs Detail und sah die Haut sogar so scharf, dass einzelne Poren zu erkennen waren. <strong>Es war bereits möglich die virtuelle Erotikpartnerin an den Armen, Brüsten oder am Hintern zu nehmen und zu bewegen</strong>. Für eine recht frühe Demo Version war es bereits eine sehr echte Erfahrung.</p>
<p>Mit Hinblick darauf, dass hier in einigen Monaten immer mehr Möglichkeiten im Bereich VR und AR kreiert werden, bekommen Nutzer in naher Zukunft eine sehr umfangreiche Spielwiese zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Zusammengefasst bin ich überzeugt, dass die Software und Idee sehr großes Potenzial hat. Die Echtheit der Scans haben mich absolut überzeugt.</p>
<p>Wer aber in den RedBux ICO investiert, für den dürfte entscheidend sein, dass der Wert dieser Coins dann auch steigt. Wer also früh kauft, kann bei einer möglichen Wertsteigerung dabei sein und dafür dann wieder mehr Sexphantasien in der virtuellen Sexcity ausleben oder die RedBux anderweitig verwenden.</p>
<p>Damit aber die Vrxcity und der RedBux ein Erfolg werden, ist es notwendig, dass der VR-Markt sich in der Breite und Tiefe weiter entwickelt und zwar global. Das wird sehr entscheidend sein, da eine direkte Konkurrenz in diesem Sinne nicht vorhanden ist.</p>
<h2>RedBux hat großes Wachstumspotential</h2>
<p>Die hinter Vrxcity stehende Berliner me.mento GmbH geht von einer Akzeptanz der VR-Brillen für die Zukunft aus und glaubt natürlich daran, dass sich auch die neu erschaffene Sexspielwiese durchsetzen wird im Netz.</p>
<p>Ähnlich wie bei Smartphones schätzt man ein, dass auch bei VR Brillen fast jeder Haushalt in Zukunft eine besitzen wird.</p>
<ul>
<li><strong>Fakt ist aber auch: Wie im gesamten Bereich des Ökosystems Kryptowährungen kann keiner derzeit genau sagen was die Zukunft bringt.</strong></li>
</ul>
<p>Deshalb muss man auch beim Projekt der &#8222;virtuelle Sexstadt&#8220;, also der Vrxcity, davon ausgehen, dass die Entwicklung des Gesamtmarktes mitentscheidend ist, ob der RedBux und die virtuellen Erotik-Avatare sich durchsetzen können oder nicht.</p>
<p>Ebenso trifft zu: <strong>Die Preise für VR Brillen gehen tendenziell nach unten.</strong> So soll es die neue &#8222;<strong>oculus go</strong>&#8220; Brille von <strong>Facebook</strong> möglicherweise schon bald ab circa 200 Euro geben.</p>
<ul>
<li>Die <a href="https://www.billiger.de/products/1046848479-oculus-rift-virtual-reality-brille-touch-controller?uds=tEzgt_AVv0pJyZInxP3zf0QqI8n4_sAiw" target="_blank" rel="noopener">Oculus Rift Virtual Reality Brille + Touch Controller gibt es auf Preisvergleichsportalen wie billiger.de bereits ab 440 Euro inklusive Versand</a>.</li>
</ul>
<p>Dabei listet billiger.de zahlreiche namhafte Anbieter von <strong>rakuten.de, über amazon, ebay, redcoon.de, check24, Saturn, Alternate, shopping.de, kaufladen.de, BuyBlu.de, jacob.de, Allyouneed, otto.de oder real.de</strong>.</p>
<h2>Teurer Gamercomputer ist leider noch notwendig</h2>
<p>Allerdings gilt zu beachten, dass für die optimale VR Erfahrung ein dementsprechend starkes Hardware Equipment benötigt wird. Das bedeutet: teure Computer mit starker Leistung . Bisher gibt es noch keine Angaben der technischen Mindestvoraussetzungen für die neue Oculus Go.</p>
<p>Es gilt dann zu hoffen, dass die technischen Anforderung künftig geringer werden und auch die Hardware mit der Zeit ebenfalls günstiger wird. Denn bislang braucht man einen Gamer-PC, der schnell über 2000 Euro kosten kann.</p>
<p>Ein weiterer Grund, an eine virtuelle Sexcity vom Schlage Vrxcity zu glauben ist, dass der <strong>Superkonzern Facebook</strong> weiterhin die virtuellen Brillen weltweit pushen wird. Gehört das Projekt doch zu den Lieblingsprojekten von Facebook-Gründer <strong>Mark Zuckerberg</strong>.</p>
<ul>
<li>Beim Blick auf die Entertainment-Branche kann zudem gesagt werden: Ein VR-Film wie &#8222;<strong>Ready Player One</strong>&#8222;, welcher in Kürze in die Kinos kommt, dürfte das Interesse an VR Brillen in der breiten Masse weiter stärken.</li>
</ul>
<p>Meine Begeisterung für die Idee, auf virtuellem Wege Sexverkehr mit seinen favorisierten Pornostars in der eigens dafür erschaffenen Vrxcity zu haben, wurde beim Besuch der Profis der me.mento GmbH weiter angeheizt.</p>
<h2>Zahlreiche Profis stehen hinter der Sexcity &#8222;VRxCity&#8220;</h2>
<p>Ich war wirklich schwer beeindruckt, wie kompetent und leidenschaftlich in Berlin an der neuen Sexcity, die leider etwas umständlich eben &#8222;VRxCity&#8220; heißt (wahrscheinlich um sich potentielle weitere Geschäftsfelder offen zu halten) gearbeitet wird. Die Jungs wissen, was sie da tun.</p>
<ul>
<li>Der <strong>Gründer Tobias Platte</strong> ist ein absoluter Profi, ebenso der <strong>Product Lead Manager Sebastian Malm</strong> und viele andere dort, mit denen ich mich austauschen konnte.</li>
</ul>
<p>Die Mitarbeiter des Berliner Start-Ups (wozu auch Frauen gehören) verstehen Ihr Handwerk und bringen sehr viel Erfahrung mit, um so ein Projekt auf die Beine zu stellen.</p>
<ul>
<li>Die Räumlichkeiten der Firma waren genauso, wie man es sich für ein Startup eines IT Unternehmens vorstellt. <strong>Minimalistisch und ein Computer nach dem anderen, an dem schwer gearbeitet wurde</strong>.</li>
</ul>
<p>Jeder Raum war absolut strukturiert und sauber, auch wenn man natürlich eher schmutzige Dinge animierte. Zudem wird die me.mento GmbH in Zukunft noch ein eigenes <strong>Motioncapturing Studio</strong> eröffnen. Für die Zukunft ist man also bestens gerüstet.</p>
<h2>ICO am 22. März 2018 bewerte ich positiv</h2>
<p>Deshalb: Grundsätzlich bewerte ich diesen ICO durchaus positiv. Selbst wenn es möglicherweise in den ersten Monaten einen eher ruhigeren Start geben könnte, sollte die dahinter stehende Kraft in diesem Startup nach geraumer Zeit einen sehr starken Standpunkt erreichen &#8211; das ist zumindest meine persönliche Prognose.</p>
<p>Außerdem wäre es nicht das erste Mal, dass die Erotikbranche einen Markt in Sachen Fortschritt prägen würde. Der Pre-Sale des ICO’s startet am 22. März 2018 und es bleibt natürlich spannend wie schnell deren Soft- und Hardcap erreicht werden wird.</p>
<p>Wer persönlich noch einige Fragen bezüglich des ICO hat, sollte unbedingt deren<strong> &#8222;Telegram&#8220; Gruppe</strong> beitreten.</p>
<ul>
<li><strong>&#8222;Telegram&#8220; ist ein sehr guter kostenloser Smartphone-Messenger, welcher Nachrichten verschlüsselt und obendrein die Option für versendete Bilder, Videos oder Texte anbietet, eine Selbstzerstörungsfunktion zu aktivieren. Das bedeutet: Auf dem eigenen und dem Empfänger-Handy wird dann Gesendetes wieder gelöscht. Das kann vor allem im Erotikchat sehr sinnvoll sein.</strong></li>
</ul>
<p>Alle Mitarbeiter in der Telegram-Gruppe von RedBux und VRxCity sind kompetent und antworten nach unserer Erfahrung schnell und ausführlich. Der Zugang ist entweder über das Smartphone (Telegram-App kostenlos herunterladen) oder unter folgendem Link zu erreichen: <a href="https://t.me/redbuxico" target="_blank" rel="noopener">https://t.me/redbuxico</a>. Die Gruppe hat schon über 2600 Mitglieder.</p>
<h2>Kauf des RedBux</h2>
<p><strong>Öffentlicher Vorverkauf: 22.03. &#8211; 15.04.18</strong><br />
<strong> Hauptverkauf (ICO): 16.04. &#8211; 15.05.18</strong><br />
<strong> Token-Gesamtmenge: 20.000.000.000</strong><br />
<strong> Crowdsale-Betrag: 13.000.000.000</strong><br />
<strong> Preis 1 EUR = 100 redBUX</strong><br />
<strong> Vorverkaufsbonus: +35%</strong><br />
<strong> Akzeptierte Währungen: EUR, USD, ETH</strong></p>
<h2>Weitere Infos und links</h2>
<p><a href="https://ico.redbux.io/de?referral=20180319979" target="_blank" rel="noopener">https://ico.redbux.io/de?referral=20180319979</a></p>
<p><a href="https://ico.redbux.io/" target="_blank" rel="noopener">www.redbux.io</a></p>
<p><iframe title="Countdown - redBUX pre-sales in 5 days" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/9c6SfrBlNz0?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><iframe loading="lazy" title="Texas Patti über vrXcity" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/e4mqytZSxno?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Weitere Videos unter:</p>
<p><span id="channel-title" class="style-scope ytd-c4-tabbed-header-renderer"><a href="https://www.youtube.com/channel/UCuisx0y96hk11eP91b_2EjA" target="_blank" rel="noopener">redBUX ICO im entsprechenden YouTube-Channel</a>.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/03/test-berliner-startup-ermoeglicht-neue-kryptowaehrung-redbux-fuers-pornoschauen-mit-vr-brille-in-kuenstlicher-avatare-sexstadt/">Test: Berliner Startup ermöglicht neue Kryptowährung RedBux fürs Pornoschauen mit VR Brille in künstlicher Avatare-Sexstadt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>RedBux Kryptocoin könnte Pornoindustrie revolutionieren</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/redbux-kryptocoin-koennte-portoindustrie-revolutionieren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Marcus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2018 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>
		<category><![CDATA[redBUX ICO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Berliner Unternehmen, die „me.mento 3D GmbH“, möchte mit einer neuen Cyber-Devise die Pornoindustrie revolutionieren. Der sogenannte RedBux soll die erste Digital-Währung für Erwachseneninhalte im Virtual Reality-Bereich werden. …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/redbux-kryptocoin-koennte-portoindustrie-revolutionieren/">RedBux Kryptocoin könnte Pornoindustrie revolutionieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><span class="s1"><b>Ein Berliner Unternehmen, die „me.mento 3D GmbH“, möchte mit einer neuen Cyber-Devise die Pornoindustrie revolutionieren. Der sogenannte RedBux soll die erste Digital-Währung für Erwachseneninhalte im Virtual Reality-Bereich werden. Dabei planen die Verantwortlichen nichts Geringeres, als die Entwicklung einer interaktiven 3D-Sex-Welt. </b></span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Der Markt an Kryptowährungen wächst stetig weiter. Der Grund: Immer mehr Start-Ups bringen in sogenannten Initial Coin Offerings, kurz ICOs, ihr eigene Cyber-Devise heraus, um an frisches Kapital zu kommen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Auch die Porno-Industrie springt auf den Krypto-Zug auf. Neuster Coup: Der RedBux, ein Utility Token für „die erste interaktive Virtual Reality-Erotikplattform der Welt“. Hinter dem Porno-Coin steckt das Start-Up me.mento 3D GmbH mit Sitz in Berlin.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die Betreiber erhoffen sich vom ICO Einnahmen in Höhe von 130 Millionen Euro. Das Geld soll in die Entwicklung ihres Projekts „vrXcity“ fließen, eine Art virtuelle 3D-Porno-Welt, die mittels VR-Headset erkundet werden kann. [1]</span></p>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Mit Texas Patti im virtuellen Bett</b></span></p>
<p class="p1"><span class="s1">vrXcity-Nutzer seien in der Lage, so die Versprechen der Macher, mit lebensechten und vollanimierten 3D-Modellen echter Pornostars zu interagieren. Nutzer könnten mit den Avataren reden, sie berühren oder andere Dinge anstellen. „Jeder Fetisch ist möglich“, so die Entwickler des Erotikprojekts. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die VR-Porno-Plattform „vrXcity“ soll Mitte 2018 weltweit veröffentlicht werden. Dabei kann sich der Personalstock in der 3D-Sex-Welt schon jetzt sehen lassen: Insgesamt habe man schon mehr als 900 Porno-Stars für das Projekt lizenzieren können. In den nächsten zwei Jahren will man sogar mehr als 7.000 Darsteller unter Vertrag haben. Für Porno-Fans gibt es also viel zu tun in der knatterbunten VR-Welt.</span></p>
<p><iframe loading="lazy" title="vrXcity teaser - Texas Patti" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/kmZ0HCkxRRM?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><em><strong>Videoverweis: &#8222;Feedback to vrXcity &#8211; Pretty good interactivity&#8220;, von: redBUX ICO vom 20. Februar 2018.</strong></em></p>
<p class="p1"><span class="s1">Romantische Stunden mit bekannten Sex-Sternchen wie Texas Patti aus Deutschland („Die gelernte Zahnassistentin hat bereits mehr als 30 Erwachsenenfilme gedreht.“) und der Amerikanerin Jessica Drake („Sie bezieht ihre eigenen virtuellen Räumlichkeiten in vrXcity.“) bleiben damit keine Wunschträume mehr unter der verschwitzen VR-Brille. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die Plattformenbetreiber buhlen jedoch noch nur um alteingesessene Film-Freunde. Vielmehr will man auch Neulinge bekehren, indem man den Sexualkundeunterricht direkt in die virtuelle Realität verlagern will. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Nach den Vorstellungen des Unternehmens sollen fortan bekannte Pornosternchen den User über Bienen und Blumen aufklären, inklusive „praktischer Beispiele und diverser Erläuterungen“. Was genau die Betreiber darunter verstehen, verrät das Papier nicht. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1"><b>In vrXcity wird mit RedBux bezahlt</b></span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wer die virtuelle Sex-Stadt betreten möchte, sollte sich – gegen ganz echtes Geld – RedBux besorgen, das einzige Zahlungsmittel in der feuchtfröhlichen 3D-Welt von me.mento. Die Porno-Währung garantiere einen „anonymen Zugang zu erotischen und pornografischen Inhalten“, versichern die Betreiber.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Wie im echten Leben gilt nämlich auch in vrXcity die Devise: „Ohne Moos nix los“. Zwar verraten die Entwickler in ihrem Whitepaper noch nicht, wie genau das Bezahlmodell aussieht. Fest steht allerdings, dass der Ausflug in die virtuelle Realität nicht billig wird.<span class="Apple-converted-space"> </span></span></p>
<p class="p1"><span class="s1"> Ob virtuelle Kleidung, Accessoires oder Sex-Spielzeug für den 3D-Lover – überall müssen vorab RedBux über die animierte Ladentheke wandern. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Denkbar ist sogar, dass die Nutzer auch für ein virtuelles Schäferstündchen mit ihrem Sex-Star ordentlich blechen müssen, inklusive gestaffelter Preise nach dem Prinzip: Je bekannter die Porno-Schönheit, desto tiefer muss in die Tasche gegriffen werden. Doch das ist alles Spekulation.</span></p>
<p><span class="s1">Darüber hinaus planen die Entwickler zusätzliche „Hardware“ anzubieten, die sich automatisch mit den Geschehnissen unter der VR-Haube synchronisiert. Möglich wären beispielsweise „stimulierende Geräte“ für den Mann oder die Frau, welche das virtuelle Sex-Vergnügen noch erfahrbarer machen. [2]</span></p>
<p>https://youtu.be/P-Y7lZuhnqE</p>
<p class="p1"><em><strong>Videoverweis: &#8222;Coinbase, Charlie Munger Hates on Bitcoin, redBUX: ICO for Adult Entertainment&#8220; von Crypto News vom 15. Februar 2018 (ab 4:58 Minute)</strong></em></p>
<p class="p1"><span class="s1">Die Entwickler sprechen zwar schon jetzt von einer „digitalen Revolution“, allerdings ist der VR-Markt nach wie vor relativ klein. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Bis auf einige wenige Technik-Nerds hat sich VR noch nicht in der Breite durchsetzen können. Ein wichtiger Grund liegt vor allem in der teuren Hardware.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Nutzer, die einen Ausflug in die 3D-Sex-Welt erwägen, brauchen nämlich nicht nur eine vergleichsweise teure VR-Brille, sondern auch einen potenten Computer. Ein VR-Headset der Marke Oculus Rift kostet circa 500 Euro, die HTC Vive mit Amoled-Display schlägt sogar mit 700 Euro zu Buche. Um zumindest etwas Geld bei der Hardware zu sparen, lohnt sich daher ab und zu ein Blick auf einschlägige Preisvergleichsportale wie beispielsweise <a href="https://www.billiger.de/"><span class="s2">billiger.de</span></a>. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Das gilt auch für Computer, die teurer sind als die VR Brillen. Schließlich erfordert die Darstellung der aufwendig gerenderten 3D-Modelle jede Menge Rechenpower. Sowohl Oculus Rift als auch HTC empfehlen mindestens eine Grafikkarte des Typs NVIDIA GTX 970, einen Intel i5-4590-Prozessor und 8 GB-Ram Arbeitsspeicher. Hierbei handelt es sich jedoch um die absoluten Mindestanforderungen, besser eignen sich Grafikkarten der GTX 1080er-Reihe für mindestens 700 Euro.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Für PC und VR-Brillen werden damit etwa 1.500 bis 2.500 Euro fällig, ohne dass man auch nur einen Fuß nach vrXcity gesetzt hat. Solche Beträge sind weder für Studenten noch für Normalverdiener zu stemmen. Die virtuelle Sex-Stadt dürfte demnach wohl eher den gutverdienenden Technik-Nerd ansprechen, Leute, die beispielsweise sowieso gerne Computerspiele spielen. </span></p>
<p class="p1"><span class="s1"><b>Einschätzung „RedBux“</b></span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Mit Sex lässt sich Geld verdienen und auch der Kryptowährungsmarkt boomt. Spannend dürfte nun sein, ob der RedBux Coin, der bald schon auf den einschlägigen Krypto-Handelsplattformen zu kaufen sein wird, es schafft hinaus aus der Sex-Gamer-Szene zu kommen und eine wirklich breite Szene anzusprechen.</span></p>
<p><iframe loading="lazy" title="Animated pole dance - redBUX ICO" width="720" height="405" src="https://www.youtube.com/embed/p2bF9Fsm3DM?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><em><strong>So werben die Macher von redBux für die neue interaktive 3D-Porno-Stadt: &#8222;Enjoy the fascinating pole dance of Texas Patti fully animated by me.mento 3D. Texas Patti is the current face of the vrXcity promotion campaign.&#8220; Video zum  <a class="yt-simple-endpoint style-scope yt-formatted-string" href="https://www.youtube.com/channel/UCuisx0y96hk11eP91b_2EjA">redBUX ICO</a>  vom 23. Februar 2018 auf YouTube. </strong></em></p>
<p class="p1"><span class="s1">So futuristisch cool und außergewöhnlich das Projekt ReBux klingt, so teuer ist es aber auch: Für einen kurzen Trip in den Sündenpfuhl von vrXcity kann nicht nur von immensen Anschaffungskosten von bis zu 2.500 Euro für die notwendige Hardware ausgegangen werden, sondern die Pornoinhalte stehen auch noch in direktem Wettbewerb zu zahlreichen kostenlosen Sex-Seiten wie Xhamster oder Youporn.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">Dem Unternehmen muss man jedoch zugutehalten, dass es seine Geschäftsidee transparent darlegt und auch die Projektverantwortlichen beim Namen nennt. Für Krypto-Anleger, die an das Geschäftsmodell glauben, könnte sich daher ein Einstieg durchaus lohnen. Denn das Motto Sex sells hat bislang immer noch viele Bedenkenträger geschlagen. gilt Der Vorverkauf für den RedBux startet am 22. März 2018.</span></p>
<p><strong>Einzelnachweise</strong></p>
<p class="p1"><span class="s1">[1] <a href="https://ico.redbux.io/resources/LightPaper_redBUX_en.pdf"><span class="s2">RedBux Lightpaper</span></a>, in: RedBux.io. Abruf am 23.02.2018.</span></p>
<p class="p1"><span class="s1">[2] <a href="https://ico.redbux.io/resources/WhitePaper_redBUX_en.pdf"><span class="s2">RedBux Whitepaper</span></a>, in: RedBux.io. Abruf am 23.02.2018.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/redbux-kryptocoin-koennte-portoindustrie-revolutionieren/">RedBux Kryptocoin könnte Pornoindustrie revolutionieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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		<title>El Petro: So chaotisch lief der Vorverkauf ab in Venezuelas Kryptowährung</title>
		<link>https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/el-petro-so-chaotisch-lief-der-vorverkauf-ab-in-venezuelas-kryptowaehrung/</link>
					<comments>https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/el-petro-so-chaotisch-lief-der-vorverkauf-ab-in-venezuelas-kryptowaehrung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marcus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Feb 2018 16:58:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Börse & Aktien]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor wenigen Tagen ging Venezuelas Kryptowährung „El Petro“ an den Start. Bereits am ersten Verkaufstag hätte man mehr als 735 Millionen Dollar eingenommen, vermeldet der venezolanische Präsident Manduro, …</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/el-petro-so-chaotisch-lief-der-vorverkauf-ab-in-venezuelas-kryptowaehrung/">El Petro: So chaotisch lief der Vorverkauf ab in Venezuelas Kryptowährung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vor wenigen Tagen ging Venezuelas Kryptowährung „El Petro“ an den Start. Bereits am ersten Verkaufstag hätte man mehr als 735 Millionen Dollar eingenommen, vermeldet der venezolanische Präsident Manduro, also rund 600 Millionen Euro. Woher der Millionenbetrag kommt, ist fraglich. Denn Privatanlegern ist es nahezu unmöglich die <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2018/02/offizielle-webseite-kryptowaehrung-venezuela-so-petro-kaufen-auf-elpetro-gob-ve/" target="_blank" rel="noopener">Kryptowährung</a> zu kaufen, wie ein Test von steuerratschlag.eu zeigt. </strong></p>
<p>Am 20. Februar startete die Emission für die venezolanische Kryptowährung „El Petro“ und die Verantwortlichen klatschen jetzt schon in die Hände. Der Grund: Am ersten Verkaufstag spülte der Petro bereits 735 Millionen US-Dollar in die leeren Kassen Venezuelas, umgerechnet rund 600 Millionen Euro. Das Geld kann das wirtschaftlich stark angeschlagene Land gut gebrauchen, denn trotz der riesigen Öl-Reserven ist die venezolanische Bevölkerung bitterarm. [1]</p>
<p>Ob die staatlich herausposaunte Behauptung über den Erfolg des Petros wahr ist, lässt sich leider nicht genau überprüfen. Fakt ist allerdings, dass viele Privatanleger seit der Eröffnung des Vorverkaufs mit zahlreichen Hürden zu kämpfen haben, um sich überhaupt erst einmal auf der offiziellen Website zu registrieren. <a href="http://www.steuerratschlag.eu/2018/02/petro-gold-kommt-zusaetzlich-zum-petro-in-venezuelas-kryptowelt/" target="_blank" rel="noopener">Zwei kryptobegeisterte Redakteure von steuerratschlag.eu wollten ebenfalls in die erste staatlich emittierte Digital-Währung investieren – leider ohne Erfolg</a>.</p>
<p>Bereits im Vorfeld war auf der offiziellen Website vom Petro-Coin nur wenig Informationsmaterial über den genauen Ablauf des Initial Coin Offering (ICO), eine Art Börsengang für Kryptowährungen, zu finden. Lediglich ein im Januar veröffentlichtes Whitepaper kündigte eine Art Vorverkauf für den Petro am 20. Februar 2018 um 13:30 Uhr deutscher Zeit an. Gleichzeitig versprachen die Verantwortlichen für Früheinsteiger saftige Rabatte von bis zu 60 Prozent auf den Verkaufspreis von 60 Dollar pro Petro-Token. Ein Ölfeld in der Orinoco-Region soll als Sicherheit für die Cyber-Devise dienen. [2]</p>
<p>Offen blieb hingegen die Frage, wer an dem Vorverkauf überhaupt teilnehmen darf. Üblicherweise sind solche „Private Placements“ einem exklusiven Käuferkreis von Großinvestoren vorbehalten. Und auch Venezuelas Kryptowährungsaufseher, Carlos Vargas, sagte am Wochenende, dass der Petro vor allem Investoren aus Katar, der Türkei und anderen Staaten des Nahen Ostens anziehen werde. Auch Europäer und Amerikaner würden mitmachen, so Vargas weiter. [3]</p>
<p>Am Dienstag versuchten dennoch zwei Redaktionsmitglieder als Kleinanleger Petros zu kaufen. Während die Medienmaschinerie bereits anlief und überall vom erfolgreichen Verkaufsstart der neuen Cyber-Divise berichtet wurde, tat sich auf der offiziellen Website herzlich wenig. Die Redaktionsmitglieder suchten am Verkaufstag gegen 14 Uhr verzweifelt nach neuen Informationen über den genauen Ablauf.</p>
<p>Erst im Verlauf des Abends und mit einer reichlichen Verspätung von acht Stunden  erschien auf der Webseite eine Verlinkung mit dem Hinweis „Pre-Sale“, die zu einem kurzen Registrierungsformular in Spanisch führte. Darin sollten ausländische Interessenten ihren Namen, Ihre Reisepassnummer und ihre E-Mail-Adresse hinterlassen und über eine Captcha-Abfrage bestätigen. Was mit den Daten anschließend passiert, erklärt die Website hingegen nicht. Auch das E-Mail-Postfach der beiden Redakteure blieb zunächst leer. [4]</p>
<p>Eine Bestätigung über den erfolgten Registrierungsprozess erhielt am nächsten Morgen zumindest einer der Redakteure per E-Mail. Dabei wurde der Nutzer zu einer weiteren Website geleitet, wo der gewünschte Investitionsbetrag und die Zahlungsweise, also in Bitcoin, Ethereum, Dollar oder Euro angegeben werden musste. Nach Absenden des Angebots bleibt der Nutzer allerdings über den weiteren Verlauf im Unklaren. Selbst 48 Stunden nach Abgabe des Angebots wartet der Redakteur auf ein Feedback der Petro-Verantwortlichen. Selbst wer Fragen hat, muss diese wohl für sich allein beantworten: Auf der Webseite fehlen sowohl ein umfangreicher FAQ-Bereich als auch ein Kontaktformular.</p>
<p>Fest steht: Bislang scheiterten beide Versuche, um an Petros zu kommen. Während ein Redakteur noch nicht einmal eine Registrierungsbestätigung erhalten hat, wartet der andere auf die Angebotsannahme vonseiten der venezolanischen Herausgabestellen. Wie lange das noch dauern wird, steht in den Sternen.</p>
<p>Die offizielle Website hüllt sich indes in Schweigen und gibt mehr Rätsel auf, als das sie Klarheit schafft. Vor diesem Hintergrund scheint es äußerst fraglich, ob der Vorverkauf tatsächlich so erfolgreich verlief wie von Maduro behauptet. Zumindest Privatanleger scheinen beim Pre-Sale außen vor zu bleiben. Von daher gilt es als äußerst wahrscheinlich, dass sich vor allem reiche Großinvestoren am Pre-Sale beteiligten und sich satte Rabatte sicherten, während der „kleine Sparer“ erst zu einem späteren Zeitpunkt und zu viel höheren Kursen einsteigen darf.</p>
<p><strong>Einzelnachweise</strong></p>
<p>[1] <a href="https://oilprice.com/Geopolitics/South-America/Venezuela-Rakes-In-735-Million-From-El-Petro-Proceeds.html">Venezuela Rakes In $735 Million From El Petro Proceeds von Irina Slav</a>, in: oilprice.com vom 21. Februar 2018. Abruf am 22. Februar 2018.</p>
<p>[2] <a href="https://www.cnbc.com/2018/02/20/venezuelas-new-bitcoin-oil-backed-cryprocurrency-launched-in-bid-to-save-economy.html">Venezuela&#8217;s oil-backed cryptocurrency more likely to be ruled &#8218;illegitimate&#8216; than succeed, economist says von Sam Meredith,</a> in: cnbc.com vom 20. Februar 2018. Abruf am 22. Februar 2012.</p>
<p>[3] <a href="https://www.reuters.com/article/us-crypto-currency-venezuela/venezuela-cryptocurrency-to-draw-investment-from-turkey-qatar-official-idUSKCN1G025S">Venezuela cryptocurrency to draw investment from Turkey, Qatar-official von Reuters Staff</a>, in: reuters.com vom 16. Februar 2018. Abruf am 22. Februar 2018.</p>
<p>[4] <a href="https://regpetro.mppeuct.gob.ve/">El Petro Registro</a>, in: regpetro.mppeuct.gob.ve. Abruf am 22. Februar 2018.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.steuerratschlag.eu/2018/02/el-petro-so-chaotisch-lief-der-vorverkauf-ab-in-venezuelas-kryptowaehrung/">El Petro: So chaotisch lief der Vorverkauf ab in Venezuelas Kryptowährung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.steuerratschlag.eu">STEUERRATSCHLAG.eu</a>.</p>
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