Onlinehändler müssen eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ anbieten – in Deutschland seit Juni, in Österreich seit 1. Oktober 2026.
Einen Online-Kauf zu widerrufen, soll so einfach werden wie der Kauf selbst. Dafür sorgt eine EU-Vorgabe, die Deutschland und Österreich inzwischen umgesetzt haben. Was der neue Widerrufsbutton bringt – und warum er in der Schweiz nicht gilt.
Was die EU vorschreibt
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 ergänzt die Verbraucherrechte-Richtlinie um eine Widerrufsfunktion. Wer einen Vertrag über eine Website oder App schließt, muss ihn dort auch über eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ widerrufen können. Danach folgt eine Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“. Die EU-Staaten mussten die Regeln ab 19. Juni 2026 anwenden.
Deutschland: § 356a BGB
In Deutschland steht die Pflicht im neuen § 356a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Du gibst deinen Namen, den Vertrag und den Weg für die Bestätigung an. Der Händler muss den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, mit Datum und Uhrzeit. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn du ihn vor Ablauf der Frist abschickst.
Österreich: § 13a FAGG seit 1. Oktober
Österreich hat die Vorgabe mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 umgesetzt. Im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) heißt sie „Rücktrittsfunktion“, beschriftet ist sie ebenfalls mit „Vertrag widerrufen“. Sie gilt für Verträge, die ab 1. Oktober 2026 geschlossen werden. Fehlt die Funktion oder ist sie mangelhaft, drohen Unternehmen laut FAGG Verwaltungsstrafen bis 1.450 Euro.
Schweiz: Kein allgemeines Widerrufsrecht
In der Schweiz gibt es für Online-Käufe kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Das KMU-Portal des Bundes hält fest, dass es nur besteht, wenn der Verkäufer es freiwillig gewährt. Wer bei einem Schweizer Shop bestellt, sollte deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Kaufst du als Kundin oder Kunde in der EU bei einem EU-Händler, gelten dagegen die dortigen Regeln.
Was du jetzt tun kannst
- Nutze für den Widerruf die Schaltfläche im Kundenkonto oder in der Bestellübersicht und speichere die Eingangsbestätigung.
- Fehlt die Schaltfläche, kannst du weiterhin per E-Mail oder Brief widerrufen – die gesetzliche Frist ändert sich durch den Button nicht.
- In der Schweiz: Prüfe vor dem Kauf, ob der Shop ein Rückgaberecht anbietet.
Quellen
- Amtsblatt der EU: Richtlinie (EU) 2023/2673, 22. November 2023
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 356a BGB
- Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 28, 5. Februar 2026
- Bundesgesetzblatt Österreich: Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 59/2026, 28. Juli 2026
- Rechtsinformationssystem Österreich: FAGG, geltende Fassung
- KMU-Portal des Bundes (Schweiz): Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU



