Wohlhabende Italiener versuchen gerne in der Schweiz auf Schwarzgeldkonten Steuern zu sparen.
Wohlhabende Italiener versuchen gerne in der Schweiz auf Schwarzgeldkonten Steuern zu sparen.

Die Schweiz und das Nachbarland Italien möchten künftig stärker beim Austausch von steuerrelevanten persönlichen Daten zusammenarbeiten.

Deshalb unterschrieben die beiden Alpenländer nun einen Vertrag bezüglich des gegenseitigen Datenzugriffs auf die steuerrelevanten Informationen. Konkret geht es darum, dass die Steuerbehörden der jeweiligen Ländern Informationen über Vermögenswerte auf den jeweiligen Bankkonten der Bürger auch im jeweils anderen Land haben.

So können künftig italienische Steuerbehörden in der Schweiz nachfragen, in welcher Höhe italienische Einwohner Vermögenswerte auf Schweizer Bankkonten geparkt haben. Bislang war ein Austausch von steuerrelevanten Informationen zu Vermögenswerten auf Bankkonten zwischen der Schweiz und Italien nicht möglich.

Der jetzt unterschriebene Vertrag zum gegenseitigen Informationsaustausch ist rechtlich erst bindend, wenn die Parlamente beider Länder die Vereinbarung ratifiziert haben. Italiens Wirtschaftsminister Pier Carlo Padoan erklärt, wonach er die nun unterschriebene Vereinbarung als „sehr wichtigen Schritt in den Beziehungen zwischen den beiden Ländern“ ansehe.

Zusätzlich zu dem jetzt geschlossenen Informationsabkommen zwischen Italien und der Schweiz strebt Italien ein ähnliches Abkommen mit Liechtenstein an. Hier soll die Unterschriftentinte bereits am 26. Februar 2015 auf den Vertrag gebracht werden.

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Auch wenn Italien offensichtlich den Druck auf Steuerhinterzieher in Italien derzeit erhöht: Viele Steuersünder fallen in Italien derzeit noch unter die Steueramnestie der italienischen Regierung. Nach dem Gesetz der Steueramnestie der italienischen Regierung können Italiener einem Strafverfahren durch eine Selbstanzeige entgehen.

Ein solches Verfahren ermöglicht eine rückwirkende Bezahlung von Steuern bis zu einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Länger zurück müssen Steuerhinterziehungen in Italien nicht nachträglich beglichen werden.

Eine steuerliche Sonderbehandlung genießen Italiener, die 20 Kilometer zur Schweizer Grenze wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dieser Personenkreis – circa 70.000 Italiener – erhält circa 38% der in der Schweiz entfallenen Steuer wieder zurück.

Künftig könnte auch diese Regelung entfallen oder zumindest anderweitig ausfallen. Konkrete Lösungsvorschläge machten bislang weder die Schweiz noch Italien.

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