Steuerhinterzieher oder Sozialbetrüger sollen es durch behördliche Bankabfragen in Deutschland schwerer haben.
Steuerhinterzieher oder Sozialbetrüger sollen es durch behördliche Bankabfragen in Deutschland schwerer haben.

Offiziell greifen Finanzämter oder Arbeitsagenturen auf Informationen zu privaten oder gewerblichen Bankkonten in Deutschland nur zu, um zu überprüfen, ob auch alle Steuern bezahlt wurden und die gegenüber Behörden gemachten Angaben über Einnahmen- und Ausgaben richtig sind.

Nach Angaben des Deutschen Bundesfinanzministeriums wären 2014 insgesamt 230.000 Kontenabrufe durch Behörden in Deutschland durchgeführt worden. Dies berichten mehrere Medien unter Bezugnahme auf die national in Deutschland verbreitete Tageszeitung „Süddeutsche Zeitung“. Mit den 230.000 behördlichen Kontenabfragen hat sich die Anzahl gegenüber 2013 faktisch um 60% erhöht. Damals waren es noch 142.000.

Ob die Finanzämter oder Arbeitsagenturen in Deutschland sich tatsächlich immer an die gesetzlichen Vorschriften betreffs des erbetenen Bruchs des Bankgeheimnisses halten, ist nicht klar. Jedenfalls gelten auch für solche Abfragezugriffe zur Vermeidung von Sozialbetrügern oder Steuerhinterziehern gesetzlich festgeschriebene Vorgaben.

Offiziell darf nicht jeder Behördenmitarbeiter nach Belieben auf fremde Konten in Deutschland zugreifen. Dass das Bankgeheimnis überhaupt in Deutschland mit dieser Zugriffsberechtigung in einigen Teilen außer Kraft gesetzt worden ist, beruht auf einer gesetzlichen Maßnahme der deutschen Bundesregierung aus SPD und GRÜNEN im Jahr 2005.

Kontenabfragen durch Behörden unterliegen Beschränkungen

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Derzeit gilt, dass eine Kontenabfrage durch Ämter oder Behörden in Deutschland dann erlaubt ist, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben bestehen, welche ein Betroffener übermittelte. Nach wie vor nicht klar ist, wie konkret dann die durch Banken übermittelte Angaben sind. Angeblich dürften Name, Adresse und Geburtsdatum auf jeden Fall abgefragt werden. Angeblich würden keine Mitteilungen über Kontostände oder Kontenbewegungen (Eingänge, Überweisungen) durch Banken an Behörden in Deutschland erfolgen.

Man darf aber wohl sagen: Dies gilt nur, sofern keine strafrechtlichen Ermittlungen am Laufen sind. Denn sind strafrechtliche Ermittlungen am Laufen, nehmen sich Staatsanwälte gerne faktisch alle Rechte heraus, sofern sie eine Deckung durch einen Richter (meist einen Amtsrichter) erhalten. Dann können sie über Monate hinweg heimlich Kontobewegungen abfragen, aber auch Firmentelefonate abhören oder Privattelefonate. Auch können dann sämtliche E-Mails von Firmen abgefangen werden und im schlimmsten Fall sogar Wanzen in Räumlichkeiten versteckt werden.

Seit zwei Jahren, 2013, dürfen Gerichtsvollzieher in Deutschland ebenfalls Erkundigungen einziehen, über welche Konten oder Wertpapierdepots ein Beklagter verfügt. Doch auch dieses hat bislang nicht dafür gesorgt, dass bestimmte Personen Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz anmelden und trotzdem noch mit einem Porsche herumfahren.

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