Auch Rentner unterliegen ab einer bestimmten Renten-Höhe der Steuer.
Auch Rentner unterliegen ab einer bestimmten Renten-Höhe der Steuer.

Immer mehr Rentner rutschen in Deutschland in die Steuerpflicht. Das liegt vor allem daran, dass Renten hierzulande in den nächsten Jahren immer stärker versteuert werden.

Doch viele Rentner tun sich immer noch schwer damit, zu erkennen, ob nun eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht und was darin gegebenenfalls anzugeben ist.

Abhilfe möchte nun die neue Broschüre „Steuererklärung 2015 für Senioren“ des Bund der Steuerzahler NRW verschaffen. In ihr sind die wichtigsten Punkte skizziert, welche Senioren bei einer möglichen Steuererklärung beachten müssen.

Ab März beginnen zahlreiche Finanzämter damit, die eingereichten Steuererklärungen, wie jedes Jahr, zu prüfen. Meist erhalten die Steuerpflichten dann bis Sommer den Steuerbescheid. In ihm ist entweder eine Steuerrückzahlung deklariert, oder eine Steuernachzahlung.

Die Broschüre „Steuererklärung 2015 für Senioren“ des Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen basiert auf einer älteren Broschüre, welche nun aktualisiert und überarbeitet worden ist.

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Wichtig: Renten versteuern müssen nicht nur ehemals Berufstätige, sondern gegebenenfalls auch Mütter, welche eine Mütterrente erhalten. Sollte eine Steuerpflicht vorliegen, sind die Angaben in der Anlage R der Steuererklärung zu machen.

Für Mitglieder des Bund der Steuerzahler NRW ist die Broschüre zur Steuererklärung für Rentner kostenlos als PDF auf der Homepage des Verbandes herunterzuladen. Voraussetzung ist ein Login.

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Von Herbert

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