Solche Kassen sind nostalgisch schön, aber nicht mehr geeignet, um steuerliche Nachweise zu erbringen.
Solche Kassen sind nostalgisch schön, aber nicht mehr geeignet, um steuerliche Nachweise zu erbringen.

Ob Wirte, Einzelhändler oder Hoteliers: Sie alle müssen ihre Registrierkassen künftig so umstellen, dass Steuerbetrug schwieriger wird.

Die neuen Steuergesetze für Registrierkassen gelten in Deutschland nach einem Beschluss der Bundesregierung zum 1. Januar 2017. Ab diesem Datum ist eine Übergangsfrist zur Umstellung der Kassen abgelaufen.

Händler, Gastronomen oder Hoteliers, die bis Anfang 2017 ihre Registrierkassen entsprechend der neuen Forderungen der Finanzbehörden nicht umgestellt haben, müssen künftig mit Steuerschätzungen rechnen. Denn im Fokus der neuen Steuergesetzgebung steht, dass Manipulationen an Registrierkassen erschwert werden.

Entsprechend des neuen Gesetzes gilt: Alle Geldflüsse des Einzelhandels, der Gastroszene oder der Hotels müssen einzeln, vollständig, richtig und geordnet in elektronischer Weise zehn Jahre aufbewahrt werden. So sollen die Finanzämter möglichst lückenlos in die Rolle versetzt werden, Steuerprüfungen durchzuführen. Wer seiner Chronistenpflicht nicht nachkommt, dem drohen hohe durchaus existenzgefährdende Steuernachzahlungen. Ähnliche strenge Steuerregeln gelten bereits für die neuen Taximeter in Taxis.

Beifall für die neuen Steuergesetze erhält die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD unter anderem von Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD). Gegenüber der zur Funke Mediengruppe gehörenden Berliner Morgenpost erklärte er, dass „wer Steuern hinterzieht“, den Staat „seiner finanziellen Existenz“ beraube.

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Damit die neuen Steuergesetze auch in der deutschen Hauptstadt schnell greifen, wolle man den Bund davon überzeugen, das existierende Registrierkassen-System Insika, also die „Integrierte Sicherheitslösung für Kassensysteme“, zuzulassen, so der Finanzsenator. Der Druck aus Berlin ist nachvollziehbar: Ist doch Berlin eine weltweit bekannte Hochburg der Gastronomie und Hotels.

Insika ist eine von den deutschen Finanzbehörden entwickelte digitale Smartcard, mit welcher der Handel oder die Gastronomie bestehende Registrierkassen relativ einfach und kostengünstig der neuen Steuergesetzgebung gemäß aufrüsten können.

Zwar dürfen Selbständige nach wie vor per händisch geführtem Kassenbuch ihre Steuer-Nachweise erbringen. Doch rät der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga davon ab. Das erklärte ebenfalls gegenüber der Berliner Morgenpost Thomas Lengfelder von der Berliner Dehoga-Dependance. Die Nachweispflicht sei zu komplex und Fehler seien in ein solches manuelles System einprogrammiert. Deshalb empfehle man den Wirten, so die Dehoga, zügig auf das digitale Registrierkassen-System umzustellen.

Weiter sagte Berlins Dehoga-Statthalter, wonach offene Ladenkassen so gut wie zwangsläufig bei jeder Betriebsprüfung Probleme bekommen könnten. Grund hierfür sei, wonach es kaum möglich sei, manuell dem Finanzamt nachzuweisen, dass das händisch geführte Kassenbuch fälschungssicher sei.

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Auch für Deutschlands Taxis gelten zum 1. Januar 2017 die verschärften Steuer-Nachweisregeln. Ab diesem Zeitpunkt müssen die professionellen Personenbeförderungs-Autos ein sogenanntes Fiskal-Taxameter eingebaut haben. Dieses übermittelt automatisch Fahrten und Umsätze an einen externen Server. Auch das soll Abrechnungsbetrug der Taxifahrer oder Taxibetreiber verhindern helfen.

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Von Herbert

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