Wer Kosten gut dokumentiert ist auch bei Medikamenten klar im Vorteil. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Wer Kosten gut dokumentiert ist auch bei Medikamenten klar im Vorteil. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Bürger in Deutschland sollten bis Ende April 2017 schauen, die private Steuererklärung für 2016 beim Finanzamt abzugeben. Am besten online.

Was viele nicht wissen: Verschreibungspflichtige Medikamente können in Deutschland, wie in einigen anderen Ländern, teils steuerlich abgesetzt werden.

Das bedeutet, wonach das zu versteuernde Bruttoeinkommen dadurch leicht reduziert werden kann.

Allerdings sollte man sich nicht allzu große Spareffekte erhoffen.

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Beispielsweise können gesetzlich Krankenversicherte die 5 bis 10 Euro Zuzahlungen pro rezeptpflichtigem Medikament steuerlich absetzen.

Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit von Medikamenten ist allerdings die persönliche familiäre und finanzielle Situation. Dabei gilt eine bestimmte Belastungsgrenze.

Das sagt der Deutsche Apothekerverband, eine Interessenvereinigung der Apotheken, auch als DAV bekannt.

Der DAV erklärt, wonach Apotheken, besonders die persönliche Stammapotheke, gegebenenfalls nachträglich beim Zusammenstellen der notwendigen einzureichenden Rechnungen, beziehungsweise rosafarbenen oder grünfarbenen ärztlichen Verschreibungen für Medikamente, hilfreich sein könne.

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Für das Finanzamt entscheidend zur Anerkennung einer steuerlichen Minderung sei, erklärt der Apothekerverband weiter, die frage nach der gesundheitlichen Notwendigkeit.

Diese könne aber beispielsweise auch im Falle von Magen- oder vorbeugenden Erkältungsmitteln anerkannt werden. Wie immer bei Steuererklärungen: Letztlich hat das Finanzamt einen recht großen Ermessensspielraum.

Je offener und transparenter die Steuererklärung ist, desto größer ist die Chance, dass der jeweils verantwortliche Finanzbeamte für den Steuerzahler positiv entscheidet.

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Von Elke

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