Bereits im März 2017 gab es eine Razzia bei Audi. Hier ein damaliger Bericht im BR Fernsehen. Jetzt wurde die erste Festnahme vermeldet. (Bild: Screenshot BR Fernsehen auf YouTube).
Bereits im März 2017 gab es eine Razzia bei Audi. Hier ein damaliger Bericht im BR Fernsehen. Jetzt wurde die erste Festnahme vermeldet. (Bild: Screenshot BR Fernsehen auf YouTube).

Bislang müssen zwar deutsche Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns mit keiner Auslieferung an die USA rechnen. Allerdings können schon heute fünf VW-Angestellte Deutschland kaum mehr verlassen, da sie mit internationalem Haftbefehl gesucht werden.

Dieser internationale Haftbefehl bedeutet, dass den VW-Technikern selbst in Ländern wie der Schweiz die Verhaftung und Auslieferung an die USA droht. Bekannt ist: Haftstrafen in den USA sind besonders brutal und besonders lang. Oft mehrfach lebenslang.

Hinzu kommt bei Strafverfahren: Die Verteidigung übernimmt bei Vorsatz nicht in jedem Fall die Rechtsschutzversicherung. Also muss VW die Verteidiger bezahlen – auf freiwilliger Basis. Denn einen Rechtsanspruch hat man als Angestellter dafür nicht.

Dieses Szenario dürfte nun auch ein 60-jähriger italienischer Motorenentwickler vor Augen haben. Er wurde in Deutschland auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wegen Abgasbetrugs gegen seinen eigenen Arbeitgeber Audi, eine Tochter der VW AG, verhaftet.

Der Audi-Techniker sitzt nun als Tatverdächtiger in U-Haft. Und da kommt er wohl erst einmal nicht mehr raus.

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Sowohl DER SPIEGEL als auch die BILD berichten von der Verhaftung. Damit zeigt sich einmal mehr, dass nicht nur Manager, sondern ebenso einfache Mitarbeiter, die illegales tun, also sich beispielsweise an Betrug beteiligen, mit Strafverfahren rechnen müssen. [1]

So war beispielsweise im Frühjahr 2014 gar die neue Geschäftsführung eines Leipziger Internetunternehmens, in welchem es diverse Razzien wegen des Verdachts auf Steuerbetrug gegeben hatte, gegen eigene Mitarbeiter und Führungskräfte mit einer eigenen Ermittlungskommission und der Drohung von zusätzlichen Strafanträgen vorgegangen. [2]

Grundsätzlich gilt für Angestellte: Vorsicht vor illegalen Aktionen in Firmen, selbst wenn diese von Vorgesetzten gutgeheißen oder gar gefördert werden – ob schriftlich, mündlich oder stillschweigend.

Zu beachten ist immer: Wendet sich das Blatt, gibt es einen neuen Vorgesetzten, kann und das, was der Vorgänger noch stillschweigend akzeptiert oder gutgeheißen hat, plötzlich Bestandteil eines Strafverfahrens werden.

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Damit nicht genug: Es kann dann sein, dass die neue Geschäftsführung, um sich selbst zu retten, Strafantrag gegen eigene Mitarbeiter stellt und Klage gegen diese einreicht.

In solchen Fällen kann dann davon ausgegangen werden, dass der ehemalige Arbeitgeber nicht einmal mehr die Verteidigungskosten übernimmt.

Das Problem im Falle der Abgasskandale bei VW: Es scheint in der Automobilindustrie weltweit kein großes Unrechtsbewusstsein gegeben zu haben, wenn Softwares installiert wurden, welche behördliche Testverfahren erkennen und deshalb die giftigen Emissionen drosseln, im normalen Fahrmodus aber wieder zu Diesel-Dreckschleudern werden. [3]

Bereits heute sitzt in den USA ein VW-Manager in Haft, der entgegen der Empfehlung des Volkswagen-Konzerns, doch wieder in die USA aus einem Urlaub auf Kuba eingereist war. Man könnte auch sagen: Dümmer gehts nimmer. [4]

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Gegen den nun von der Staatsanwaltschaft München festgenommenen Audi-Mitarbeiter soll eine Strafanzeige des im US-Bundesstaat Michigan zuständigen Gerichts in der Autostadt Detroit von der US-Umweltbehörde eingegangen sein. Der Vorwurf: Beteiligung an einer Verschwörung zum Betrug gegen US-Umweltrecht.

Im Jahr 2015 hatte der Volkswagen-Konzern nach Druck aus der US-Umweltbehörde zugegeben, in weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen die Abgas-Ausstoßwerte durch Software manipuliert zu haben. [3ff]

Auf VW selber könnten unterm Strich finanzielle Strafen in einer Höhe von über 20 Milliarden Euro zukommen. [5]

Finanzstrafen, also Schadensersatzforderungen, sind aber nicht nur gegen ein Unternehmen möglich, sondern auch gegen einzelne VW-Techniker, welche am Software-Betrug beteiligt waren oder davon Kenntnis hatten und nichts gemacht haben, um das zu verhindern.

Bereits im März 2017 hatte es bei Audi in Ingolstadt eine Razzia wegen des Dieselskandals gegeben, in welchen Audi involviert sein soll. [6]

Einzelnachweis

[1] „Volkswagen AG. Abgasskandal: Erste Festnahme bei Audi in Deutschland“, in: Süddeutsche Zeitung vom 7. Juli 2017.

[2] „Aufräumen„, in: fvw.de vom 16.01.2014.

[3] „VW, Audi und Skoda: Abgas-Skandal und CO2-Problem: Die wichtigsten Infos„, in tz München vom 15. März 2017.

[4] „Senior VW Managers Warned To Stay Out Of The U.S.“, von Wochit News, auf: Youtube vom 13.01.2017 (Video unten).

https://youtu.be/e99dQtfyZmw

[5] „Abgasskandal„, in: Wikipedia Deutschland.

[4] „Abgasskandal: Razzia bei Audi | Kontrovers“, in: BR Fernsehen, auf: YouTube vom 16.03.2017 (Video unten).

https://youtu.be/ziEW6soxGiI

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Von Herbert

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