Wer künftig sich lieber privat krankenversichern möchte, muss wohl schon bald fast 5000 Euro brutto monatlich verdienen. (Bild: pixabay.com / CC0 Creative Commons)
Wer künftig sich lieber privat krankenversichern möchte, muss wohl schon bald fast 5000 Euro brutto monatlich verdienen. (Bild: pixabay.com / CC0 Creative Commons)

Wer künftig in die Private Krankenkasse (PKV) wechseln möchte, muss in Deutschland als abhängig Beschäftigter mehr verdienen, also bislang. So hebt die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nur drei Tage nach der Bundestagswahl die Beitragsbemessungsgrenze an, ab welcher ein Angestellter in die Private Krankenkasse, kurz PKV genannt, wechseln darf.

So steigt die die Versicherungspflichtgrenze für einen möglichen Wechsel in die Private Krankenversicherung von derzeit monatlich brutto 4800 auf 4950 Euro. Das ist ein Anstieg von über 1000 Euro in den vergangenen zehn Jahren.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand: Gerade bei guten Fachärzten steigt die Chance, überhaupt einen Termin zu bekommen deutlich an. Zudem übernehmen die PKVs viele Kosten, welche die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht übernimmt.

Dazu können beispielsweise Laserbehandlungen an den Augen gehören, teure Inlays in den Zähnen, oder Vorsorgeuntersuchungen. Zudem benötigen privat Versicherte nicht für jeden Arztbesuch eine Überweisung ihres Hausarztes.

Anzeige

https://youtu.be/nca1FXZg36s

(Video-Quelle: „Vor und nachteile einer Private Krankenversicherung“, von: Michael rothkranz, in: YouTube vom 25.11.2017).

 

Doch es gibt auch Nachteile: Viele warnen vor einer drohenden Altersarmut, da heute 45-Jährige in 20 Jahren leicht monatlich mit 1000 oder 1500 Euro PKV-Beitrag rechnen müssten.

Das ist sehr viel Geld, bedenkt man, dass die derzeit ausbezahlte gesetzliche Rente im Schnitt bei gerade einmal 700 bis circa 850 Euro netto monatlich pro Rentner liegt.

Anzeige

Ein weiterer Nachteil ist, dass privat Krankenversicherte von den Ärzten direkt die Behandlungskosten über Rechnungsstellungen zugesendet bekommen.

Anschließend müssen die privat Krankenversicherten die Arztrechnungen selber per Überweisung begleichen und die Rechnungen zum Ausgleich an die Krankenkassen weiterschicken. Das bedeutet: Wer in der PKV ist, hat etwas mehr Verwaltungsaufwand, als ein Gesetzlich Versicherter, der einfach nur seine Gesundheitskarte dem Arzt zur Verfügung stellt.

Auch Beitragsbemessungsgrenze für Sozialbeiträge steigt

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung in Berlin die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialbeiträge ebenfalls angehoben hat. Künftig gilt: Krankenkassen-Beiträge oder Pflegeversicherungsbeiträge sind in Zukunft nicht mehr, wie bislang, nur bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 4350 Euro zu bezahlen, sondern bis zu einem Monatseinkommen von 4425 Euro.

Die Bundesregierung begründet den Anstieg der Kosten für die Sozialversicherungen damit, dass die Einkommen in Deutschland gestiegen seien.

Anzeige

So seien Löhne und Gehälter 2016 in Westdeutschland im Schnitt um 2,42 Prozent angestiegen. In Ostdeutschland habe man ein Plus von im Schnitt 3,11 Prozent festgestellt.

Bevor die jetzigen Beschlüsse rechtsverbindlich werden, muss noch der Bundesrat, also die Länderkammer, zustimmen.

Anzeige

Von Frank

Frank faszinieren ausgefallene Geschäftsmodelle und Steuersysteme. Neben Russland interessiert er sich besonders auch für die Schweizer Steuermodelle oder jene in Südafrika. Kontakt über: frank.herrmann@steuerratschlag.eu

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert