Bürger in Rheinland-Pfalz welch sich weder von einem Steuerberater noch einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, haben dieses Jahr bis zum 31. Juli 2018 Zeit, ihre Steuererklärung für 2017 abzugeben.

Das gleiche gilt für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg oder Bayern.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Steuererklärung muss elektronisch abgegeben werden und nicht in Papierform:

„Aus Sicht des Finanzamtes ist die elektronische Abgabe der Steuererklärungen sehr erwünscht.“

Das sagt Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zitieren.

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Nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft würden bereits rund zwei Drittel der Steuererklärungen in Deutschland elektronisch mit Hilfe von Steuererklärungs-Software abgegeben.

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Von Herbert

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