Schweiz zahlt im Dezember erstmals die 13. AHV-Altersrente, Österreich deckelt die Erhöhung bei 6.930 Euro, Deutschland hebt 2027 die Beitragsgrenzen an.
Zum Jahreswechsel ändern sich in allen drei deutschsprachigen Ländern die Rentenbeträge – aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und nach ganz unterschiedlichen Regeln. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Rente bezieht oder Beiträge zahlt, sollte die neuen Werte kennen. Ein Überblick mit Rechenbeispielen.
Schweiz: 13. Altersrente im Dezember, höhere Renten ab Januar
Für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz ist der Dezember 2026 ein besonderer Monat. Nach der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wird die 13. AHV-Altersrente (AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung, die staatliche erste Säule) erstmals ausbezahlt – zusammen mit der regulären Dezemberrente. Das hat das Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bereits angekündigt.
Die 13. Altersrente entspricht nach Angaben des BSV einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten. Wer das ganze Jahr 2026 eine gleich hohe Rente bekommen hat, erhält damit faktisch eine zusätzliche Monatsrente – bei der Maximalrente von 2.520 Franken also 2.520 Franken zusätzlich. Wer erst im Laufe des Jahres in Rente gegangen ist, bekommt entsprechend weniger.
Wichtig: Anspruch haben nur Personen mit einer Altersrente im Dezember. Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen) und IV-Renten (IV: Invalidenversicherung) werden weiterhin zwölfmal im Jahr gezahlt. Kinder- und Zusatzrenten fließen nicht in die Berechnung ein. Auf die Ergänzungsleistungen (EL) wirkt sich die 13. Rente laut BSV nicht aus.
Ab dem 1. Januar 2027 folgt dann die reguläre Anpassung: Der Schweizer Bundesrat erhöht die AHV- und IV-Renten um rund 1,59 Prozent, wie das BSV am 2. Oktober 2026 mitteilte. Die Minimalrente steigt von 1.260 auf 1.280 Franken im Monat, die Maximalrente von 2.520 auf 2.560 Franken.
Österreich: 2,95 Prozent – mit Deckel für hohe Pensionen
In Österreich ist die Pensionserhöhung für 2027 gesetzlich festgelegt, und zwar abweichend vom regulären Anpassungsfaktor. Nach § 823 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), in Kraft seit 30. Juli 2026, gilt:
- Liegt das Gesamtpensionseinkommen bei höchstens 6.930 Euro im Monat, steigt es um 2,95 Prozent.
- Liegt es darüber, gibt es einen festen Betrag von 204,44 Euro im Monat.
- Die Richtsätze der Ausgleichszulage – das ist die Aufstockung kleiner Pensionen auf ein Mindestniveau – werden mit dem Faktor 1,033 vervielfacht, steigen also um 3,3 Prozent.
Zum Gesamtpensionseinkommen zählen alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zusammen. Wer etwa eine Eigenpension und eine Witwenpension bezieht, für den zählt die Summe. Für Pensionistinnen und Pensionisten mit sehr hohen Bezügen bedeutet der Fixbetrag prozentual weniger als 2,95 Prozent.
Deutschland: Rentenplus liegt hinter uns, höhere Beitragsgrenzen ab Januar
In Deutschland werden die Renten nicht zum Jahreswechsel, sondern jeweils zum 1. Juli angepasst. Zuletzt stiegen sie zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert liegt seitdem bei 42,52 Euro statt 40,79 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung. Wie hoch die Erhöhung im Juli 2027 ausfällt, steht noch nicht fest. Laut Rentenversicherung gilt die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich zur Anpassung am 1. Juli 2031.
Zum 1. Januar 2027 ändert sich dagegen etwas für Beschäftigte mit höherem Einkommen. Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung beschlossen, berichtet die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden:
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt von 8.450 auf 8.850 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Rentenbeiträge fällig.
- In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat.
- Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, steigt von 77.400 auf 84.150 Euro im Jahr.
Wer mehr als 8.850 Euro brutto verdient, zahlt damit ab Januar auf 400 Euro im Monat zusätzlich Rentenbeiträge. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind es bis zu 562,50 Euro mehr beitragspflichtiges Einkommen. Für die spätere Rente bringen die höheren Rentenbeiträge auch mehr Entgeltpunkte.
Die Werte im Ländervergleich
| Land | Was ändert sich? | Ab wann | Wert |
|---|---|---|---|
| Schweiz | 13. AHV-Altersrente | Dezember 2026 | 1/12 der Jahresrente |
| Schweiz | AHV-/IV-Renten | 1. Januar 2027 | + rund 1,59 % |
| Schweiz | Minimal- / Maximalrente pro Monat | 1. Januar 2027 | 1.280 / 2.560 CHF |
| Österreich | Pensionen bis 6.930 € Gesamtpensionseinkommen | 1. Januar 2027 | + 2,95 % |
| Österreich | Pensionen über 6.930 € | 1. Januar 2027 | + 204,44 € fix |
| Österreich | Ausgleichszulagen-Richtsätze | 1. Januar 2027 | + 3,3 % |
| Deutschland | Gesetzliche Rente (letzte Anpassung) | 1. Juli 2026 | + 4,24 % |
| Deutschland | Gesetzliche Rente (nächste Anpassung) | 1. Juli 2027 | noch offen |
| Deutschland | Beitragsbemessungsgrenze Rente pro Monat | 1. Januar 2027* | 8.850 € |
Rechenbeispiele: Was am Ende mehr auf dem Konto ist
- Österreich, Pension 1.500 Euro brutto: 2,95 Prozent ergeben 44,25 Euro mehr im Monat, also 1.544,25 Euro.
- Österreich, Pension 3.000 Euro brutto: plus 88,50 Euro auf 3.088,50 Euro.
- Schweiz, Maximalrente: Im Dezember 2026 kommen zur regulären Rente von 2.520 Franken weitere 2.520 Franken als 13. Altersrente dazu, sofern die Rente das ganze Jahr gleich hoch war. Ab Januar 2027 beträgt die Maximalrente 2.560 Franken.
- Deutschland, Rente 1.000 Euro brutto: Seit Juli 2026 sind es laut Rentenversicherung 1.042,40 Euro.
Alle Beträge sind Bruttowerte. Wie viel netto übrig bleibt, hängt in allen drei Ländern von Steuern und Sozialabgaben auf die Rente ab.
Was du jetzt tun kannst
- Schweiz: Für die 13. Altersrente musst du keinen Antrag stellen, sie kommt mit der Dezemberrente. Wer in die Säule 3a einzahlt, kann 2027 mehr steuerbegünstigt sparen: mit Pensionskasse bis 7.373 Franken (bisher 7.258), ohne Pensionskasse bis 36.864 Franken (bisher 36.288), so das BSV.
- Österreich: Prüfe Anfang 2027 den Pensionsbescheid bzw. die Mitteilung deiner Pensionsversicherung. Wer mehrere Pensionen bezieht, sollte darauf achten, dass alle in die Summe einbezogen sind.
- Deutschland: Wer über die bisherige Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln wollte, braucht 2027 ein höheres Einkommen. Für alle anderen gilt: Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zeigt, mit welcher Rente du rechnen kannst.
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): „AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken“, 2. Oktober 2026
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): „Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt“, 12. November 2025
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Österreich): § 823 ASVG – Pensionsanpassung 2027, Fassung in Kraft seit 30. Juli 2026
- Deutsche Rentenversicherung: „Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent“, 5. März 2026
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland: „Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen“, 9. Oktober 2026



