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Werbungskosten-Pauschale-Rechner

Prüfe, ob sich der Einzelnachweis deiner Werbungskosten lohnt oder die Pauschale reicht – für sechs Länder.

Werbungskosten-Rechner für Ihre Steuererklärung – ein Reiter je Land, jeweils für Ihr Formular

Wählen Sie Ihr Land. Jedes Land hat eigene Regeln, deshalb fragt jeder Reiter genau das ab, was dort zählt. Unter jedem Feld steht, welchen Betrag Sie eintragen dürfen und welchen nicht. Dann auf Jetzt berechnen klicken – das Ergebnis steht im grünen Kasten.

Für dieses Formular: Einkommensteuererklärung, Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), Abschnitt Werbungskosten – abgeben über ELSTER.

Wofür ist dieser Rechner (Deutschland)? Zeigt, ob Ihre Werbungskosten (berufliche Ausgaben, Anlage N) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen, den das Finanzamt ohnehin abzieht, und wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag der Nachweis spart.

1. Steuerjahr

2025: 0,30 € je km für km 1–20, 0,38 € ab km 21. 2026: 0,38 € ab dem ersten km (Steueränderungsgesetz 2025).
2. Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale, Anlage N)

Zählt: kürzeste Straßenverbindung, nur volle km. Zählt nicht: Hin- und Rückweg addiert, angefangene km.

Zählt: Tage, an denen Sie tatsächlich hingefahren sind. Zählt nicht: Urlaub, Krankheit, Feiertage, Homeoffice-Tage ohne Fahrt.

Eigenes oder überlassenes Auto: keine Obergrenze. Bus, Bahn, Rad, zu Fuß, Mitfahrer: höchstens 4.500 € im Jahr; höhere tatsächliche Ticketkosten dürfen stattdessen angesetzt werden.

Wo steht das? Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17 und 18. Wird von der Entfernungspauschale abgezogen. Kein Zuschuss: 0.
3. Homeoffice

Zählt: Tage überwiegend zu Hause gearbeitet: 6 € je Tag, höchstens 210 Tage = 1.260 €. Zählt nicht: Tage mit Fahrt ins Büro (Ausnahme: kein anderer Arbeitsplatz verfügbar).
4. Weitere Werbungskosten – jede Art einzeln

Zählt: Computer, Software, Fachbücher, Werkzeug, typische Berufskleidung – beruflicher Anteil. Computer/Software voll im Kaufjahr; andere Geräte über 952 € (800 € netto) nur anteilig. Zählt nicht: Alltagskleidung, privater Anteil, Erstattungen des Arbeitgebers.

Zählt: Kurs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrten zur Fortbildung (0,30 € je gefahrenem km). Zählt nicht: Erstattungen des Arbeitgebers; Erststudium ohne Dienstverhältnis (Sonderausgaben).

Zählt: Beiträge an Gewerkschaften und Berufsverbände. Zählt nicht: Parteien, normale Vereine.

Zählt: Mappen, Porto, Fotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (0,30 € je km). Zählt nicht: Erstattungen des neuen Arbeitgebers.

Viele Finanzämter erkennen 16 € ohne Nachweis an (Verwaltungspraxis, kein Gesetz).
5. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Im letzten Steuerbescheid. Leer oder 0: nur Werbungskosten, keine Ersparnis.

Zusammenveranlagung: gemeinsames Einkommen beider Partner eintragen.
Nicht in diesem Rechner: doppelte Haushaltsführung, Umzug, Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand, häusliches Arbeitszimmer (1.260 € Jahrespauschale).

Für dieses Formular: Arbeitnehmerveranlagung, Formular L1 (Kennzahlen 718, 916, 719, 720, 722, 717, 158) – abgeben über FinanzOnline.

Wofür ist dieser Rechner (Österreich)? Zeigt Ihre Werbungskosten für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1): Pendlerpauschale und Pendlereuro, Telearbeit und weitere Kosten – und wie viel Lohnsteuer Sie zurückbekommen können. Das Werbungskostenpauschale von 132 € ist schon in der Lohnsteuer berücksichtigt.

1. Steuerjahr

Pendlereuro: 2 € je km (2025), 6 € je km (2026). Tarifstufen 2025 und 2026 laut BMF.
2. Pendlerpauschale und Pendlereuro (L1 Kennzahl 718 und 916)

Zählt: die einfache Strecke; das BMF stellt dafür den Pendlerrechner bereit. Zählt nicht: Hin- und Rückweg addiert.

Ja = kleines Pendlerpauschale (erst ab 20 km). Nein = großes Pendlerpauschale (ab 2 km), z. B. wenn es keine Verbindung gibt oder sie zu lange dauert.

Zählt: 11 oder mehr Tage = volle Pauschale; 8–10 Tage = zwei Drittel; 4–7 Tage = ein Drittel. Urlaub und Krankenstand schaden nicht. Zählt nicht: Wenn Sie einen Firmenwagen auch privat für den Arbeitsweg nutzen dürfen – dann gibt es kein Pendlerpauschale.
3. Telearbeit (Homeoffice)

Zählt: Tage, die der Arbeitgeber am Lohnzettel (L16) als Telearbeitstage meldet; höchstens 100 Tage × 3 €. Zählt nicht: halbe Homeoffice-Tage.

Zahlt der Arbeitgeber weniger als 3 € je Tag, gilt die Differenz automatisch als Werbungskosten.

Zählt: Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung – höchstens 300 € im Jahr, nur ab 26 Telearbeitstagen; mehr wird auf Folgejahre vorgetragen. Zählt nicht: Mobiliar ohne Telearbeit.
4. Weitere Werbungskosten – jede Art einzeln

Zählt: Werkzeug, Computer (ohne Nachweis 40 % Privatanteil abziehen), bis 1.000 € sofort voll; teurer: über die Nutzungsdauer. Zählt nicht: privater Anteil, Erstattungen.

Zählt: Fachbücher und Fachzeitschriften für den Beruf. Zählt nicht: allgemeine Zeitungen, Lexika.

Zählt: Kurskosten mit Bezug zum Beruf, abzüglich Förderungen; kein Höchstbetrag. Zählt nicht: Kurse ohne Berufsbezug, Hobby.

Zählt: nur wenn nicht schon vom Arbeitgeber über den Lohn abgezogen. Zählt nicht: Betriebsratsumlage.
5. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Lohnzettel (L16), Kennzahl 245. Leer oder 0: nur Werbungskosten.
Nicht in diesem Rechner: Reisekosten (Kennzahl 721), doppelte Haushaltsführung (723), Familienheimfahrten (300), Arbeitszimmer (159), Sonderausgaben und Absetzbeträge außer dem Pendlereuro.

Für dieses Formular: Steuererklärung Ihres Wohnkantons, Abzug Berufsauslagen bzw. Berufskosten (Kanton Zürich: Ziffer 11 „Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit“). Der Rechner zeigt die Werte für die direkte Bundessteuer.

Wofür ist dieser Rechner (Schweiz)? Zeigt Ihre Berufskosten-Abzüge (Fahrkosten, Verpflegung, übrige Berufskosten, Weiterbildung) für die direkte Bundessteuer und was sie dort sparen. Kantons- und Gemeindesteuer haben eigene Regeln je Kanton – als Beispiel nennen wir die Zürcher Fahrkosten-Obergrenze.

1. Steuerjahr

Auto 0,70 CHF je km (2025), 0,75 CHF (2026); Fahrkosten-Maximum Bund 3.300 CHF.
2. Fahrkosten Wohnort – Arbeitsort

Zählt: Öffentlicher Verkehr: Abo-Kosten. Velo/Motorfahrrad (gelbes Kennzeichen): pauschal 700 CHF. Auto: nur wenn ÖV nicht zumutbar (z. B. keine Verbindung, Schichtarbeit, Behinderung). Zählt nicht: Auto, wenn ÖV zumutbar wäre – dann zählen nur die ÖV-Kosten.

Zählt: Abo oder Billette für den Arbeitsweg. Zählt nicht: Freizeitanteil eines GA, Vergütungen des Arbeitgebers.

Nur bei Auto: wir rechnen Hin- und Rückweg pro Arbeitstag.

Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind.
3. Verpflegung

Zählt: 15 CHF je Tag (höchstens 3.200 CHF), wenn Sie mittags nicht nach Hause können. Zählt nicht: Tage, an denen die Mahlzeit höchstens 10 CHF kostet.

Ja = 7,50 CHF je Tag, höchstens 1.600 CHF.
4. Übrige Berufskosten und Weiterbildung

Pauschale für übrige Berufskosten: 3 % davon, mindestens 2.000, höchstens 4.000 CHF – deckt auch Homeoffice und Arbeitsmittel ab.

Zählt: belegte Kosten für Werkzeug, Fachliteratur, Arbeitszimmer (nur bei regelmäßiger beruflicher Nutzung). Zählt nicht: gelegentliches Arbeiten zu Hause.

Zählt: selbst bezahlte Kurskosten, höchstens 13.000 CHF. Zählt nicht: Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt.
5. Für die Steuerersparnis (Bundessteuer)

Wo steht das? Letzte Veranlagung, steuerbares Einkommen direkte Bundessteuer, plus Ihre bisherigen Berufskosten. Leer oder 0: nur Abzüge.
Nicht in diesem Rechner: Kantons- und Gemeindesteuer (eigene Tarife und Abzüge je Kanton), Wochenaufenthalt, Säule 3a, Versicherungsabzüge.

Für dieses Formular: Steuererklärung Liechtenstein, Abzug Gewinnungskosten laut Wegleitung (Fahrkosten Ziffer 16).

Wofür ist dieser Rechner (Liechtenstein)? Zeigt Ihre Gewinnungskosten (so heißen in Liechtenstein die Berufskosten) und was sie bei Landes- und Gemeindesteuer sparen. Pauschal gibt es automatisch 1.600 CHF.

1. Fahrkosten (Wegleitung Ziffer 16)

Zählt: je Arbeitstag Hin- und Rückfahrt, höchstens 200 km pro Tag, unabhängig vom Verkehrsmittel: 0,50 CHF je km bis 10.000 km, darüber 0,40 CHF. Zählt nicht: Fahrten innerhalb Liechtensteins – dafür gilt eine eigene Tabelle der Steuerverwaltung (Hilfsformular A2).

Höchstens 220 Tage.
2. Verpflegung und Weiterbildung

Ja = höchstens 1.100 CHF. Nein, wenn der Arbeitgeber das Essen verbilligt.

Zählt: selbst bezahlte berufliche Weiterbildung, höchstens 12.700 CHF. Zählt nicht: Kosten des Arbeitgebers.
3. Für die Steuerersparnis

Wo steht das? Letzte Veranlagung. Leer oder 0: nur Abzüge.

Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; Vaduz 2026: 150 %.
Nicht in diesem Rechner: außerordentliche Berufskosten über der Pauschale, Fahrten innerhalb Liechtensteins (Tabelle A2), Versicherungsabzüge.

Für dieses Formular: Modell 730 (Steuererklärung für Angestellte), Quadro E, Code 40 – Abo für Bus und Bahn.

Wofür ist dieser Rechner (Südtirol)? Wichtig: In Italien können Angestellte keine Werbungskosten oder Fahrtkosten absetzen. Stattdessen gibt es automatisch einen Abzug von der Steuer (detrazione per lavoro dipendente) und zusätzliche Entlastungen. Der Rechner zeigt diese Beträge, Ihre Einkommensteuer IRPEF mit Südtiroler Regionalzuschlag – und was das Abo für Bus und Bahn bringt (Formular 730, Quadro E, Code 40).

1. Steuerjahr

IRPEF 2025: 23 / 35 / 43 %. 2026: zweite Stufe 33 %.
2. Einkommen und Abo

Wo steht das? Certificazione Unica (CU) Ihres Arbeitgebers.

Zählt: Abo für Bus und Bahn: 19 % von höchstens 250 € werden von der Steuer abgezogen. Zählt nicht: Abos, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat (CU, Punkte 701–706).

Die meisten Südtiroler Gemeinden erheben keinen (0). Beispiele 2025: Meran 0,10 %, Leifers 0,25 %; teils gestaffelt.
Nicht in diesem Rechner: steuerfreie Entlastung unter 20.000 € über den Lohn (cuneo fiscale), trattamento integrativo bis 1.200 €, Familienabzüge, Gesundheitskosten.

Für dieses Formular: Formular 100 (Einkommensteuererklärung), Fahrtkostenpauschale Felder 743–750; Werbungskosten über der Pauschale von 540 € einzeln.

Wofür ist dieser Rechner (Luxemburg)? Zeigt Ihre Werbungskosten (frais d’obtention, automatisch 540 €) und die Fahrtkostenpauschale (frais de déplacement, Formular 100 Felder 743–750) und was sie bei der Einkommensteuer in Steuerklasse 1 sparen.

1. Fahrtkosten (frais de déplacement)

Zählt: Luftlinie in km laut amtlicher Tabelle, unabhängig vom Verkehrsmittel; die ersten 4 Einheiten zählen nicht, je weitere 99 €, höchstens 2.574 €. Zählt nicht: tatsächlich gefahrene Kilometer.
2. Werbungskosten (frais d’obtention)

Zählt: belegte berufliche Ausgaben. Zählt nicht: Fahrten zur Arbeit (die sind in der Fahrtkostenpauschale).
3. Für die Steuerersparnis

Steuerklasse 1, Tarif 2025 inklusive 7 % Beitrag zum Beschäftigungsfonds (9 % über 150.000 €). Leer oder 0: nur Abzüge.
Nicht in diesem Rechner: Steuerklassen 1a und 2, Steuergutschriften CIS und CI-CO2, Sonderausgaben. Ein Tarif 2026 war bei Redaktionsschluss nicht veröffentlicht.

Vereinfachte Schätzung, ohne Kirchensteuer, ohne Gewähr – wir sind keine Steuerberater. Quellen und Rechenwege stehen im Text.