Haustiere können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Haustiere können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die Urlaubszeit steht an und damit die Frage: Kann ich eigentlich Kosten für Haustiere geltend machen? Die Antwort lautet: Wer zur Betreuung von Haustieren, beispielsweise seiner Katze oder seines Hundes, fremde Dienstleister in Anspruch nimmt, der kann die dadurch entstandenen Kosten nachträglich zu 20% steuerlich geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf  (Aktenzeichen: 15K 1779/14 E).

Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden im deutschen Einkommensteuergesetz in §35a (Abs. 2) geschaffen. Schön ist dass der Gesetzgeber hier einen recht weiten Spielraum einräumt. So können entstandene Dienstleistungskosten zur Betreuung von Haustieren jährlich in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, wobei davon steuerlich nach derzeitiger Gesetzgebung (18. März 2015) 20% erstattbar sind. Wir sprechen also von einem recht hohen Betrag in Höhe von 4.000 Euro.

Ebenfalls großzügig ist der Gesetzgeber in der Berücksichtigung jener Haustiere, deren Betreuung steuerlich geltend gemacht werden können. So sind nicht nur Kosten für relativ harmlose Tiere wie Katzen oder Meerschweinchen in den genannten Grenzen rückerstattbar. Vielmehr dürfen selbst Betreuungskosten für Schlangen oder andere gefährliche Tiere dem Finanzamt nachträglich übermittelt werden.

Bundesfinanzhof hat sich noch nicht abschließend positioniert

Die derzeitige haustierfreundliche Gesetzgebung ist zwar gültig, doch könnte hier noch eine Überprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH) anstehen. Grund: Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen was heißt, dass eine abschließende Rechtsprechung, welche den Steuervorteil  kippt,  durch den Bundesfinanzhof (BFH) theoretisch noch möglich ist.

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Die entgeltliche Unterbringung von Haustieren in Tierheimen oder auch Tierhotels – beispielsweise während des Urlaubs – fällt wegen der fehlenden Haushaltsnähe nicht unter die Möglichkeit einer nachträglich gewährten steuerlichen Begünstigung. Die steuerlichen Angaben basieren auf Informationen des bekannten Leipziger Steuerberaters Gilbert Hönig (Steuerberatungsgesellschaft Hönig & Partner; hoenigundpartner.de).

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