Wer das Finanzwesen rechtlich im Griff haben will, muss viel Wissen haben und ein Kämpfer sein.
Wer das Finanzwesen rechtlich im Griff haben will, muss viel Wissen haben und ein Kämpfer sein.

Wer sich für Steuerrecht interessiert, der kann an der Rheinischen Fachhochschule Köln (Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH, kurz RFH) künftig einen Master in Steuerrecht erwerben.

Der neue Studiengang Steuerrecht dauert an der Rheinischen Fachhochschule insgesamt drei Semester, ist aber als Aufbaustudium zu verstehen. Voraussetzung für eine Zulassung zum Master Steuerrecht ist, dass die Studentin oder der Student bereits ein Studium in Jura oder Wirtschaftswissenschaften begonnen hat und hier auch erfolgreich wenigstens einen Bachelor oder ein Staatsexamen vorweisen kann.

Alternativ sind als Zulassungs-Voraussetzung andere Studienfächer erlaubt, doch stellt sich Studierenden die Frage, ob nicht doch einige Wissens-Grundbausteine fehlen, um komplexe Bereiche des Steuerrechts in Deutschland oder der Europäischen Union (EU) in einem Aufbaustudiengang erfolgreich absolvieren zu können.

Studienbeginn für das neue Studium Steuerrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln ist das Wintersemester 2015/2016. Wer es geschafft hat, sich einen Studienplatz zu ergattern, den erwarten dann in Kursen und Vorlesungen Themen wie Einkommenssteuerrecht, Bilanzrecht oder Umsatzsteuerrecht.

385 Euro Studiengebühren im Monat

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Doch kostenlos ist das Studium nicht: 385 Euro pro Monat betragen die Studiengebühren. Summiert man dies auf drei Semester, also 18 Monate, könnten Kosten von 6930 Euro auf die Studenten zukommen. Wer erfolgreich abgeschlossen hat, der kann sich einen Wettbewerbsvorteil bei Bewerbungen in den Steuerabteilungen oder Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erhoffen.

Denn eines ist klar: Angesichts einer immer stärkeren europäischen Steuerpolitik ist der Bedarf an Fachpersonal groß. Viele Firmen, die unter juristischen Steuerverfahren leiden oder gar unter staatsanwaltschaftlichen Steuerrazzien sind nicht immer vorsätzliche Steuerbetrüger, sondern oftmals fehlt es selbst Juristen und Betriebswirten in Firmen und sonstigen Institutionen an nötigem Wissen. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2015/2016 ist der 15. Juli 2015.

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