Bezahlen Unternehmer-Erben zu wenig Erbschaftssteuer? Das wird derzeit in Berlin diskutiert.
Bezahlen Unternehmer-Erben zu wenig Erbschaftssteuer? Das wird derzeit in Berlin diskutiert.

Die bayerische Regierungspartei CSU bleibt dabei: Sie ist mit den Plänen bezüglich der Erbschaftssteuerreform des deutschen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) unzufrieden.

Angesichts einer Verhandlungsrunde erklärte bereits vor Wochen der bayerische CSU-Politiker Markus Söder, wonach er in den zahlreichen Punkten der von Schäuble geplanten Erbschaftssteuerreform nicht einverstanden sei.

Zuvor hatten bereits zahlreiche mittelständische deutsche Unternehmer erklärt, man müsse auch künftig ein Unternehmen vererben können, ohne dass die Erben an der hohen Steuerlast zugrunde gingen. Schäuble möchte mit seiner Steuerreform große wie kleinere Familienunternehmen stärker steuerlich im Erbfall belasten und Tricksereien im Verstecken großer privater Vermögen zur Bewertung einer Erbschaftssteuer deutlicher als bislang verhindern.

Dass die deutsche Bundesregierung in Berlin das komplexe Erbschaftssteuerrecht angeht, liegt auch an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die hohen Richter hatten gefordert, wonach bis Mitte 2016 bezüglich der Erbschaftssteuer strengere Vorgaben gegenüber Unternehmern, welche ihr Unternehmen an Familienerben weitergeben möchten, zu schaffen seien.

Während Wolfgang Schäubles Pläne vor allem in den wirtschaftlich stärksten Mittelstands-Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg auf erhebliche Kritik stoßen, reihen sich Politiker aus SPD, LINKEN und GRÜNEN in die Reihe der Anhänger einer stärkeren Steuerlast für Unternehmens-Erben ein.

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Kritik von Unternehmern – beispielsweise von Nicola Leibinger-Kammüller von Trumpf

In einem Interview mit Dr. phil. Nicola Leibinger-Kammüller, der Erbin und Vorsitzenden der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, erklärte diese beispielsweise, wonach sie die bisherige Erbschaftssteuer-Regelung für ausreichend halte. Planspielen, wie sie seit Wochen im Bundeswirtschaftsministerium kursierten, seien wenig hilfreich, wolle man den Mittelstand in Deutschland auch künftig stärken. Trumpf gilt als ein Weltmarktführer im Maschinenbau und beschäftigt rund 11000 Mitarbeiter.

Weiter kritisieren Unternehmer wie Politiker unterschiedlichster Parteien, dass die Anfang Februar 2015 bekannt gewordenen Pläne des Bundesfinanzministers bezüglich der Erbschaftssteuerreform für Unternehmer erheblich über das Karlsruher Ansinnen hinaus gingen. Diese Bewertung nehmen zumindest zahlreiche Unternehmer wie Unternehmer-Verbände vor, aber auch nicht wenige lokale, regionale wie nationale Politikerinnen und Politiker. Das fängt in den Gemeinderäten an, geht über Stadtrate, Landtagsabgeordnete bis hin zu Bundestagsabgeordneten oder EU-Parlamentariern.

10%-Regelung stört einige Unternehmer, aber auch Politiker

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Künftig will Schäuble, dass zur Festlegung der Erbschaftssteuer bei Erben von Unternehmen ein Firmenwert ab 20 Millionen Euro als Basis genommen werden soll. Nicht in diese zu besteuernde Erbmasse solle aber „betriebsnotwendiges Vermögen“ fallen. Hierzu gehören sämtliche Güter, welche zu über 50% „dem Hauptzweck des Unternehmens“ dienen.

Besonders stören sich Unternehmer wie Wirtschaftsverbände daran, dass es Vertreter in der deutschen Bundesregierung in Berlin gibt, welche sogenanntes „Verwaltungsvermögen“ künftig nur noch mit rund 10% steuerlich im Erbfall bewertet sehen möchten.

Schäubles Finanzministerium verteidigt hingegen die geplante 10%-Regelung damit, wonach man bislang die Feststellung gemacht habe, dass Privatvermögen gerne im Bereich der „Verwaltungsvermögen“ versteckt würden, um einer hohen Erbschaftssteuer zu entgehen.

Einige CDU- wie CSU-Parlamentarier sollen jedoch der Auffassung sein, wonach Schäuble mit diesem Plan „alle links überholt“ habe. Ob Schäuble sich mit seinen Steuerplänen im Deutschen Bundestag und Deutschen Bundesrat durchsetzen wird können, ist bislang offen.

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