Verdient der Ex-Partner über 7000 Euro netto im Monat kann ein Unterhaltsanspruch für Kinder wegfallen.
Verdient der Ex-Partner über 7000 Euro netto im Monat kann ein Unterhaltsanspruch für Kinder wegfallen.

Das Oberlandesgericht Dresden hat nun entschieden: Verdient ein Vater deutlich mehr als die Mutter, besteht auch nach einer formalen Trennung nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Unterhalt.

In dem verhandelten Familienrechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az.: 20 UF 875/15) hatte ein Arzt, welcher offensichtlich über 150.000 Euro brutto jährlich verdient, gegen seine Frau auf Unterhalt der gemeinsamen Kinder geklagt.

Zum Vergleich: Bei selbständigen – nicht angestellten – Zahnärzten gilt ein persönliches Bruttoeinkommen von rund 180.000 Euro jährlich als erreichbarer Standard. Es gibt aber auch Zahnärzte, vor allem Inhaber einer Zahnarztpraxis mit mehreren angestellten Zahnärzten, welche es jährlich auf ein persönliches Bruttoeinkommen von bis zu 500.000 Euro oder mehr bringen. Solche Einkommen sind auch in ländlichen Gebieten, je nach Größe der Zahnarztpraxis, möglich.

All dies rund um gute Einkommen mögen die Richter von dem Oberlandesgericht in Dresden nun dazu bewogen haben, von der Regel, dass jeder, der genug verdient, für die Kinder in einer gescheiterten Partnerschaft Unterhalt zu bezahlen hat, abzurücken.

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In dem konkreten Fall hatte eine Mutter Einspruch erhoben, da sie netto drei Mal weniger verdiene, als der Vater ihrer Kinder, eben ein Arzt. Hinzu kam, dass der gut verdienende Vater vorher mit seiner Frau vereinbar hatte, die Mutter müsse zumindest für 2014 nichts für die Kinder bezahlen. Doch ab 2015 hatte der Vater dann doch Unterhalt von seiner Frau gefordert.

Die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichtes Dresden entschieden aber nun: Besteht zwischen Elternteilen ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht, so gilt: Der Besserverdiener kann alleine für den Unterhalt herangezogen werden, sofern die Kinder bei ihm leben. Wie immer im Falle von Familienrechtstreitigkeiten gilt aber: Auch dem besser verdienenden Vater muss genug Geld zum Leben verbleiben.

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Von Herbert

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