Wer sich prostituiert und nebenher Hartz IV beantragt riskiert ein teures Betrugsverfahren.
Wer sich prostituiert und nebenher Hartz IV beantragt riskiert ein teures Betrugsverfahren.

In Hamburg ermittelt der Staatsanwalt gegen ein Rotlicht-Pärchen. So verdiente sich in Barmbek eine 27-Jährige Frau als Prostituierte eine goldene Nase, kassierte Nebenher aber noch Hartz IV. Das berichtet die Hamburger Morgenpost.

Dieses Doppelspiel von Einnahmen spielte die Frau über fünfeinhalb Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft mit und sagte, die Prostituierte hätte nebenher kein Hartz IV beziehen dürfen. Vielmehr sei ihre Tätigkeit als Prostituierte deshalb als Schwarzarbeit zu bezeichnen, die unter Strafe stehe.

Die Frau hatte nach Auskunft der Hamburger Finanzkontrolle vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2015 Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, kassiert. Während dieser Zeit soll sie auch mit ihrem 36-Jährigen Freund zusammengelebt haben.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erklärte, die Einnahmen als Prostituierte hätten gegenüber dem zuständigen Jobcenter in Steinburg angezeigt werden müssen. Da auch der Freund von ihr als Mitwisser zu werten sei, sei auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet worden.

Als Strafmaß für den Hartz IV- und Steuerbetrug wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe genannt. Hinzu kommt, dass die Frau das staatliche Geld, welches sie während der fünf Jahre bezogen hat, zurückzahlen muss. Dies könnte bei einem durchschnittlichen monatlichen Hartz IV-Satz für einen Single von 399 Euro 21.147 Euro entsprechen.

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Da auch Prostituierten-Einnahmen versteuert werden müssen, könnten in Summe 80.000 Euro Strafe herauskommen, schreibt die Mopo.

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Von Herbert

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