Für Ausländer aus den USA oder Großbritannien ist Wohnraum in Berlin billig wie seit über 20 Jahren nicht mehr. (Foto: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Für Ausländer aus den USA oder Großbritannien ist Wohnraum in Berlin billig wie seit über 20 Jahren nicht mehr. (Foto: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Im Stadtstaat Berlin wird eine Sondersteuer für ausländische Immobilienkäufer in Berlin diskutiert. Damit soll der Ausverkauf von Wohnungen und Häusern in Deutschlands Hauptstadt eingedämmt werden und ein weiteres Ansteigen der Immobilienblase versucht werden zu verhindern.

Fakt ist: Vor allem der schlechte Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar sowie dem Britischen Pfund hat deutsche Immobilien für Käufer, die in Dollar oder Pfund bezahlen, in den vergangenen fünf Jahren so billig gemacht wie seit der Wende 1989 nicht mehr.

Amerikaner und Briten zahlen wegen des schlechten Wechselkurs-Verhältnisses zwischen Euro und US-Dollar oder Pfund gut ein Drittel weniger für eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland, als die Deutschen selber. Mussten Amerikaner beispielsweise Ende 2008, Anfang 2009, noch bis zu 1,60 US-Dollar für einen Euro bezahlen, sind es heute, im September 2016, nur noch 1,12 US-Dollar.

Gleichzeitig führt dies dazu, dass immer weniger Deutsche sich in Berlin überhaupt noch eine Wohnung kaufen können, da sie schlicht das Geld nicht haben.

In Berlin treibt das Geschachere mit Immobilien immer buntere Blüten, so dass nach Angaben des Berliner Mieterschutzbundes Zehntausende Mieter aus ihren Wohnungen mussten. Besonders beliebt ist dabei das Mittel der Sanierung oder gar Luxussanierung:

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Nicht selten wird sie mit dem Ziel durchgeführt, Mietshäuser schlicht zu entmieten, da sich die Altmieter die steigenden Mieten dann nicht mehr leisten können.

In Berlin machte deshalb der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), gemeinsam mit Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (ebenfalls SPD), den Vorschlag, die Immobiliensteuer vor allem für ausländische Wohnungs-Käufer oder Haus-Käufer „drastisch zu erhöhen“.

Legale Steuertricks sollen in Berlin eingedämmt werden

Eindämmen wolle man auch „legale Tricks“, die angewendet werden, um die Grunderwerbssteuer zu umgehen – eine Praxis, die in immer mehr deutschen Städten um sich greift.

So weiß steuerratschlag.eu beispielsweise von einem Fall, wo ein Münchner Millionär einem Leipziger Immobilienguru ein Haus am Augustusplatz verkauft hat, das dieser privat über eine GmbH kaufte, aber für sein Geschäft nutzt, um die bei der Transaktion normalerweise zu zahlende Immobiliensteuer maximal zu drücken.

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2015 gingen nach Darstellung des Berliner Senats 68 Prozent aller verkaufter Wohnungen und Häuser direkt an ausländische Investoren – vor allem an Amerikaner oder Briten. Das bedeutet:

Zwei von drei Wohnungen werden in Berlin mittlerweile an Ausländer verkauft, die sich vor allem auch den ungünstigen Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar oder dem Britische Pfund zu Nutze machen. Noch vor sieben Jahren, 2009, war der Anteil ausländischer Käufer an Berliner Immobilien mit einem Anteil von 14 Prozent deutlich geringer.

Der Berliner Senat kritisiert, wonach die Schwemme an Billigkäufern aus Übersee und Ländern wie Großbritannien dazu geführt habe, dass immer mehr normalen Bürgern bezahlbarer Wohnraum abhanden komme.

Schlechter Euro-Wechselkurs gegenüber US-Dollar oder Britischen Pfund macht deutschen Wohnraum für Ausländer billig

Denn nicht selten gönnen sich reiche Immobilienkäufer aus dem Ausland aus Spaß und Laune, beziehungsweise aus Spekulationsgründen eine Wohnung in Berlin – die dann leer steht. Die Hoffnung: Dass die Immobilienpreise durch eine weitere Verknappung von Wohnraum steigen und dadurch bei einem späteren Verkauf ein Reibach gemacht werden kann. Die Rede ist von Vielfachwohnungsbesitz reicher internationaler Investoren.

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In einem ersten Schritt könnte sich der Berliner Senat vorstellen, zumindest gegenüber Massenkäufern von Wohnraum in Berlin eine Sonder-Immobiliensteuer zu erheben. Dazu wäre eine Änderung des Grunderwerbssteuer-Rechts notwendig. Ebenfalls vorgehen möchte der Senat gegen Immobilien-Share-Deals. Unter einem Share-Deal versteht man in der Wirtschaft Anteils-Verkäufe an bestehenden Firmen.

Als weitere Maßnahme will Berlin die Zweitwohnsteuer erhöhen. Doch gerade das könnte wiederum normale Berufstätige treffen, die in Berlin arbeiten, aber eigentlich ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt – zum Beispiel in Bonn oder in Hamburg – haben.

Viele Deutsche wechseln für einen neuen Job immer häufiger die Stadt, möchten aber deshalb nicht gleich Haus und Hof in der Heimat verlassen. Nicht selten bleiben beispielsweise Frau und Kinder bei Berufspendlern im Heimatort und der Vater oder die Mutter kommen dann nur am Wochenende nach Hause.

Eine Erhöhung der Zweitwohnsteuer würde Berufspendler, die auf Grund der notwendigen Doppelten Haushaltsführung finanziell besonders belastet sind, noch härter treffen.

Zweitwohnsteuer trifft vor allem Berufspendler hart

Für Zweitwohnungen, die künftig länger als sechs Monate im Jahr leer stehen, überlegt der Berliner Senat die Zweitwohnsteuer zu verdoppeln oder zu verdreifachen.

Ob das aber einen amerikanischen, russischen, britischen oder asiatischen Multimillionär wirklich abschreckt, darf wohl bezweifelt werden.

Grund: Alleine der schlechte Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar oder Britischem Pfund sorgt dafür, dass, wenn ein Deutscher für eine Wohnung in Berlin 250.000 Euro bezahlen muss, der Amerikaner oder Brite die gleiche Wohnung in den vergangenen Jahren mit einem Kaufkraft-Aufwand von gerade einmal rund 170.000 bis 180.000 Euro erwerben konnte.

„Eine Erhöhung der Zweitlohnsteuer wird dieses Problem sicherlich nicht lösen“, meint denn auch der Immobilienmakler Peter Walter aus Berlin gegenüber steuerratschlag.eu.

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Von Herbert

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