Umsätze müssen in Frankreich spätestens ab 2019 automatisch übermittelt werden.
Umsätze müssen in Frankreich spätestens ab 2019 automatisch übermittelt werden.

Deutschland oder Frankreich gehören weltweit zu den wichtigsten Märkten für die US-Digitalgiganten Google, Airbnb, Facebook, Amazon, Uber oder Ebay. Grund: In kaum einem anderen Land werden mehr Umsätze und nahezu steuerfreie Gewinne erwirtschaftet, wie in diesen reichen EU-Staaten.

Möglich machen dies unter anderem Steuertricks. Beliebt ist beispielsweise die Rechnungsstellung an deutsche oder französische Kunden aus dem EU-Ausland. So kann man behaupten, die Umsätze und Gewinne wären ja nicht in Deutschland oder Frankreich angefallen, sondern im EU-Land, aus welchem man die Rechnungen verschickt habe:

Also in Irland zum Beispiel, Luxemburg oder Tschechien. Die Milliarden, welche durch diese Steuertricks gespart werden können, werden Jahr für Jahr in den Ausbau der Service-Qualität investiert, aber auch an Aktionäre oder sonstigen Stakeholder ausgeschüttet, und zur Zementierung von Digital-Monopolen verwendet.

Neben Großbritannien ist Frankreich eines der wenigen EU-Länder, welche vor Monaten bekannt gaben, man wolle die Steuertricks, welche man als Steuerhinterziehung werte, nicht länger dulden. Betroffen seien vor allem US-Megakonzerne, welche es zu einer gewissen dubiosen Meisterschaft im Austricksen der EU-Finanzämter gebracht hätten.

Nun gab die französische Nationalversammlung, also das Parlament in Paris, grünes Licht für eine neue Form der Steuermitteilung. Demnach müssen ab 2019 Internet-Plattformen für die

Anzeige

  • private Vermietung von Ferienwohnraum

oder

  • die Vermittlung von privaten Fahrdienstleistungen

dem französischen Finanzministerium automatisch regelmäßig mitteilen, welche Einnahmen von ihren Kunden erwirtschaftet werden konnten. Betroffen sein dürften also beispielsweise:

  • Die US-Ferienraumplattform Airbnb.
  • Das deutsche Pendant Wimdu.
  • Aber auch der US-Fahrdienstleister Uber, welcher Taxis Konkurrenz macht.

Die automatische Übermittlung von Einnahmen an das französische Finanzministerium soll es der nationalen Steuerverwaltung erleichtern, sich ein Bild zu machen, wie hoch die Umsätze und Gewinne sind, welche vor allem US-Megakonzerne wie Airbnb oder Uber erwirtschaften.

Besonders übel nehmen es französische Politiker US-Digitalriesen wie Google oder Amazon, auch Facebook oder Ebay, dass diese in Europa über die Jahre zwar Hunderte Milliarden Euro Gewinne erwirtschaften, aber bis auf ein paar Tausend Arbeitsplätze so gut wie nichts an die 500 Millionen EU-Bürger zurückgegeben haben.

Anzeige

Zum Vergleich: Deutsche Autobauer beschäftigen alleine in den USA Zehntausende Bürger und das, wo die Vereinigten Staaten von Amerika lediglich 330 Millionen Einwohner haben.

Frankreich dreht künftig in Steuerfragen den Spieß herum: Da die US-Megakonzerne mit Hilfe internationaler Unternehmensberatungen trickreich Umsätze über verschleierte Rechnungsstellungen aus dem Ausland verschweigen, gilt künftig zumindest für Airbnb, Uber & Co:

Es kommt für Unternehmen der sogenannten „kollaborativen Wirtschaft“ nicht mehr darauf an, aus welchem Land die Rechnung gestellt wurde, sondern an wen sie gesendet wurde. Zur „kollaborativen Wirtschaft“ zählt die EU Portale wie Airbnb, ebenso aber Wimdu (Rocket Internet-Co-Gründung) oder den umstrittenen amerikanischen Taxi-Fahrdienstleiter Uber.

Frankreich möchte künftig die Steuerschuld von Airbnb, Uber & Co auf Grund der automatisch nach einem bestimmten Schema übermittelten Umsätze schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid verschicken.

Anzeige

Es könne, argumentiert die Mehrheit der französischen Parlamentarier, nicht sein, dass Rechtslücken so schamlos ausgenutzt würden, wie bislang.

Dies führe zu erheblichen Verlusten von Steuereinnahmen für den Staat, was dringend gestoppt werden müsse. Zudem stellten die Steuervermeidungs-Tricks der US-Megakonzerne eine

  • erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar
  • ja unlauteren Wettbewerb.

Dies erklärte beispielsweise der Abgeordnete der regierenden Sozialisten, Pascal Cherk. Der Parlamentarier Dominique Lefebvre, ebenfalls von der „Parti socialiste“ (PS), sagte, man habe es nicht mit zu vernachlässigenden Einnahmen zu tun, welche durch Steuertricks den EU-Ländern entgingen:

Studien im Auftrag des französischen Parlaments hätten ergeben, dass alleine Portale der „kollaborativen Wirtschaft“

  • Umsätze in der EU von 28 Milliarden Euro jährlich erwirtschafteten,
  • darauf aber kaum Steuern bezahlten.

Da man davon ausgehe, wonach sich die Umsätze der „kollaborativen Wirtschaft“ in den nächsten Jahren vervielfachen könnten, müsse man nun die Weichen stellen, sagte das französische Parlament.

Entsprechend sei man nun froh, kommentierte der französische Staatssekretär für den Haushalt, Christian Eckert, dass man mit der jetzigen Regel, wonach Umsätze automatisch dem Finanzministerium anzuzeigen sind, „große Fortschritte gemacht“ habe.

Möglich sei auch, heißt es in einem Parlamentspapier, dass Geräte beispielsweise in Uber-Autos installiert werden müssten, welche ähnlich einem Taximeter automatisch Umsätze an Behörden mitteilen.

Kritik an dem in Paris gefasst Beschluss gibt es dahingehend, dass Parlamentarier der Opposition fragen, weshalb die neue Steuerregel nicht bereits ab 2017 greife. Außerdem gibt die Opposition zu bedenken, ob man einen privaten Vermieter eines Wohnraumes

  • nicht als eine Art Angestellter von Airbnb oder Uber werten müsse,
  • für den folglich Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen seien.

Denn in nicht wenigen Fällen vermieten Bürger ihre Ferienwohnung auch hauptberuflich, beziehungsweise ist es eine klassische Aufgabe für Heim-Arbeiter. Denn von alleine kommen auch in über Wimdu oder Airbnb eingestellte Wohnungen keine Mieter. Die Verwaltung erfordert eine permanente Organisation.

Das gleiche gilt für Uber-Fahrer. Im Raum steht, dass ab einer bestimmen Umsatzschwelle in Frankreich über Airbnb, Wimdu oder Uber vermittelte Dienstleistungen Sozialversicherungsbeiträge von den Plattformen zu bezahlen seien.

Während für Fahrdienstleiter, welche beispielsweise für Uber fahren, eine

  • Schwelle von jährlich 7720 Euro zur Diskussion gestellt wird,
  • beträgt die Schwelle für Ferienvermittlungs-Wohnraum 23.000 Euro.

Doch ob es soweit kommt, ist noch nicht klar.

Anzeige

Von Herbert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert