Zumindest heterosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften haben steuerliche Vorteile, wenn sie diese proaktiv beantragen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Zumindest heterosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften haben steuerliche Vorteile, wenn sie diese proaktiv beantragen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Wer als Lediger bis zu 8820 Euro im Jahr in Deutschland verdient, also 735 Euro im Monat, der braucht auf diesen Betrag keine Steuer zu bezahlen. Die Rede ist deshalb von einem Grundfreibetrag.

Diese neue Regel gilt ab 1. Januar 2017 und bedeutet einen Anstieg des Grundfreibetrages um 168 Euro im Jahr, beziehungsweise um 14 Euro im Monat.

Auch für eingetragene heterosexuelle Lebenspartnerschaften ändert sich der Grundfreibetrag entsprechend, indem jener von Ledigen einfach verdoppelt wird.

Das bedeutet: Eingetragene heterosexuelle Lebenspartner können gemeinsam bis zu 17640 Euro steuerfrei im Jahr verdienen. Im Monat sind dies 1470 Euro.

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Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte allerdings 2013 verhindert, dass eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich genauso gestellt werden, wie heterosexuelle – zumindest wenn es um die Vorteile geht.

Denn begeht ein homosexuell Liebender, welcher in einer Eingetragenen Partnerschaft ist, ein Steuervergehen, kann der Partner zur Haftung hinzugezogen werden. Möglich ist dies auf Grund eines im Jahr 2013 verabschiedeten Erlasses von CDU-Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble.

Er hatte 2013 einen sogenannten „Anwendungserlass“ verabschiedet und an die Finanzminister geschickt. Damit hatte Schäuble den Willen des Bundesverfassungsgerichts augehebelt. Es hatte eigentlich gesagt, dass Ehepaare in jeder Form der eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden müssen.

Dennoch ist die Gesetzeslage für homosexuelle Paare nach wie vor komplex. Denn diese dürfen sich zur gemeinsamen Steuer veranlagen lassen. Das bedeutet, dass sie Ehegattensplitting nutzen dürfen, welches allerdings so oder so immer mehr an Bedeutung verliert.

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Hinzu kommt, dass homosexuell eingetragene Lebenspartnerschaften keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten können.

Eine weitere Fußangel gegen Schwule und Lesben, also Homosexuelle: Nach dem Willen der CDU/CSU werden Homosexuelle trotz eingetragener Lebenspartnerschaft nicht als „Angehörige“ rechtlich gewertet. Das bedeutet wiederum:

Eine Generalvollmacht, beziehungsweise Vorsorgevollmacht, ebenso eine Patientenverfügung, welche klar regelt, wer im Notfall rechtlich handeln darf und Besuche im Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung absolvieren darf, sind von grundsätzlicher Bedeutung.

Im Notfall droht sonst die komplette Entrechtung des eingetragenen Lebenspartners beispielsweise durch Gerichte oder die Angehörigen des Lebenspartners.

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Sowohl bei den Grünen wie Linken stoßen die seit Jahrzehnten praktizierten rechtlichen Diskriminierungen gegen Homosexuelle auf scharfe Kritik.

Beispielsweise attackierte die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus die Aushebelung von steuerlichen Rechten für Schwule und Lesben durch Finanzminister Wolfang Schäuble als zynisch und ungerecht.

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Von Herbert

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