Berlin treibt fleißig Steuern von Steuertricksern ein. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Berlin treibt fleißig Steuern von Steuertricksern ein. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Berlin ist für Steuerhinterzieher, beziehungsweise Steuertrickser, ein heißes Pflaster: 82 Steuerfahnder wurden vergangenes Jahr, 2016, wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung tätig. Sie halfen insgesamt 67 Millionen Euro Steuern nachträglich einzutreiben.

Die Gründe für das Aktivwerden von Steuerfahndern: Meist liegen Strafanzeigen wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung vor. Alleine 3000 Anzeigen gingen im Jahr 2016 in Berlin bei der Polizei, Finanzämtern und Staatsanwaltschaften ein.

Oft waren es die rachsüchtige Ex-Freundin, der eigene Mitarbeiter oder Hausjurist, die Ex-Frau, der neidische Unternehmer-Konkurrent, der Freund, mit welchem man sich verkracht hat, ein Finanzbeamter oder ein Steuerprüfer, von welchen die Strafanzeigen ausgingen.

Nach Prüfung der Anzeigen und einem begründeten Anfangsverdacht werden dann in besonders harten Fällen die 82 Steuerfahnder aktiv. Sie haben ähnliche Befugnisse wie Staatsanwälte oder Polizisten.

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Sie können Menschen festnehmen und vor Gericht eine U-Haft beantragen. Sie können Razzien vor Gericht beantragen, Computer und Akten in Firmen und privaten Wohneinheiten beschlagnahmen.

Dabei marschieren sie nicht selten mit einer Dutzendschaft von Kripobeamten und weiteren Steuerfahndern aus den Finanzämtern in Firmen oder Privatwohnungen und Privathäusern ein. In der Regel sind auch IT-Forensiker dabei und Staatsanwälte.

Im Durchsuchungs-Antrag, welcher Privatleuten oder Firmen vorgelegt wird, muss zwar klar stehen, was das Gericht bestätigt hat, das beschlagnahmt werden darf. Doch halten sich Staatsanwälte oft nicht daran. Sie nutzen gerne das allgemeine Chaos einer Razzia oder Verhaftung von vermeintlichen Steuerbetrügern, um an mehr Daten zu gelangen, als ihnen rechtlich zusteht.

Wird dann noch der Geschäftsführer in U-Haft genommen, sind die verbliebenen Führungskräfte und Kollegen, selbst die Hausjuristen, oft komplett planlos und durch den Wind. Sie handeln auf Grund des Schocks einer Verhaftung nicht selten komplett irrational und müssten eigentlich als handlungsunfähig abgesetzt werden. Denn sie tun in solchen Situation das komplett Falsche.

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Dabei gilt das Prinzip: Hat der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin erst einmal die Unterlagen, die Daten von Festplatten oder die Computer, wird das Desaster für die Betroffenen meist noch größer:

Denn oftmals finden sich darauf wiederum Daten, welche zu weiteren Ermittlungsverfahren führen: Wegen Datenschutzverstößen beispielsweise oder wegen angeblich strafrechtlich relevanter Wettbewerbsverstößen. Besonders in Sachsen sind solche Vorgänge keine Seltenheit, aber auch in einigen anderen Bundesländern gelten Steuerrazzien und U-Haft von Führungskräften bis hin zum Geschäftsführer als „schick“ und Ausweis einer besonders „erfolgreichen Politik“.

Hat ein Unternehmen oder Privatmann dann seine Daten auf den Festplatten nicht klar getrennt von sonstigen Daten, verlangen die Staatsanwälte in der Regel recht frech von den vor Ort angetroffenen IT-Fachleuten gleich alle Daten zu kopieren und dem Staatsanwalt auszuhändigen.

Firmen, die sich auf solche Szenarien nicht vorbereiten, sind die Geschmierten:

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Denn Staatsanwälte nutzen das aus, um Daten zu kopieren, die ihnen per Untersuchungsbeschluss eigentlich nicht zustehen. Verhindern könnte das nur der eigene Hausjurist, der sich quer stellt, oder ein Strafverteidiger, welcher das per Dienstanweisung an die eigenen Mitarbeiter unterbindet.

Meist sind es aber die eigenen Unternehmens-Mitarbeiter oder der Freund oder die Freundin, der Ehemann oder die Ehefrau, welche die größten Feinde für das Unternehmen oder den sonstigen Betroffen bei Steuerrazzien sind:

Indem sie völlig blind und devot alles herausgeben, was der Staatsanwalt fordert, ohne überhaupt zu wissen, ob das Rechtens ist und ob der Staatsanwalt hierfür eine Befugnis hat. Besonders ITler gelten als anfällig gegenüber solchen staatlichen Ansinnen.

Dass sie damit der eigenen Firma noch mehr Schaden zufügen, ist diesen häufig nicht klar. Auch nicht, dass sie damit gleich die Basis legen, für die nächste oder übernächste Razzia, die dann ebenfalls nicht selten auf dem Fuße folgt.

Gut dran sind Firmen, welche ihre IT von Anfang an so aufsetzen, dass eine Datentrennung möglich ist: Dass also beispielsweise Kundendaten von Verbrauchern nicht auf den Festplatten abgelegt und gespeichert werden, wo auch digital hinterlegte Unternehmens-Verträge abgespeichert werden. Je klarer nachweislich dokumentiert ist, auf welchem Computer und auf welcher Festplatte welche Daten sind, desto besser.

Doch gerade die Datentrennung funktioniert in den meisten Unternehmen Null.

Was für die Staatsanwälte ein gefundenes Fressen ist, ist für Firmen und Unternehmer, auch für Privatleute, oftmals eine Katastrophe und kann ins Desaster führen.

Grundsätzlich sollen Steuerrazzien und Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerbetrug auf Grund des Steuergeheimnisses nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Doch Fakt ist: Es gibt Fälle, wo aktiv Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden. Nicht selten direkt von den Staatsanwälten, welche in prominenteren Fällen das gerne nutzen, um sich selbst in Szene zu setzen und bei erfolgreichem Vorgehen später Karriere machen zu können.

Im Ranking jener Bundesländer, wo es die meisten Betriebsprüfungen von Steuerfahndern gibt, liegt Rheinland-Pfalz mit 157 Überprüfungen pro 100.000 Steuerpflichtigen auf Platz 1. Auf dem letzten Platz mit 27 Betriebsprüfungen liegt Bayern.

Interessanter Nebenaspekt: Trotz der weniger Betriebsprüfungen ist Bayern Deutschlands vitalstes und reichstes Bundesland.

Das liegt auch an der traditionell unternehmerfreundlichen Politik in Bayern. Sie hat vor allem für die CSU eine hohe Priorität. Ganz nach dem Motto: Die wichtigste Einnahmequelle für Bayern sind prosperierende Firmen und eine Bevölkerung, für welche Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und die sich deshalb etwas leisten kann.

Von Reichtum ist man in Berlin aber trotz der zusätzlichen Steuereinnahmen von 67 Millionen Euro, welche man von Steuerhinterziehern 2016 eingetrieben hat, weit weg.

Über 20 Prozent der Bevölkerung, mindestens jeder fünfte Bürger, ist hier arbeitslos, lebt also von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder ist auf andere Arten der staatlichen Grunstützte angewiesen. Ähnlich sieht das in Ostdeutschland aus, beispielsweise in Leipzig.

Berlins Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski (Linke) ist stolz auf die zusätzlich erzielten Steuereinnahmen. Sie sagte, Steuerhinterzieher schadeten der Gesamtgesellschaft, weshalb man auch künftig gegen sie vorgehen werde. Die Berliner Zeitung zitiert sie am 3. Januar 2017 (Seite 16, Brandenburg-Teil) mit den Worten:

„Steuerhinterziehung ist und bleibt eine Straftat, die der Gesellschaft schadet und auch künftig mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden muss.“

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