Kreditkartengebühren für Onlineshopps geht jetzt nicht mehr. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)
Kreditkartengebühren für Onlineshopps geht jetzt nicht mehr. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)

Wer online shoppte, traute manchmal seinen Augen nicht: Bis zu 2,99 Euro verlangten in der EU einige Onlineshops auf Veranlassung der Kreditkarten-Firmen wie VISA, American Express oder Master Card dafür, wenn man seinen Onlinekauf per Kreditkarte bezahlen wollte.

Damit ist jetzt Schluss: Der deutsche Bundestag ratifizierte endlich eine EU-Richtlinie, welche verhindert, dass Kreditkartengebühren separat auf Kunden abgewälzt werden.

Dies gilt sowohl für Online-Einkäufe als auch den stationären Handel, obgleich letzterer diese Art der Gebühren-Eintreiberei zuletzt immer seltener praktizierte.

Mit dem neuen Gesetz ist es künftig zudem verboten, für Überweisungen oder Lastschriften extra ausgewiesene Gebühren zu verlangen. Auch das kam vor allem in Onlineshops immer mal wieder noch vor.

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Am Ende werden nun sowohl die Onlineshops als auch die Verbraucher gewinnen: Denn mit dem neuen Gesetz werden amerikanische Monopolisten im Zahlungsverkehr, wie Paypal, immer weiter in die Schranken gewiesen, da Onlinezahlvorgänge so vereinfacht werden.

Natürlich sind Kreditkartenzahlungen dennoch nicht umsonst. Aber künftig müssen die Händler, ebenso die Onlinehändler, Gebühren für Zählvorgänge von Anfang an in ihren Endpreis für eine Ware oder Dienstleistung inkludieren. Das schafft Kostentransparenz und ist ein Riegel für nervige nicht von Anfang an gesehene Zusatzkosten.

Vor allem Preisvergleichsportale hatten in den vergangenen zwei Jahren darauf gedrängt, dass wenigstens die Versandkosten bei Preisen bereits auf den Preisvergleichs- und Produktvergleichsportalen mit ausgewiesen werden.

Nur bei der Inkludierung der Kreditkartengebühren oder sonstiger Gebühren für Zahlvorgänge ging das bislang nicht. Grund: Kein Shop weiß im Voraus, für welche Zahlart sich ein Verbraucher entscheidet.

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Das neue Gesetz schaffe „ein Ärgernis für viele Verbraucher ab“, sagte Justizstaatssekretär Ulrich Kelber (SPD).

Neu ist ebenfalls: Künftig gibt es eine gesetzliche Garantie, dass Kunden ohne Angabe von Gründen in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen Kontobelastungen rückgängig machen dürfen. Diese Regelung gilt EU-weit.

Außerdem gilt: Die Haftungsgrenze für von Bankkunden nicht autorisierte Zahlungen wird von bislang 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt. Auch dies gilt EU-weit.

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Von Elke

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