Italien ist nicht nur ein Land des Antiken Roms, wie auf diesem Bild, sondern auch der Steuerhinterzieher. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Italien ist nicht nur ein Land des Antiken Roms, wie auf diesem Bild, sondern auch der Steuerhinterzieher. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Wer in Italien seine Steuer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung des Finanzamtes bezahlt, muss künftig mit einer anteiligen Beschlagnahmung von Besitz rechnen.

Dies gilt zumindest dann, wenn der Besitz einen Wert von über 120.000 Euro überschreitet – beispielsweise bei Häusern, Wohnungen oder Grundstücken. Egal ist es nun auch, ob es sich um einen Stammwohnsitz handelt, oder einen Ferienwohnsitz.

Zudem gilt in Italien nach einer Rechtsänderung: Finanzbeamte können jetzt faktisch jederzeit direkt auf das Konto von Steuerzahlern schauen, auch darauf, welche Guthaben eingehen oder welche Rechnungen bezahlt werden.

Damit ist das lange hoch gehaltene Bankgeheimnis auch in Italien faktisch komplett abgeschafft.

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Italien begründet das drastische Vorgehen damit, wonach man alleine 2017 die Steuereinnahmen, hervorgerufen durch illegale Steuerhinterziehung, um 10% erhöhen wolle.

Im Jahr 2017 sollen so gut 85 Millionen Euro mehr in die Staatskassen fließen. Das könnte dann, lautet die Hoffnung des Finanzministers, 2018 auf 226 Millionen Euro gesteigert werden und 2019 auf 282 Millionen Euro. Dies schreibt Libero quotidiano.

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Von Herbert

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