Auch Senioren, die stundenweise unter Demenz leiden, benötigen Hilfe. Doch oft ist da kein Altersheim für nötig, sondern es genügt Hilfe in der eigenen Wohnung, dem Haus. (Bild: pixabay.com / CC0 Creative Commons)
Auch Senioren, die stundenweise unter Demenz leiden, benötigen Hilfe. Doch oft ist da kein Altersheim für nötig, sondern es genügt Hilfe in der eigenen Wohnung, dem Haus. (Bild: pixabay.com / CC0 Creative Commons)

Seit kurzem ist es in Deutschland gesetzlich geregelt, dass Senioren, die dement sind, also Dinge vergessen und deshalb beispielsweise Nachts ständig orientierungslos aufstehen und sich verletzten könnten, als Pflegestufe 1 akzeptiert werden, neuerdings als „Pflegegrad 1“ bezeichnet.

In besonders harten Fällen der Demenz kann die Pflegestufe 2 beantragt werden.

Die Akzeptanz, dass Demenz mindestens als Pflegestufe 1, beziehungsweise den Pflegegrad 1 von 5 Pflegegraden hat (1), führt für Millionen Senioren und deren Kinder oder sonstigen Verwandten und Freunde zu der Frage:

Wer zahlt dann eigentlich, wenn Pflege nun notwendig ist? Das gilt auch für den Umstand, dass Demenz ebenso als Pflegegrad 2 oder darüber klassifiziert werden kann. Je nach der Schwere des Gehirnabbaus.

Einige glauben, wenn man eine private Pflegezusatzversicherung habe, sei das Problem gelöst. Doch weit gefehlt.

Anzeige

Steuerratschlag.eu nimmt als Beispiel eine Allianz Pflegezusatzversicherung und deren dort versprochenes PflegetagegeldBest (2) im Rahmen eines kleinen Finanztests, der herausfinden wollte: Genügt eigentlich eine solche Versicherung oder nicht im Falle der Pflege?

Als Grundlage für unsere Berechnungen nahmen wir einen real existierenden Allianz Vertrag zur Pflegezusatzversicherung aus dem Jahr 2012.

Ursprünglich hatte unser Beispiel-Versicherungsnehmer fest behauptet, im Pflegefall schieße die Allianz Pflegeversicherung mindestens 1800 Euro monatlich hinzu.

On top kämen noch einmal gut 1800 Euro durch die staatliche Pflegeversicherung, so die stille Hoffnung des Versicherungsnehmers.

Also habe man am Ende ja 3600 Euro. Genug Geld also, um Pflege rund um die Uhr auch zu Hause zu bezahlen. Denn das benötigen Demenzkranke im fortgeschrittenen Alter und bei fortgeschrittener Krankheit.

In besonderer Schwere der Demenz können Demenzkranke maximal zwei Stunden pro Tag in der Wohnung alleine gelassen werden.

Anzeige

Auch wenn es eigentlich verboten ist, jemanden einzuschließen (Freiheitsberaubung), ist es doch üblich, dass Pflegekräfte oder Angehörige während des Ausgangs aus Sicherheitsgründen zumindest die Haustüre abschließen.

Grund: So möchte man verhindern, dass der Demenzkranke nicht aus Versehen auf die Straße geht und sich verletzt oder eine Treppe herunterstürzt.

Da schwer Demenzkranke 24 Stunden Betreuung benötigen, kostet das Geld. Viel Geld.

Dabei gibt es drei weit verbreitete Varianten, wie man einen Demenzkranken umsorgen kann:

Anzeige

1. Die Pflege zu Hause mit Hilfe ausländischer Mitarbeiter, also der berühmten „Polin“ oder dem „Polen“ (oder aus welchem osteuropäischen Land die Hilfskräfte kommen mögen).

2. Die Pflege mit einem von den deutschen Krankenkassen offiziell zertifizierten teuren Pflegedienst. Der ist aber in der Regel sehr teuer und kommt häufig nur maximal 3 Stunden am Tag vorbei, meist morgens und abends. Ein solcher Pflegedienst ist also eher auf dem Niveau eines medizinischen Pizzalieferservices. Quick und jeder Arbeitsschritt wird abgerechnet.

3. Als dritte Möglichkeit gibt es die Umsorgung eines Demenzkranken in einem Pflegeheim, beziehungsweise Altersheim. Doch gerade das möchten viele so lange wie nur möglich umgehen.
Jede der Varianten hat ihren Charme und es lohnt sich immer, alle pros und contras abzuwägen und sich die damit verbundenen künftigen Kosten sehr genau anzuschauen.

Kosten der drei Pflege-Varianten: Osteuropäische Pflegekraft kann in 10 Jahren eine komplette Eigentumswohnung kosten

Ein guter Pflegedienst mit einer Pflegekraft aus Osteuropa, beispielsweise einer Polin oder einem Polen, schlägt schnell mit 80 bis 90 Euro am Tag zu Buche. Das sind auf den Monat hochgerechnet rund 2600 Euro oder 31.200 Euro im Jahr.

Summiert man das auf 10 Jahre, bedeutet dies: Ein solcher Dienst kann schnell eine komplette Eigentumswohnung im Wert von 312.000 Euro auffressen.

Wichtig zu wissen ist zudem:

Niemand darf eine Person aus Osteuropa im Haushalt an der Steuer vorbei einstellen oder beschäftigen. Das bedeutet:

Es muss einen Angestelltenvertrag geben, über welchen Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.

Deshalb sind dazwischengeschaltete Agenturen, welche den Papierkram erledigen, bei Pflegemitarbeitern aus Osteuropa in der Regel die beste Wahl.

Wer eine Person am Staat vorbei dauerhaft beschäftigt, riskiert viel: Beispielsweise eine Razzia durch das Finanzamt und im schlimmsten Falle eine hohe Strafzahlung wegen Förderung der Schwarzarbeit.

Wichtig: Jeder, der eine osteuropäische Pflegekraft im Haus haben möchte, muss ihr mindestens ein abschließbares eigenes Zimmer zur Verfügung stellen können.

Fakt ist :

Ohne finanzielle Rücklagen geht es kaum, eine osteuropäische Pflegekraft zu bezahlen. Denn für Nichts arbeiten diese Personen auch nicht.

Die staatliche Pflegeversicherung, in die jeder Arbeitnehmer einbezahlen muss, bezahlt aber eine solche Pflegekraft, die eher eine umsorgende Haushälterin mit medizinischen Grundkenntnisse ist, leider noch nicht.

Viele monieren, dies sei falsch, da gerade solche Arbeitskräfte in Millionen Fällen ausreichten.

Die staatliche Pflegeversicherung gewährt den Betrag der Pflegesachleistung nicht für osteuropäische Hilfskräfte

Die sogenannte Pflegesachleistung, welche beim staatlich garantierten individuellen Pflegegeld ausbezahlt wird und den größten Geldbetrag ausmacht und zwar zwischen monatlich 125 Euro bis 901 Euro, genehmigen nur die Krankenkassen. Dieses Geld darf aber eben nicht für 24 Stunden im Haushalt lebende Pflegehilfskräfte aus Osteuropa verwendet werden.

Die Krankenkassen sind es, welche Gelder im Rahmen der Pflegesachleistung ausbezahlen – aber nur an staatlich registrierte und von den Krankenkassen akzeptierte und zertifizierte teure Pflegedienste.

Diese Pflegedienste müssen im Gegenzug belegen, dass mindestens 50 Prozent ihrer Pflegekräfte eine dreijährige Ausbildung im Altenpflegeberuf vorweisen können. Diese hohen Hürden sollen die Qualität der Pflegedienste sichern. (3)

Gleichzeitig sagen Kritiker:

Selbst ein schwerer an Demenz Erkrankter benötige keine permanente primär medizinische Hilfe, sondern eher eine permanente primär lebenspraktische Hilfe, die auch ein in wenigen Tagen Eingelernter leisten könne. Dazu gehören Dinge, wie:

  • Wie helfe ich einem Demenzkranken aus dem Bett?
  • Wie helfe ich einem Demenzkranken beim Waschen?
  • Oder wie bereite ich eine nährstoffreiche Mahlzeit am Tag zu und sorge dafür, dass täglich mindestens drei Mal gegessen wird und viel getrunken wird?
  • Und wie gehe ich mit einem Demenzkranken am besten täglich etwas im Freien spazieren oder fahre einmal ins Restaurant?
  • Zudem muss die Hilfskraft putzen können und den Haushalt in Ordnung halten.

 

Auch die private Pflegezusatzversicherung genügt in der Regel nicht, um osteuropäische Hilfskräfte zu bezahlen

Fakt ist: Zahlt schon die staatliche Pflegeversicherung fast nichts, um eine osteuropäische Pflegekraft zu bezahlen, sieht es mit den privaten Pflegezusatzversicherungen nicht viel besser aus.

Falsch liegt nämlich, wer glaubt, man würde von seiner privaten Pflegezusatzversicherung, wenn schon der Staat nichts für die polnische Haushaltshilfe hinzu gibt, gut 1900 Euro hinzubekommen. Die Gründe, warum man am Ende in Millionen Fällen der Demenz doch auf sich alleine gestellt ist, sind schnell klar:

Ein Demenzkranker hat es nämlich häufig schon schwer, in den Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 eingruppiert zu werden, geschweige denn in den Pflegegrad 3.

Doch Fakt ist und das wissen Kinder von demenzkranken Eltern: Ein Demenzkranker braucht selbst im frühen Stadium oft rund um die Uhr Hilfe.

Wenn sich dann aber die Krankenkassen weigern, eine solche Hilfe wenigstens als Pflegegrad 1 oder 2 einzuordnen, zahlen auch privaten Pflegezusatzversicherungen wie unser Beispiel der Allianz nur zwischen 390 und 585 Euro monatlich hinzu.

Im Falle unserer Allianz Pflegezusatzversicherung mit dem PflegetagegeldBest bezahlt die Allianz beim Pflegegrad 1 nur 20 Prozent des Pflegetagegeldes in Höhe von 65 Euro. Das sind also in der Realität nur 13 Euro am Tag und nur 390 Euro im Monat.

Ähnlich sieht es beim Pflegegrad 2, beziehungsweise der Pflegestufe 2 aus: Hier bezahlt die Allianz Pflegezusatzversicherung in unserem Beispiel nur 30% des Pflegetagegeldes in Höhe von 65 Euro. Effektiv sind das 20 Euro am Tag und nur 585 Euro im Monat.

Selbst in der Pflegestufe 3 reicht das Geld im Falle unserer gegengerechneten Allianz Pflegezusatzversicherung (975 Euro monatlich) nicht, um davon die Rechnungen einer polnischen Haushaltshilfe oder ihrer Agentur in Höhe von monatlich gut 2600 Euro zu begleichen.

Denn beim Pflegegrad 3 bezahlt die Allianz Pflegezusatzversicherung in unserem Beispiel nur 50 Prozent des 65 Euro Pflegetagegeldes. Das sind also 33 Euro am Tag und nur 975 Euro im Monat.

Gesetzliche Pflegeversicherung überweist nur das kleinere Pflegegeld

Engagiert also ein Haushalt eine polnische Hilfskraft für einen Demenzkranken, so müssen die meisten Kosten in der Regel selber beglichen werden. Dies bedeutet:

Ohne persönliche finanzielle Ressourcen lässt sich eine Hilfskraft aus Osteuropa in der Regel kaum refinanzieren und es droht über kurz oder lang die Abschiebung des Demenzkranken in ein billigeres Altenpflegeheim, da dann wenigstens der Staat mit seiner Pflegeversicherung einspringt.

Dass, wer später ein solches Szenario vermeiden will, früh vorsorgen muss, liegt auf der Hand.

Nur wer also später über monatlich gut 3500 bis 4500 Euro verfügen kann, hat überhaupt die Chance, dass er davon eine Polin oder einen Polen als Haushaltshilfe im Alter bezahlen kann.

Dies geht in der Regel nur dann, wenn man über Wohneigentum verfügt, in welchem mindestens ein abschließbares separates Zimmer für die Haushaltshilfe zur Verfügung steht.

Fallen die Mietkosten weg, bedeutet dies häufig monatliche Ausgaben, die man sich spart, in Höhe von 500 bis 1000 Euro.

Verbliebe noch der Ausgabenpunkt Krankenkasse: Hier sind die gesetzlich Versicherten in der Rente besser dran, als die privat Versicherten. Denn eine private Krankenversicherung kann im Rentenfall schnell sehr teuer werden.

Heutige 45-jährige müssen in 20 Jahren damit rechnen, dass ihre private Rentenversicherung gut 1000 bis 1300 Euro monatlich kosten könnte.

Wer sich keine osteuropäische Haushaltshilfe mit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung leisten kann, dem verbleiben nur noch zwei Optionen, sofern der Lebenspartner, die Kinder oder Freunde nicht bereit sind, selber für die Pflege zu sorgen.

Als nächste Option steht ein von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlter Pflegedienst zur Verfügung. Doch auch dieser hat seine Tücken.

Ein von der gesetzlichen Krankenkasse von der Pflegeversicherung bezahlter Pflegedienst ist eher ein Schnellservice

Wer auf eine Polin oder Polen zurückgreift, kann von der staatlichen Pflegeversicherung nur mit dem kleineren Pflegegeld rechnen – also mit monatlich 125 Euro im Pflegegrad 1 bis 901 Euro im bettlägerigen Pflegegrad 5.

Der große Batzen, welcher durch viele Köpfe geht, die maximal 1995 Euro Pflegesachleistung im Monat, bekommt ein Pflegebedürftiger nur in der höchsten Pflegestufe, der absoluten Bettlägerigkeit, also der Pflegestufe 5, beziehungsweise dem Pflegegrad 5. Keinesfalls reicht dafür aber eine schlimme Demenz in der Regel aus.

Hinzu kommt: Dieses Geld, also die staatliche Pflegesachleistung, darf eben nicht für eine nicht nachweislich in drei Jahren ausgebildete Pflegefachkraft aus Polen oder anderen europäischen Ländern verwendet werden, sondern nur für einen von Krankenkassen gesetzlich zertifizierten Pflegedienst und deren ausgebildeten Mitarbeitern.

Doch diese Dienste sind eher wie Pizzadienste: Sie kommen in der Regel kurz morgens vorbei um beim Waschen und Anziehen zu helfen, bleiben vielleicht noch wenige Minuten über den Mittag und kommen dann maximal Abends noch einmal bei dem Demenzkranken für ein paar Minuten vorbei, um ins Bettgehen zu helfen.

Selten sind solche Pflegedienste, welche über Krankenkasse kontrolliert und abgerechnet werden, länger als drei Stunden am Tag da.

Warum das so ist, liegt auf der Hand: Schon eine Stunde kostet bei solchen von Krankenkassen bezahlten Pflegediensten leicht um die 30 Euro.

3 Stunden können beim Pflegedienst mit 90 Euro am Tag zu Buche schlagen, also 2700 Euro im Monat

3 Stunden am Tag schlagen bei einem von Krankenkassen bezahlten zertifzierten Pflegedienst schnell entsprechend mit 90 Euro zu Buche. Auf den Monat hochgerechnet müssen Pflegebedürftige, beziehungsweise deren Angehörige, also mit Zusatzkosten von gut 2700 Euro rechnen, wenn der Dienst täglich vorbeischaun soll.

Also so viel, wie ein Pflegedienst aus Polen oder Ungarn, der dann 24 Stunden mit dem Pflegebedürftigen in der Wohnung oder dem Haus wohnt, ebenfalls berechnen würde – nur halt mit deutlich mehr Service.

In beiden Fällen der Pflege muss der Gepflegte natürlich die sonstigen Kosten zusätzlich tragen – beispielsweise für Miete, sofern kein Eigenheim vorhanden ist, oder die Verpflegung. Häufig treten hier gut 1000 bis 2000 Euro weitere Kosten im Monat auf.

Warum es der Staat in Deutschland so handhabt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur für die sehr teuren offiziell zugelassenen Pflegedienste im Pizzaservice-Stil verwendet werden darf, mutet diskussionsfähig an. Doch Fakt ist, dass es derzeit noch so ist.

Dahinter stehen natürlich Lobby-Interessen von Berufsverbänden oder Ausbildungsstätten, aber auch der Versuch, Missbrauch mit Pflegegeldern zu vermeiden.

Außerdem sind osteuropäische Pflegekräfte eben häufig nicht zertifiziert und es ist immer eine Glücksache, dass man nicht an einen Gauner gerät, der oder die einen bestiehlt, verletzt oder anderweitig dem Hilfs- und Schutzbedürftigen schadet.

Demenzkranke benötigen primär Hilfe im Alltag und weniger medinzinische Hilfe

Doch auch das ist Fakt: Einem Demenzkranken muss nicht in jedem Fall gleich von einer staatlich mit einer Altenpflegeausbildung zertifizierten Fachkraft geholfen werden.

Die Jahrtausende zuvor konnten die Menschen die Pflege eines Angehörigen auch privat regeln. Deshalb pflegen heute noch in gut 50 Prozent der Pflegefälle Verwandte oder Freunde den Pflegebedürftigen.

Verwandte oder Freunde sind ebenfalls keine Fachkräfte und schaffen die Herausforderungen oftmals trotzdem.

Dass die staatliche Pflegeversicherung Polen oder Polinnen als Pflegekräfte nicht über den höheren Satz der Pflegesachleistung bezahlt, sollte auch deshalb aus Sicht von vielen auf den Prüfstand, da nach Schätzungen 80 Prozent der Pflegebedürftigen in der Regel erst einmal unter einer ganz normalen Altersdemenz leiden.

Ihnen könnte über unbürokratischere Wege schnell geholfen werden, wenn eben auch primär osteuropäische Nicht-Fachkräfte über die gesetzliche Pflegeversicherung mit bezahlt werden könnten.

Im Falle eines 92-Jährigen Mannes konnte steuerratschlag.eu dies kürzlich miterleben: Er war bis zu seinem 91. Geburtstag noch fit.

Mit 92 fing dann plötzlich die Demenz wellenartig an. Mal war er wieder ganz der Alte, dann plötzlich vergaß er den Namen der eigenen Ehefrau. Oder er vergaß ganz, dass die Frau in seiner Wohnung seine Frau war. Das führte dann zu Fragen wie: „Wer ist denn diese Frau hier im Wohnzimmer?“.

Die Stiftung Warentest testete im Jahr 2009 Agenturen, die osteuropäische Pflegekräfte vermitteln

Die Stiftung Warentest nahm bereits 2009 insgesamt 16 Pflegedienste unter die Lupe, welche ausländisches Personal zu Pflegediensten in deutsche Haushalten vermitteln. Das Urteil der Tester: Von gut bis mangelhaft.

Getestet worden waren folgende Dienste, wobei der Tabelle der Stiftung Warentest zu entnehmen war, dass die zuerst genannten Pflegedienste für die Vermittlung ausländischen Pflegepersonals tendenziell besser waren, als die zuletzt genannten. Getestet worden waren folgende Dienste:

  1. actioVITA (actiovita.de – polnische Pflegekräfte übernehmen Altenpflege“).
  2. B&B Seniorenbetreuung.
  3. pflege zuhause.
  4. McCare Senioren-Service-Deutschland.
  5. ihrepflege.eu.
  6. Deutsche Seniorenbetreuung.
  7. Help4 Seniors.
  8. Betreuung Plus.
  9. Proviteahuman24h.
  10. APV-Saja.
  11. Seniorenservice24.
  12. Europapersonal.
  13. Dienst Service.
  14. a.s.i. agentur für soziale innovationen.
  15. EU-Pflegeservice.
  16. Pflegeagentur 24. (4)

An dieser Stelle sei zudem auf einen neuen Test der Stiftung Warentest verwiesen, vom Juli 2017, der unter der Überschrift „Pflege­zusatz­versicherung: Vermögens­schutz im Pflegefall“ erschienen ist. (5)

Fazit

Unser Fazit lautet: Auch wenn die staatliche deutsche Pflegeversicherung immer noch keine Kosten für osteuropäische Hilfskräfte bezahlt, so gilt doch:

Möchten Angehörige die Oma oder den Opa, die in die Jahre gekommene Mutti oder den Vater, welche an Demenz erkrankt sind, in der Mietswohnung, Eigentumswohnung oder dem sonstigen Eigenheim belassen, geht dies in schweren Fällen der Demenz in den meisten Fällen nur über osteuropäische Hilfskräfte.

Verfügt der Pflegebedürftige über keine Eigentumswohnung oder ein eigens Haus und ist obendrein privat Krankenversichert, muss scharf gerechnet werden.

Dann besteht, ohne die Rente gegenzurechnen oder mögliche weitere Einnahmen zum Beispiel aus Miete und Verpachtung, schnell eine Versorgungslücke von gut 4600 Euro im Monat oder 55.140 Euro im Jahr (Tabelle beachten).

Oder umgekehrt:

Wer nicht in ein Pflegeheim im Alter möchte, muss frühzeitig schauen, dass er oder sie im Alter im Falle einer 24 Stunden-Versorgung in den eigenen vier Wänden mit Hilfe einer osteuropäischen Pflegekraft mindestens die 2600 Euro für die Pflegekraft monatlich selber bezahlen kann.

Zudem muss geschaut werden, dass noch Geld für den eigenen Krankenkassenbeitrag vorhanden ist, die Miete und Lebensmittel.

Letzte Station Pflegeheim

Wer das finanziell nicht kann, muss ins Pflegeheim, also ins Altersheim mit angeschlossener Pflegestation.

Dort übernimmt dann aber die nach der gegebenenfalls vorhandenen privaten Pflegeversicherung verbleibende Kostendifferenz von im Schnitt 2000 Euro die staatliche Pflegeversicherung nur, wenn man all sein Eigentum verkauft hat.

Wenn man also seine Eigentumswohnung, das Haus verkauft hat und mögliche Sparrücklagen aufgelöst hat.

In Nordrhein-Westfalen kostet ein durchschnittliches Pflegeheim bei der Pflegestufe 3 im Schnitt monatlich gut 3000 bis 4000 Euro.

Diese Kosten könnten aber mit Hilfe unseres Allianz-Versichertenbeispiels einer Pflegezusatzversicherung durchaus gedeckt werden.

Denn im Pflegegrad 3 erhielte unser Allianz Pflegeversicherter bei einem Aufenthalt nicht mehr zu Hause (hier gäb es nur 50 Prozent von der Allianz) nun 100 Prozent von dem Pflegetagegeld. Das wären also 65 Euro am Tag, beziehungsweise 1950 Euro im Monat. Die Allianz Pflegezusatzversicherung unterscheidet nämlich zwischen Pflege zu Hause (da gibt es deutlich weniger) und der Pflege im Heim.

Hinzu kämen maximal die 1298 Euro aus der staatlichen Pflegeversicherung über die Pflegesachleistung, welche einem Hilfsbedürftigen im Pflegegrad 3 zustünden.

Das bedeutet: Unser Beispiel-Senior hätte monatlich Pflegegelder von insgesamt 3793 Euro. Das könnte gerade genügen, um einen Platz in der Pflegestation eines Altersheimes zu bezahlen.

Die normalen Rentenzahlungen, die in Deutschland bei Angestellten im Schnitt bei 700 bis 900 Euro monatlich liegen, könnten dann sogar gespart werden. Doch das dürfte im Pflegefall so oder so nur von zweitrangigem Interesse sein.

In allen anderen Fällen der Pflegebedürftigkeit kann auch ein von den Krankenkassen bezahlter Pflegedienst ausreichen, der also nur wenige Stunden am Tag kommt, um bei Alltagstätigkeiten zu helfen und etwas Geselligkeit zu leisten.

Einzelnachweise

(1) Sozialverband VdK Deutschland e.V.

(2) Pflegezusatzversicherung: PflegetagegeldBest, Allianz.

(3) AOK-Trendbericht Pflege II – Entwicklungen in der häuslichen Pflege seit Einführung der Pflegeversicherung, 2011. RPF Rote Reihe Band 18. Arbeitsstelle Rehabilitations und Präventionsforschung. Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Universität Hamburg. Hrg. Prof. Dr. P. Runde, Prof. Dr. K. Eichner, Prof. Dr. S. Scheerer, R. Giese, C. Kaphengst, J. Hess, S. Weber.

(4) Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungs- und Pflegekräfte, Test der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2009.

(5) Pflege­zusatz­versicherung: Vermögens­schutz im Pflegefall, Stiftung Warentest vom 19.07.2017.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert